<?xml version='1.0' encoding='UTF-8'?><?xml-stylesheet href="http://www.blogger.com/styles/atom.css" type="text/css"?><feed xmlns='http://www.w3.org/2005/Atom' xmlns:openSearch='http://a9.com/-/spec/opensearchrss/1.0/' xmlns:georss='http://www.georss.org/georss' xmlns:gd='http://schemas.google.com/g/2005' xmlns:thr='http://purl.org/syndication/thread/1.0'><id>tag:blogger.com,1999:blog-6045690400443144818</id><updated>2012-01-17T13:32:38.485Z</updated><title type='text'>Archiv für Glücksspiel- und Wettrecht</title><subtitle type='html'>Das Blog zur aktuellen rechtlichen Entwicklung bei Glücksspielen und Sportwetten:                                  
Informationen zu Spielbanken, Casino-Spielen, Lotterien, gewerblichen Spielvermittlern, Spielgemeinschaften, Rubbellosen, Glücksspielautomaten, Geschicklichkeitsspielen, Unterhaltungsspielen, Gewinnspielen, Hausverlosungen, Poker, Sportwetten, Pferdewetten, Finanzwetten, Wettbörsen, Sportzertifikaten, Informationsbörsen (prediction markets) sowie Event- und Informationsderivaten</subtitle><link rel='http://schemas.google.com/g/2005#feed' type='application/atom+xml' href='http://wettrecht.blogspot.com/feeds/posts/default'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6045690400443144818/posts/default?max-results=100'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://wettrecht.blogspot.com/'/><link rel='hub' href='http://pubsubhubbub.appspot.com/'/><link rel='next' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6045690400443144818/posts/default?start-index=101&amp;max-results=100'/><author><name>RA Martin Arendts</name><uri>http://www.blogger.com/profile/09553461844311404465</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><generator version='7.00' uri='http://www.blogger.com'>Blogger</generator><openSearch:totalResults>1407</openSearch:totalResults><openSearch:startIndex>1</openSearch:startIndex><openSearch:itemsPerPage>100</openSearch:itemsPerPage><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-6045690400443144818.post-4867306381285409238</id><published>2012-01-14T17:24:00.001Z</published><updated>2012-01-14T17:25:29.125Z</updated><title type='text'>Bayerischer Verwaltungsgerichtshof: Untersagung der Vermittlung privater Sportwetten aufgehoben</title><content type='html'>&lt;b&gt;Pressemitteilung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 13. Januar 2011&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Mit heute bekanntgewordenen Urteilen hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) entschieden, dass zwei Unternehmern die Vermittlung von privaten Sportwetten zu Unrecht untersagt worden ist.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Ausgangspunkt des Rechtsstreits sind zwei Verfügungen der Landeshauptstadt München, mit denen den Klägern untersagt wurde, Sportwetten zu veranstalten, durchzuführen und zu vermitteln. Der BayVGH stellt nun auch im Hauptsacheverfahren fest, dass die Vermittlung von Sportwetten nicht unter Hinweis auf das staatliche Sportwettenmonopol untersagt werden kann. Denn das -&lt;br /&gt;derzeit noch - geltende Glücksspielrecht genüge insoweit den europarechtlichen Anforderungen nicht. Wegen der kontinuierlich steigenden Zahl zugelassener Geldspielautomaten in Spielhallen und Gaststätten, die ein deutlich größeres Suchtpotential als Sportwetten hätten, werde das Ziel einer systematischen und kohärenten Politik der Begrenzung der Spiel- und Wetttätigkeit verfehlt. Das staatliche Sportwettenmonopol beschränke daher die europarechtliche Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit in unverhältnismäßiger Weise und könne nicht als Grundlage für Untersagungsverfügungen herangezogen werden.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Wenn die Behörde bisher ihre Untersagungsverfügung zu Unrecht auf das Argument des staatlichen Monopols gestützt habe, könne sie die Untersagung nun im gerichtlichen Verfahren nicht mit der Begründung aufrecht erhalten, dass der Sportwettenvermittler eine erforderliche Erlaubnis weder besitze noch beanspruchen könne. Von seiner hierzu im Eilverfahren (vgl. Pressemitteilung vom 23.3.2011) vertretenen Auffassung ist der BayVGH im Anschluss an neuere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts abgerückt. Zum einen könnten nämlich diese Erwägungen aus prozessrechtlichen Gründen im Gerichtsverfahren nicht „nachgeschoben“ werden. Zum anderen müsste zunächst die zuständige Behörde (hier: Regierung der Oberpfalz) die Frage der Erlaubnisfähigkeit in einem ordnungsgemäßen Antragsverfahren prüfen. Erst deren abschließende behördliche&lt;br /&gt;Entscheidung sei gegebenenfalls wieder vor Gericht anfechtbar.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Der BayVGH hat die Revision gegen diese Urteile nicht zugelassen. Hiergegen kann Beschwerde zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig erhoben werden.&lt;br /&gt;(Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteile vom 12. Januar 2012, Az. 10 BV 10.2271 und 10 BV 10.2505)&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;www.wettrecht.de
Tel. 0700 / WETTRECHT&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/6045690400443144818-4867306381285409238?l=wettrecht.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://wettrecht.blogspot.com/feeds/4867306381285409238/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=6045690400443144818&amp;postID=4867306381285409238&amp;isPopup=true' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6045690400443144818/posts/default/4867306381285409238'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6045690400443144818/posts/default/4867306381285409238'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://wettrecht.blogspot.com/2012/01/bayerischer-verwaltungsgerichtshof.html' title='Bayerischer Verwaltungsgerichtshof: Untersagung der Vermittlung privater Sportwetten aufgehoben'/><author><name>RA Martin Arendts</name><uri>http://www.blogger.com/profile/09553461844311404465</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-6045690400443144818.post-5364145563656777868</id><published>2012-01-13T14:07:00.000Z</published><updated>2012-01-13T14:07:45.336Z</updated><title type='text'>Verwaltungsgericht Köln: Klage der Deutschen Telekom AG gegen Sperrungsanordnung erfolgreich</title><content type='html'>&lt;b&gt;Pressemitteilung des VG Köln vom 12. Januar 2012&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Anordnung der Bezirksregierung Düsseldorf gegen die Deutsche Telekom AG, den Zugang zum Internetangebot zweier großer Sportwettenanbieter mit Sitz im Ausland zu sperren, ist rechtswidrig. Das entschied das Verwaltungsgericht Köln mit einem heute verkündeten Urteil.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Im Jahr 2010 gab die Bezirksregierung Düsseldorf, die für derartige Anordnungen in Nordrhein-Westfalen zuständig ist, der Klägerin auf, die über sie zugänglichen Websites von zwei großen Online-Sportwettenanbietern zu sperren, die vom Ausland über das Internet in Deutschland unerlaubte Sportwetten anbieten.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Das Verwaltungsgericht gab der Klage statt und stellte fest, dass die Klägerin als bloßer „Access-Provider“ nach dem gestuften Haftungs- und Verantwortungssystem des Telemediengesetzes nicht für die Inhalte der Domains der beiden Sportwettenanbieter verantwortlich sei, auch wenn sie um deren Rechtswidrigkeit wisse. Die Klägerin könne auch nicht nach allgemeinem Ordnungsrecht in Anspruch genommen werden. Denn die Bezirksregierung Düsseldorf habe die Klägerin gezielt als einen der beiden großen Anbieter in Nordrhein-Westfalen in Anspruch genommen, ohne ein schlüssiges Gesamtkonzept zum gleichzeitigen Vorgehen gegen alle „Access-Provider“ in Nordrhein-Westfalen zu haben. Dadurch werde in wettbewerbsverzerrender Weise in das Marktgeschehen und die Grundrechte der Klägerin eingegriffen. Diese müsse zu recht besorgen, durch die angefochtene Anordnung als "zensierte" Anbieterin stigmatisiert zu werden.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Gegen das Urteil kann innerhalb eines Monats nach dessen Zustellung Berufung beim Oberverwaltungsgericht Münster eingelegt werden.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Az.: 6 K 5404/10&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;www.wettrecht.de
Tel. 0700 / WETTRECHT&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/6045690400443144818-5364145563656777868?l=wettrecht.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://wettrecht.blogspot.com/feeds/5364145563656777868/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=6045690400443144818&amp;postID=5364145563656777868&amp;isPopup=true' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6045690400443144818/posts/default/5364145563656777868'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6045690400443144818/posts/default/5364145563656777868'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://wettrecht.blogspot.com/2012/01/verwaltungsgericht-koln-klage-der.html' title='Verwaltungsgericht Köln: Klage der Deutschen Telekom AG gegen Sperrungsanordnung erfolgreich'/><author><name>RA Martin Arendts</name><uri>http://www.blogger.com/profile/09553461844311404465</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-6045690400443144818.post-4898439705215677375</id><published>2011-12-19T23:58:00.000Z</published><updated>2011-12-19T23:58:29.764Z</updated><title type='text'>Hans-Jörn Arp und Wolfgang Kubicki: Scheinheiliger geht es nicht, Nord-SPD!</title><content type='html'>&lt;b&gt;Pressemitteilung vom 18. Dezember 2011&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Zum heutigen (18. Dezember 2011) Bericht in der Zeitung "Schleswig-Holstein am Sonntag", nach dem Kiels Oberbürgermeister Torsten Albig sich aktiv um die Ansiedlung eines privaten Lotterievermittlers und um einen Sponsoren aus dem Bereich der Online-Wetten bemüht, erklären der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Hans-Jörn Arp und FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki:&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;"Wir sind fassungslos. Seit Monaten müssen wir wegen unseres europarechtskonformen Glücksspielgesetzes von SPD-Landes- und Fraktionschef Stegner übelste öffentliche Verunglimpfungen ertragen. Selbst auf Nachfrage von Journalisten hat sich SPD-Spitzenkandidat Torsten Albig von diesen Entgleisungen seines Parteivorsitzenden nicht distanziert. Und jetzt wird bekannt, dass Albig selbst private Glücksspielanbieter für Kiel gewinnen will. Scheinheiliger geht es nicht, Nord-SPD."&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Der derzeit mit der Stadt Kiel in Verhandlungen über ein Sponsoring befindliche Online-Glücksspielanbieter Betfair bietet neben Sportwetten auch Casinospiele und Poker an.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Erst am 17. November 2011 hatte Stegner Kubicki und Arp als "willige Türöffner" für Online-Poker bezeichnet und behauptet, "Schwarzgeldwäscher würden sich bedanken". Darüber hinaus hatte er den CDU- und den FDP-Politiker in die Nähe von Geldwäsche und Prostitution gestellt. Zu diesem Vorgang hatte Albig dem Hamburger Abendblatt laut Bericht vom 18. November 2011 auf Anfrage lediglich erklärt: "Es ist alles gesagt und die Beteiligten sind erwachsen genug, um das miteinander zu regeln".&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Kubicki: "Das ist wirklich unglaublich. Das Mindeste wäre eine klare Distanzierung Albigs gewesen. Aber nun können Kollege Arp und ich ihn im Club der Stegner-Opfer willkommen heißen. Denn SPD-Spitzenkandidat Torsten Albig dürfte mit diesen Entgleisungen seines Parteivorsitzenden wohl auch gemeint sein."&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Beide Abgeordnete verwiesen auch auf die politische Dimension des Vorganges. Denn der von Albig selbst als "Spagat" bezeichnete Widerspruch zwischen der Position des SPD-Spitzenkandidaten und des SPD-Landesvorsitzenden sei nicht zu halten. Bis heute stehe die Ankündigung von SPD-Landes- und Fraktionschef Stegner unwidersprochen im Raum, die SPD werde im Falle eines Wahlsieges das schleswig-holsteinische Glücksspielgesetz sofort rückgängig machen. Erst am 15. Dezember 2011 hatte Stegner CDU und FDP in einer Pressemitteilung aufgefordert, dem SPD-Antrag auf Aufhebung des Glücksspielgesetzes im Januar zuzustimmen. Gleichzeitig bemühe sich der SPD-Spitzenkandidat für das Amt des Ministerpräsidenten um Sponsoren und Unternehmensansiedlungen, die nur auf der Grundlage genau dieses Gesetzes möglich seien.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;"Wenn Albig glaubt, dass sich ein Unternehmen in einer Stadt ansiedelt, deren Oberbürgermeister ihm im Falle eines Wahlsieges seiner Partei als Ministerpräsident sofort wieder die Geschäftsgrundlage entziehen will, dann ist er völlig neben der Spur. Die SPD muss sich entscheiden: Entweder für ein europarechtskonformes Glücksspielgesetz oder für die Verunglimpfung von Unternehmern. Beides zusammen geht nicht", so Arp und Kubicki.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;b&gt;Quelle: CDU-Fraktion und FDP-Landtagsfraktion im Schleswig-holsteinischen Landtag&lt;/b&gt;&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;www.wettrecht.de
Tel. 0700 / WETTRECHT&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/6045690400443144818-4898439705215677375?l=wettrecht.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://wettrecht.blogspot.com/feeds/4898439705215677375/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=6045690400443144818&amp;postID=4898439705215677375&amp;isPopup=true' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6045690400443144818/posts/default/4898439705215677375'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6045690400443144818/posts/default/4898439705215677375'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://wettrecht.blogspot.com/2011/12/hans-jorn-arp-und-wolfgang-kubicki.html' title='Hans-Jörn Arp und Wolfgang Kubicki: Scheinheiliger geht es nicht, Nord-SPD!'/><author><name>RA Martin Arendts</name><uri>http://www.blogger.com/profile/09553461844311404465</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-6045690400443144818.post-6210658094430432398</id><published>2011-12-19T14:02:00.000Z</published><updated>2011-12-19T14:02:02.453Z</updated><title type='text'>VPRT zur Unterschrift der Ministerpräsidenten unter Glücksspielstaatsvertrag: Länder sollen Weg für liberaleres Glücksspielrecht mit der Umsetzung entsprechender Werberichtlinien konsequent fortsetzen</title><content type='html'>&lt;b&gt;Pressemitteilung vom 15. Dezember 2011&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Berlin - Als einen "wichtigen Schritt in die richtige Richtung" hat Thomas Deissenberger, Vorsitzender des Arbeitskreises Wetten im Verband Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT) sowie Vorsitzender der Geschäftsführung der Constantin Sport Marketing GmbH, die heutigen Unterschriften unter den neuen Glücksspielstaatsvertrag durch die Ministerpräsidenten grundsätzlich begrüßt. Er appellierte an die Länder, den eingeschlagenen Weg hin zu einem liberaleren Glücksspielrecht mit der Umsetzung entsprechender Werberichtlinien zum Staatsvertrag fortzusetzen und sich perspektivisch mit der Glücksspielregulierung an dem Schleswig-Holsteinischen Glücksspielgesetz zu orientieren. Es biete die besten Voraussetzungen dafür, den ganz überwiegenden Teil des Online-Gaming-Bereichs aus dem heutigen Schwarzmarkt in einen kontrollierten und regulierten Markt zu überführen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Deissenberger: "Wer 'A' sagt muss auch 'B' sagen: Die Länder müssen nun den eingeschlagenen Weg der teilweisen Marktöffnung auch mit ihren Werberichtlinien zum Staatsvertrag konsequent weiterverfolgen. Nur so kann sichergestellt werden, dass der Kanalisierungseffekt der neuen Regulierung hin zu den lizenzierten Angeboten auch tatsächlich eintritt. Insbesondere bei der Zulassung von Sportwettenwerbung im Fernsehen sollte es nicht auf diesem Umweg zu neuen Einschränkungen kommen. Stattdessen könnten die Länder auf die Verantwortung und die Bereitschaft zur Selbstregulierung vertrauen. Deissenberger betonte, dass der VPRT den Ländern für eine aktive Mitarbeit bei der Ausgestaltung der Werbestimmungen zur Verfügung stehe und hierzu seinen Dialog mit der Politik fortsetzen wolle.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;b&gt;Über den VPRT:&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;Der VPRT ist die Interessenvertretung der privaten Rundfunk- und Telemedienunternehmen. Mit ihren TV-, Radio-, Online- und Mobile-Angeboten bereichern seine rund 140 Mitglieder Deutschlands Medienlandschaft durch Vielfalt, Kreativität und Innovation. Damit das auch in der digitalen Welt so bleibt, müssen die regulatorischen, technologischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen stimmen. Als Wirtschaftsverband unterstützen wir unsere Unternehmen im Dialog mit Politik und Marktpartnern beim Erreichen dieses Ziels - national und auf EU-Ebene. www.vprt.de&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;b&gt;Pressekontakt:&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;Pressesprecher Hartmut Schultz&lt;br /&gt;Hartmut Schultz Kommunikation GmbH&lt;br /&gt;T | +49 30 3 98 80-101,&lt;br /&gt;E | schultz@schultz-kommunikation.de&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;www.wettrecht.de
Tel. 0700 / WETTRECHT&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/6045690400443144818-6210658094430432398?l=wettrecht.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://wettrecht.blogspot.com/feeds/6210658094430432398/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=6045690400443144818&amp;postID=6210658094430432398&amp;isPopup=true' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6045690400443144818/posts/default/6210658094430432398'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6045690400443144818/posts/default/6210658094430432398'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://wettrecht.blogspot.com/2011/12/vprt-zur-unterschrift-der.html' title='VPRT zur Unterschrift der Ministerpräsidenten unter Glücksspielstaatsvertrag: Länder sollen Weg für liberaleres Glücksspielrecht mit der Umsetzung entsprechender Werberichtlinien konsequent fortsetzen'/><author><name>RA Martin Arendts</name><uri>http://www.blogger.com/profile/09553461844311404465</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-6045690400443144818.post-8133506537444488098</id><published>2011-12-19T13:40:00.000Z</published><updated>2011-12-19T13:40:09.166Z</updated><title type='text'>Interwetten: Stellungnahme zum Glücksspielstaatsvertag</title><content type='html'>&lt;b&gt;Pressemitteilung von Interwetten vom 16. Dezember 2011 &lt;br /&gt;&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;Gzira - Interwetten Managing Director Dr. Birgit Bosch nimmt zu dem gestern von 15 der 16 deutschen Bundesländer abgesegneten Glücksspielstaatsvertrag wie folgt Stellung: "Wir bedauern, dass der neue Glücksspielstaatsvertrag in der vorliegenden Form von 15 der 16 Bundesländer unterzeichnet wurde. Der neue Entwurf enthält immer noch Komponenten, die bereits in der Erstfassung von der EU stark kritisiert wurden. Einer der zentralen Kritikpunkte bezieht sich auf die strikte Limitierung der Anzahl der Lizenzen. Die Mehrheit privater Anbieter wird demnach vom Deutschen Markt ausgeschlossen, was etliche Experten für nicht EU-konform halten. Darüber hinaus steht die exkzessive Steuerlast in keinem Verhältnis zum Business-Modell der privaten Onine-Anbieter.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Im Endeffekt wird der neue Glücksspielstaatsvertrag nur die bestehenden Verhältnisse fortschreiben und ist kein geeignetes Mittel den Schwarzmarkt einzudämmen. Am Ende sind damit alle Beteiligten Verlierer: An erster Stelle die Spieler, denn auf dem Schwarzmarkt kann der Spieler- und Verbraucherschutz nicht eingefordert werden. Die Länder nehmen vom Schwarzmarkt keine Steuern ein, und Betreiber, die einen legalen Status anstreben, werden effektiv daran gehindert."&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;b&gt;Über Interwetten&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;Wetten ist unser Sport.&lt;br /&gt;Interwetten wurde 1990 als Sportwettenanbieter gegründet und ging 1997 mit der Website www.interwetten.com online. 2011 präsentiert sich Interwetten als Online-Entertainment-Company und bietet neben der klassischen Sportwette ein umfangreiches Live-Wetten-Angebot, Live-Streamings, Casino und eine Vielzahl an spannenden Games.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;b&gt;Pressekontakt:&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;Interwetten Group &lt;br /&gt;Mag. (FH) Michael Summer&lt;br /&gt;Sponsoring &amp; PR Manager &lt;br /&gt;T: +43 (0) 1 732 10 - 179 &lt;br /&gt;Mail: michael.summer@interwetten.com&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;www.wettrecht.de
Tel. 0700 / WETTRECHT&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/6045690400443144818-8133506537444488098?l=wettrecht.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://wettrecht.blogspot.com/feeds/8133506537444488098/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=6045690400443144818&amp;postID=8133506537444488098&amp;isPopup=true' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6045690400443144818/posts/default/8133506537444488098'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6045690400443144818/posts/default/8133506537444488098'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://wettrecht.blogspot.com/2011/12/interwetten-stellungnahme-zum.html' title='Interwetten: Stellungnahme zum Glücksspielstaatsvertag'/><author><name>RA Martin Arendts</name><uri>http://www.blogger.com/profile/09553461844311404465</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-6045690400443144818.post-5441071454739349465</id><published>2011-12-19T13:06:00.002Z</published><updated>2011-12-19T13:06:37.848Z</updated><title type='text'>Bundesrat will Sportwetten besteuern</title><content type='html'>&lt;b&gt;Pressemitteilung des Bundesrats vom 16. Dezember 2011&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Länder haben in ihrer heutigen Plenarsitzung einen Gesetzentwurf beschlossen, der die Änderung des Glückspielstaatsvertrages flankieren und das Steuerrecht für Sportwetten öffnen soll. Ziel ist es, in Zukunft Sportwetten in- und ausländischer Veranstalter gleich zu besteuern.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Neben den bisherigen Sportwetten zu festen Gewinnquoten - sogenannte Oddset-Wetten - unterwirft der Gesetzentwurf sämtliche Sportwetten der Besteuerung. Hierbei ist ohne Bedeutung, ob die Wette ortsgebunden oder über das Internet erfolgt. Vorgesehen ist ein ermäßigter Steuersatz von fünf Prozent des Spieleinsatzes. Zugleich möchte der Bundesrat im Zusammenhang mit der Fortentwicklung des Glücksspielrechts auch eine Stärkung des Tierschutzes und der Pferdezucht erreichen. Dies will er durch die Änderung der Rahmenbedingungen für Pferdewetten sicherstellen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Der Gesetzentwurf wird zunächst der Bundesregierung zugeleitet. Diese hat ihn innerhalb von sechs Wochen dem Bundestag zu übermitteln, wobei sie ihre Auffassung darlegen soll.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Drucksache 761/11 (Beschluss)&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;www.wettrecht.de
Tel. 0700 / WETTRECHT&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/6045690400443144818-5441071454739349465?l=wettrecht.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://wettrecht.blogspot.com/feeds/5441071454739349465/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=6045690400443144818&amp;postID=5441071454739349465&amp;isPopup=true' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6045690400443144818/posts/default/5441071454739349465'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6045690400443144818/posts/default/5441071454739349465'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://wettrecht.blogspot.com/2011/12/bundesrat-will-sportwetten-besteuern.html' title='Bundesrat will Sportwetten besteuern'/><author><name>RA Martin Arendts</name><uri>http://www.blogger.com/profile/09553461844311404465</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-6045690400443144818.post-808486264543253092</id><published>2011-12-19T13:02:00.000Z</published><updated>2011-12-19T13:02:58.055Z</updated><title type='text'>Bundesliga: Vorerst keine Geltendmachung des Spielplanschutzes bei neuem Glücksspielstaatsvertrag</title><content type='html'>&lt;b&gt;DFL Deutsche Fußball Liga GmbH: 70/2011&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Frankfurt - Die DFL Deutsche Fußball Liga begrüßt die Grundsatzentscheidung für eine kontrollierte Öffnung des Sportwettenmarktes für private Anbieter, weist aber ausdrücklich darauf hin, dass sich die Praxistauglichkeit des neuen Konzessionsmodells erst noch erweisen muss. Vor dem Hintergrund des voraussichtlichen Inkrafttretens des neuen Glücksspielstaatsvertrages macht die DFL den rechtlichen Schutz der Spielpläne gegenüber den Anbietern von Bundesliga-Wetten vorerst nicht geltend.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;"Der Erfolg des neuen Glückspielstaatsvertrages wird maßgeblich von seiner Marktfähigkeit abhängen. Diese ist entscheidend für eine Kanalisierung des Marktes in die legalen, kontrollierten Angebote. Ausschlaggebende Faktoren werden dabei die Ausgestaltung der künftigen Wettangebote und die Werbemöglichkeiten der konzessionierten Anbieter sein. Vor diesem Hintergrund besteht weiterhin Optimierungsbedarf. Auch wenn Schleswig-Holstein die begründeten Belange des Sports noch besser berücksichtigt, bewegen sich die Bundesländer nun aber grundsätzlich in die richtige Richtung. Deshalb macht die Bundesliga den rechtlichen Schutz der Spielpläne vorerst nicht geltend", sagt Christian Seifert, Vorsitzender der DFL-Geschäftsführung.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Mit Ausnahme von Schleswig-Holstein hatten sich gestern in Berlin die Ministerpräsidenten der Bundesländer auf eine Änderung des bestehenden Glücksspielstaatsvertrages geeinigt. Vor einer möglichen Ratifizierung durch die Länderparlamente bedarf es allerdings noch einer Notifizierung durch die EU-Kommission, welche in den kommenden Wochen erwartet wird. Schleswig-Holstein hat als einziges Bundesland den Kompromiss nicht unterzeichnet. Stattdessen ist dort bereits ein Gesetz verabschiedet worden, das von den meisten Marktteilnehmern akzeptiert wird und zudem von der Europäischen Kommission bereits als europarechtskonform bewertet wurde.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;b&gt;Pressekontakt:&lt;br /&gt;&lt;/b&gt;DFL Deutsche Fußball Liga GmbH&lt;br /&gt;Dr. Dirk Meyer-Bosse&lt;br /&gt;Telefon: 069 - 65005 - 333&lt;br /&gt;Fax:     069 - 65005 - 557&lt;br /&gt;E-Mail:  presse@bundesliga.de&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;www.wettrecht.de
Tel. 0700 / WETTRECHT&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/6045690400443144818-808486264543253092?l=wettrecht.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://wettrecht.blogspot.com/feeds/808486264543253092/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=6045690400443144818&amp;postID=808486264543253092&amp;isPopup=true' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6045690400443144818/posts/default/808486264543253092'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6045690400443144818/posts/default/808486264543253092'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://wettrecht.blogspot.com/2011/12/bundesliga-vorerst-keine-geltendmachung.html' title='Bundesliga: Vorerst keine Geltendmachung des Spielplanschutzes bei neuem Glücksspielstaatsvertrag'/><author><name>RA Martin Arendts</name><uri>http://www.blogger.com/profile/09553461844311404465</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-6045690400443144818.post-8466911165638906245</id><published>2011-12-16T16:33:00.000Z</published><updated>2011-12-16T16:33:00.160Z</updated><title type='text'>Glücksspielstaatsvertrag: JAXX SE fordert Nachbesserungen</title><content type='html'>&lt;b&gt;Pressemitteilung vom 15. Dezember 2011&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Kiel - Die Ministerpräsidenten der Länder haben heute mit Ausnahme Schleswig-Holsteins die Neufassung eines Glücksspielstaatsvertrags unterzeichnet. Die Kieler Finanzholding JAXX SE, zu der auch der Sportwettanbieter myBet.com gehört, hält die Regelungen für zu kurzsichtig und plädiert für deutliche Nachbesserungen. Positiv bewertet JAXX den Entschluss der Ministerpräsidenten, die Ratifizierung des Staatsvertrags durch die Länderparlamente nur im Falle einer positiven Stellungnahme der EU-Kommission in Gang zu setzen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;"Die Regulierung ist nicht zu Ende gedacht. Sie ist ein untauglicher politischer Kompromiss und steht im krassen Missverhältnis zu anderen Ländern in Europa", so Mathias Dahms, Vorstandssprecher der JAXX SE. "Wir bezweifeln, dass unter diesen Bedingungen genügend Unternehmen in Deutschland Lizenzen beantragen werden, damit die Marktregulierung auch tatsächlich greift. Der Großteil der Anbieter wird weiter aus dem Ausland operieren, der Grau- und Schwarzmarkt wird wieder angefeuert. Nur Anbieter mit Shops können unter diesen Bedingungen eventuell überleben. Da müssen wir die weitere Entwicklung abwarten."&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die JAXX SE wiederholt daher ihren Appell an die Landesregierung in Schleswig-Holstein, ihren eingeschlagenen Weg unbeirrt weiterzugehen. Gleichzeitig fordert JAXX die anderen Länder auf, Nachbesserungen vorzunehmen, damit auch Deutschland endlich eine EU-konforme und juristisch tragfähige Glücksspielregelung erhält. In den letzten Tagen wiesen prominente Verfassungs- und Europarechtler, u.a. Prof. Papier und Prof. Engelhart, wiederholt darauf hin, dass der heute unterzeichnete 15er-Vertrag im Gegensatz zum bereits verabschiedeten schleswig-holsteinischen Gesetz gravierende rechtliche Mängel aufweist. Die Juristen sind sich einig: Sollte der Staatsvertrag wie vorgesehen Mitte 2012 in seiner jetzigen Form in Kraft treten, wird er binnen kürzester Zeit wieder vor Gericht scheitern. Diese Erfahrung machten die Länder bereits mit den aktuellen "Staatsvertrag zum Glücksspielwesen", der 2010 vom EuGH verworfen wurde.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Zu den kritischen Punkten zählen die hohe Besteuerung von fünf Prozent auf den Spieleinsatz, die Begrenzung auf 20 Lizenzen, untaugliche Einsatzlimits sowie die inkonsistenten Regelungen für verschiedene Arten des Glücksspiels bis hin zum Totalverbot von Online-Casino und Poker.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Tochtergesellschaften der JAXX SE haben daher folgerichtig erklärt, auf jeden Fall ab 2012 in Schleswig-Holstein aktiv zu werden und alle erforderlichen Lizenzen beantragen zu wollen. "Wir wollen in Deutschland Lizenzen erwerben, wir wollen hier Steuern zahlen", so Mathias Dahms. "Allerdings müssen die Bedingungen einem europäischen Vergleich standhalten, sonst funktionieren sie nicht. Die Länder haben dann keine Möglichkeit, Lizenznehmer in Deutschland zu schützen."&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Bevor der jetzt unterzeichnete Staatsvertrag Gesetz werden kann, haben die Bundesländer noch einige Hürden zu überwinden: Das Rennwettlotteriegesetz des Bundes sowie die Spielverordnung des Bundes für Automatenspiele müssen geändert werden. Die EU-Kommission wird ebenfalls noch zum aktuellen Staatsvertrags-Entwurf Stellung nehmen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Zudem hat das Wirtschaftsprüfungsunternehmen PricewaterhouseCoopers (PwC) mit einer Studie belegt, dass das zentrale Ziel der Regulierung - die Bekämpfung des Grau- und Schwarzmarkts - mit den Regelungen des 15er-Vertrags nicht erreicht werden kann. Die PwC-Studie, der eine Analyse der verschiedenen steuerlichen Regulierungsansätze in Europa zugrunde liegt, kommt zu dem Ergebnis, dass nur eine maßvolle Besteuerung des Bruttorohertrags Sportwettanbieter in die Legalität holen kann.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;b&gt;Über JAXX:&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die im Prime Standard der Deutschen Börse notierte JAXX SE ist eine Finanzholding, die Beteiligungen an internationalen Unternehmen der Glücksspielbranche hält. Derzeit ist JAXX an Unternehmen in Deutschland, England, Spanien, Österreich, Malta und Belgien beteiligt. Der Hauptsitz der JAXX SE befindet sich in Kiel. Die Beteiligungsunternehmen bilden das gesamte Spektrum der Games- und Gambling-Branche ab. Abhängig von der regulatorischen Länderstruktur vermitteln oder vermarkten sie Sport- und Pferdewetten, Lotterien oder Casino- und Pokerspiele. Die Aktien der JAXX SE werden seit 1999 an der Deutschen Börse unter der ISIN DE000A0JRU67 gehandelt.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;b&gt;Pressekontakt&lt;/b&gt;:&lt;br /&gt;JAXX SE&lt;br /&gt;Stefan Zenker&lt;br /&gt;Tel. (040) 85 37 88 47&lt;br /&gt;Mail stefan.zenker@jaxx.com&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;www.wettrecht.de
Tel. 0700 / WETTRECHT&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/6045690400443144818-8466911165638906245?l=wettrecht.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://wettrecht.blogspot.com/feeds/8466911165638906245/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=6045690400443144818&amp;postID=8466911165638906245&amp;isPopup=true' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6045690400443144818/posts/default/8466911165638906245'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6045690400443144818/posts/default/8466911165638906245'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://wettrecht.blogspot.com/2011/12/glucksspielstaatsvertrag-jaxx-se.html' title='Glücksspielstaatsvertrag: JAXX SE fordert Nachbesserungen'/><author><name>RA Martin Arendts</name><uri>http://www.blogger.com/profile/09553461844311404465</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-6045690400443144818.post-6380865708471443034</id><published>2011-12-15T15:22:00.000Z</published><updated>2011-12-15T15:22:37.134Z</updated><title type='text'>Betfair: Glücksspielstaatsvertrag: Klagen vorprogrammiert</title><content type='html'>&lt;b&gt;15 Länder stellen sich gegen Recht und Gesetz&lt;br /&gt;&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;Berlin - BETFAIR PLC. Mit dem neuen Glücksspielstaatsvertrag, den 15 Ministerpräsidenten am Donnerstag in Berlin unterzeichnet haben, wird keine einheitliche und verfassungskonforme Regulierung des Glücksspielmarktes in Deutschland zu erreichen sein. Allein Schleswig-Holstein, das den Vertrag nicht mitgezeichnet hat, geht mit einem eigenem Gesetz einen verfassungs- und europarechtskonformen Weg und hat als einziges Land von der EU-Kommission grünes Licht erhalten.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Im Gegensatz dazu haben die 15 Länderchefs ihren Vertragsentwurf signiert, ohne das finale Votum der Europäischen Kommission abzuwarten. Diese hatte deren Entwurf zuletzt in einer detaillierten Stellungnahme für nicht mit dem Europarecht vereinbar erklärt. Fraglich ist nun, ob die Landtage, die in den nächsten Monaten über den Vertrag abstimmen sollen, das Risiko eingehen werden, einen klar rechtswidrigen Vertrag zu ratifizieren. Denn die Vorgaben des EuGH und der EU-Kommission wurden klar missachtet. Klagen und ein weiteres Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland wären vorprogrammiert.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Peter Reinhardt, Deutschland-Chef von "Betfair", sagte dazu:&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;"Mit dem Entwurf der 15 Länder wird das Sportwettmonopol, das der EuGH für rechtswidrig erklärt hat, unter dem Deckmantel eines Konzessionssystems fortgeführt. Zudem bestehen die offensichtlichen Inkohärenzen des deutschen Glücksspielrechts weiter fort. Wir haben dies vor wenigen Tagen in einer formellen Beschwerde der EU-Kommission mitgeteilt und sind zuversichtlich, dass wir dies auch vor den deutschen Gerichten aufzeigen können. Es ist bedauernswert, dass die Länder keine rechtskonforme Lösung herstellen wollen und es geradezu heraufbeschwören, eine weitere Niederlage vor dem EuGH zu kassieren."&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Zahlreiche Gutachten von renommierten Staatsrechtlern geben zudem Anlass zum Zweifel, ob der Entwurf der 15 Länder überhaupt mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Der Entwurf, so der Tenor, enthalte unverhältnismäßige Hürden für private Anbieter. Jüngst wurde diese Einschätzung vom ehemals obersten Richter des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, bestätigt: Die im internationalen Vergleich hohe Abgabenlast sei nicht nur nicht erforderlich, sondern überdies "nicht geeignet zur Bekämpfung des Grau- und Schwarzmarkts im Sportwettenbereich", so Papier.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;"Betfair"-Deutschland-Chef Peter Reinhardt ergänzte:&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;"Die Regelungen zur Besteuerung der Anbieter gehen völlig am Markt vorbei. Seriöse, private Wettanbieter müssen eine Chance haben, im Wettbewerb erfolgreich bestehen zu können und dem Verbraucher ein attraktives und legales Angebot zu machen. Sind die Angebote der lizenzierten Anbieter zu unattraktiv, weil sie durch punitive Steuern belastet sind, wandern die Kunden zu nicht regulierten Angeboten ab. Dies zeigen unter anderem die jüngsten Erfahrungen in Frankreich, wo die Öffnung des Wettmarktes bereits im Sommer 2010 stattfand. Aufgrund der Entscheidung für eine Spieleinsatzsteuer - wie sie auch der neue Glücksspielstaatsvertrag der 15 Länder vorsieht - konnte der Schwarzmarkt dort nicht trockengelegt werden. Die fiskalischen Ziele wurden völlig verfehlt. Deutschland ist nun dabei, den gleichen Fehler zu machen - und das, obwohl mit Schleswig-Holstein bereits eine rechtlich saubere und wirtschaftlich akzeptable Lösung vorgezeichnet ist."&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Der Schleswig-Holsteinische Regulierungsansatz ist der einzige, der einen zeitgemäßen Umgang mit dem Medium Internet vorsieht. Im Gegensatz zu den 15 anderen Ländern schreibt Schleswig-Holstein kein grundsätzliches Internet-Verbot fest. So ermöglicht das Gesetz des Kieler Landtags auch die regulierte Nutzung von Online-Poker und Casinospielen. Nach dem Plan der 15 Länder hingegen, sollen sich Kunden, die solche Internetglücksspiele nutzen, strafbar machen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Peter Reinhardt sagte:&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;"Es ist schwer nachvollziehbar, dass die Ministerpräsidenten sich im Jahr 2011 an einer Internetprohibition festklammern, die sich bereits in der Vergangenheit als völlig ineffektiv erwiesen hat. Millionen von deutschen Internetnutzern dürfen mehr erwarten, als eine bevormundende Verbotspolitik und Strafverfolgung. Wir bedauern, dass die Länder sich nicht zu einer einheitlichen und tragfähigen Regulierung des deutschen Glücksspielmarktes durchringen konnten. Umso erfreulicher ist es, dass Schleswig-Holstein an seinem EU-konformen Glücksspielgesetz festhält, wo sich auch Betfair für eine Lizenz bewerben wird."&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Es bleibt daher abzuwarten, in wie weit der Glücksspielstaatsvertrag Bestand haben wird, und ob sich die Ministerpräsidenten doch noch auf eine gemeinsame Lösung einigen werden. Derweil beginnt im nördlichsten deutschen Bundesland ab Januar 2012 die Bewerbungsphase für Lizenzen an private Wettanbieter, die ab dem 01. März 2012 vergeben werden sollen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;b&gt;Über Betfair:&lt;/b&gt; (www.betfair.com)&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Betfair wurde im Jahr 2000 gegründet und ist heute einer der weltgrößten Wettanbieter im Internet. Die Betfair-Unternehmensgruppe hat über 4 Mio. registrierte Kunden und wickelt täglich mehr als 7 Mio. Transaktionen ab, mehr als doppelt so viele Transaktionen wie alle Europäischen Börsenplätze zusammen. Über 2.300 Angestellte arbeiten international für Betfair.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Betfair verfügt in Gibraltar, Malta, Italien, Australien und Großbritannien über Glücksspielerlaubnisse. Es ist Betfairs Bestrebung, in allen Ländern, in denen das Unternehmen tätig ist, Lizenzen innezuhaben, zu investieren und Steuern zu zahlen. Die Gruppe arbeitet aktiv mit Regierungen und anderen Interessenvertretern zusammen, um dazu beizutragen, für die Verbraucher ein kontrolliertes und sicheres Umfeld für Online-Glücksspiele zu schaffen. Betfair möchte auch in Deutschland auf Grundlage einer Erlaubnis tätig sein und arbeitet konstruktiv mit den Bundesländern zusammen, um dies zu erreichen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Betfair ist eines der Top 25 Internet-Unternehmen weltweit. Das Unternehmen wurde unzählige Male ausgezeichnet, darunter u.a. mit dem Britischen Queen's Award for Enterprise im Jahr 2003 in der Kategorie Innovation und im Jahr 2008 in der Kategorie International Trade. Zweimal, in den Jahren 2004 und 2005, wurde Betfair zur "Confederation of British Industry's (CBI) Company of the Year" ernannt - ein Erfolg, den kein anderes Unternehmen zuvor erreicht hat.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;b&gt;Pressekontakt:&lt;br /&gt;&lt;/b&gt;Florian Reher&lt;br /&gt;Pressebüro Betfair&lt;br /&gt;Tel: +49 (0)30 300 144 -132 &lt;br /&gt;florian.reher@blumberry.de&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;www.wettrecht.de
Tel. 0700 / WETTRECHT&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/6045690400443144818-6380865708471443034?l=wettrecht.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://wettrecht.blogspot.com/feeds/6380865708471443034/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=6045690400443144818&amp;postID=6380865708471443034&amp;isPopup=true' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6045690400443144818/posts/default/6380865708471443034'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6045690400443144818/posts/default/6380865708471443034'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://wettrecht.blogspot.com/2011/12/betfair-glucksspielstaatsvertrag-klagen.html' title='Betfair: Glücksspielstaatsvertrag: Klagen vorprogrammiert'/><author><name>RA Martin Arendts</name><uri>http://www.blogger.com/profile/09553461844311404465</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-6045690400443144818.post-5567037002762688464</id><published>2011-12-15T15:16:00.003Z</published><updated>2011-12-15T15:16:39.836Z</updated><title type='text'>Lotto informiert: Deutscher Lotto- und Totoblock begrüßt die Entscheidung der Ministerpräsidenten der Länder für den neuen Glücksspielstaatsvertrag</title><content type='html'>&lt;b&gt;Staatsvertrag lässt den Vertriebsweg Internet wieder zu und stärkt damit die gemeinwohlorientierten Lotterie&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Oddset stellt sich zuversichtlich dem Wettbewerb&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Deutscher Lotto- und Totoblock ist zuversichtlich, dass Schleswig-Holstein nach einem positiven Signal aus Brüssel noch einlenkt&lt;br /&gt;&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;München, 15. Dezember 2011 - Der Deutsche Lotto- und Totoblock (DLTB) begrüßt es, dass die Ministerpräsidenten der Länder heute in Berlin den neuen Glücksspielstaatsvertrag mit einer verbesserten Regelung für die Lotterien unterzeichnet haben. Oddset wird sich zuversichtlich dem Wettbewerb bei Sportwetten stellen, zu dem sich 15 Länderchefs mit dem neuen Sportwetten-Konzessionsmodell entschlossen haben.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;"Wir sind froh darüber, dass die Ministerpräsidenten nun den neuen Glücksspielstaatsvertrag unterschrieben haben. Nach der endgültigen Ratifizierung des Vertrags durch die Länderparlamente können wir unseren ordnungspolitischen Auftrag, ein verantwortungsvolles Glücksspiel anzubieten, das konsequent am Spielerschutz ausgerichtet ist, besser erfüllen", sagt Erwin Horak, Präsident der Staatlichen Lotterieverwaltung in Bayern und Federführer des DLTB. "Wichtig hierfür ist insbesondere, dass wir unser moderates Produktangebot künftig wieder im Internet anbieten werden können. Zusätzlich zu unserem bewährten Annahmestellennetz ist dies ein relevanter Vertriebsweg, der nicht den illegalen Anbietern überlassen werden darf", so Horak.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Der DLTB bedauert, dass Schleswig-Holstein den Schritt in Richtung eines für alle 16 Länder gültigen Staatsvertrags noch nicht mitgegangen ist. "Wir hoffen, dass sich Schleswig-Holstein möglichst bald dem gemeinsamen Weg aller Länder anschließen wird", so Horak.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die staatlichen Lotteriegesellschaften begrüßen es, dass die Länder im Bereich der Sportwetten eine Gleichbehandlung bei den Steuern und Abgaben sicherstellen wollen. Bei gleichen abgabenrechtlichen Rahmenbedingungen wird Oddset ein erweitertes Sportwettenangebot mit attraktiveren Quoten präsentieren können.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Durch das Festhalten am bewährten gemeinwohlorientierten Staatsvertragsmodell bei den Lotterien ist die Grundlage für die Förderung des Gemeinwohls durch die staatlichen Lotteriegesellschaften der Länder in den Bereichen Breitensport, Wohlfahrt und Soziales, Kunst und Kultur sowie Umwelt- und Denkmalschutz weiter sichergestellt. Jedes Jahr können diesen Bereichen 2,5 Milliarden Euro bereitgestellt werden.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;b&gt;Quelle: Deutscher Lotto- und Totoblock (DLTB)&lt;/b&gt;&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;www.wettrecht.de
Tel. 0700 / WETTRECHT&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/6045690400443144818-5567037002762688464?l=wettrecht.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://wettrecht.blogspot.com/feeds/5567037002762688464/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=6045690400443144818&amp;postID=5567037002762688464&amp;isPopup=true' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6045690400443144818/posts/default/5567037002762688464'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6045690400443144818/posts/default/5567037002762688464'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://wettrecht.blogspot.com/2011/12/lotto-informiert-deutscher-lotto-und.html' title='Lotto informiert: Deutscher Lotto- und Totoblock begrüßt die Entscheidung der Ministerpräsidenten der Länder für den neuen Glücksspielstaatsvertrag'/><author><name>RA Martin Arendts</name><uri>http://www.blogger.com/profile/09553461844311404465</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-6045690400443144818.post-675578871935658569</id><published>2011-12-15T15:07:00.000Z</published><updated>2011-12-15T15:07:07.998Z</updated><title type='text'>Hans-Jörn Arp und Wolfgang Kubicki zum Glücksspielstaatsvertrag: Endlich ein geordnetes Verfahren!</title><content type='html'>Der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Hans-Jörn Arp, und FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki haben das heute (15. Dezember 2011) erzielte Ergebnis der Ministerpräsidentenkonferenz zum Glücksspielstaatsvertrag begrüßt:&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;"Erst nach dem Abschluss des Notifizierungsverfahrens bei der EU-Kommission wird der Vertrag allen Landesparlamenten zugeleitet. Das bedeutet: nur, wenn der Vertrag europarechtskonform ist, kann er in Kraft treten. Nach dem neuen Papier-Gutachten sind wir deshalb fester denn je überzeugt, dass dieser Staatsvertrag nie Wirklichkeit wird".&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Beide betonten, dass der Weg der vorherigen Notifizierung eines Glücksspielstaatsvertrages durch die EU-Kommission von Schleswig-Holstein seit langem gefordert wurde: "Deshalb haben wir unseren Entwurf vor 18 Monaten öffentlich vorgestellt, und danach das Notifizierungsverfahren erfolgreich durchlaufen", so Kubicki.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Es sei dem Beharrungsvermögen von Ministerpräsident Peter Harry Carstensen zu verdanken, dass sich nun auch die anderen 15 Ministerpräsidenten in allerletzter Minute endlich auf ein geordnetes Verfahren verständigt hätten: "Peter Harry Carstensen hat dem enormen öffentlichen Druck stand gehalten. Er hat intern und auch öffentlich die überzeugenderen Argumente vorgetragen und so dafür gesorgt, dass sich am Ende doch noch ein rechtlich sauberes Verfahren durchgesetzt hat", so Arp.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Beide Abgeordneten betonten, mit dem Schleswig-Holsteinischen Glücksspielgesetz stehe nach wie vor ein Weg zur Verfügung, der das Notifizierungsverfahren bereits durchlaufen habe.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;"Wir sind nach wie vor bereit für einen gemeinsamen EU-rechtskonformen Weg. Unsere Argumente sind bekannt. Wir haben von Beginn an unsere Karten auf den Tisch gelegt. Es ist gut, dass die anderen Bundesländer nun endlich auch dazu bereit sind. Besser allerdings wäre es gewesen, wenn sie diesen Schritt früher gemacht hätten", so Arp und Kubicki abschließend.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;b&gt;Quelle: CDU-Fraktion und FDP-Landtagsfraktion im Schleswig-holsteinischen Landtag&lt;/b&gt;&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;www.wettrecht.de
Tel. 0700 / WETTRECHT&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/6045690400443144818-675578871935658569?l=wettrecht.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://wettrecht.blogspot.com/feeds/675578871935658569/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=6045690400443144818&amp;postID=675578871935658569&amp;isPopup=true' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6045690400443144818/posts/default/675578871935658569'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6045690400443144818/posts/default/675578871935658569'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://wettrecht.blogspot.com/2011/12/hans-jorn-arp-und-wolfgang-kubicki-zum.html' title='Hans-Jörn Arp und Wolfgang Kubicki zum Glücksspielstaatsvertrag: Endlich ein geordnetes Verfahren!'/><author><name>RA Martin Arendts</name><uri>http://www.blogger.com/profile/09553461844311404465</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-6045690400443144818.post-6457179572984699065</id><published>2011-12-15T14:07:00.000Z</published><updated>2011-12-15T14:07:33.555Z</updated><title type='text'>Deutscher Lottoverband: Ministerpräsidentenkonferenz: Zustimmung zum Glücksspielstaatsvertrag nur unter Vorbehalt</title><content type='html'>&lt;b&gt;- Länderchefs wollen Antwort aus Brüssel abwarten – Novellierung des deutschen Glücksspielrechts erneut gescheitert&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;- Lottoverband appelliert, sich an dem Glücksspielgesetz Schleswig-Holsteins zu orientieren&lt;br /&gt;&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;Hamburg 15.12.2011 – Auf der Ministerpräsidentenkonferenz haben heute in Berlin 15 der 16 Länderchefs einen Glücksspieländerungsstaatsvertrag unterzeichnet. Die Ministerpräsidenten vereinbarten jedoch, dass ihre Unterschriften nur dann gültig werden, wenn die EU-Kommission keine europarechtlichen Bedenken anmeldet. Dies ist ein einmaliger Vorgang in der Geschichte der Staatsverträge in Deutschland. Aus Brüssel war inzwischen zu erfahren, dass in diesem Jahr mit einer solchen Antwort nicht mehr zu rechnen sei. Experten erwarten, dass die Europäische Kommission weitere Nachbesserungen verlangen wird.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Kommission hat die Länder bereits in ihrer ausführlichen Stellungnahme vom 18. Juli 2011 auf die zahlreichen Mängel des nun beschlossenen Staatsvertrags hingewiesen. Die Länder haben dies aber nicht etwa zum Anlass genommen, die beanstandeten Regelungen zu überarbeiten, sondern versucht, die Kommission mit einem nichtssagenden Antwortschreiben abzuspeisen. Es ist daher absehbar, dass die EU-Kommission den Änderungsstaatsvertrag in seiner jetzigen Form nicht akzeptieren wird. Die Länder haben damit erneut eine Chance vertan, das seit langem umstrittene deutsche Glücksspielrecht endlich rechtssicher und europarechtskonform zu regeln.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Sorgen bereitet den 15 Länderchefs inzwischen jedoch nicht nur die zu erwartende Kritik aus Europa. Denn der Änderungsvertrag ist ohne entsprechende Änderungen von Rennwettlotteriegesetz und Spielverordnung rechtlich Makulatur. Und ob der Bund eben diese Änderungen vornehmen wird, ist zurzeit mehr als fraglich. So hat der namhafte Staatsrechtslehrer Prof. Christoph Degenhart jüngst schwere handwerkliche Mängel des neuen Vertrags aufgezeigt: Das vorgesehene interne Entscheidungsgremium der Länder (Glücksspielkollegium) sei demokratisch nicht legitimiert und werde nicht parlamentarisch kontrolliert. Dies sei verfassungswidrig. Auch der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts Prof. Hans-Jürgen Papier, der sich Anfang dieser Woche gegenüber den Medien kritisch zur Reform des deutschen Glücksspielstaatsvertrags geäußert hatte, attestiert dem Glücksspielstaatsvertrag die Verfassungswidrigkeit. Schwerpunkt der Kritik ist die unzureichende Öffnung des Glücksspielmarktes und der nach wie vor inkohärente und unsystematische Regelungsansatz, weil gefährliche Spiele liberalisiert werden, während hingegen das harmloseste Glücksspiel, Lotto, weiterhin erheblich beschränkt wird. Darüber hinaus ist der neue Vertrag kartellrechtlich nicht haltbar.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;"Dieser Änderungsvertrag ist von vornherein zum Scheitern verurteilt. Die 15 Bundesländer müssen ihre Position überdenken und sollten auf den schleswig-holsteinischen Weg einschwenken", appelliert Norman Faber, Präsident des Deutschen Lottoverbandes. Einzig Schleswig-Holstein bietet künftig mit seinem neuen Glücksspielgesetz, das am 1.1.2012 in Kraft treten wird, Rechtssicherheit. Viele Unternehmen haben bereits angekündigt, dort Lizenzen zu beantragen und ihren Firmensitz dorthin zu verlegen. "Das Glücksspielgesetz aus Schleswig-Holstein eignet sich als Vorbild für eine bundesweite Regelung, die einen weiteren großen Schaden verhindert."&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Bilanz des aktuellen Staatsvertrags ist dramatisch: 14 Mrd. Euro Umsatzausfall sowie ein Minus von rund 8 Mrd. Euro Steuern und Zweckerträgen. Fast ein Drittel der Lottoeinnahmen sind damit weggebrochen. Grund hierfür ist die Scheinargumentation, Lotto mache süchtig, mit der die Länder ihr lukratives Lotterieveranstaltungsmonopol sichern wollen. Diese empirisch haltlose Suchtbegründung hatte in den vergangenen vier Jahren bittere Nebenwirkungen: Werbe-, Internet- und Vertriebsverbote sind die Ursache der Milliardenschäden bei Lotto. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Der Änderungsvertrag setzt diesen vor Bundesverfassungsgericht und Europäischem Gerichtshof bereits mehrfach gescheiterten Irrweg fort und wird die Milliardentalfahrt weiter beschleunigen – zu Lasten der Länder, des Sports, der Kultur und des Gemeinwohls. Mit dem heute – vorbehaltlich – unterzeichneten Änderungsvertrag besiegeln die Länder das baldige Ende des Lottomonopols.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;b&gt;Quelle: Deutscher Lottoverband&lt;/b&gt;&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;www.wettrecht.de
Tel. 0700 / WETTRECHT&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/6045690400443144818-6457179572984699065?l=wettrecht.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://wettrecht.blogspot.com/feeds/6457179572984699065/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=6045690400443144818&amp;postID=6457179572984699065&amp;isPopup=true' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6045690400443144818/posts/default/6457179572984699065'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6045690400443144818/posts/default/6457179572984699065'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://wettrecht.blogspot.com/2011/12/deutscher-lottoverband.html' title='Deutscher Lottoverband: Ministerpräsidentenkonferenz: Zustimmung zum Glücksspielstaatsvertrag nur unter Vorbehalt'/><author><name>RA Martin Arendts</name><uri>http://www.blogger.com/profile/09553461844311404465</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-6045690400443144818.post-8343799533769953541</id><published>2011-12-15T13:32:00.000Z</published><updated>2011-12-15T13:32:17.773Z</updated><title type='text'>Österreich: Ausschreibung Spielbanken und Pokersalon</title><content type='html'>&lt;b&gt;Veröffentlichung gemäß §§ 21 und 22 Glücksspielgesetz, BGBl I Nr. 111/2010&lt;br /&gt;&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;Wien, 15. Dezember 2011 – Das Bundesministerium für Finanzen gibt bekannt, dass das Recht zum Betrieb von 15 Spielbankstandorten und einem Pokersalonstandort gemäß §§ 21 und 22 Glücksspielgesetz (GSpG, BGBl. Nr. 620/1989 idgF) mit mehreren Konzessionserteilungsverfahren neu übertragen werden soll.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Eine "Allgemeine Information" zur in Aussicht genommenen Strukturierung der Konzessionen und zum voraussichtlichen Zeitplan der anstehenden Konzessionserteilungsverfahren sowie die Unterlage zur Teilnahme an der öffentlichen Interessentensuche für das zweite Konzessionserteilungsverfahren wurden am 15. Dezember 2011 auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen unter https://www.bmf.gv.at/Gluecksspiel/InteressentensucheS_12258/12258.htm veröffentlicht. Die Bewerbungsfrist für das zweite Konzessionserteilungsverfahren endet am 16. Mai 2012, die Bewerbungsfristen für die übrigen Konzessionserteilungsverfahren werden auf der Homepage des Ministeriums bekannt gegeben. Nach Registrierung erhalten Interessenten für Spielbanken- und Pokersalonkonzessionen Zugriff auf alle relevanten Dokumente und künftige Informationen über den Beginn der nächsten Konzessionserteilungsverfahren.&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;www.wettrecht.de
Tel. 0700 / WETTRECHT&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/6045690400443144818-8343799533769953541?l=wettrecht.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://wettrecht.blogspot.com/feeds/8343799533769953541/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=6045690400443144818&amp;postID=8343799533769953541&amp;isPopup=true' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6045690400443144818/posts/default/8343799533769953541'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6045690400443144818/posts/default/8343799533769953541'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://wettrecht.blogspot.com/2011/12/osterreich-ausschreibung-spielbanken.html' title='Österreich: Ausschreibung Spielbanken und Pokersalon'/><author><name>RA Martin Arendts</name><uri>http://www.blogger.com/profile/09553461844311404465</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-6045690400443144818.post-3117608493329855549</id><published>2011-12-14T13:50:00.000Z</published><updated>2011-12-14T13:50:23.238Z</updated><title type='text'>RGA: Glücksspielstaatsvertrag zum Scheitern verurteilt</title><content type='html'>&lt;b&gt;Glücksspielstaatsvertrag in Deutschland weiterhin unvereinbar mit geltendem EU-Recht. RGA befürwortet eine bundesweit einheitliche und marktkonforme Regulierung des Glücksspielmarktes in Deutschland.&lt;br /&gt;&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;London, 14.12.2011, die Remote Gambling Association (RGA), der größte Fachverband der globalen Glücksspielindustrie, bedauert die für morgen geplante Verabschiedung eines nicht mit dem EU-Recht zu vereinbarendem Glücksspielstaatsvertrages durch 15 Ministerpräsidenten. „Im Rahmen des Notifizierungsverfahrens hat die Europäische Kommission vermehrt darauf hingewiesen, dass der Staatsvertragsentwurf nicht mit dem EU-Recht vereinbar ist. Auch die unterdessen vorgenommenen Änderungen ändern aus unserer Sicht nichts an dieser Unvereinbarkeit“, stellte Clive Hawkswood, Vorstand der Remote Gambling Association (RGA), fest.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;„Es ist entmutigend, dass die Europäische Kommission ihrer Pflicht ausweicht, den EU-Vertrag durchzusetzen. Sollte die EU die Unterzeichnung des vorgelegten Glücksspielstaatsvertrages widerspruchslos hinnehmen, signalisiert sie den nationalen Regierungen, dass diese auch weiterhin protektionistische Maßnahmen unter dem Deckmantel der EU-Rechtskonformität vornehmen können“, so Hawkswood weiter.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Insbesondere die Tatsache, dass den Nutzern weiterhin das legale Spielen von Online-Poker und Casinospielen vorenthalten werden soll sowie eine nicht marktkonforme Besteuerung von Online-Sportwetten werden keine effektive Kanalisierung des Glücksspielmarktes herbeiführen und damit auch das Erreichen der Ziele des Staatsvertrages verhindern.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;„Es besteht kein Zweifel daran, dass dieser Vertrag nicht dazu beiträgt, dass Spieleverhalten deutscher Nutzer zu verändern. Die Kunden werden weiterhin die im in anderen EU-Staaten regulierten und lizensierten Angebote von Poker- und Casinospielen nutzen. Die Mitgliedsunternehmen der RGA prüfen deshalb, eine Lizenz in Schleswig-Holstein zu beantragen. Schleswig-Holstein ist das einzige Bundesland, das ein Glücksspielgesetz verabschiedet hat, welches den Marktrealitäten entspricht und den Wünschen der deutschen Nutzer nachkommt“, kommentierte Hawkswood.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die RGA begrüßt ausdrücklich das in Schleswig-Holstein verabschiedete Gesetz, spricht sich aber klar für eine bundesweit einheitliche Regulierung des Online-Glücksspielmarktes in Deutschland aus. Nur über eine einheitliche, markt- und EU-rechtskonforme Lösung kann sichergestellt werden, dass den Wünschen der deutschen Verbraucher ebenso Rechnung getragen wird wie den Zielen Jugend- und Verbraucherschutz sowie Bekämpfung von Spielsucht.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;b&gt;Presse-Information:&lt;br /&gt;&lt;/b&gt;Remote Gambling Association&lt;br /&gt;6th Floor, High Holborn House&lt;br /&gt;52 -54 High Holborn&lt;br /&gt;London WC1V 6RL&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Kontakt-Person:&lt;br /&gt;Jason Foley-Train&lt;br /&gt;RGA Head of Communications&lt;br /&gt;Telefon: +44 20 7831 2195&lt;br /&gt;Web: http://www.rga.eu.com&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;www.wettrecht.de
Tel. 0700 / WETTRECHT&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/6045690400443144818-3117608493329855549?l=wettrecht.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://wettrecht.blogspot.com/feeds/3117608493329855549/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=6045690400443144818&amp;postID=3117608493329855549&amp;isPopup=true' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6045690400443144818/posts/default/3117608493329855549'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6045690400443144818/posts/default/3117608493329855549'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://wettrecht.blogspot.com/2011/12/rga-glucksspielstaatsvertrag-zum.html' title='RGA: Glücksspielstaatsvertrag zum Scheitern verurteilt'/><author><name>RA Martin Arendts</name><uri>http://www.blogger.com/profile/09553461844311404465</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-6045690400443144818.post-6849673024394038476</id><published>2011-12-11T23:38:00.002Z</published><updated>2011-12-11T23:38:44.317Z</updated><title type='text'>Deutscher Lottoverband: Nordwestlotto bleibt im Deutschen Lotto- und Totoblock</title><content type='html'>&lt;b&gt;Weiterhin Lotto im hohen Norden&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Hamburg, 09. Dezember 2012 – Die Süddeutsche Zeitung berichtet heute von dem möglichen Ausschluss der NordwestLotto Schleswig-Holstein GmbH &amp; Co. KG aus dem Deutschen Lotto- und Totoblock (DLTB).&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Für diese Maßnahme gibt es keine Handhabe. Die Neuregelung des Glücksspielrechts in Schleswig- Holstein hat keinen Einfluss auf den Verbleib der NordwestLotto Schleswig-Holstein GmbH &amp; Co. KG im DLTB. Die übrigen Lotteriegesellschaften können die Landeslotteriegesellschaft nicht aus dem Block ausschließen. Für ein solch einseitiges Vorgehen gegen die norddeutsche Lottogesellschaft gibt es keinerlei Begründung.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Das heißt für die Bürger in Schleswig-Holstein, dass sie auch weiterhin in ihrer Lottoannahmestelle ihre Lottoscheine abgeben können. Das heißt auch für die Annahmestellen, dass Sie weiter die Produkte des DLTB anbieten können.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Der Präsident der Lotterieverwaltung in Bayern, Erwin Horak, hatte, federführend für den DLTB, mit Zeitungsinterviews die Ängste der Annahmestellen geschürt, dass der Norden aus dem Lottoblock ausgeschlossen werden könne. Schleswig-holsteinische Lottospieler hätten dann keine Chance, den hohen gesamtdeutschen Jackpot zu knacken. Diese Behauptungen sind nicht haltbar und völlig inakzeptabel. Die schleswig-holsteinische CDU hat als Konsequenz darauf den Rücktritt von Horak als Sprecher des Lottoblocks gefordert.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Der DLTB ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Nordwest-Lotto hat mit den anderen Lotteriegesellschaften einen verbindlichen Gesellschaftsvertrag über die Zusammenarbeit im Block geschlossen. Die Geltung eines einheitlichen Staatsvertrages in den Trägerländern ist keine Voraussetzung für die Mitgliedschaft der Blockgesellschaften im DLTB. Die anderen Blockgesellschaften können NordwestLotto also nicht nur deshalb aus dem DLTB ausschließen, weil in dessen Sitzland das Landesrecht geändert wurde.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Der Verbleib von Lotto Schleswig-Holstein im DLTB ist daher auch nach Inkrafttreten des Glücksspielgesetzes gesichert.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;b&gt;Quelle: Deutscher Lottoverband&lt;/b&gt;&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;www.wettrecht.de
Tel. 0700 / WETTRECHT&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/6045690400443144818-6849673024394038476?l=wettrecht.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://wettrecht.blogspot.com/feeds/6849673024394038476/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=6045690400443144818&amp;postID=6849673024394038476&amp;isPopup=true' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6045690400443144818/posts/default/6849673024394038476'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6045690400443144818/posts/default/6849673024394038476'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://wettrecht.blogspot.com/2011/12/deutscher-lottoverband-nordwestlotto.html' title='Deutscher Lottoverband: Nordwestlotto bleibt im Deutschen Lotto- und Totoblock'/><author><name>RA Martin Arendts</name><uri>http://www.blogger.com/profile/09553461844311404465</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-6045690400443144818.post-2664775831053464294</id><published>2011-12-02T23:36:00.000Z</published><updated>2011-12-02T23:36:28.361Z</updated><title type='text'>Lotto informiert: Landgericht Bonn verbietet WestLotto den Verkauf der beliebten Adventskalender für Rubbellose</title><content type='html'>&lt;b&gt;Illegaler Anbieter aus England erwirkt Stopp von Werbung und Verkauf&lt;br /&gt;&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;Das Landgericht Bonn hat per einstweiliger Verfügung dem nordrhein-westfälischen Glücksspielanbieter WestLotto untersagt, über den beliebten Rubbellos-Adventskalender, der mit Weihnachtsmotiven versehen ist, zu informieren. Zudem ist der Verkauf der Rubbellos-Adventskalender in den WestLotto-Annahmestellen generell verboten worden.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Damit folgt das Landgericht Bonn der Ansicht des englischen Glücksspielanbieters Tipp24 Services Ltd., der über das Internet in Deutschland illegal Lotto anbietet. Das britische Unternehmen sieht im Verkauf von Adventskalendern ein anreizendes bzw. spielsuchtgefährdendes Spielangebot.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Theo Goßner, WestLotto-Geschäftsführer: "Wie bei einem Angebotszeitraum von wenigen Wochen, wie dies bei einem Adventskalender üblich ist, eine nachhaltige Suchtgefährdung entstehen kann, ist für uns nicht nachvollziehbar. Das aktuelle Verkaufsverbot ist für unsere Vertragspartner in den Annahmestellen und unsere Kunden ein Schlag ins Gesicht!"&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Weihnachtsrubbellose mit einem dazugehörigen Kalender sind für die 3607 WestLotto-Annahmestellen in Nordrhein-Westfalen seit Jahren eine wichtige betriebswirtschaftliche Angebotsergänzung.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;"Wir bedauern außerordentlich, dass das Bonner Landgericht zu dieser Entscheidung gekommen ist und damit den WestLotto-Annahmestellen ein von den Kunden in Nordrhein-Westfalen gerne nachgefragtes Produkt entzieht", so Goßner weiter in seinem Kommentar zum Gerichtsbeschluss.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;WestLotto wird gegen diese Entscheidung Rechtsmittel einlegen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;b&gt;Quelle: Westdeutsche Lotterie GmbH &amp; Co. OHG&lt;/b&gt;&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;www.wettrecht.de
Tel. 0700 / WETTRECHT&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/6045690400443144818-2664775831053464294?l=wettrecht.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://wettrecht.blogspot.com/feeds/2664775831053464294/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=6045690400443144818&amp;postID=2664775831053464294&amp;isPopup=true' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6045690400443144818/posts/default/2664775831053464294'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6045690400443144818/posts/default/2664775831053464294'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://wettrecht.blogspot.com/2011/12/lotto-informiert-landgericht-bonn.html' title='Lotto informiert: Landgericht Bonn verbietet WestLotto den Verkauf der beliebten Adventskalender für Rubbellose'/><author><name>RA Martin Arendts</name><uri>http://www.blogger.com/profile/09553461844311404465</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-6045690400443144818.post-8405776157854162186</id><published>2011-12-02T13:31:00.002Z</published><updated>2011-12-02T13:31:30.290Z</updated><title type='text'>AWI: Deutsche Automatenwirtschaft veröffentlicht Erhebung zur Vergnügungssteuerbelastung</title><content type='html'>Vor dem Hintergrund einer steigenden Besteuerung von Automatenaufstellunternehmern und -unternehmen mit Vergnügungsteuer auf Unterhaltungsautomaten hat die Deutsche Automatenwirtschaft die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit einer Erhebung zur Belastbarkeit der Unternehmen mit Vergnügungsteuern beauftragt. Ziel der an über 2.000 Unternehmen versendeten Fragebögen war die Ermittlung eines aus Sicht der Unternehmen maximal tragbaren Vergnügungssteuersatzes.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Erhebung erfolgte insbesondere vor dem Hintergrund einschlägiger Urteile wie beispielsweise des Urteils des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 2009 (Grundgesetzwidrigkeit des Stückzahlmaßstabs bei der Erhebung der Vergnügungsteuer) und dem daraus resultierenden zunehmenden Übergang der Kommunen von der pauschalen Besteuerung pro Automat (Stückzahlmaßstab) auf den sogenannten Wirklichkeitsmaßstab. Für die Aufstellunternehmer und Spielstättenbetreiber bedeutet dies den Wechsel von einer pauschalen Vergnügungsteuer hin zu einer von geräteindividuellen Faktoren bestimmten Besteuerung ihrer Tätigkeit. Mit dieser fortschreitenden Umstellung der Bemessungsgrundlage geht vielfach eine höhere Belastung der Unternehmer und Unternehmen mit Vergnügungsteuern einher. Aus Sicht der Deutschen Automatenwirtschaft muss daher die Frage gestellt werden, inwieweit sich diese Entwicklung auf die Existenzfähigkeit der Unternehmen auswirkt. Dieses sollte mit den Ergebnissen der breit angelegten Befragung transparent gemacht werden.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die hohe Teilnahmequote – repräsentiert sind in der Erhebung circa 38 Prozent der in Deutschland vorhandenen Konzessionen – zeigt die hohe Relevanz des Themas.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die durch die renommierte Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft KPMG durchgeführte Erhebung basiert auf durch die Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer der teilnehmenden Unternehmen und Unternehmer bestätigten Finanzdaten des in 2009 endenden Geschäftsjahres. Auf dieser Basis kommt die Erhebung zu dem rechnerischen Ergebnis, dass bei Berücksichtigung eines aus Sicht der Automatenwirtschaft angemessenen Unternehmerlohns und einer angemessenen Verzinsung eine maximale Vergnügungsteuerbelastung von 8,82 Prozent auf den Bruttoumsatz (oder 10,50 Prozent auf den Nettoumsatz) der aufgestellten Geldgewinnspielgeräte tragbar ist. Dieser Satz wird inzwischen in zahlreichen Kommunen überschritten.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die vollständige Erhebung kann ab sofort über die AWI Automaten-Wirtschaftsverbände-Info GmbH, Dircksenstraße 49, 10178 Berlin, bezogen werden, die diese Studie in Auftrag gegeben hat.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;b&gt;Quelle: AWI Automaten-Wirtschaftsverbände-Info GmbH&lt;/b&gt;&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;www.wettrecht.de
Tel. 0700 / WETTRECHT&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/6045690400443144818-8405776157854162186?l=wettrecht.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://wettrecht.blogspot.com/feeds/8405776157854162186/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=6045690400443144818&amp;postID=8405776157854162186&amp;isPopup=true' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6045690400443144818/posts/default/8405776157854162186'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6045690400443144818/posts/default/8405776157854162186'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://wettrecht.blogspot.com/2011/12/awi-deutsche-automatenwirtschaft.html' title='AWI: Deutsche Automatenwirtschaft veröffentlicht Erhebung zur Vergnügungssteuerbelastung'/><author><name>RA Martin Arendts</name><uri>http://www.blogger.com/profile/09553461844311404465</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-6045690400443144818.post-6862970915367293948</id><published>2011-12-01T18:33:00.001Z</published><updated>2011-12-01T18:33:28.778Z</updated><title type='text'>Strukturiertes Bieterverfahren zur Veräußerung der Spielbanken in Schleswig-Holstein</title><content type='html'>Die GVB Schleswig-Holstein Gesellschaft zur Verwaltung und Finanzierung von Beteiligungen des Landes Schleswig-Holstein mbH, eine 100 %ige Tochtergesellschaft des Landes Schleswig-Holstein, ist ihrerseits 100 %ige Gesellschafterin der Spielbank SH GmbH. Diese wiederum ist 100 %ige Gesellschafterin der Träger der fünf Spielbanken in Schleswig-Holstein, nämlich der Spielbank Flensburg GmbH, der Spielbank Schenefeld GmbH, der Spielbank Sylt GmbH, der Spielbank Lübeck GmbH und der Spielbank Kiel GmbH. Das Land Schleswig-Holstein beabsichtigt die Spielbanken in Schleswig-Holstein zu privatisieren. Aus diesem Grunde beabsichtigt die GVB die Veräußerung sämtlicher Geschäftsanteile an der Spielbank SH GmbH an einen Erwerber (Gesamtlösung) und/oder die Veräußerung sämtlicher Geschäftsanteile an den genannten Tochtergesellschaften (Einzellösung) an einen oder mehrere Erwerber. Es ist eine Vollprivatisierung beabsichtigt. Die Spielbanken sollen mit einem Anspruch auf eine insgesamt 15-jährige Spielbankkonzession veräußert werden. Darüber hinaus kann die Spielbank ermächtigt werden, neben dem klassischen "Großen Spiel" und dem Automatenspiel auch "Online Live Gaming" und "Virtuelles Gaming" anzubieten (für den Marktbereich Schleswig-Holstein).&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die GVB hat die Veräußerungsabsicht im EU-Amtsblatt vom 01.12.2011 (Bekanntmachungs-Nr.: 2011/S 231-375132) mit näheren Informationen zu den zu veräußernden Spielbanken, den Bewerbungsvoraussetzungen und dem vorgesehenen Veräußerungsverfahren europaweit bekannt gemacht. Auf die Bekanntmachung wird verwiesen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Als Ansprechpartner für weitere Informationen stehen Herr Axel Maack und Herr Sven Riedel, BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Katharina-Heinroth-Ufer 1, 10787 Berlin zur Verfügung (Rufnummer ++49 30 88 57 22 – 0).&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;www.wettrecht.de
Tel. 0700 / WETTRECHT&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/6045690400443144818-6862970915367293948?l=wettrecht.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://wettrecht.blogspot.com/feeds/6862970915367293948/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=6045690400443144818&amp;postID=6862970915367293948&amp;isPopup=true' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6045690400443144818/posts/default/6862970915367293948'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6045690400443144818/posts/default/6862970915367293948'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://wettrecht.blogspot.com/2011/12/strukturiertes-bieterverfahren-zur.html' title='Strukturiertes Bieterverfahren zur Veräußerung der Spielbanken in Schleswig-Holstein'/><author><name>RA Martin Arendts</name><uri>http://www.blogger.com/profile/09553461844311404465</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-6045690400443144818.post-6427898120191308830</id><published>2011-11-29T22:48:00.000Z</published><updated>2011-11-29T22:48:11.298Z</updated><title type='text'>Lotto informiert: Neue europäische Lotterie Eurojackpot startet im März</title><content type='html'>&lt;b&gt;Jede Woche 10 Millionen garantiert – bis zu 90 Millionen Euro möglich&lt;br /&gt;&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;Ab dem 23. März 2012 wird es in Deutschland und weiteren europäischen Ländern eine neue Zahlenlotterie geben: Eurojackpot.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Der Eurojackpot wird nach der Spielformel 5 aus 50 und 2 aus 8 gespielt. Der Jackpot wird also mit fünf richtigen Zahlen aus 50 sowie den zwei richtigen "Eurozahlen" aus acht geknackt.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Jede Jackpot-Phase startet mit einem garantierten Mindest-Jackpot von zehn Millionen Euro. Jackpots können auf bis zu 90 Millionen Euro anwachsen. Der Spieleinsatz pro Tipp liegt bei zwei Euro. Insgesamt gibt es zwölf verschiedene Gewinnklassen. Die Ziehung der Gewinnzahlen des Eurojackpots findet einmal in der Woche statt – immer am Freitagabend.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;"Mit dem Eurojackpot reagieren wir in Deutschland auf die aufkommende Marktsituation im Glücksspielwesen. Auch für jüngere Zielgruppen wird nun eine legale Spielgelegenheit geschaffen, die die Anforderungen an ein modernes und international seriöses Glücksspielangebot erfüllt", begründet WestLotto- Geschäftsführer Theo Goßner, stellvertretend für die deutschen Anbieter des Eurojackpot, die Einführung der neuen Zahlenlotterie. Anbieter sind die staatlich konzessionierten Lotteriegesellschaften der deutschen Bundesländer sowie weitere europäische Gesellschaften aus Finnland, Dänemark, Slowenien, Italien und den Niederlanden. Diese Länder repräsentieren knapp 175 Millionen Einwohner.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Der geplante Verkaufsstart für den Eurojackpot ist der 17. März 2012. Die erste Ziehung erfolgt am 23. März 2012. Spielbar ist die neue Lotterie deutschlandweit in allen offiziellen Verkaufsstellen von Lotto.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Selbstverständlich bleiben auch bei der Einführung von Eurojackpot die strengen Richtlinien und Selbstverpflichtungen für verantwortungsvolles Glücksspiel weiterhin bestehen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;b&gt;Quelle: Westdeutsche Lotterie GmbH &amp; Co. OHG&lt;br /&gt;&lt;/b&gt;&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;www.wettrecht.de
Tel. 0700 / WETTRECHT&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/6045690400443144818-6427898120191308830?l=wettrecht.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://wettrecht.blogspot.com/feeds/6427898120191308830/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=6045690400443144818&amp;postID=6427898120191308830&amp;isPopup=true' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6045690400443144818/posts/default/6427898120191308830'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6045690400443144818/posts/default/6427898120191308830'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://wettrecht.blogspot.com/2011/11/lotto-informiert-neue-europaische.html' title='Lotto informiert: Neue europäische Lotterie Eurojackpot startet im März'/><author><name>RA Martin Arendts</name><uri>http://www.blogger.com/profile/09553461844311404465</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-6045690400443144818.post-3289928013351759907</id><published>2011-11-22T15:31:00.001Z</published><updated>2011-11-22T15:33:32.813Z</updated><title type='text'>AWI: Verfassungs- und Europarechtler stärken Deutsche Automatenwirtschaft</title><content type='html'>&lt;b&gt;Gutachten: 4 Mrd. Euro Schadensersatzforderungen&lt;br /&gt;&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;Anlässlich eines juristischen Pressefachgesprächs am heutigen 22.11.2011 zur Neuordnung des Glücks- und Gewinnspielmarktes in Deutschland haben unter der Moderation von Prof. Georg-Berndt Oschatz, Minister a. D., führende Verfassungs- und Europarechtsexperten rechtliche Fragen zum 1. Glücksspieländerungsstaatsvertrag diskutiert.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Prof. Dr. Friedhelm Hufen, Universität Mainz, hat in einem ausführlichen verfassungsrechtlichem Gutachten herausgearbeitet, dass der vorliegende Vertragsentwurf insbesondere gegen die Artikel 12 (Berufsfreiheit) und 14 (Eigentums- und Entschädigungsrecht) des Grundgesetzes verstößt. Er ist verfassungswidrig, da unverhältnismäßig, gleichheitswidrig und kompetenzrechtlich bedenklich. Professor Dr. Hufen, Experte für Öffentliches Recht, Staats- und Verwaltungsrecht spricht von einer "Legalenteignung".&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Der Europarechtsexperte Prof. Dr. Christoph Herrmann L.L.M., Universität Passau, hat ein umfassendes Rechtsgutachten erarbeitet. Im Fokus seiner Kritik stehen "die europarechtlichen Zweifel an der Gesamtkohärenz des 1. Glücksspieländerungsvertrages" sowie die Verletzung des Transparenzgebotes. Die Erlaubnispflicht für Spielhallen, die Genehmigungsbeschränkung pro Gemeinde sowie die Abstandsregelungen und die sog. "Guillotine-Regelung" stellen einen schweren Eingriff in die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit dar. Auch die inzwischen vorgesehene Härtefallregelung sei im Prinzip Makulatur, da sie keine greifbaren Maßstäbe für zusätzliche, ohnehin nur befristete und lediglich im Einzelfall geltende Ausnahmen vorsehe. Bisher ungeprüft sei zudem ein Verstoß gegen die Investitions-Förderungs- und Schutzverträge (IFV), nach denen ausländische Investoren in Deutschland vor Enteignungen sowie unbilliger Behandlung geschützt sind. Schadensersatzforderungen vor einem internationalen Schiedsgericht gegen Deutschland stehen im Raum. Das Beispiel Vattenfall vs. Deutschland (Kraftwerk Moorburg) belegt die Größenordnung solcher Verfahren.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Der Düsseldorfer Rechtsanwalt Dr. Dirk Uwer L.L.M., Kanzlei Hengeler Mueller, zeigt auf, dass bestehende Inkohärenzen durch den 1. GlüÄndStV nicht gelöst, sondern noch verschärft werden. Dies belegt er u. a. anhand der Tatsache, dass das ungefährlichste Glücksspiel (Lotto) im Staatsmonopol bleibt, die Regeln für das gewerbliche Geld-Gewinnspiel extrem verschärft werden, dagegen das wesentlich problematischere Automatenspiel der Spielbanken aber nach wie vor weitestgehend unreguliert bleibt. Unter Hinweis auf die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet bzw. die Wahrung der Rechts- und Wirtschaftseinheit mahnt er eine Regelung durch den Bund an. Nur dadurch kann das Glücksspielrecht insgesamt kohärent und systematisch an den gesetzgeberischen Zielen ausgerichtet und die Funktionsfähigkeit der Rechts- und Wirtschaftsordnung im Glücksspielbereich wiederhergestellt werden.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Siegfried Kauder, Vorsitzender des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages, ruft zu einer Versachlichung und Objektivierung der Diskussion auf. Der Gesetzgeber dürfe sich nicht von den Interessen einzelner Anbieter leiten lassen und sei gut beraten, behutsam zu agieren und sachlich zu argumentieren. Pathologisches Spielverhalten darf nicht zum vorgeschobenen Argument für Marktregulierungen dienen. Stattdessen muss pathologischen Spielern mit sinnvollen Maßnahmen geholfen werden, denn gespielt wird anbieterunabhängig, in Monopolunternehmen wie in Spielhallen, so der Abgeordnete abschließend.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Bei der Veranstaltung wurde ein Gutachten von Prof. Dr. Hans-Peter Schneider, Geschäftsführender Direktor des Instituts für Föderalismusforschung e. V. Hannover, vorgestellt, welches im GewerbeArchiv im Dezember 2011 veröffentlicht wird. Der Staatsrechtler beziffert den Gesamtschaden für die Automatenwirtschaft durch den Glücksspieländerungsstaatsvertrag sowie den darauf basierenden Ländergesetzen bundesweit auf ca. vier Mrd. Euro. Der Schaden entsteht durch die Berücksichtigung von Investitionen in betriebliche Anlagen, deren Abschreibung, Rentabilität sowie Personalkosten und bestehende Mietverträge.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;In der im Gutachten ermittelten Schadenssumme sind sinkende Steuereinnahmen sowie zusätzliche Staatsausgaben für die Finanzierung von mindestens 35.000 Arbeitslosen (50% der Arbeitsplätze in de Automatenwirtschaft) nicht enthalten.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Stellungnahmen und weitere Unterlagen sind unter www.vdai.de (Stichwort: Juristisches Presse-Fachgespräch) und unter www.awi-info.de abrufbar.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;b&gt;Quelle: AWI Automaten-Wirtschaftsverbände-Info GmbH&lt;br /&gt;Kontakt: Dirk Lamprecht, Tel.: 030 24087760&lt;/b&gt;&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;www.wettrecht.de
Tel. 0700 / WETTRECHT&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/6045690400443144818-3289928013351759907?l=wettrecht.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://wettrecht.blogspot.com/feeds/3289928013351759907/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=6045690400443144818&amp;postID=3289928013351759907&amp;isPopup=true' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6045690400443144818/posts/default/3289928013351759907'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6045690400443144818/posts/default/3289928013351759907'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://wettrecht.blogspot.com/2011/11/awi-verfassungs-und-europarechtler.html' title='AWI: Verfassungs- und Europarechtler stärken Deutsche Automatenwirtschaft'/><author><name>RA Martin Arendts</name><uri>http://www.blogger.com/profile/09553461844311404465</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-6045690400443144818.post-1758860002887733838</id><published>2011-11-16T14:02:00.000Z</published><updated>2011-11-16T14:02:19.091Z</updated><title type='text'>Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt Resolution des Europäischen Parlamentes zum Online-Glücksspiel</title><content type='html'>"Der Bundesarbeitskreis Spielbanken der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt die Resolution des Europäischen Parlaments zum Online-Glücksspiel vom 15.11.2012", so Bernhard Stracke von der Bundeskoordinierung Spielbanken.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Da Glücksspiele kein Wirtschaftsgut sind, begrüßt ver.di, dass von der EU keine Binnenmarktlösung angestrebt wird. Somit bleibt es den Mitgliedsstaaten überlassen zu entscheiden, wie sie ihre Glücksspielangebote regeln wollen.&lt;br /&gt;Der Bundesarbeitskreis Spielbanken bleibt bei seiner Forderung, Glücksspiele im Internet u.a. wegen der hohen Suchtgefahr nicht zuzulassen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;"Das Europäische Parlament hat klargestellt, dass ein konsequentes Vorgehen gegen illegale Glücksspielanbieter dringend notwendig ist. Diese Forderung begrüßen und unterstützen wir ausdrücklich", so Stracke.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;b&gt;Quelle: Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) - Bundesarbeitskreis Spielbanken&lt;/b&gt;&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;www.wettrecht.de
Tel. 0700 / WETTRECHT&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/6045690400443144818-1758860002887733838?l=wettrecht.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://wettrecht.blogspot.com/feeds/1758860002887733838/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=6045690400443144818&amp;postID=1758860002887733838&amp;isPopup=true' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6045690400443144818/posts/default/1758860002887733838'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6045690400443144818/posts/default/1758860002887733838'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://wettrecht.blogspot.com/2011/11/vereinte-dienstleistungsgewerkschaft.html' title='Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt Resolution des Europäischen Parlamentes zum Online-Glücksspiel'/><author><name>RA Martin Arendts</name><uri>http://www.blogger.com/profile/09553461844311404465</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-6045690400443144818.post-4328070805172041162</id><published>2011-11-16T13:12:00.000Z</published><updated>2011-11-16T13:12:57.674Z</updated><title type='text'>EP fordert abgestimmte Maßnahmen gegen Online-Glücksspiele und für Kinderschutz</title><content type='html'>&lt;b&gt;Mitteilung des Informationsbüros des Europäischen Parlaments vom 15. November 2011&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Das EU-Parlament fordert die Kommission auf, Möglichkeiten für eine stärkere Zusammenarbeit im Kampf gegen illegales Online-Glücksspiel auszuloten. Sie soll auch auf den Schutz von gefährdeten Verbrauchern ausgeweitet werden, so in der am Dienstag angenommenen Resolution. Eine stärkere Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten, gemeinsame Standards oder eine Rahmenrichtlinie könnten mögliche politische Instrumente in diesen Bereichen darstellen, so die Abgeordneten.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die EU-Mitgliedstaaten sollen weiterhin ihre Online-Glücksspielmärkte selbst regeln dürfen. Der grenzüberschreitende Charakter von Online-Glücksspieldiensten erbringe durch eine EU-weite Koordinierung ihrer Maßnahmen einen eindeutigen Zusatznutzen, vor allem in den Bereichen Bekämpfung illegalen Glücksspiels sowie Schutz von Kindern und gefährdeten Erwachsenen vor Spielsucht, so die Abgeordneten in der per Handzeichen angenommenen Entschließung.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Ca. 10 % aller Glücksspiele, mit einem Marktvolumen größer als 10 Milliarden Euro, laufen im Internet ab, entweder über Handys oder über interaktive TV-Plattformen. Jürgen Creutzmann (ALDE, DE) legt mit dieser nicht-legislativen Resolution die Ausgangsposition des Parlaments zu einem Grünbuch der Kommission vom März 2011 fest.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;"Die Mitgliedstaaten müssen bei diesem Problem enger zusammenarbeiten. Dennoch wird das nicht genügen, um die skizzierten Probleme zu lösen. In der Zukunft muss die EU auch eine stärkere Rolle spielen", sagte der Berichterstatter während der Debatte vor der Abstimmung.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;b&gt;Spiellizenz für Anbieter&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Um den Schwarzmarkt zu bekämpfen, wird in der Resolution vorgeschlagen, dass die Mitgliedstaaten ein Lizenzierungsmodell einführen sollen, das die Spieler schützt sowie gewährleistet, dass Glücksspielanbieter die Kriterien des Gastmitgliedstaats erfüllen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Das Parlament fordert die Kommission auf, die Möglichkeit zu prüfen, Transaktionen zwischen Banken bzw. Kreditkartenherausgebern und auf Schwarzen Listen aufgeführten Glücksspielanbietern zu blockieren.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;b&gt;Minderjährige schützen und Spielsucht verhindern&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Online-Glücksspiele sind mit einem größeren Suchtrisiko verbunden als traditionelle Präsenz-Glücksspiele, was unter anderem auf den leichteren Zugang und das Fehlen einer sozialen Kontrolle zurückzuführen ist, heißt es in der Resolution. Um vor allem gefährdete und junge Spieler zu schützen, müssen Kontrollen wie Altersüberprüfung und Beschränkungen für elektronische Zahlungen vorhanden sein, ehe irgendeine Spieltätigkeit beginnt.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Abgeordneten fordern die Kommission auf, zum Schutz von Kindern und gefährdeten Erwachsenen gemeinsame Standards für Betreiber oder eine Rahmenrichtlinie auszuloten; sie sind auch der Ansicht, dass ein europaweiter Verhaltenskodex für Online-Glücksspiele ein erster Schritt sein könnte.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Verfahren: Nicht-legislative Entschließung&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Resolution wird mit 463 Ja-Stimmen gegen 163 Nein-Stimmen bei 17 Enthaltungen angenommen.&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;www.wettrecht.de
Tel. 0700 / WETTRECHT&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/6045690400443144818-4328070805172041162?l=wettrecht.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://wettrecht.blogspot.com/feeds/4328070805172041162/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=6045690400443144818&amp;postID=4328070805172041162&amp;isPopup=true' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6045690400443144818/posts/default/4328070805172041162'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6045690400443144818/posts/default/4328070805172041162'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://wettrecht.blogspot.com/2011/11/ep-fordert-abgestimmte-manahmen-gegen.html' title='EP fordert abgestimmte Maßnahmen gegen Online-Glücksspiele und für Kinderschutz'/><author><name>RA Martin Arendts</name><uri>http://www.blogger.com/profile/09553461844311404465</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-6045690400443144818.post-1199392142017477750</id><published>2011-11-16T13:07:00.001Z</published><updated>2011-11-16T13:07:21.865Z</updated><title type='text'>UEFA: Europäisches Parlament unterstützt UEFA im Kampf gegen Spielmanipulationen</title><content type='html'>Mitteilung vom 15. November 2011&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;b&gt;Entschließung des Parlaments entspricht allen wichtigen Zielen der UEFA&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Das Europäische Parlament hat heute alle wichtigen Ziele der UEFA im Bereich Wetten und Spielmanipulationen unterstützt. Die Verabschiedung der Entschließung durch das Europäische Parlament in Straßburg bedeutet, dass sich eine bedeutende Stimme dem Kampf der UEFA gegen Spielmanipulationen im Fußball angeschlossen hat.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;UEFA-Präsident Michel Platini erklärte dazu: „Ich freue mich sehr über diesen Bericht und möchte dem Europäischen Parlament dafür danken, dass es der UEFA im Kampf gegen die kriminellen Kreise, die in Europa Spiele manipulieren, mit Überzeugung beisteht. Mit vereinten Kräften können wir die größte Bedrohung für die Zukunft des europäischen Sports besiegen.“&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die heute von den MdEP verabschiedete Entschließung fordert Maßnahmen zum Schutz der Integrität des Sports, die im Rahmen einer grenzüberschreitenden Kooperation zwischen Sportorganisationen und den zuständigen öffentlichen Behörden ergriffen werden. Die Entschließung anerkennt insbesondere auch den Mehrwert, den ein EU-weites Vorgehen im Bereich Online-Wetten schaffen kann. Eine weitere Empfehlung der MdEP besteht darin, Wettbetrug in ganz Europa als Straftatbestand zu behandeln.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;In der Entschließung des Europäischen Parlaments über Online-Glücksspiele wird zudem die Anerkennung der Urheberrechte von Sportveranstaltern an ihren Wettbewerben durch eine faire finanzielle Gegenleistung der Wettanbieter gefordert. Als erstes europäisches Land hat Frankreich dieses Urheberrecht in seiner nationalen Gesetzgebung verankert. Es erlaubt dem Veranstalter eines Wettbewerbs, mit den Wettanbietern bestimmte Rahmenbedingungen zu vereinbaren, sorgt für mehr Transparenz, bessere Überwachung und effektivere Kontrollmechanismen und trägt dazu bei, Geldwäsche durch Wettgeschäfte zu verhindern.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Im März dieses Jahres hatte die Europäische Kommission das Grünbuch „Online-Glücksspiele im Binnenmarkt“ verabschiedet, wodurch ein Konsultationsprozess ins Rollen kam, der unter anderem Spielmanipulationen abdeckte. Die heutige Entschließung entspricht dem Standpunkt des Europäischen Parlaments gegenüber dem Grünbuch der Kommission.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Das Europäische Parlament ist das jüngste politische Organ, das sich im Kampf gegen Spielmanipulationen der UEFA anschließt. Zuvor hatte auch der Europarat im September eine Empfehlung über Spielmanipulationen verabschiedet. Außerdem hielt UEFA-Präsident Michel Platini bei der Sitzung der EU-Sportminister im Oktober in Krakau eine Rede über Spielmanipulationen. Auch die polnische EU-Ratspräsidentschaft strebt die Erwähnung der Problematik der Spielmanipulationen in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates zum Ende dieses Jahres an.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;b&gt;Weitere Informationen&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;UEFA Media Services:+41 848 04 27 27&lt;br /&gt;Route de Genève 46&lt;br /&gt;CH-1260 Nyon 2&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;www.wettrecht.de
Tel. 0700 / WETTRECHT&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/6045690400443144818-1199392142017477750?l=wettrecht.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://wettrecht.blogspot.com/feeds/1199392142017477750/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=6045690400443144818&amp;postID=1199392142017477750&amp;isPopup=true' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6045690400443144818/posts/default/1199392142017477750'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6045690400443144818/posts/default/1199392142017477750'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://wettrecht.blogspot.com/2011/11/uefa-europaisches-parlament-unterstutzt.html' title='UEFA: Europäisches Parlament unterstützt UEFA im Kampf gegen Spielmanipulationen'/><author><name>RA Martin Arendts</name><uri>http://www.blogger.com/profile/09553461844311404465</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-6045690400443144818.post-6018374703008974363</id><published>2011-11-15T18:16:00.000Z</published><updated>2011-11-15T18:16:47.091Z</updated><title type='text'>Bundesgerichtshof: Schadensersatzpflciht eines Spielbank bei Aufhebung einer Spielsperre ohne Überprüfung</title><content type='html'>&lt;b&gt;BGH, Urteil 20. Oktober 2011, Az. III ZR 251/10 &lt;/b&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Aufhebung einer auf Antrag des Spielers erteilten Spielsperre durch die Spielbank stellt eine Verletzung des Spielsperrvertrags dar, wenn nicht der Spielbank zuvor der hinreichend sichere Nachweis erbracht wird, dass der Schutz des Spielers vor sich selbst dem nicht mehr entgegensteht, mithin keine Spielsuchtgefährdung mehr vorliegt und der Spieler zu einem kontrollierten Spiel in der Lage ist.&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;www.wettrecht.de
Tel. 0700 / WETTRECHT&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/6045690400443144818-6018374703008974363?l=wettrecht.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://wettrecht.blogspot.com/feeds/6018374703008974363/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=6045690400443144818&amp;postID=6018374703008974363&amp;isPopup=true' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6045690400443144818/posts/default/6018374703008974363'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6045690400443144818/posts/default/6018374703008974363'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://wettrecht.blogspot.com/2011/11/bundesgerichtshof-schadensersatzpflciht.html' title='Bundesgerichtshof: Schadensersatzpflciht eines Spielbank bei Aufhebung einer Spielsperre ohne Überprüfung'/><author><name>RA Martin Arendts</name><uri>http://www.blogger.com/profile/09553461844311404465</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-6045690400443144818.post-1229064317234021886</id><published>2011-11-03T22:12:00.002Z</published><updated>2011-11-03T22:12:39.262Z</updated><title type='text'>Schleswig-Holstein: Landesregierung verabschiedet Entwurf eines neuen Spielhallengesetzes</title><content type='html'>&lt;b&gt;Minister de Jager: "Strengere Auflagen für Spielhallen – mehr Jugendschutz"&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Mehr Jugend- und Spielerschutz in Schleswig-Holstein: Die Landesregierung hat am 1. November den Entwurf eines Spielhallengesetzes gebilligt, um die Zunahme von neuen Spielhallen zu begrenzen und Spieler zugleich zu einem verantwortungsvollen Umgang mit dem Automatenspiel anzuhalten.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;"Mit diesem Entwurf bringen wir das so genannte gewerbliche Spiel wieder in geordnete und maßvolle Bahnen, sorgen für mehr Schutz von Jugendlichen und Heranwachsenden und leisten einen wertvollen Beitrag zur Suchtprävention", sagte de Jager nach der Kabinettssitzung. Bislang gab es – wie in den meisten Ländern – auch in Schleswig-Holstein kein Spielhallengesetz. Nun werde nach den Worten von de Jager neben dem Glücksspielgesetz mit dem Spielhallengesetz ein solider Rahmen für das Spielrecht geschaffen. In Schleswig-Holstein gibt es derzeit rund 520 Spielhallen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Nach dem Gesetzentwurf sollen künftig unter anderem keine neuen Spielhallen mehr in der Nähe von bestehenden Kinder- und Jugendeinrichtungen erlaubt werden. Große Spielhallenkomplexe – also Gebäude mit mindestens zwei Spielhallen – sind nach einer Übergangszeit von fünf Jahren nicht mehr zugelassen und müssen geschlossen werden. Außerdem werden aus Gründen des Spielerschutzes nächtliche Sperrzeiten von 3.00 bis 10.00 Uhr morgens festgelegt und eine Ausweispflicht eingeführt. Auch wird die Außen-Werbung durch eine auffällige Gestaltung einer Spielhalle künftig nicht mehr erlaubt sein.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Der Gesetzentwurf soll noch im November in die erste Landtags-Lesung eingebracht werden und wird voraussichtlich bis Mitte kommenden Jahres in Kraft treten.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;b&gt;Quelle: Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein&lt;/b&gt;&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;www.wettrecht.de
Tel. 0700 / WETTRECHT&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/6045690400443144818-1229064317234021886?l=wettrecht.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://wettrecht.blogspot.com/feeds/1229064317234021886/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=6045690400443144818&amp;postID=1229064317234021886&amp;isPopup=true' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6045690400443144818/posts/default/1229064317234021886'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6045690400443144818/posts/default/1229064317234021886'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://wettrecht.blogspot.com/2011/11/schleswig-holstein-landesregierung.html' title='Schleswig-Holstein: Landesregierung verabschiedet Entwurf eines neuen Spielhallengesetzes'/><author><name>RA Martin Arendts</name><uri>http://www.blogger.com/profile/09553461844311404465</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-6045690400443144818.post-3299138563514905273</id><published>2011-11-03T17:47:00.000Z</published><updated>2011-11-03T17:47:53.214Z</updated><title type='text'>SPD Schleswig-Holstein: Weg frei machen für Zustimmung zum Glücksspielstaatsvertrag</title><content type='html'>Die SPD-Landtagsfraktion bringt einen Gesetzentwurf in den Landtag ein, mit dem das Glücksspielgesetz aufgehoben werden soll. Dazu erklärt der Sprecher für Glücksspiel, Andreas Beran:&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Mit unserem Entwurf für ein Gesetz zur Aufhebung des Gesetzes zur Neuordnung des Glücksspiels (Glücksspielgesetz) machen wir den Weg frei, dass Schleswig-Holstein dem Kompromiss der 15 anderen Bundesländer beim Glücksspielstaatsvertrag beitreten kann. Der Ministerpräsident hatte die Zustimmung mit Hinweis auf das Glücksspielgesetz abgelehnt. Wird dieses nun aufgehoben, kann Schleswig-Holstein endlich seine Außenseiterrolle aufgeben und wieder in den Kreis der Bundesländer zurückkehren.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Es ist damit zu rechnen, dass bis zur 2. Lesung im Dezember die EU-Prüfung des neuen Glücksspielstaatsvertrages abgeschlossen sein wird. Wir zweifeln nicht daran, dass der zwischen 15 Bundesländern gefundene Kompromiss "EU-fest" ist.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;b&gt;Der Gesetzentwurf hat folgenden Wortlaut:&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;i&gt;Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Artikel 1&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Aufhebung des Gesetzes zur Neuordnung des Glücksspiels (Glücksspielgesetz)&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Das Gesetz zur Neuordnung des Glücksspiels (Glücksspielgesetz) vom 14. September 2011 (GVOBl Schl.-H. S. #) wird aufgehoben.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Artikel 2&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Inkrafttreten&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Das Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.&lt;br /&gt;&lt;/i&gt;&lt;br /&gt;&lt;b&gt;Quelle: SPD-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag&lt;/b&gt;&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;www.wettrecht.de
Tel. 0700 / WETTRECHT&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/6045690400443144818-3299138563514905273?l=wettrecht.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://wettrecht.blogspot.com/feeds/3299138563514905273/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=6045690400443144818&amp;postID=3299138563514905273&amp;isPopup=true' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6045690400443144818/posts/default/3299138563514905273'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6045690400443144818/posts/default/3299138563514905273'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://wettrecht.blogspot.com/2011/11/spd-schleswig-holstein-weg-frei-machen.html' title='SPD Schleswig-Holstein: Weg frei machen für Zustimmung zum Glücksspielstaatsvertrag'/><author><name>RA Martin Arendts</name><uri>http://www.blogger.com/profile/09553461844311404465</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-6045690400443144818.post-7132390116555716794</id><published>2011-11-03T17:44:00.000Z</published><updated>2011-11-03T17:44:49.082Z</updated><title type='text'>EMNID-Studie: Krankhafte Glückspieler leiden an einer multiplen Spielstörung</title><content type='html'>&lt;b&gt;Deutscher Glücks- und Gewinnspielmarkt verändert sich – Lotterien weiter vorn&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Im Vorfeld der politischen Diskussion um eine neue Glückspielordnung in Deutschland hat TNS Emnid im Frühjahr in einer groß angelegten repräsentativen Meinungsumfrage das Geldspielverhalten der Deutschen untersucht. Um statistisch belastbares Datenmaterial über das Verhalten aller Glücksspieler, auch der kleinen Zahl der problematischen und pathologischen, zu erhalten, musste TNS Emnid 15.000 Interviews durchführen. Die Ergebnisse wurden am 02.11.2011 auf einer Pressekonferenz in Berlin präsentiert:&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;b&gt;Zusammenfassung&lt;/b&gt;:&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Zwei Drittel der erwachsenen Deutschen haben in den vergangenen 12 Monaten wenigstens einmal mit und um Geld gespielt. Von diesen Glücksspielern spielen 61% Lotto, 29% Fernsehlotterien, 10% Kartenspiele um Geld; 6% Poker um Geld, 6% Staatliche Klassenlotterien, 5% Geld-Gewinn-Spielgeräte in Gaststätten oder Spielstätten, 5% Fußballtoto, 4% Roulette etc. in Spielbanken und 3% Sport- und Pferdewetten. Im Durchschnitt spielen die Glücksspieler zwei unterschiedliche Spielformen, krankhafte Spieler hingegen beteiligen sich an fünf Spielarten parallel - und zwar häufig und intensiv. Die Studie von TNS Emnid räumt mit dem Vorurteil auf, dass krankhafte Spieler auf ein spezielles Spiel fixiert seien. So gibt es weder den krankhaften Wett-Freak noch den zwanghaften Automaten-Zocker. Vielmehr muss davon ausgegangen werden, dass es in der erwachsenen deutschen Bevölkerung einen verschwindend geringen Prozentsatz (0,23 %) krankhafter Spieler gibt, die gleichzeitig auf alles "zocken", was ihr krankhaftes Spielbedürfnis befriedigt. Hier legt die Untersuchung ein radikales Umdenken nahe. Wenn es um die Eindämmung und Bekämpfung krankhaften Spielverhaltens geht, gehört die Spielerpersönlichkeit ins Zentrum der Betrachtung und nicht das Spiel, dem der krankhafte Spieler mehr oder minder zufällig frönt. "Dies stellt", so K.P. Schöppner, Geschäftsführer von TNS Emnid", die Spielerschutz-Politik vor neue Herausforderungen. Henning Haase, Professor für Psychologie an der Universität Frankfurt, der die Studie wissenschaftlich begleitet hat, konkretisiert: "Wer eine Spielform bekämpft und meint, damit das Problem des krankhaften Spielens in den Griff zu bekommen, der irrt". Vielmehr lassen die Ergebnisse der Studie erwarten, dass die Zurückdrängung oder gar das Verbot eines Spielangebotes, den krankhaften Spieler nicht dazu bringt, mit dem Spielen aufzuhören, sondern ihn nur dazu treibt, die Spielformen zu wechseln.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;b&gt;Die Ergebnisse im Detail:&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;b&gt;Krankhaftes Spielen: "Spiel-Cocktail" aus fünf oder mehr Spielen&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;In dieser Studie mit 15.002 Interviews in Deutschland fand das Forscherteam heraus, dass nahezu alle pathologischen Spieler, das sind 0,23 % der erwachsenen Gesamtbevölkerung, an einer multiplen Spielstörung leiden. Das heißt, sie nutzen in krankhafter Weise im Durchschnitt fünf unterschiedliche Zufallsspielarten mit Geldeinsatz; zum Vergleich: bei den zwei Dritteln der Gesamtbevölkerung, die sich an Glücksspielen beteiligen sind es nur knapp zwei Spielarten. Jeder pathologische Spieler hat seinen speziellen "Spiel-Cocktail", der sein krankhaftes Spielbedürfnis am ehesten befriedigt. Wenn jemand pokert, ist es zum Beispiel sehr wahrscheinlich, dass er parallel auch noch sonstige Kartenspiele um Geld spielt und dass er auf Sportereignisse wettet.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Pathologische Spieler, die an Geldspielgeräten in Gast- oder Spielstätten spielen, sind zugleich auch als Spieler in staatlichen Spielbanken und am Pokertisch zu finden. Prof. Haase sieht in der multiplen Spielstörung eine Parallele zum Alkoholmissbrauch: "Es gibt keinen Bier-Alkoholiker, der vom Champagner-Alkoholiker zu unterscheiden wäre. Es gibt nur den Alkoholiker, der seinen Alkoholbedarf deckt, je nach Gusto oder wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit oder leichter Erreichbarkeit mit Bier, mit Schnaps, mit Rotwein oder eben auch mit Champagner." Beim pathologischen Spielmissbrauch sei dies nicht anders. Der Spieler sucht nach dem "ultimativen Kick", den er in seiner bevorzugten Spielform am ehesten finden kann. Ist dieses Spiel für ihn in dem Augenblick, in dem er es spielen will, nicht greifbar, wendet sich der pathologische Spieler anderen Spielformen und –angeboten zu. Das nach Befriedigung strebende Spielbedürfnis sei - natürlich ohne die stoffliche Komponente – dem Zwang vergleichbar, der den Alkoholiker zur Wiederherstellung eines für ihn erträglichen Alkoholspiegels treibe. Dazu ist die Spielform nur noch von untergeordneter Bedeutung. Deswegen ist eine auf bestimmte Spielformen gerichtete Prohibition von vornherein zum Scheitern verurteilt. Professor Haase: "Wenn das eine Spiel gerade verboten wird, ist das nächste schon aus dem Hut oder aus dem Internet gezaubert."&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;b&gt;Krankhaftes Spielen folgt "Modewellen"&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Aufteilung des Geld-Budgets, das die krankhaften Spieler für ihr Spiel-Cocktail, aufwenden, macht deutlich, dass die multiple Spielstörung auch "Modetrends" folgt. Den Löwenanteil am monatlichen Spielbudget der pathologischen Spieler macht der Aufwand für Pokern mit 20,7 % aus. Der zweitgrößte Anteil in Höhe von 16,2 % wird für die Spielangebote der staatlichen Spielbanken (mit Ausnahme von Poker) ausgegeben.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Auf dem dritten Rangplatz finden sich die Geld-Gewinn-Spielgeräte in Spiel- und Gaststätten mit 15,4%, dicht gefolgt von Lotto und Loslotterien mit jeweils 13,5% der Spielbudgets. "Vor zehn Jahren hat die Aufteilung des Spielbudgets sicher noch ganz anders ausgesehen", so Professor Haase, "denn damals war Pokern noch ein Exot unter den Glücksspielen – zumindest bei uns in Deutschland." &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Solche Modewellen ziehen die öffentliche Aufmerksamkeit und damit den Verdacht auf sich, auch eine Pathologie-Welle zu verursachen. "Diese Vermutung trifft nicht zu, denn seit Jahren bleibt die Quote der pathologischen Spieler unter der ohnehin geringen Marke von 0,6% in der Bevölkerung", erläutert Professor Haase. Offensichtlich haben sich nur die Marktanteile verschoben.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;b&gt;Spielphasen im Lebensverlauf&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Weitergehend als bisherige Untersuchungen zeigt die EMNID-Studie, dass das Spielverhalten im Zusammenhang mit bestimmten Lebenszyklen steht. Außer Lotto bindet keines der Glücksspielangebote die Spieler so lange: im Durchschnitt spielen sie schon seit 19 Jahren und sind im Mittel 54 Jahre alt. Im Vergleich dazu spielen die durchschnittlich 31jährigen an Geldgewinnspielen in Spielhallen im Schnitt erst seit 5 Jahren. Offensichtlich ist die Präferenz für verschiedene Glücksspielformen alters- und auch teilweise geschlechtsabhängig. So sind von den Poker-, Sportwetten- und Fußballtoto-Spielern 80% männlich, bei TV-Lotterien und -spielen sowie bei den Loslotterien dominieren hingegen die Frauen. Trotz dieser Präferenzen kommen nahezu alle Kombinationen von Spielformen vor und sie verändern sich. Zwei Drittel der Bevölkerung hat sich innerhalb der letzten 12 Monate mindestens einmal an einem der einschlägigen Glücksspiele beteiligt.&lt;br /&gt;Bei den krankhaften Glücksspielern lässt sich in den Altersgruppen eine ungleiche Verteilung feststellen. Junge Erwachsene (bis 25 J.) sind unter den pathologischen Spielern mit einem Drittel am stärksten vertreten. Nur 5,7 % der pathologischen Spieler finden sich in der Gruppe der 36 – 45-jährigen. Im weiteren Lebensverlauf steigt die Quote der pathologischen Spieler wieder deutlich an (23,5% der pathologischen Spieler sind zwischen 46 und 55 Jahre alt). Senioren (66 J. und älter) finden sich unter den pathologischen Spielern nur zu 8,6 %. Pathologisches Spielverhalten zieht sich nicht linear durch alle Altersgruppen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Weil die Forscher wissen wollten, wie schwer es ist, mit einem Glücksspiel aufzuhören, haben sie exemplarisch diejenigen Personen gefragt, die zwar nicht in den letzten 12 Monaten, aber davor an Slotmachines und Geldgewinnspielgeräten in Gaststätten und Spielhallen gespielt hatten. Das Ergebnis: 94% gaben an, dass es ihnen überhaupt nicht schwer und nur 1%, dass es ihnen sehr schwer gefallen sei. Die meisten gaben als Grund an, dass sie schlicht keine Lust mehr dazu gehabt hätten. Gefragt, wie sie es gemacht hätten, gaben die meisten an, dass sie einfach so mit dem Automatenspiel aufgehört hätten; sehr wenige gaben an, Hilfe in Anspruch genommen zu haben. Nur die Spieler, die weiterhin andere Spielformen in pathologischer Weise nutzen, gaben deutlich häufiger (19,2 %) an, dass es ihnen sehr schwer gefallen sei, mit dem Automatenspiel aufzuhören. Damit, so Haase, werde einmal mehr der Beweis erbracht, dass die Bindung an eine bestimmte Spielform bzw. an ein bestimmtes Spielverhalten generell kein lebenslang währendes Schicksal, sondern ein vorübergehendes Phasenereignis sei, das meistens ohne fremde Hilfe überwunden werden könne.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Gleichwohl, so Haase, dürfe nicht verkannt werden, dass es Menschen gebe, deren Spielverhalten pathologische Züge aufweise. Häufig sei das aber nur eine von mehreren Ausdrucksformen einer kranken Persönlichkeit. So habe die Studie erbracht, dass die Befragten, die sich selber als spielsüchtig einschätzen (0,7 %), bei sich selber eine über das Spielen hinausgehende Mehrfachpathologie feststellen: die Hälfte von ihnen bezeichnet sich zudem als zigaretten- und internetsüchtig, Alkohol und illegale Drogen spielen ebenfalls eine, wenn auch untergeordnete Rolle.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;b&gt;"Nicht das Spielzeug ist das Problem, sondern der Spieler"&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;"Die Ergebnisse unserer Studie", so Professor Haase als Sprecher des Forscherteams, "fordern ein Umdenken in der gesellschaftspolitischen Auseinandersetzung mit dem Phänomen pathologischer Spielstörungen." Wenn man sie angesichts der minimalen Verbreitung in der Bevölkerung überhaupt als relevant ansehe, dann sei nicht das "Spielzeug" das Problem, sondern der Spieler. Wer in Zeiten des omnipräsenten Glückspielangebots im Internet über Spielersperren in staatlichen Spielbanken, über Sperrzeiten von Spielhallen und die zahlenmäßige Beschränkung von Lizenzen für Wettanbieter diskutiere, müsse sich dessen bewusst sein, dass er über einen Schein-Schutz rede, mit dem pathologisches Spielverhalten nicht bekämpft werden könne. Vielmehr müsse es um die Früherkennung von pathologischen Spielstörungen und um die Entwicklung qualifizierter Hilfsmassnahmen gehen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Allerdings stoße auch die Früherkennung angesichts der Glücksspielangebote im Internet an ihre Grenzen. "Im Internet gibt es keinen Croupier, keine Mitarbeiter einer Lotto-Annahmestelle oder einer Spielhalle und keinen Gastwirt, die beobachten können, ob jemand auffällig spielt", erläutert Professor Haase. Deswegen sei es dringend erforderlich, die Kompetenzen des Einzelnen im Umgang mit Glücks- und sonstigen Geldspielen zu entwickeln. "Dies hilft zwar nicht denjenigen, die neben anderen pathologischen Belastungen auch Spielstörungen haben," resümiert Henning Haase, "aber es kann vor Kontrollverlusten beim Spielen schützen, die durch Unwissenheit oder Leichtfertigkeit begründet sind."&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Bielefeld, Frankfurt, Berlin, 2.11.2011&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Nachfragen: Prof. Dr. Henning Haase. Tel.: 069 77 66 05&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;b&gt;Auftraggeber und Deklaration möglicher Interessenkonflikte&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;Bei dieser Studie handelt sich um die erste große repräsentative Untersuchung zum Glücksspielverhalten in Deutschland, die nicht mit Fördermitteln aus der Glücksspielabgabe der Unternehmen, die dem staatlichen Glücksspielmonopols unterliegen, durchgeführt wurde. Die Studie wurde im Auftrag der AWI Automaten-Wirtschaftsverbände-Info GmbhH in der Zeit von Februar bis Juni 2011 durchgeführt. Die Mitarbeiter der Studie waren unabhängig in der Auswahl der Untersuchungsinstrumente und Fragestellungen, der Planung der Untersuchung sowie in der Auswertung und Interpretation der Ergebnisse.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;b&gt;Quelle: AWI Automaten-Wirtschaftsverbände-Info GmbH&lt;/b&gt;&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;www.wettrecht.de
Tel. 0700 / WETTRECHT&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/6045690400443144818-7132390116555716794?l=wettrecht.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://wettrecht.blogspot.com/feeds/7132390116555716794/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=6045690400443144818&amp;postID=7132390116555716794&amp;isPopup=true' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6045690400443144818/posts/default/7132390116555716794'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6045690400443144818/posts/default/7132390116555716794'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://wettrecht.blogspot.com/2011/11/emnid-studie-krankhafte-gluckspieler.html' title='EMNID-Studie: Krankhafte Glückspieler leiden an einer multiplen Spielstörung'/><author><name>RA Martin Arendts</name><uri>http://www.blogger.com/profile/09553461844311404465</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-6045690400443144818.post-6953687988780805094</id><published>2011-10-31T16:07:00.000Z</published><updated>2011-10-31T16:07:19.621Z</updated><title type='text'>BupriS: Glücksspiel-Entscheidung der Ministerpräsidenten für Konzessionsmodell ist zu begrüßen, aber unvollständig</title><content type='html'>&lt;b&gt;Private Spielbanken fordern begrenzte Öffnung des Internet für Kasino-Spiele&lt;br /&gt;&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;Berlin, 31. Oktober 2011. Der Bundesverband privater Spielbanken in Deutschland (BupriS) hat eine begrenzte Öffnung des Internet für Kasino-Spiele der staatlich konzessionierten Spielbanken empfohlen. Er reagiert damit auf die Entscheidung der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) vom 27. Oktober, bei Sportwetten 20 Konzessionen für private Anbieter zu ermöglichen und zugleich für Lotterien und Sportwetten den Vertrieb im Internet zuzulassen. Entsprechende Regeln für Kasino-Spiele im Internet sind aber weiterhin nicht vorgesehen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Der Vorsitzende des Bundesverbandes privater Spielbanken, Martin Reeckmann, begrüßte grundsätzlich die Entscheidung der Ministerpräsidenten, das historische Grundprinzip der Begrenzung von Glücksspielangeboten beizubehalten und behutsam der Lebenswirklichkeit anzupassen. Deshalb sei es konsequent, so Reeckmann, die überfällige Begrenzung des Spielhallenmarkts einzuführen. Vor allem sei es richtig, für Sportwetten zugunsten besserer Kontrollmöglichkeiten in begrenzter Zahl Konzessionen an private Anbieter zu erteilen. Reeckmann weiter: "Es überzeugt jedoch nicht, dass die Ministerpräsidenten diese Anpassung eines wirkungslosen Verbots bei den Internet-Casino-Spielen verweigern. Deregulierung ist keine akzeptable Antwort auf den Kontrollbedarf im Glücksspielmarkt." Dereguliert werde mit einem wirkungslosen Verbot auch der illegale Markt: Er wuchere weiter, anstatt ausgetrocknet zu werden. "So werden die Anstrengungen der konzessionierten Spielbanken beim Spielerschutz entwertet, ihre Erfahrung bei der Betrugs- und Geldwäscheprävention werden nicht für den wachsenden Glücksspielmarkt im Internet genutzt."&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Der Bundesverband privater Spielbanken empfiehlt den Bundesländern eindringlich, den staatlich konzessionierten Spielbanken in Deutschland ein begrenztes Angebot von Kasino-Spielen im Internet zu ermöglichen. Nur so lassen sich die jahrezehntelangen Erfahrungen der Spielbanken bei Spielerschutz und Betrugs- und Geldwäscheprävention bewusst und dauerhaft in die digitale Gesellschaft hineintragen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;b&gt;Über den Bundesverband privater Spielbanken in Deutschland e.V.(BupriS)&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;- BupriS vertritt elf staatlich konzessionierte Spielbankenunternehmen in privater Trägerschaft mit 34 Standorten in sechs Bundesländern (Berlin, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz).&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;- Sitz des BupriS ist Berlin. Vorsitzender ist Martin Reeckmann (Rechtsanwalt).&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;- In BupriS zusammengeschlossene Unternehmen: Spielbank Bad Neuenahr GmbH &amp; Co. KG; Spielbank Bad Homburg Wicker &amp; Co. KG; Spielbank Berlin Gustav Jaenecke GmbH &amp; Co. KG; Spielbank Frankfurt GmbH &amp; Co. KG; Kurhessische Spielbank Kassel/Bad Wildungen GmbH &amp; Co. KG; Ostsee Spielbanken GmbH &amp; Co. KG; Spielbank Hamburg, Jahr + Achterfeld KG; Spielbank Mainz/Trier/Bad Ems GmbH &amp; Co. KG; Spielbankgesellschaft Mecklenburg GmbH &amp; Co. KG; Spielbank Niedersachsen GmbH; Spielbank Wiesbaden GmbH &amp; Co. KG&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;- Die 34 privaten Spielbanken im BupriS ...&lt;br /&gt;    - wurden 2010 von 2,7 Mio. Gästen besucht.&lt;br /&gt;    - erzielten durchschnittlich 87 € Bruttospielertrag und 18 € Tronc pro Gast,&lt;br /&gt;    - erzielten 2010 einen Bruttospielertrag von 235 Mio. Euro und zahlten hiervon 143 Mio. Euro in Form von Abgaben und Steuern an den Fiskus,&lt;br /&gt;    - beschäftigen 2.100 Mitarbeiter.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;b&gt;Kontakt:&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;Martin Reeckmann, Geschäftsführender Vorsitzender&lt;br /&gt;Tel. 030 3940 8651&lt;br /&gt;Fax 030 3910 5680&lt;br /&gt;info(at)bupris.de&lt;br /&gt;www.bupris.de&lt;br /&gt;www.facebook.com/BupriS&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;www.wettrecht.de
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Die vermeintliche Liberalisierung des Glücksspielwesens hat nur einen wirklichen Nutznießer – und zwar das staatliche Glücksspielmonopol. Denn sollte der Glücksspielstaatsvertrag so wirksam werden wie ihn die 15 Ministerpräsidenten heute beschlossen haben, dann schafft er ihnen einen der wichtigsten privaten Wettbewerber vom Hals: Nämlich die gewerbliche Automatenwirtschaft. Sie soll weitgehend abgeschafft werden und bestenfalls ein "Kümmerdasein" fristen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Nach nur fünf Jahren sollen alle nach Bundesrecht unbefristet erteilten Spielhallenerlaubnisse erlöschen. Ein Großteil der jetzt bestehenden Spielhallen muss dann endgültig geschlossen werden. Unsere Branche hat Milliarden Euro im Vertrauen auf die staatlichen Genehmigungen investiert und rund 70.000 Arbeits- und Ausbildungsplätze geschaffen. Der Vertrauensschutz und der Bestandsschutz werden durch die heutige Entscheidung der Ministerpräsidenten mit Füßen getreten.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Begründet werden die strangulierenden Maßnahmen gegenüber der Deutschen Automatenwirtschaft mit der Behauptung, mit der Zurückdrängung des gewerblichen Automatenspiels könne man das geringe Risiko des krankhaften Spielverhaltens noch weiter mindern. Wie eine in den letzten Tagen veröffentlichte Studie des Emnid-Institutes zeigt, ist dies ein fataler Irrtum. Wenn ein Spielangebot wie das unsrige zurückgedrängt oder gar verboten wird, heißt das nach dieser Studie nicht, dass die Menschen nicht mehr spielen. Sie wechseln nur die "Spielzeuge" und die Spielorte. In diesem Fall bedeutet dies, dass die Spielgäste, welche das gewerbliche Spiel auf den Bildschirmen unserer Automaten nutzen, zu den unkontrollierbaren, fast identischen Spielen im Internet wechseln werden. Dort fehlt aber jegliche soziale Kontrolle und gibt es keinerlei finanzielle Begrenzungen vergleichbar an unseren Geräten. In Deutschland wird kein zusätzlicher Arbeitsplatz geschaffen werden und es werden keine Steuern in Deutschland gezahlt. Und im Internet gibt es anders als in Spielhallen keine geschulten und qualifizierten Mitarbeiter, die auf Spieler zugehen, wenn sich ihr Spielverhalten problematisch entwickelt.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Wir haben der Politik angeboten, unsere Bemühungen um den aktiven Spielerschutz und die weitere Eindämmung unkontrollierter 'Spielhallenflut‘ zu verbessern. Doch die Antwort darauf ist die Enteignung unserer Unternehmen und die Vernichtung von Arbeitsplätzen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Als eine der schon am strengsten regulierten Branchen hatten wir gehofft, dass die Länder ein ausgewogenes Regelwerk für das Glücksspielwesen schaffen würden. Diese Hoffnung wurde heute bitter enttäuscht. Jetzt bleibt uns nur noch der Gang zu den Gerichten. Diesen Weg werden wir bis zum Bundesverfassungsgericht und bis zum Europäischen Gerichtshof gehen. Denn wir sind absolut sicher, dass dieser Glücksspielstaatsvertrag dort keine Chance hat und scheitern wird."&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Deutsche Automatenwirtschaft beschäftigt im gewerblichen Automatenspiel direkt über 70.000 Beschäftigte und vertritt rund 5.000 mittelständische Betriebe, mit in der Regel zwischen fünf und 25 Arbeitnehmern. Sie erwirtschaftet Einnahmen von rund 4 Mrd. € im Jahr und zahlt mehr als 1,5 Mrd. € Steuern und Abgaben. Darüber hinaus bildet sie in zwei branchenspezifischen eigenständigen Automatenberufen im Jahr rd. 500 Auszubildende aus.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;b&gt;Quelle: AWI Automaten-Wirtschaftsverbände-Info GmbH&lt;/b&gt;&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;www.wettrecht.de
Tel. 0700 / WETTRECHT&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/6045690400443144818-1198599503338685170?l=wettrecht.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://wettrecht.blogspot.com/feeds/1198599503338685170/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=6045690400443144818&amp;postID=1198599503338685170&amp;isPopup=true' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6045690400443144818/posts/default/1198599503338685170'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6045690400443144818/posts/default/1198599503338685170'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://wettrecht.blogspot.com/2011/10/automatenwirtschaft-zu.html' title='Automatenwirtschaft zu Glücksspielstaatsvertrag: Die 15 Länder haben sich für einen Irrweg entschieden!'/><author><name>RA Martin Arendts</name><uri>http://www.blogger.com/profile/09553461844311404465</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-6045690400443144818.post-1965022150202006224</id><published>2011-10-28T15:17:00.000Z</published><updated>2011-10-28T15:17:10.998Z</updated><title type='text'>Remote Gambling Association enttäuscht über die Entscheidung der Ministerpräsidenten</title><content type='html'>&lt;b&gt;Weiterhin keine marktkonforme und bundeseinheitliche Regelung zum Glücksspielstaatsvertrag in Sicht. Nur Schleswig-Holstein bietet eine EU-weit rechtssichere Lösung&lt;br /&gt;&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;London, 28.10.2011, Die Remote Gambling Association (RGA), der größte Fachverband der globalen Glücksspielindustrie, hat seine tiefe Enttäuschung darüber zum Ausdruck gebracht, dass es in Deutschland weiterhin keinen regulierten und wettbewerbsorientierten Online Glücksspielmarkt geben soll, was sowohl zum Nachteil der privaten Anbieter als auch der deutschen Nutzer sein wird. Dies zeigten die Ergebnisse der heutigen Beratungen der Ministerpräsidenten in Kiel zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrages, die auch weiterhin nicht auf eine marktkonforme und für den deutschen Nutzer vorteilhafte Ausgestaltung der Regulierung des Online-Glücksspielmarktes hoffen lassen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Insbesondere die Tatsache, dass die Länder auf ein Inkrafttreten eines Vertrages im Juli 2012 drängen, der an einer Begrenzung der Anzahl der Lizenzen festhält, die Einführung einer schädlichen Besteuerung der Spieleinsätze vorsieht sowie das Komplettverbot von Online Casino- und Pokerspielen aufrecht erhalten soll, verhindert eine effektive Kanalisierung des Online-Glücksspielmarktes. Andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben dagegen wesentlich angemessenere und rationalere Ansätze gewählt. So werden beispielsweise Spanien und Dänemark den Onlineglücksspielmarkt in Kürze einer Regulierung unterziehen, die nahezu alle Arten des Onlineglücksspiels umfasst und auf einer wesentlich wirtschaftlicheren Besteuerung des Bruttorohertrags beruht.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;"Es gibt offensichtlich keine Verbindung zwischen den Wünschen der deutschen Bürger nach einem regulierten Markt für Online-Glücksspiele und dem aktuellen Staatsvertragsentwurf. Auf der einen Seite ist es der ausgesprochene Wunsch der Ministerpräsidenten, dass Sportwetten bei in Deutschland regulierten Anbietern genutzt werden. Auf der anderen Seite verwehren sie diese Möglichkeit zahlreichen Bundesbürgern, die darüber hinaus Poker und Casinospiele im Internet nutzen wollen", konstatierte Clive Hawkswood, Vorstand der Remote Gambling Association (RGA).&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;"Es ist eindeutig, dass dieser Entwurf kaum dazu beitragen wird, die große Anzahl derjenigen Deutschen zu reduzieren, die die Angebote von im Ausland lizenzierten Anbietern nutzen, weil diese ebenfalls Online Poker- und Casinospiele anbieten. Regulierungen, die dem Nutzer solche Angebote gezielt vorenthalten wollen, haben sich in der Praxis als nicht effektiv erwiesen. Daher wird auch der deutsche Versuch nur sehr wenig praktische Auswirkungen haben", kommentierte Hawkswood.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Der aktuelle Vertragsentwurf sieht eine Begrenzung auf 20 Lizenzen vor und eine Besteuerung des Spieleinsatzes in Höhe von 5 Prozent. Spieleinsatzsteuern sind in EU-Mitgliedstaaten wie Frankreich oder Italien bereits gescheitert. Der Entwurf will ebenfalls strenge Wetteinsatzgrenzen von 1.000 Euro pro Spieler pro Monat, ein Verbot von Online Casino- und Pokerspielen sowie ein Verbot von Live-Wetten durchsetzen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Im Gegensatz dazu hat Schleswig-Holstein, in Anbetracht der andauernden und schwierigen Verhandlungen der 16 Bundesländer, Mitte dieses Jahres bereits ein eigenes Glücksspielgesetz verabschiedet, dass alle Onlineglücksspielarten reguliert und eine Besteuerung des Bruttorohertrages vorsieht. Diese Regelung wurde von der EU bereits im Notifizierungsverfahren abgesegnet.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;"Die Europäische Kommission hat mehrfach darauf verwiesen, dass der Staatsvertragsentwurf in der bisherigen Form nicht mit dem EU-Recht vereinbar ist. Der heute beschlossene Entwurf trägt jedoch keineswegs dazu bei, die Bedenken der Kommission zu zerstreuen. Darüber hinaus macht er Schleswig-Holstein zu einer noch attraktiveren Adresse für Glücksspielanbieter, sich in Deutschland niederzulassen und ein uneinheitliches System etablieren, das verwirrend und unbefriedigend für deutsche Verbraucher ist ", stellte Hawkswood fest.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;b&gt;Quelle: Remote Gambling Association (RGA)&lt;/b&gt;&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;www.wettrecht.de
Tel. 0700 / WETTRECHT&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/6045690400443144818-1965022150202006224?l=wettrecht.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://wettrecht.blogspot.com/feeds/1965022150202006224/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=6045690400443144818&amp;postID=1965022150202006224&amp;isPopup=true' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6045690400443144818/posts/default/1965022150202006224'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6045690400443144818/posts/default/1965022150202006224'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://wettrecht.blogspot.com/2011/10/remote-gambling-association-enttauscht.html' title='Remote Gambling Association enttäuscht über die Entscheidung der Ministerpräsidenten'/><author><name>RA Martin Arendts</name><uri>http://www.blogger.com/profile/09553461844311404465</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-6045690400443144818.post-4137581294009585368</id><published>2011-10-28T14:58:00.000Z</published><updated>2011-10-28T14:58:31.786Z</updated><title type='text'>Stellungnahme des DOSB zum neuen Glücksspielstaatsvertrag</title><content type='html'>DOSB-Generaldirektor Michael Vesper erklärt: &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;"Wir begrüßen, dass sich die Ministerpräsidenten endlich auf einen neuen Glücksspielstaatsvertrag verständigt haben. Wir halten die begrenzte Öffnung des Bereiches der Sportwetten mit klaren Leitplanken für richtig. Nur so besteht die Möglichkeit, über 95 Prozent des deutschen Marktes, der derzeit illegal ist und keinerlei Steuern und Abgaben zahlt, in die Legalität zu kanalisieren. Damit erhält auch die staatliche Oddset-Wette neue Chancen in einem fairen Wettbewerb mit gleichen Pflichten und Rechten. Allerdings plädieren wir ausdrücklich dafür, dass auch Schleswig-Holstein der gefundenen Lösung beitritt, damit in Deutschland kein 'Flickenteppich' im Sportwetten-Bereich entsteht, der nicht sachgerecht ist und das Funktionieren der Gesamtlösung gefährden könnte.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Wir haben im Vorfeld stets unseren mit DFB, DFL und Sporthilfe abgestimmten Anspruch formuliert, dass der Sport - ohne den es keine Sportwetten gäbe - einen angemessenen Anteil an den Erträgen der Konzessionsabgaben für seine gemeinnützige Arbeit erhält. Wir gehen davon aus, dass das jetzt auch umgesetzt wird, und appellieren an die Regierungschefinnen und -chefs der Länder, dies im Staatsvertrag oder den Begleittexten klarzustellen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Wir begrüßen ausdrücklich, dass das bewährte Lotteriemonopol unter verbesserten Bedingungen beibehalten werden soll. Damit verfügt unser Partner Lotto über eine gesicherte Grundlage für die Lotterien einschließlich der Glücksspirale.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Nun muss der Bund nachziehen und die bundesrechtlichen Voraussetzungen für das Funktionieren des Modells schaffen, damit die auch von der EU geforderte Kohärenz über die gesamte Breite des Glücksspiel-Angebots entsteht."&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;b&gt;Pressekontakt:&lt;br /&gt;&lt;/b&gt;Deutscher Olympischer SportBund (DOSB)&lt;br /&gt;Medien- und Öffentlichkeitsarbeit&lt;br /&gt;Telefon:  +49 (0) 69 / 67 00 255&lt;br /&gt;E-Mail: presse@dosb.de&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;www.wettrecht.de
Tel. 0700 / WETTRECHT&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/6045690400443144818-4137581294009585368?l=wettrecht.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://wettrecht.blogspot.com/feeds/4137581294009585368/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=6045690400443144818&amp;postID=4137581294009585368&amp;isPopup=true' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6045690400443144818/posts/default/4137581294009585368'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6045690400443144818/posts/default/4137581294009585368'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://wettrecht.blogspot.com/2011/10/stellungnahme-des-dosb-zum-neuen.html' title='Stellungnahme des DOSB zum neuen Glücksspielstaatsvertrag'/><author><name>RA Martin Arendts</name><uri>http://www.blogger.com/profile/09553461844311404465</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-6045690400443144818.post-3096005463240840710</id><published>2011-10-28T13:54:00.000Z</published><updated>2011-10-28T13:54:27.882Z</updated><title type='text'>Johannes Callsen: Herr Stegner versteht offenbar Herrn Albig nicht!</title><content type='html'>Der Vorsitzende der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Johannes Callsen, hat SPD-Spitzkandidat Torsten Albig heute (28. Oktober 2011) aufgefordert, seinen parteiinternen Führungsanspruch im Hinblick auf den Wahlkampfstil der SPD auch gegenüber dem SPD-Fraktions- und Landesvorsitzenden Dr. Stegner deutlich zu machen:&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;"Als Spitzenkandidat ist Torsten Albig für den Wahlkampf seiner gesamten Partei verantwortlich. In den Lübecker Nachrichten vom 02. Oktober 2011 wird er mit der Forderung zitiert, die Zettelblöcke, auf denen all unsere kleinen Verletzungen stehen, endlich mal beiseite zu legen und eine faire Auseinandersetzung zu führen. Aus der heutigen Pressemitteilung Nr. 310/2011 des SPD- Fraktions- und Landesvorsitzenden Stegner wird das Gegenteil deutlich: wie gewohnt versucht dieser, im Wahlkampf den politischen Gegner mit unerträglichen Unterstellungen zu diskreditieren. Es wird Zeit, dass Torsten Albig Herrn Dr. Stegner erklärt, was er meint", erklärte Callsen in Kiel.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;In der Sache entgegnete Callsen Stegners Vorwürfen mit einem Zitat aus dessen Rede als damaliger Innenminister zur Einbringung des derzeit geltenden Staatsvertrages, sowie einer auch auf Schleswig-Holstein bezogene Formulierung aus einem rechtskräftigen Urteil des Verwaltungsgerichts Halle über genau diesen Staatsvertrag (Az.: 3 A 158/09 HAL):&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Minister Dr. Ralf Stegner am 13. Dezember 2007: "Das im Glücksspielstaatsvertrag vorgesehene Festhalten am staatlichen Monopol bei Sportwetten und Lotterien mit erhöhtem Gefährdungspotential ist der beste Weg, den mit der Veranstaltung von Glücksspielen verbundenen Gefahren zu begegnen. So kann Glücksspielsucht wirksam bekämpft werden. So können Glücksspielangebote kanalisiert und begrenzt werden. So kann auch der Jugend- und Spielerschutz bestmöglich gewährleistet werden."&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Verwaltungsgericht Halle zur Bekämpfung der Glücksspielsucht durch das Staatsmonopol:&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;"Das Bundesland Sachsen-Anhalt, das Inhaber eines solchen Monopols für andere ist, und auch alle anderen Bundesländer begrenzen, wie der Glücksspielstaatsvertrag und das Glücksspielgesetz zeigen, die von ihnen angebotenen Arten von Glücksspielen nicht auf das, was erforderlich ist, um die Verbraucher zum Angebot des Monopolinhabers hinzulenken und um sie damit von anderen, nicht genehmigten Zugangskanälen von Spielen wegzuführen, sondern haben – im Gegenteil – Maßnahmen ergriffen, die darauf abzielen, den Spielbetrieb der Verbraucher zu fördern und sie zwecks Maximierung der aus den entsprechenden Tätigkeiten zu erwartenden Einnahmen zu aktiver Teilnahme am Spiel zu stimulieren."&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Callsen abschließend: "CDU und FDP wollen diesen rechtskräftig festgestellten Widerspruch von Reden und Taten in der Politik beenden und zu rechtskonformen Regelungen kommen, die endlich wirksam Spielerschutz und Suchtbekämpfung ermöglichen. Herr Stegner will dies offensichtlich ebenso wenig, wie er seinem Spitzenkandidaten im Wahlkampfstil folgen will."&lt;br /&gt;&lt;b&gt;&lt;br /&gt;Quelle: CDU-Fraktion im Schleswig-holsteinischen Landtag&lt;br /&gt;&lt;/b&gt;&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;www.wettrecht.de
Tel. 0700 / WETTRECHT&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/6045690400443144818-3096005463240840710?l=wettrecht.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://wettrecht.blogspot.com/feeds/3096005463240840710/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=6045690400443144818&amp;postID=3096005463240840710&amp;isPopup=true' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6045690400443144818/posts/default/3096005463240840710'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6045690400443144818/posts/default/3096005463240840710'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://wettrecht.blogspot.com/2011/10/johannes-callsen-herr-stegner-versteht.html' title='Johannes Callsen: Herr Stegner versteht offenbar Herrn Albig nicht!'/><author><name>RA Martin Arendts</name><uri>http://www.blogger.com/profile/09553461844311404465</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-6045690400443144818.post-6027619773565492503</id><published>2011-10-28T13:50:00.000Z</published><updated>2011-10-28T13:50:22.078Z</updated><title type='text'>Deutscher Lottoverband: Ministerpräsidentenkonferenz: Neuer Glücksspielstaatsvertrag besiegelt faktisch das "Aus" des Lottomonopols</title><content type='html'>&lt;b&gt;15 Länder halten am Argument der nicht existierenden Lottosucht fest – mit katastrophalen Folgen für Lotto, Länder und Destinatäre&lt;br /&gt;&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;Hamburg 28.10.2011 – Auf der heute zu Ende gegangenen Ministerpräsidentenkonferenz in Lübeck wurde das Ende des staatlichen Lottomonopols eingeläutet. 15 der 16 Länderchefs einigten sich auf eine Änderung des jetzigen Glücksspielstaatsvertrages, der bereits vor dem Europäischen Gerichtshof und den deutschen Gerichten wegen Inkohärenz gescheitert ist. Schwerpunkt der Diskussionen war offenbar die Öffnung des Sportwettenmarktes. Gefährliche Spiele werden liberalisiert, das harmloseste Glücksspiel, LOTTO, erheblich beschränkt.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;"Der Änderungsvertrag ist für das deutsche Lotto in seiner jetzigen Form eine Katastrophe, denn er ist europa- und kartellrechtswidrig und noch inkohärenter und gerichtlich angreifbarer als der jetzige", so Norman Faber, Präsident des Deutschen Lottoverbandes. Die berechtigten Einwände der Europäischen Kommission gegen den Vertragsentwurf hätten die Länder schlicht ignoriert. Ein Vertragsverletzungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof und eine Welle von Verfahren vor deutschen Gerichten sind unausweichlich. "Das bedeutet das baldige "Aus" des Lottomonopols und der staatlichen Lottogesellschaften." Diese Brisanz ist von der Meldung, dass der Markt für private Anbieter von Sportwetten – unzureichend und zaghaft – geöffnet werden soll, in den Hintergrund gedrängt worden.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;b&gt;Kernpunkte der Kritik des Lottoverbandes sind:&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Der Vertrieb harmloser Lotterien wird unter dem Vorwand der Spielsuchtprävention unverhältnismäßig beschränkt, während gefährliche Glücksspiele erheblich geringeren Beschränkungen unterliegen. Eine Spielsucht bei Lotto existiert nicht. Dieses wurde gerade empirisch in einer Untersuchung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) bestätigt (10.000 Interviews). Zitat: "Für die Teilnahme an "Lotto 6 aus 49" besteht kein derartiges Risiko."&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Der Vertrag sieht anders als für Sportwettenvermittler und Lotterieeinnehmer keine bundesweit geltende Erlaubnis für Lotterievermittler vor. Für diese europarechtswidrige Schlechterstellung privater Lotterievermittler gibt es keine sachliche Rechtfertigung. Die Europäische Kommission hat diese Regelung daher bereits im Juli 2011 ausdrücklich gerügt.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Der Internetvertrieb von Lotterien bleibt grundsätzlich verboten und ist nur mit Ausnahmegenehmigung der Erlaubnisbehörden aller Länder ohne Rechtsanspruch zulässig. Die vorgesehenen Anforderungen an den Online-Vertrieb sind bei nachweislich harmlosen Lotterien überzogen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Der vom Bundeskartellamt und Bundesgerichtshof geforderte Wettbewerb um die Umsätze privater Lotterievermittler wird unter grober Missachtung zwingender kartellrechtlicher Vorgaben zerstört.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;b&gt;Komplett-Verbot für Lotto-Werbung&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Deutlich wird die Brisanz der Fortführung der verfehlten Suchtargumentation unter anderem durch das jüngst veröffentlichte Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 29.09.2011. Das Gericht zeigte darin detailliert auf, dass sämtliche Werbung der staatlichen Lottogesellschaften unzulässig ist, wenn das Monopol weiterhin mit Suchtgefahren begründet ist. Das bedeutet: Sowohl die Jackpot-Werbekampagnen, Pressemitteilungen, Plakate und Hörfunkwerbung, als auch die Internetwerbung und die "Lotto-Hilft"-Kampagnen sind unzulässig. Bereits die teilweisen Werbe- und Internetverbote des GlüStV haben seit 2008 zu einem Umsatzrückgang von 26%, kumuliert mehr als 14 Mrd. Euro (ca. -6 Mrd. Euro Steuern und Zweckabgaben) geführt. Der Änderungsvertrag, auf den sich die 15 Länderchefs geeinigt haben, hält an der Suchtbekämpfung als zentraler Zielsetzung auch für Lotterien fest. "Das bedeutet, dass die staatlichen Lottogesellschaften auch künftig in keiner Weise für sich und ihre Produkte werben dürfen", so Faber. "Das ist der wirtschaftliche Tod von "Lotto 6aus49".&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;b&gt;Quelle: Deutscher Lottoverband (DLV)&lt;br /&gt;&lt;/b&gt;&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;www.wettrecht.de
Tel. 0700 / WETTRECHT&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/6045690400443144818-6027619773565492503?l=wettrecht.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://wettrecht.blogspot.com/feeds/6027619773565492503/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=6045690400443144818&amp;postID=6027619773565492503&amp;isPopup=true' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6045690400443144818/posts/default/6027619773565492503'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6045690400443144818/posts/default/6027619773565492503'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://wettrecht.blogspot.com/2011/10/deutscher-lottoverband.html' title='Deutscher Lottoverband: Ministerpräsidentenkonferenz: Neuer Glücksspielstaatsvertrag besiegelt faktisch das &quot;Aus&quot; des Lottomonopols'/><author><name>RA Martin Arendts</name><uri>http://www.blogger.com/profile/09553461844311404465</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-6045690400443144818.post-4239330326409484125</id><published>2011-10-28T13:46:00.000Z</published><updated>2011-10-28T13:46:08.546Z</updated><title type='text'>Lotto informiert: Deutscher Lotto- und Totoblock (DLTB) begrüßt Optimierung des staatlichen Lotterieangebots und stellt sich mit Oddset zuversichtlich der Sportwetten-Konkurrenz</title><content type='html'>&lt;b&gt;Verbesserung für Lottokunden: Spiel künftig in Annahmestellen und auch im Internet möglich&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;München, 28. Oktober 2011. Der Deutsche Lotto- und Totoblock (DLTB) begrüßt die von den Ministerpräsidenten der Länder in Lübeck beschlossene Optimierung des gemeinwohlorientierten Staatsvertragsmodells bei den Lotterien. Obwohl Bedenken gegen die testweise Einführung eines Konzessionsmodells bei Sportwetten bestehen, stellen sich die staatlichen Anbieter mit der Sportwette Oddset in einer neuen Rechtsform zuversichtlich dem Wettbewerb.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;"Wir begrüßen den Beschluss zu den Lotterien. Auf dieser Grundlage werden wir weiter unseren ordnungspolitischen Auftrag erfüllen, ein verantwortungsvolles Glücksspiel anzubieten, das konsequent am Spielerschutz ausgerichtet ist. Unsere Lotto-Kunden können weiterhin in den Annahmestellen, aber künftig auch wieder im Internet spielen", sagt Erwin Horak, Präsident der Staatlichen Lotterieverwaltung in Bayern und Federführer im DLTB. Mit dem neuen Glücksspielstaatsvertrag soll es ab Mitte 2012 neben einem staatlichen Internetangebot wieder mehr Werbemöglichkeiten für Lotterien und auch Sportwetten geben. Durch das Festhalten an der bewährten gemeinwohlorientierten Regelung der Lotterien ist die Grundlage für die Förderung des Gemeinwohls durch die 16 staatlichen Lotteriegesellschaften der Länder in den Bereichen Breitensport, Wohlfahrt und Soziales, Kunst und Kultur sowie Umwelt- und Denkmalschutz gegeben.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Lotteriegesellschaften begrüßen auch die nun vorgesehene Gleichbehandlung aller lizenzierten Sportwettenanbieter bei Steuern und Abgaben. So kann sich Oddset mit einer neuen Sportwettengesellschaft erfolgreich der Konkurrenz stellen. "Mit einem attraktiven Sportwettenangebot wird mittelfristig eine Milliarde Euro Umsatz unser Ziel sein", fügt der Sprecher des DLTB hinzu.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Kritisch sieht der DLTB nach wie vor die testweise Einführung eines Konzessionsmodells bei den Sportwetten, das die Vergabe von 20 Konzessionen vorsieht und nach fünf Jahren überprüft werden soll. "Eine Kommerzialisierung der Wetten wird zu mehr Spielsuchtproblemen führen. Gleichzeitig wird der Breitensport wegen des geringen Steuersatzes von fünf Prozent sicher weniger Mittel aus Sportwetten erhalten", unterstreicht DLTB-Federführer Erwin Horak. "Das Experimentiermodell wird nur dann funktionieren, wenn es einen konsequenten Vollzug durch die Aufsichtsbehörden gibt."&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Der Deutsche Lotto- und Totoblock bedauert, dass Schleswig-Holstein bisher den Schritt in Richtung eines für alle 16 Länder gültigen Staatsvertrags nicht mitgegangen ist. Der DLTB und insbesondere die Länderregierungen müssen nun überlegen, wie sie mit dieser Situation umgehen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;b&gt;Quelle: Deutscher Lotto- und Totoblock (DLTB)&lt;br /&gt;&lt;/b&gt;&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;www.wettrecht.de
Tel. 0700 / WETTRECHT&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/6045690400443144818-4239330326409484125?l=wettrecht.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://wettrecht.blogspot.com/feeds/4239330326409484125/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=6045690400443144818&amp;postID=4239330326409484125&amp;isPopup=true' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6045690400443144818/posts/default/4239330326409484125'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6045690400443144818/posts/default/4239330326409484125'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://wettrecht.blogspot.com/2011/10/lotto-informiert-deutscher-lotto-und_28.html' title='Lotto informiert: Deutscher Lotto- und Totoblock (DLTB) begrüßt Optimierung des staatlichen Lotterieangebots und stellt sich mit Oddset zuversichtlich der Sportwetten-Konkurrenz'/><author><name>RA Martin Arendts</name><uri>http://www.blogger.com/profile/09553461844311404465</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-6045690400443144818.post-829505029514704182</id><published>2011-10-28T13:43:00.000Z</published><updated>2011-10-28T13:43:04.862Z</updated><title type='text'>Glücksspielstaatsvertrag: JAXX SE begrüßt eingeschlagenen Weg der Ministerpräsidenten, bezweifelt jedoch Vereinbarkeit mit EU-Recht</title><content type='html'>Kiel, 28. Oktober 2011 - Die JAXX SE (ISIN DE000A0JRU67) begrüßt den gestrigen Beschluss der 15 Ministerpräsidenten, den Markt für Glücksspiele in Deutschland stärker als bisher geplant zu öffnen. Die deutlich von 17 auf fünf Prozent reduzierte Konzessionsabgabe auf den Wetteinsatz wäre insbesondere vom Wettshop-Geschäft der JAXX-Gruppe unter der myBet.com-Marke tragbar. Insofern würde JAXX zu den Gewinnern dieses Entwurfs zählen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Allerdings genügt auch der überarbeitete Entwurf nicht europa- und verfassungsrechtlichen Maßstäben. Die nach wie vor willkürliche Anzahl von 20 Lizenzen, das Verbot von Online-Casino und -Poker sowie die Begründung des Lotteriemonopols auf Basis der Suchtbekämpfung sind Parameter, die von der EU-Kommission und Gerichten scharf kritisiert werden. Schleswig-Holstein hat sich folgerichtig dem gestrigen Beschluss enthalten.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Wie am Rande der Konferenz zu erfahren war, steht die Einigung noch unter dem Vorbehalt einzelner Länder, die ihre europarechtlichen Bedenken zu Protokoll gegeben haben. Bis zur nächsten Konferenz, die Mitte Dezember stattfindet und auf der der Glücksspielstaatsvertrag unterzeichnet werden soll, sollen die noch offenen Punkte geklärt werden.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;JAXX-Vorstandssprecher Mathias Dahms:&lt;br /&gt;&lt;i&gt;&lt;br /&gt;"Der Beschluss der 15 Ministerpräsidenten ist ein erster Schritt auf dem Weg zu einem marktgerechten Glücksspielsystem in Deutschland. Er führt nur nicht weit genug. Und er wird europa- und verfassungsrechtlich nicht halten. Das Verbot von Casino und Poker wird den Schwarzmarkt weiter antreiben. Die Begründung des Lottomonopols mit der Suchtprävention wird zu einem totalen Werbeverbot für Lotto und damit zum Niedergang der deutschen Lottogesellschaften führen. Zentrale Knackpunkte, die die EU-Kommission in ihrer ausführlichen Stellungnahme deutlich kritisiert hat, wurden nicht entschärft. So erwarten wir ein neues Vertragsverletzungsverfahren seitens der EU-Kommission.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Wir bleiben bei unserer Auffassung, dass das von Schleswig-Holstein bereits verabschiedete Gesetz ein vorbildliches, marktgerechtes und europarechtskonformes Modell darstellt. Die von Ministerpräsident Beck zitierte Brücke, über die Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Peter-Harry Carstensen gelockt werden soll, würde nach wenigen Schritten in sich zusammenbrechen."&lt;/i&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;b&gt;Über JAXX:&lt;/b&gt; Die im Prime Standard der Deutschen Börse notierte JAXX SE ist eine Finanzholding, die Beteiligungen an internationalen Unternehmen der Glücksspielbranche hält. Derzeit ist JAXX an Unternehmen in Deutschland, England, Spanien, Österreich, Malta und Belgien beteiligt. Der Hauptsitz der JAXX SE befindet sich in Kiel. Die Beteiligungsunternehmen bilden das gesamte Spektrum der Games- und Gambling-Branche ab. Abhängig von der regulatorischen Länderstruktur vermitteln oder vermarkten sie Sport- und Pferdewetten, Lotterien oder Casino- und Pokerspiele. Die Aktien der JAXX SE werden seit 1999 an der Deutschen Börse unter der ISIN DE000A0JRU67 gehandelt.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Kontakt: JAXX SE Investor Relations &amp; Corporate Communications &lt;br /&gt;Stefan Zenker Tel. +49 (40) 85 37 88 47 Fax +49 (40) 85 37 88 30 &lt;br /&gt;Mail stefan.zenker@jaxx.com&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;www.wettrecht.de
Tel. 0700 / WETTRECHT&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/6045690400443144818-829505029514704182?l=wettrecht.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://wettrecht.blogspot.com/feeds/829505029514704182/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=6045690400443144818&amp;postID=829505029514704182&amp;isPopup=true' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6045690400443144818/posts/default/829505029514704182'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6045690400443144818/posts/default/829505029514704182'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://wettrecht.blogspot.com/2011/10/glucksspielstaatsvertrag-jaxx-se-begrut.html' title='Glücksspielstaatsvertrag: JAXX SE begrüßt eingeschlagenen Weg der Ministerpräsidenten, bezweifelt jedoch Vereinbarkeit mit EU-Recht'/><author><name>RA Martin Arendts</name><uri>http://www.blogger.com/profile/09553461844311404465</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-6045690400443144818.post-9181542694869249536</id><published>2011-10-28T10:05:00.000Z</published><updated>2011-10-28T10:05:55.315Z</updated><title type='text'>Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) enttäuscht über den Entwurf zum neuen Glücksspielstaatsvertrag</title><content type='html'>"Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und der Bundesarbeitskreis Spielbanken sind enttäuscht von der beabsichtigten Neuordnung des Glücksspielmarktes in Deutschland und dem Entwurf zum neuen Glücksspielstaatsvertrag, den die Ministerpräsidenten mit der Enthaltung von Schleswig-Holstein im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz am 27.10.2011 in Lübeck beschlossen haben, so Bernhard Stracke von der Bundeskoordinierung Spielbanken von der Vereinten Dienstleitungsgewerkschaft (ver.di).&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;"Wir begrüßen ausdrücklich, dass der Plan, Casinospiele und Poker im Internet zuzulassen, fallengelassen wurde", so Stracke.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Ver.di lehnt die Liberalisierung des Glücksspielmarktes weiterhin ab und spricht sich erneut für die Beibehaltung des Glücksspielmonopols in Deutschland aus.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Ministerpräsidenten müssen nun die Zeit bis zur Unterschriftleistung, die am 15. Dezember 2011 erfolgen soll, nutzen, damit es neben dem Glücksspielstaatsvertrag, der für 15 Bundesländer gelten soll, kein eigenes Glücksspielgesetz in Konkurrenz zum Glücksspielstaatsvertrag in Schleswig-Holstein gibt. Dort soll der Glücksspielmarkt weitgehend geöffnet werden, dies wird von ver.di entschieden abgelehnt.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;"Wir benötigen im Norden kein Las Vegas als Glücksspielhochburg für Deutschland", so Horst Jaguttis, Vorsitzender des Bundesarbeitskreises Spielbanken.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;"Der Bundesarbeitskreis Spielbanken wird den neuen Glücksspielstaatsvertrag in den nächsten Tagen prüfen und dann eine abschließende Stellungnahme aus Arbeitnehmersicht abgeben", so Jaguttis.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;V.i.S.d.P: Bernhard Stracke, ver.di Bezirk Rhein-Nahe-Hunsrück, Münsterplatz 2-6, 55116 Mainz, Bernhard.Stracke@ver.di.de&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;b&gt;Quelle: Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) - Bundesarbeitskreis Spielbanken&lt;/b&gt;&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;www.wettrecht.de
Tel. 0700 / WETTRECHT&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/6045690400443144818-9181542694869249536?l=wettrecht.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://wettrecht.blogspot.com/feeds/9181542694869249536/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=6045690400443144818&amp;postID=9181542694869249536&amp;isPopup=true' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6045690400443144818/posts/default/9181542694869249536'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6045690400443144818/posts/default/9181542694869249536'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://wettrecht.blogspot.com/2011/10/vereinte-dienstleistungsgewerkschaft.html' title='Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) enttäuscht über den Entwurf zum neuen Glücksspielstaatsvertrag'/><author><name>RA Martin Arendts</name><uri>http://www.blogger.com/profile/09553461844311404465</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-6045690400443144818.post-406558137178275374</id><published>2011-10-27T21:58:00.002Z</published><updated>2011-10-27T21:58:30.288Z</updated><title type='text'>Hans-Jörn Arp und Wolfgang Kubicki zum Glücksspielstaatsvertrag: Wir begrüßen die Bewegung, sie reicht jedoch zur Kontrolle des Gesamtmarktes nicht aus!</title><content type='html'>Der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Fraktion, Hans-Jörn Arp, und FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki haben die Bewegung der Ministerpräsidenten der 15 anderen Bundesländer begrüßt, diese jedoch als nicht ausreichend bezeichnet:&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;"Deshalb ist es richtig, dass Ministerpräsident Peter Harry Carstensen seine Zustimmung nicht gegeben hat", so Arp und Kubicki.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Mit dem Vorschlag der 15 sei eine Marktkontrolle und damit ein effektiver Spielerschutz nicht zu erreichen. Die Zahl der Konzessionen in Verbindung mit der Höhe der Konzessionsabgabe reiche nicht aus, um kleine und mittlere Unternehmen dazu zu bewegen, sich den deutschen Regelungen zu unterwerfen und hier anzusiedeln. "Wir brauchen ein wettbewerbsfähiges Abgabenmodell, um alle Teile des Marktes zu regulieren", so Arp und Kubicki.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Darüber hinaus werde die Begründung des Lotteriemonopols mit der Suchtgefährdung keinen Bestand vor den Gerichten haben. Dies zeige auch das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 24. Oktober 2011. "Das Veranstaltungsmonopol für Lotterien muss wieder mit deren großer Manipulationsgefahr begründet werden", forderten die beiden Schleswig-Holsteiner.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;b&gt;Quelle: CDU- und FDP-Landtagsfraktionen im Schleswig-holsteinischen Landtag&lt;/b&gt;&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;www.wettrecht.de
Tel. 0700 / WETTRECHT&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/6045690400443144818-406558137178275374?l=wettrecht.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://wettrecht.blogspot.com/feeds/406558137178275374/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=6045690400443144818&amp;postID=406558137178275374&amp;isPopup=true' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6045690400443144818/posts/default/406558137178275374'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6045690400443144818/posts/default/406558137178275374'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://wettrecht.blogspot.com/2011/10/hans-jorn-arp-und-wolfgang-kubicki-zum.html' title='Hans-Jörn Arp und Wolfgang Kubicki zum Glücksspielstaatsvertrag: Wir begrüßen die Bewegung, sie reicht jedoch zur Kontrolle des Gesamtmarktes nicht aus!'/><author><name>RA Martin Arendts</name><uri>http://www.blogger.com/profile/09553461844311404465</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-6045690400443144818.post-4718995822870745551</id><published>2011-10-27T16:32:00.000Z</published><updated>2011-10-27T16:32:13.656Z</updated><title type='text'>FDP Thüringen: Glücksspiel europarechtskonform gestalten</title><content type='html'>Erfurt (FDP-Fraktion Thüringen) - "Es wäre wirklich an der Zeit, dass beim Glücksspielstaatsvertrag endlich die heiligen Kühe aufgegeben werden", fordert der rechtspolitische Sprecher der Thüringer FDP-Landtagsfraktion Dirk Bergner heute vor der Entscheidung der Ministerpräsidentenkonferenz.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Es sei ihm unverständlich, warum man sich immer noch ziere, die klaren Vorgaben der EU umzusetzen. Nach der Stellungnahme der Europäischen Kommission hätte man mittlerweile einsehen müssen, dass die Position der 15 Länder (mit Ausnahme Schleswig-Holsteins) nicht zu halten sei.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Zwar verzichtet man im aktuellen Entwurf auf die Internetsperren von Onlinewettenanbietern, aber auf die Beschränkung der Anzahl von Sportwettenkonzessionen nicht. "Dieses Vorgehen ist ein Trippeln und kein Schritt in die richtige Richtung: viel zu klein, und zu spät obendrein". Der Europäische Gerichtshof habe bereits am 8. September 2010 klar geurteilt, dass die Ausgestaltung des deutschen Glücksspielrechtes nicht mit europäischem Recht vereinbar sei, erinnert Bergner. Seitdem habe sich in Thüringen nichts getan. Dabei habe seine Fraktion bereits zwei entsprechende Anträge eingebracht, zuletzt im August. "Die Koalition tanzt lieber um ihr Goldenes Kalb, statt sich an europäische Vorgaben zu halten", ist Bergner verärgert. Schleswig-Holstein hat im September ein eigenes europarechtskonformes Glücksspielgesetz verabschiedet.&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;www.wettrecht.de
Tel. 0700 / WETTRECHT&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/6045690400443144818-4718995822870745551?l=wettrecht.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://wettrecht.blogspot.com/feeds/4718995822870745551/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=6045690400443144818&amp;postID=4718995822870745551&amp;isPopup=true' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6045690400443144818/posts/default/4718995822870745551'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6045690400443144818/posts/default/4718995822870745551'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://wettrecht.blogspot.com/2011/10/fdp-thuringen-glucksspiel.html' title='FDP Thüringen: Glücksspiel europarechtskonform gestalten'/><author><name>RA Martin Arendts</name><uri>http://www.blogger.com/profile/09553461844311404465</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-6045690400443144818.post-8773701341074187016</id><published>2011-10-27T14:14:00.000Z</published><updated>2011-10-27T14:14:36.768Z</updated><title type='text'>EMNID Studie: Glücksspiel in Deutschland - Verbote schützen nicht</title><content type='html'>Bielefeld/Frankfurt/M. - Im Vorfeld der politischen Diskussion um eine neue Glückspielordnung in Deutschland hat TNS Emnid im Frühjahr in einer groß angelegten repräsentativen Meinungsumfrage das Geldspielverhalten der Deutschen untersucht. Um statistisch belastbares Datenmaterial über das Verhalten aller Glücksspieler, auch der kleinen Zahl der problematischen und pathologischen, zu erhalten, musste TNS Emnid 15.000 Interviews durchführen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Das Ergebnis: Knapp zwei Drittel der erwachsenen Deutschen haben in den vergangenen 12 Monaten wenigstens einmal mit und um Geld gespielt. Von diesen Glücksspielern spielen 61% Lotto, 29% Fernsehlotterien, 10% Kartenspiele um Geld; 6% Poker um Geld, 6% Staatliche Klassenlotterien, 5% Geld-Gewinn-Spielgeräte in Gaststätten oder Spielstätten, 5% Fußballtoto, 4% Roulette etc. in Spielbanken und 3% Sport- und Pferdewetten. Im Durchschnitt spielen die Glücksspieler zwei unterschiedliche Spielformen, krankhafte Spieler hingegen beteiligen sich an fünf Spielarten parallel - und zwar häufig und intensiv. Die Studie von TNS Emnid räumt mit dem Vorurteil auf, dass krankhafte Spieler auf ein spezielles Spiel fixiert seien. So gibt es weder den krankhaften Wett-Freak noch den zwanghaften Automaten-Zocker. Vielmehr muss davon ausgegangen werden, dass es in der erwachsenen deutschen Bevölkerung einen verschwindend geringen Prozentsatz (0,23 %) krankhafter Spieler gibt, die gleichzeitig auf alles "zocken", was ihr krankhaftes Spielbedürfnis befriedigt. Hier legt die Untersuchung ein radikales Umdenken nahe. Wenn es um die Eindämmung und Bekämpfung krankhaften Spielverhaltens geht, gehört die Spielerpersönlichkeit ins Zentrum der Betrachtung und nicht das Spiel, dem der krankhafte Spieler mehr oder minder zufällig frönt. "Dies stellt", so K.P. Schöppner, Geschäftsführer von TNS Emnid", die Spielerschutz-Politik vor neue Herausforderungen." Henning Haase, Professor für Psychologie an der Universität Frankfurt/M., der die Untersuchung wissenschaftliche begleitet hat, konkretisiert: "Wer eine Spielform bekämpft und meint, damit das Problem des krankhaften Spielens in den Griff zu bekommen, der irrt". Vielmehr lassen die Ergebnisse der Studie erwarten, dass die Zurückdrängung oder gar das Verbot eines Spielangebotes, den krankhaften Spieler nicht dazu bringt, mit dem Spielen aufzuhören, sondern ihn nur dazu treibt, die Spielformen zu wechseln.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Welche Glücksspiele bevorzugt werden, hängt davon ab, welche Spielformen in "Griffnähe" und somit für den Spieler am leichtesten erreichbar und welche Spielformen gerade "angesagt" sind, wie sehr gut am inzwischen wieder abklingenden Poker-Hype erkennbar ist. Dem Bedürfnis nach "Spielvergnügen rund um die Uhr" kommt das faktisch unregulierbare und unkontrollierbare Spielangebot im Internet entgegen. Ca. drei Viertel der erwachsenen Bevölkerung ist online, aber nur 1,3% aller Befragten besuchen mindestens einmal im Monat eine Spielhalle oder Spielothek; und 0,7% eine staatliche Spielbank. Hier stehen das regulierte und kontrollierbare "körperliche" Spiel in Gast- und Spielstätten und das unregulierte, aber doch zumindest kontrollierbare Spiel in den Spielbanken im direkten Wettbewerb mit dem virtuellen Glücksspiel im Internet, das der nationalstaatlichen Kontrolle entzogen ist. "Die TNS Emnid-Studie", so Professor Haase, "legt mit diesen Ergebnissen das Dilemma offen, in dem sich die deutsche Glücksspielpolitik befindet. Entscheidet sie sich für das bestehende kontrollierbare stationäre Spielangebot in Lottoannahmestellen, Spielbanken, Wettbüros und Spielhallen oder überlässt sie den Geld- und Glücksspielmarkt den unregulierbaren Angeboten im Internet?"&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die TNS Emnid-Studie zeigt weiterhin, dass sich die Beteiligung an den meisten Glücksspielen in der Regel auf bestimmte Lebensphasen beschränkt; Lottospieler sind im Durchschnitt etwa doppelt so alt wie Pokerspieler. Jedenfalls scheint die Beteiligung an Geld- und Glücksspielen kein lebenslanges Schicksal zu sein. Die meisten der Spieler hören einfach auf damit, wenn sie keine Lust mehr dazu haben. Ähnlich wie beim Sport ist auch beim Spiel die Herausforderung in Bezug auf die Reaktionsschnelligkeit und sonstige Kompetenzen ein wesentliches Kriterium dafür, wann eine "Spielerkarriere" endet. Im Vergleich zum Lottospieler, der nur den Lottoschein ausfüllen muss, ist die "Karriere" eines Automatenspielers kurz, denn moderne Geldspiel-Automaten verlangen hohe Aufmerksamkeit und Reaktionsschnelligkeit, die mit zunehmendem Lebensalter geringer werden. Dementsprechend sinkt die Attraktivität dieser speziellen Spielangebote und veranlasst die Spieler, sich in anderen Spielformen zu versuchen. Compu-terbasierte Spielformen - wie z.B. das Automatenspiel in Spielhallen - sind wegen ihrer Schnelligkeit offensichtlich weniger geeignet, Spieler langfristig zu binden wie dies "langsame" Glücksspiele wie Lotto, aber auch Sportwetten tun. Deswegen verwundert der Befund der Studie auch nicht, dass Geld-Automatenspieler in den höheren Alters-Jahrgängen kaum noch anzutreffen sind.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;"Die tatsächliche Bedeutung des Spielens mit und um Geld, wie wir sie statistisch zuverlässig gemessen haben, ist weit geringer, als ihr in der aktuellen politischen Diskussion beigemessen wird. Auch das pathologische Spielverhalten, die Spielsucht, ist im Vergleich zu anderen Suchtformen relativ unbedeutend," kommentiert Professor Haase die Ergebnisse des TNS Emnid-Untersuchung. Eine Spielerschutz-Politik, die ich ausschließlich mit der Frage beschäftige, welche Glücksspielangebote zugelassen und wie sie reguliert werden sollen, gehe am Kernpunkt vorbei. "Wer Spieler wirksam schützen will, der muss ihre Kompetenz im Umgang mit risikoreichen Spielen fördern. Denn bei der Allgegenwärtigkeit von Glücksspielangeboten im Internet, sind Verbote weitgehend nutzlos", resümiert Haase. "Im schlimmsten Fall können sie sogar das Gegenteil bewirken. Wer ein Wettbüro oder eine Spielhalle verbietet, treibt den Spieler aus dem gesetzlich geregelten und sozial kontrollierten ´Spielraum` in die Anonymität des unkontrollierbaren Internets."&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Befragte: 15.000&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Zeitraum: Frühjahr 2011&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Auftraggeber und Deklaration möglicher Interessenkonflikte Bei dieser Studie handelt sich um die erste große repräsentative Untersuchung zum Glücksspielverhalten in Deutschland, die nicht mit Fördermitteln aus der Glücksspielabgabe der Unternehmen, die dem staatlichen Glücksspielmonopols unterliegen, durchgeführt wurde. Die Studie wurde im Auftrag der AWI - Automaten-Wirtschaftsverbände-Info GmbhH in der Zeit von Februar bis Juni 2011 durchgeführt. Die Mitarbeiter der Studie waren unabhängig in der Auswahl der Untersuchungsinstrumente und Fragestellungen, der Planung der Untersuchung sowie in der Auswertung und Interpretation der Ergebnisse.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die komplette Studie wird am Mittwoch, den 2. November 2011 um 11.00 Uhr im dbb forum berlin, Friedrichstraße 169/170, 10117 Berlin vorgestellt. Interessierte Journalisten können sich per E-Mail mc.gruetzner(at)wmp-ag.de anmelden.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;b&gt;Pressekontakt&lt;/b&gt;:&lt;br /&gt;Bei Nachfragen: Prof. Dr. Henning Haase, +49 69 77 66 05&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;www.wettrecht.de
Tel. 0700 / WETTRECHT&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/6045690400443144818-8773701341074187016?l=wettrecht.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://wettrecht.blogspot.com/feeds/8773701341074187016/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=6045690400443144818&amp;postID=8773701341074187016&amp;isPopup=true' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6045690400443144818/posts/default/8773701341074187016'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6045690400443144818/posts/default/8773701341074187016'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://wettrecht.blogspot.com/2011/10/emnid-studie-glucksspiel-in-deutschland.html' title='EMNID Studie: Glücksspiel in Deutschland - Verbote schützen nicht'/><author><name>RA Martin Arendts</name><uri>http://www.blogger.com/profile/09553461844311404465</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-6045690400443144818.post-5498648643396193987</id><published>2011-10-26T20:18:00.000Z</published><updated>2011-10-26T20:18:49.837Z</updated><title type='text'>AWI: Macht sich die BzgA zum Helfer der staatlichen Anbieter?</title><content type='html'>&lt;b&gt;Deutsche Automatenwirtschaft fordert ausgewogenes Vorgehen und keine einseitige Bevorzugung&lt;br /&gt;&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;Im Vorfeld der Konferenz der Ministerpräsidenten der Bundesländer zum Glücksspielstaatsvertrag hat die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) am 24.10.2011 eine Erklärung veröffentlicht, deren Bewertung verschiedener Glücks- und Gewinnspiele einseitig zugunsten staatlicher Anbieter ausfällt. Die Feststellung, dass vor allem staatliche Angebote vergleichsweise ungefährlich sind und kaum einer Regulierung bedürfen, spricht für sich. Beispielhaft wird etwa für den Deutschen Lotto- und Totoblock hervorgehoben, dass gemeinsame Aktionen wie ein bundesweites Beratungstelefon entscheidend zur Prävention in diesem Bereich beigetragen haben. Es überrascht, dass die bereits im Mai 2000 ebenfalls bei der BzgA aufgeschaltete Info-Telefonnummer der Deutschen Automatenwirtschaft (01801-372700), die unauswechselbar in die Frontscheiben aller in Deutschland aufgestellten mehr als 200.000 Geldgewinnspielgeräte eingedruckt ist, überhaupt nicht erwähnt wird.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Ebenso wenig wird darauf verwiesen, dass die Studie und der Bericht, auf welche die Pressemitteilung der BzgA Bezug nimmt, noch gar nicht veröffentlicht ist – Diese wird erst voraussichtlich Ende 2011 vorgelegt werden. Es wird also nicht die gesamte Studie zitiert, sondern werden aus bisher unveröffentlichtem Material einzelne Aspekte zugunsten staatlicher Anbieter ins Feld geführt.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Auffällig ist, dass z. B. im Bezug auf Live-Wetten, bei denen laut BzgA ähnlich wie an Geldgewinnspielautomaten ein erhöhtes Risiko für problematisches und pathologisches Spielverhalten festgestellt wird, dagegen bei Lotto quasi kein Risiko bestehen soll.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Ebenso wenig wird beschreiben, nach welchen Messungen und Erhebungen ein erhöhtes Spielverhalten bei 16- und 17-Jährigen an Geldspielautomaten festgestellt worden sein soll. Verstöße gegen den Jugendschutz in gewerblichen Spielhallen sind aber in den letzten Jahren nicht bekannt geworden: Noch im Mai 2011 teilt das Bundesministerium für Wirtschaft auf eine Anfrage von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN (BT-Drucksache 17/5868, 16. Mai 2011) mit, dass "davon auszugehen ist, dass § 6 Abs. 1 des Jugendschutzgesetzes weitestgehend eingehalten wird. Dies haben sowohl eigens hierfür durchgeführte Begehungen von Spielhallen als auch Rückmeldungen der Vollzugsbehörden der Länder ergeben."&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Es fällt auf, dass der Rückgang der absoluten Zahlen von ca. 590.000 Betroffenen auf rund 540.000 Betroffene – also fast 10 % - über alle Spielangebote so gut wie keine Erwähnung findet. Dass die Zahlen von Automatenspielern in der Altersgruppe von 36 bis 65 Jahren, welche in den letzten 12 Monaten an Geldspielautomaten gespielt hat, rückläufig ist, tritt in den Hintergrund.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Deutsche Automatenwirtschaft begrüßt eine ausgewogene, sachliche und objektive Auseinandersetzung. Sie erwartet daher gerade von staatlichen Stellen im Vorfeld wichtiger politischer Entscheidungen eine ausgewogenen Darstellung. Die Deutsche Automatenwirtschaft steht nach wie vor zu einem Dialog.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;b&gt;Quelle: AWI Automaten-Wirtschaftsverbände-Info GmbH&lt;/b&gt;&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;www.wettrecht.de
Tel. 0700 / WETTRECHT&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/6045690400443144818-5498648643396193987?l=wettrecht.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://wettrecht.blogspot.com/feeds/5498648643396193987/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=6045690400443144818&amp;postID=5498648643396193987&amp;isPopup=true' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6045690400443144818/posts/default/5498648643396193987'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6045690400443144818/posts/default/5498648643396193987'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://wettrecht.blogspot.com/2011/10/awi-macht-sich-die-bzga-zum-helfer-der.html' title='AWI: Macht sich die BzgA zum Helfer der staatlichen Anbieter?'/><author><name>RA Martin Arendts</name><uri>http://www.blogger.com/profile/09553461844311404465</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-6045690400443144818.post-7155126882869778608</id><published>2011-10-26T01:51:00.000Z</published><updated>2011-10-26T01:51:22.502Z</updated><title type='text'>Showdown in Lübeck: Ministerpräsidentenkonferenz berät zum Glücksspielrecht</title><content type='html'>&lt;b&gt;von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die in den nächsten Tagen, vom 26. bis 28. Oktober 2012, auf Einladung von Schleswig-Holstein in Lübeck tagende Jahreskonferenz der Regierungschefs der Länder, die Konferenz der Ministerpräsidenten (MPK), darf sich erneut mit dem Glücksspielrecht beschäftigen. Nachdem der erste Entwurf einer Neuregelung des Glücksspielrechts unter der sperrigen Bezeichnung „Erster Glücksspieländerungsstaatsvertrag“ als unter mehreren Gesichtspunkten europarechtswidrig durchgefallen ist, soll nur erheblich verzögert mit einer überarbeiteten Fassung Einvernehmen erreicht werden. Das Vorsitzland Schleswig-Holstein, dessen Parlament kürzlich ein eigenes, deutlich liberaleres Glücksspielgesetz verabschiedet hatte (mit einem wettbewerbsfähigen Konzessionssystem für Sportwetten), will bislang allerdings nicht einlenken. Auch zwischen denen anderen Ländern gibt es erhebliche Meinungsunterschiede und zwar nicht nur zwischen den sog. A- und B-Ländern (d.h. den SPD- bzw. CDU/CSU-geführten Bundesländern). Es bleibt daher abzuwarten, ob sich nicht wenigstens ein Formelkompromiss finden lässt.&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hatte im Herbst 2010 die Regelungen des deutschen Glücksspielrechts in mehreren Urteilen zu Vorlageverfahren aus Deutschland als nicht kohärent und damit europarechtlich nicht haltbar beurteilt (Urteile vom 8. September 2010 in den Rechtssachen Markus Stoß, Carmen Media und Winner Wetten). Nach den Feststellungen des EuGH ist das von den deutschen Ländern beanspruchte Monopol für Glücksspiele und Sportwetten in der derzeitigen Ausgestaltung rechtlich nicht haltbar. Insoweit bestand - unabhängig von dem zum Jahresende 2011 auslaufenden Glücksspielstaatvertrag - erheblicher Handlungsbedarf für eine umgehende Neuregelung, da die europarechtswidrigen nationalen Regelungen nicht angewandt werden dürfen. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die nach den EuGH-Urteilen vor allem intern geführte Diskussion beschränkte sich jedoch unter der Vorgabe „Zukunftsperspektiven des Lotteriemonopols“ und unter fiskalischen Gesichtspunkten (Lotto-Milliardeneinnahmen für die Länder) auf einer möglichst weitgehenden Beibehaltung des Status quo. So sprachen sich die Ministerpräsidenten im Frühjahr 2011 für eine Liberalisierung des Sportwettenmarktes im Rahmen eines sog. „Experimentierklausel“ aus, während ansonsten das staatliche Monopol, insbesondere für die Lotterieprodukte, beibehalten werden sollte. Mit dem als „Experiment“ vorgesehenen Konzessionssystem für Wettanbieter sollte eine Marktöffnung in der Praxis möglichst verhindert werden. So waren eine Beschränkung der Anzahl der Lizenzen auf sieben und ein im internationalen Maßstab nicht wettbewerbsfähiger Steuersatz („Konzessionsabgabe“) von 16,66% vorgesehen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Der von den „Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien“ (kurz: CdS) bei seiner  vorbereitenden Konferenz am 22. und 23. September 2011 abgesegnete neue Entwurf (bei Enthaltung von Schleswig-Holstein) sieht zu diesen beiden kritischen Punkten ein sehr pragmatische Lösung vor: Sowohl bei der Anzahl der Lizenzen wie auch bei der Konzessionsabgabe steht einfach ein „X“. Bei der Anzahl der Lizenzen wurden im Vorfeld Zahlen zwischen sieben und 25 kolportiert (wobei problematisch bleibt, wie eine derartige Begrenzung sachlich zu begründen ist). Bei der Konzessionsabgabe wurde gerüchteweise ein Satz von 5% bis 10% auf den Umsatz (Spieleinsatz) genannt.   &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die CdS hatten bereits früher empfohlen, auf die von der Europäischen Kommission kritisierten Websperren zu verzichten. Ansonsten geht der nunmehr vorliegende Entwurf eines „Ersten Staatsvertrags zur Änderung des Staatsvertrags zum Glücksspielwesen in Deutschland“ (Erster GlüÄndStV) auf die schwerwiegenden Bedenken der Europäischen Kommission erstaunlicherweise nicht näher ein. Der im April 2011 der Kommission notifizierte erste Entwurf war glatt durchgefallen. Als eine Art „Pflichtenheft“ hatte die Kommission in ihrer Stellungnahme insbesondere Verstöße gegen die Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit kritisiert und eine ganze Reihe kritischer Punkte aufgeführt. Beanstandet worden waren u. a. das vorgesehene Genehmigungsverfahren, Übergangsfristen zugunsten der Landeslotteriegesellschaften und die weiterhin fehlende Kohärenz und Systematik. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;In seinem Gutachten vom 24. Oktober 2012 beurteilt Prof. Dr. Bernd Grzeszick daher auch  den aktuellen Entwurf als europarechtswidrig. Es hält in seiner in Auftrag der Wettbörse Betfair erstellten Stellungnahme fest, dass sich „an den Kernkritikpunkten der Kommission nichts ändert“. Insbesondere sei eine feste Begrenzung der Zahl der Anbieter nicht gerechtfertigt. Gleiches gelte für das Konzept einer festen Obergrenze der monatlichen Einsätze der Spielteilnehmer. Durch das europarechtskonforme Glücksspielgesetz Schleswig-Holstein seien im Übrigen die Kohärenzanforderungen gestiegen. So sei auch der neue Entwurf „zum Scheitern verurteilt“.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Lediglich hinsichtlich Spielautomaten und Pferdewetten ist teilweise eine Angleichung vorgesehen. So soll das Internetverbot zukünftig auch für Pferdewetten gelten (mit der Feststellung „§ 4 Abs. 4 ist anwendbar.“ in § 27 Abs. 2 des Entwurfs, allerdings mit einer Erlaubnismöglichkeit). Pferdewetten dürfen nur noch dann vermittelt werden, wenn für den Abschluss oder den Betrieb eines Totalisators „im Inland“ eine Erlaubnis vorliegt. Auch Spielhallen werden restriktiver geregelt und benötigen nach dem Entwurf eine Erlaubnis nach dem Glücksspielstaatsvertrag. Durch das Vorschreiben eines Mindestabstands sollen Mehrfachkonzessionen verboten werden (§ 25 Abs. 1).&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Zeitlich ist die geplante Änderung der Glücksspielstaatsvertrags erheblich in Rückstand geraten. Bis zum Jahresende wird eine Änderung nicht mehr von den Länderparlamenten verabschiedet werden können. Auch dürfte wohl eine erneute Notifizierung der nunmehr geplanten Änderungen bei der Europäischen Kommission erforderlich sein. Daher dürfte der derzeitige Glücksspielstaatvertrag entsprechend § 28 Abs. 1 Satz 1 mit Ablauf des 31. Dezember 2011 außer Kraft treten. Bis zu einer Neuregelungen gelten die Vorschriften jedoch entsprechend den jeweiligen Zustimmungsgesetzen als Landesrecht fort (wobei derzeit höchst strittig ist, welchen Regelungen angesichts des Vorrangs des Europarechts überhaupt noch anwendbar sind). Als Übergangslösung soll die Vereinbarung über die Zusammenarbeit der Länder bei der Glücksspielaufsicht und die Einrichtung eines Fachbeirats bis zum 31. Dezember 2012 fortgelten.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;b&gt;aus: Sportwettenrecht &lt;i&gt;aktuell&lt;/i&gt; Nr. 124&lt;/b&gt;&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;www.wettrecht.de
Tel. 0700 / WETTRECHT&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/6045690400443144818-7155126882869778608?l=wettrecht.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://wettrecht.blogspot.com/feeds/7155126882869778608/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=6045690400443144818&amp;postID=7155126882869778608&amp;isPopup=true' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6045690400443144818/posts/default/7155126882869778608'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6045690400443144818/posts/default/7155126882869778608'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://wettrecht.blogspot.com/2011/10/showdown-in-lubeck-ministerprasidentenk.html' title='Showdown in Lübeck: Ministerpräsidentenkonferenz berät zum Glücksspielrecht'/><author><name>RA Martin Arendts</name><uri>http://www.blogger.com/profile/09553461844311404465</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-6045690400443144818.post-4641807286541610280</id><published>2011-10-25T14:30:00.000Z</published><updated>2011-10-25T14:30:00.925Z</updated><title type='text'>GIG e.V.: Staatliche Lotteriegesellschaft muss sicherstellen, dass ihre Rubbellose nicht an Minderjährige verkauft werden</title><content type='html'>&lt;b&gt;OLG Brandenburg: Einsatz minderjähriger Testkäufer ist zulässig&lt;br /&gt;&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;25.10.2011 (Köln) – In der heutigen Verhandlung vor dem Oberlandesgericht Brandenburg gegen die Land Brandenburg Lotto GmbH wurde erneut der mangelhafte Minderjährigenschutz einer staatlichen Lottogesellschaft festgestellt - Az. 6 U 68/10. Die Lottogesellschaft muss es nach dem Urteil des OLG unterlassen, Lotterieprodukte wie Rubbellose an Minderjährige zu verkaufen bzw. verkaufen zu lassen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Der GIG Verband für Gewerbetreibende im Glücksspielwesen e.V. hatte aufgrund der Ergebnisse von Testkäufen den mangelhaften Minderjährigenschutz der brandenburgischen Lottogesellschaft beanstandet und eine Beschlussverfügung des LG Potsdam – 51 O 54/09 - erwirkt. Nach Widerspruch bestätigte das LG Potsdam – Kammer für Handelssachen – die Verfügung durch Urteil vom 17.12.2009. Im nachfolgenden Hauptsacheverfahren – 2 O 59/10 – wurde die Klage wegen angeblich rechtsmissbräuchlichen Einsatzes minderjähriger Testkäufer vom LG Potsdam abgewiesen. Hiergegen hatte der GIG Berufung an das OLG Brandenburg eingelegt, die heute abschließend verhandelt wurde.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;In der Vergangenheit hatten die Gesellschaften des Deutschen Lotto- und Totoblocks (DLTB) wiederholt versucht, sich durch alle Instanzen mit dem Vorwurf des Rechtsmissbrauchs den wettbewerbsrechtlichen Kontrollen durch den GIG zu entziehen und damit eine gefürchtete Aufsicht über ihr Marktverhalten auszuschalten. Durch Urteile des Bundesgerichtshofes vom 17. August 2011 ist der GIG jedoch höchstrichterlich legitimiert worden, gegen Wettbewerbsverstöße der staatlichen Lottogesellschaften vorzugehen. Diese Kontrolle ist erforderlich, weil die Aufsichtsbehörden im Unterschied zu ihrem Vorgehen bei privaten Unternehmen jede effektive Kontrolle des Marktverhaltens der staatlichen Lottogesellschaften verweigern.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Auch das vom Oberverwaltungsgericht Münster am 29.9.2011 veröffentlichte Urteil (4 A 17/08) hat den GIG in seiner satzungsgemäßen Aufgabe bestärkt, das Marktverhalten der staatlichen Lottogesellschaften aufmerksam zu beobachten und auf die Einhaltung der geltenden gesetzlichen Vorgaben und Bestimmungen hin zu kontrollieren. Anhand von Beispielen aus verschiedenen Bundesländern zeigte das OVG in seiner Urteilsbegründung detailliert auf, dass die Werbepraxis der staatlichen Lottogesellschaften deutschlandweit ein "strukturelles Umsetzungsdefizit" widerspiegelt. Letztlich sei den Lottogesellschaften durch den Glücksspielstaatsvertrag jedwede Werbung verboten.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;b&gt;Quelle: GIG – Verband für Gewerbetreibende im Glücksspielwesen e.V.&lt;/b&gt;&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;www.wettrecht.de
Tel. 0700 / WETTRECHT&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/6045690400443144818-4641807286541610280?l=wettrecht.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://wettrecht.blogspot.com/feeds/4641807286541610280/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=6045690400443144818&amp;postID=4641807286541610280&amp;isPopup=true' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6045690400443144818/posts/default/4641807286541610280'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6045690400443144818/posts/default/4641807286541610280'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://wettrecht.blogspot.com/2011/10/gig-ev-staatliche-lotteriegesellschaft.html' title='GIG e.V.: Staatliche Lotteriegesellschaft muss sicherstellen, dass ihre Rubbellose nicht an Minderjährige verkauft werden'/><author><name>RA Martin Arendts</name><uri>http://www.blogger.com/profile/09553461844311404465</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-6045690400443144818.post-8332517134848413007</id><published>2011-10-25T14:27:00.002Z</published><updated>2011-10-25T14:27:49.017Z</updated><title type='text'>Lotto informiert: Deutscher Lotto- und Totoblock begrüßt Entscheidung der Länder bei Lotterien und stellt sich mit Oddset dem Wettbewerb bei Sportwetten</title><content type='html'>München, 25.10.2011 - Zu den anstehenden Beratungen der Ministerpräsidenten der Länder über den Glücksspielstaatsvertrag auf ihrer Jahreskonferenz vom 26. bis 28. Oktober 2011 in Lübeck erklärt Erwin Horak, Präsident der Staatlichen Lotterieverwaltung in Bayern und Federführer des Deutschen Lotto- und Totoblocks (DLTB): "Wir begrüßen ausdrücklich, dass die Länder an der bewährten gemeinwohlorientierten Regelung der Lotterien festhalten wollen. Die Lotteriegesellschaften werden weiter ihren ordnungspolitischen Auftrag erfüllen, ein verantwortungsvolles Glücksspiel anzubieten, das konsequent am Spielerschutz ausgerichtet ist."&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Im Hinblick auf die geplante Einführung eines Konzessionsmodells bei Sportwetten betont Erwin Horak, dass sich die staatliche Sportwette Oddset dem Wettbewerb stellen werde. "Entscheidend ist aber, dass für Oddset die gleiche Abgabenlast wie für die anderen Konzessionsnehmer gilt." Neben den negativen Folgen für die Gesellschaft ist es in den Augen des DLTB-Federführers mehr als fraglich, ob sich bei dem angestrebten Experimentiermodell nennenswerte Mittel für die Förderung des Breitensports ergeben.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;b&gt;Quelle: Deutscher Lotto- und Totoblock (DLTB)&lt;/b&gt;&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;www.wettrecht.de
Tel. 0700 / WETTRECHT&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/6045690400443144818-8332517134848413007?l=wettrecht.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://wettrecht.blogspot.com/feeds/8332517134848413007/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=6045690400443144818&amp;postID=8332517134848413007&amp;isPopup=true' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6045690400443144818/posts/default/8332517134848413007'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6045690400443144818/posts/default/8332517134848413007'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://wettrecht.blogspot.com/2011/10/lotto-informiert-deutscher-lotto-und.html' title='Lotto informiert: Deutscher Lotto- und Totoblock begrüßt Entscheidung der Länder bei Lotterien und stellt sich mit Oddset dem Wettbewerb bei Sportwetten'/><author><name>RA Martin Arendts</name><uri>http://www.blogger.com/profile/09553461844311404465</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-6045690400443144818.post-3048820903613815554</id><published>2011-10-25T13:14:00.000Z</published><updated>2011-10-25T13:14:51.887Z</updated><title type='text'>Horak spricht zu „Zukunft/Neugestaltung des staatlichen Glücksspielmonopols“</title><content type='html'>Herr Erwin Horak, Präsident der bayerischen Staatlichen Lotterieverwaltung, spricht auf Einladung der Gesellschaft Münchner Juristen am Montag, den 7. November 2011, 19:00 Uhr, zu dem Thema&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;b&gt;„Die Zukunft/Neugestaltung des Staatlichen Glücksspielmonopols nach den Entscheidungen des Gerichtshofs der Europäischen Union“.&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Anmeldungen sind bis zum 2. November 2011 bei der Gesellschaft Münchner Juristen, c/o Kanzlei Sernetz Schäfer, Frau Magerl, Tel. 089 / 54 59 60 26 erbeten.&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;www.wettrecht.de
Tel. 0700 / WETTRECHT&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/6045690400443144818-3048820903613815554?l=wettrecht.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://wettrecht.blogspot.com/feeds/3048820903613815554/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=6045690400443144818&amp;postID=3048820903613815554&amp;isPopup=true' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6045690400443144818/posts/default/3048820903613815554'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6045690400443144818/posts/default/3048820903613815554'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://wettrecht.blogspot.com/2011/10/horak-spricht-zu-zukunftneugestaltung.html' title='Horak spricht zu „Zukunft/Neugestaltung des staatlichen Glücksspielmonopols“'/><author><name>RA Martin Arendts</name><uri>http://www.blogger.com/profile/09553461844311404465</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-6045690400443144818.post-3793071394076982460</id><published>2011-10-25T12:21:00.000Z</published><updated>2011-10-25T12:21:49.667Z</updated><title type='text'>BITKOM: Unzeitgemäßer Reformentwurf für Glücksspielmarkt</title><content type='html'>&lt;b&gt;- BITKOM: Länder wollen Monopol aus finanziellen Gründen retten&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;- Ministerpräsidenten beraten diese Woche&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;- Neues Gutachten nennt verfassungsrechtliche Probleme&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;/b&gt;Berlin, 25. Oktober 2011 - Der Hightech-Verband BITKOM hat den neuen Reformentwurf der Bundesländer zum Glücksspiel-Staatsvertrag als unzeitgemäß kritisiert. Der Entwurf sieht vor, das Verbot von Online-Glücksspielen im Wesentlichen beizubehalten. Online-Sportwetten privater Anbieter bleiben grundsätzlich untersagt und sollen nur für eine begrenzte Anzahl von Konzessionsinhabern erlaubt werden. BITKOM-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder sagte dazu: „Die Hürden für private Anbieter werden wieder einmal grundlos hoch gesetzt. Die Bundesländer versuchen, aus finanziellen Gründen ihr Lotto-Monopol weitestmöglich zu retten.“ Das Staatsmonopol werde lediglich aufgeweicht, aber nicht aufgegeben. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Vom 26. bis zum 28. Oktober beraten die Ministerpräsidenten unter anderem über dieses Thema. Rohleder: „Die Länder sollten jetzt die Chance annehmen, klare Regeln für einen freien Glücksspiel-Markt festzulegen – inklusive der Bedingungen zur Gefahrenprävention.“ BITKOM befürwortet eine Marktfreigabe mit gleichzeitig hohen Anforderungen an die Seriosität der Anbieter, um den stetig wachsenden Schwarzmarkt einzudämmen. Auch der neueste Entwurf verfehle dieses Ziel.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Der bisherige, Ende 2011 auslaufende Glücksspiel-Staatsvertrag verbietet deutschen Unternehmen, Lotto und Sportwetten online anzubieten. Wegen dieses Verbots betreibt die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik. Das Verbot ist nach Ansicht von BITKOM auch in sich widersprüchlich: So dürfen deutsche Firmen zwar stationäre Automatenspiele oder Online-Pferdewetten anbieten, aber keine anderen Internet-Sportwetten. Schleswig-Holstein ist inzwischen einen eigenen Weg gegangen und hat im September ein liberaleres Glückspielgesetz verabschiedet, das von der EU-Kommission als europarechtskonform angesehen wird.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;In einem neuen Rechtsgutachten kommt der Heidelberger Verfassungsrechtler Prof. Dr. Bernd Grzeszick zu dem Ergebnis, dass eine Begrenzung der Anbieterzahl für Sportwetten und die Beibehaltung des staatlichen Lotteriemonopols mit der Berufsfreiheit privater Anbieter voraussichtlich nicht zu vereinbaren ist. Eine verfassungsrechtliche Rechtfertigung sei sehr zweifelhaft. Der Entwurf für den Staatsvertrag verstoße zudem in zentralen Bereichen gegen EU-Recht. Die Stellungnahme wurde im Auftrag des Anbieters Betfair Limited erstellt, um die Rechtslage weiter zu klären.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;„Das staatliche Glücksspiel-Monopol hat in der digitalen Welt ausgedient“, sagt BITKOM-Hauptgeschäftsführer Rohleder. „Wir sollten uns nicht an verstaubte Gesetze aus der Vorkriegszeit klammern, sondern dafür sorgen, dass sich junge Internet-Firmen in Deutschland ansiedeln. Wenn wir Anbietern in Deutschland den Strom abdrehen oder durch Bürokratie wirtschaftlich unattraktiv machen, spielt die Musik im Ausland.“ Andere EU-Länder wie Frankreich, Italien und Dänemark haben entschieden, den Markt für private Anbieter zu öffnen. Rohleder: „Statt die Kunden zu ausländischen Anbietern zu treiben, sollten die Länder praxisnahe Regeln für den deutschen Markt aufstellen.“ Dann sei auch die Prävention gegen Spielsucht leichter zu bewerkstelligen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;b&gt;Ansprechpartner:&lt;br /&gt;&lt;/b&gt;Christian Spahr&lt;br /&gt;Pressesprecher&lt;br /&gt;Medienpolitik &amp; Recht&lt;br /&gt;Tel.: +49.30.27576-112&lt;br /&gt;c.spahr(at)bitkom.org&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Adél Holdampf&lt;br /&gt;Referentin&lt;br /&gt;Medien- und Netzpolitik&lt;br /&gt;Tel. +49.30.27576-221&lt;br /&gt;a.holdampf(at)bitkom.org&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. vertritt mehr als 1.350 Unternehmen, davon über 1.000 Direktmitglieder mit etwa 135 Milliarden Euro Umsatz und 700.000 Beschäftigten. Hierzu zählen Anbieter von Software &amp; IT-Services, Telekommunikations- und Internetdiensten, Hersteller von Hardware und Consumer Electronics sowie Unternehmen der digitalen Medien. Der BITKOM setzt sich insbesondere für eine Modernisierung des Bildungssystems, eine innovative Wirtschaftspolitik und eine zukunftsorientierte Netzpolitik ein.&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;www.wettrecht.de
Tel. 0700 / WETTRECHT&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/6045690400443144818-3793071394076982460?l=wettrecht.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://wettrecht.blogspot.com/feeds/3793071394076982460/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=6045690400443144818&amp;postID=3793071394076982460&amp;isPopup=true' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6045690400443144818/posts/default/3793071394076982460'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6045690400443144818/posts/default/3793071394076982460'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://wettrecht.blogspot.com/2011/10/bitkom-unzeitgemaer-reformentwurf-fur.html' title='BITKOM: Unzeitgemäßer Reformentwurf für Glücksspielmarkt'/><author><name>RA Martin Arendts</name><uri>http://www.blogger.com/profile/09553461844311404465</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-6045690400443144818.post-4571181747573731251</id><published>2011-10-25T11:57:00.001Z</published><updated>2011-10-25T11:57:58.937Z</updated><title type='text'>Lotto informiert: Spielsuchtprävention: Erfolgreiche Aufklärungsarbeit des Deutschen Lotto- und Totoblocks</title><content type='html'>&lt;b&gt;- Öffentlichkeit fühlt sich gut über Spielsuchtgefahren informiert&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;- Besonders die Hinweise auf Spielscheinen und weiteren Informationsmaterialien zeigen Wirkung&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;- 86,3 Prozent der Bevölkerung halten staatliche Kontrolle des Glücksspiels in Deutschland für notwendig&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Maßnahmen der Gesellschaften des Deutschen Lotto- und Totoblocks (DLTB) zur Spielsuchtprävention zeigen Wirkung. Dies belegen Daten der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), die am Montag veröffentlicht wurden. Demnach fühlen sich rund 67 Prozent der von der BZgA befragten Personen "gut oder sehr gut" über die Gefahren des Glücksspiels informiert. "Vor allem die Hinweise auf Spielscheinen und die Informationsbroschüren in den LOTTO-Annahmestellen sowie die öffentlichkeitswirksamen Informationskampagnen in Internet, TV, Radio und Print haben zu diesem guten Ergebnis beigetragen", erklärt Erwin Horak, Präsident der Staatlichen Lotterieverwaltung in Bayern und derzeitiger Federführer im DLTB, im Vorfeld der Ministerpräsidentenkonferenz, die sich ab Mittwoch dieser Woche mit der künftigen Regelung des Glücksspiels in Deutschland befassen wird.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Einstellung der Bevölkerung ist nach dem Monitoring 2011 der BZgA eindeutig: 86,3 Prozent der Bevölkerung halten eine staatliche Kontrolle des Glücksspiels in Deutschland für notwendig. Sogar 97,4 Prozent der Bevölkerung sehen eine Regelung, die die Teilnahme am Glücksspiel für Minderjährige unter 18 Jahren verbietet, als zwingend an.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Gleichzeitig versuchen laut den Studienergebnissen der BZgA immer mehr Jugendliche ihr Glück an Geldspielautomaten in Spielhallen und Gaststätten. So hat sich die Zahl der 18- bis 20-Jährigen, die im letzten Jahr an Geldspielautomaten gespielt haben, mehr als verdreifacht. Selbst in der Altersgruppe der 16- und 17-Jährigen nimmt das Spielen an Geldspielgeräten zu, obwohl dies gesetzlich untersagt ist. "Dieser Trend ist sehr besorgniserregend. Es ist dringend notwendig, diesen Sektor strenger als bisher zu regulieren. Nachdem das gewerbliche Automatenspiel mit einigen Regelungen in den Anwendungsbereich des Glücksspielstaatsvertrages miteinbezogen wurde, ist nun auch eine entsprechende strengere Reglementierung in der Spielverordnung notwendig", betont Horak.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Insgesamt zeigt nach der BZgA-Studie ein Prozent der Bevölkerung im Alter von 16 bis 65 Jahren ein problematisches oder sogar pathologisches Glücksspielverhalten. Bundesweit gibt es schätzungsweise 540.000 Betroffene. "Die Spielsuchtprävention bleibt für die staatlichen Lotteriegesellschaften ein zentrales Anliegen. Die Ergebnisse der BZgA-Studie zeigen, dass wir mit unserer Aufklärungsarbeit auf einem guten Wege sind", so Horak abschließend.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;b&gt;Quelle: Deutscher Lotto- und Totoblock (DLTB)&lt;br /&gt;&lt;/b&gt;&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;www.wettrecht.de
Tel. 0700 / WETTRECHT&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/6045690400443144818-4571181747573731251?l=wettrecht.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://wettrecht.blogspot.com/feeds/4571181747573731251/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=6045690400443144818&amp;postID=4571181747573731251&amp;isPopup=true' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6045690400443144818/posts/default/4571181747573731251'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6045690400443144818/posts/default/4571181747573731251'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://wettrecht.blogspot.com/2011/10/lotto-informiert-spielsuchtpravention.html' title='Lotto informiert: Spielsuchtprävention: Erfolgreiche Aufklärungsarbeit des Deutschen Lotto- und Totoblocks'/><author><name>RA Martin Arendts</name><uri>http://www.blogger.com/profile/09553461844311404465</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-6045690400443144818.post-733585224739116219</id><published>2011-10-21T16:38:00.002Z</published><updated>2011-10-21T16:38:47.963Z</updated><title type='text'>Lotto informiert: Ziehung der Lottozahlen im Fernsehen findet weiterhin statt</title><content type='html'>&lt;b&gt;Ziehungen im TV sichern seit 1965 Transparenz und Nachvollziehbarkeit&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Oberverwaltungsgericht Münster macht deutlich, dass eine Präzisierung der Regeln zur Werbung im neuen Glücksspielstaatsvertrag notwendig ist&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;München, 21. Oktober 2011. Zur Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster (Az. 4 A 17/08) vom 29. September 2011, dessen Gründe vor Kurzem veröffentlicht wurden, erklärt Erwin Horak, Präsident der Staatlichen Lotterieverwaltung Bayern und Federführer des Deutschen Lotto- und Totoblocks:&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;"Die Ziehung der Lottozahlen wird auch weiterhin im Fernsehen stattfinden. Dieses Verfahren wurde ausdrücklich gewählt, damit die Lottospieler nachvollziehen können, wie die Ziehungsergebnisse zustande kommen. Seit 1965 finden daher die Ziehungen wegen der Transparenz und Nachvollziehbarkeit öffentlich im Fernsehen statt. Die Entscheidung des OVG Münster wird daran nichts ändern. Die kritische Haltung des Gerichts zu den Werberegelungen ist ein Hinweis für die Länder, dass die Vorgaben zur Werbung im neuen Glücksspielstaatsvertrag nochmals deutlich präzisiert werden sollten, damit die staatlichen Lotteriegesellschaften ihrem öffentlichen Auftrag auch weiterhin nachkommen können."&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Das OVG Münster hat in einem Verfahren entschieden, in dem es um die Klage eines kommerziellen Sportwettenbüros gegen die Stadt Mönchengladbach ging. Die Stadt Mönchengladbach ging gegen ein Sportwettenbüro vor, weil dies ohne die notwendige Erlaubnis eröffnet wurde und illegale Sportwetten anbot. Im Rahmen der Anmerkungen geht das OVG auf die Informations- und Werbeaktivitäten der staatlichen Lotteriegesellschaften ein. Es stellt dort zwar die Frage, ob eine Ziehung der Lottozahlen im TV notwendig ist, lässt diese aber unbeantwortet. Von einer Entscheidung gegen die Ziehung kann daher nicht die Rede sein. Im Übrigen gilt das Transparenzgebot bei diesen Ziehungen seit 1965 in der ARD und seit 1982 im ZDF.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die staatlichen Lotteriegesellschaften gehen davon aus, dass die Stadt Mönchengladbach juristische Schritte gegen das Urteil prüfen wird.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;b&gt;Quelle: Deutscher Lotto- und Totoblock (DLTB)&lt;/b&gt;&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;www.wettrecht.de
Tel. 0700 / WETTRECHT&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/6045690400443144818-733585224739116219?l=wettrecht.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://wettrecht.blogspot.com/feeds/733585224739116219/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=6045690400443144818&amp;postID=733585224739116219&amp;isPopup=true' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6045690400443144818/posts/default/733585224739116219'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6045690400443144818/posts/default/733585224739116219'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://wettrecht.blogspot.com/2011/10/lotto-informiert-ziehung-der.html' title='Lotto informiert: Ziehung der Lottozahlen im Fernsehen findet weiterhin statt'/><author><name>RA Martin Arendts</name><uri>http://www.blogger.com/profile/09553461844311404465</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-6045690400443144818.post-3459627296358607282</id><published>2011-10-19T21:57:00.000Z</published><updated>2011-10-19T21:57:03.634Z</updated><title type='text'>Glücksspielstaatsvertrag: Initiative Profisport Deutschland für praxistaugliches Modell bei Sportwetten</title><content type='html'>&lt;b&gt;Pressemitteilung vom 18.10.2011&lt;br /&gt;&lt;/b&gt; &lt;br /&gt;Die Initiative Profisport Deutschland (IPD) plädiert vor den finalen Beratungen der Ministerpräsidentenkonferenz über einen neuen Glückspielstaatsvertrag für eine kontrollierte und praxistaugliche Öffnung des Marktes für Sportwetten.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;"Wir begrüßen sehr, dass sich die Ministerpräsidenten auf eine kontrollierte bundesweite Öffnung des Marktes für private Sportwettanbieter verständigen wollen. Ob Millionen von Sportfans zukünftig bei staatlich lizenzierten Anbietern wetten, hängt allerdings wesentlich davon ab, wie deren Angebote aussehen werden. Deshalb muss eine Öffnung auch praxistauglich ausgestaltet sein, wenn sie eine wirksame Kanalisierung des vorhandenen Wettinteresses hin zu legalen und kontrollierten Angeboten sicherstellen soll. Dazu gehören eine ausreichende Anzahl von Lizenzen ebenso wie ein marktgerechter Abgabensatz und ein Gestaltungsspielraum des Angebotes, das sich am realen Interesse von Sportfans orientiert", sagt IPD-Sprecher Christian Seifert nach der heutigen turnusgemäßen Sitzung in Köln.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;In diesem Zusammenhang verweist die IPD noch einmal auf das Modell aus Schleswig-Holstein, das allen Markteilnehmern gerecht würde und eine wettbewerbsfähige Abgabe für Wettanbieter vorsieht. Bei der von den anderen 15 Bundesländern bisher vorgesehene Abgabe von 16,66 Prozent und strikten Begrenzung der Lizenzen ist zu befürchten, dass Wettanbieter weiterhin ihre Wetten aus dem Ausland auf dem deutschen Markt anbieten. Zudem hat die Europäische Kommission diesen Entwurf als europarechtswidrig bewertet. "Es ist daher an der Zeit, dass die Länder einen vernünftigen, rechtssicheren und markttauglichen Ansatz verfolgen. Dazu gehört auch, dass die Inhaber einer Lizenz ihre Angebote angemessen bewerben dürfen", sagt Gernot Tripcke, stellvertretender Sprecher der IPD.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Initiative Profisport Deutschland wurde im November 2009 als Interessen-Vertretung der vier größten deutschen Profi-Ligen (DFL Deutsche Fußball Liga, Beko Basketball Bundesliga, Deutsche Eishockey Liga und TOYOTA Handball-Bundesliga) gegründet. Ziel der Vereinigung ist es, den Anliegen des Profisports ein gemeinsames Sprachrohr zu geben.&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;www.wettrecht.de
Tel. 0700 / WETTRECHT&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/6045690400443144818-3459627296358607282?l=wettrecht.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://wettrecht.blogspot.com/feeds/3459627296358607282/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=6045690400443144818&amp;postID=3459627296358607282&amp;isPopup=true' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6045690400443144818/posts/default/3459627296358607282'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6045690400443144818/posts/default/3459627296358607282'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://wettrecht.blogspot.com/2011/10/glucksspielstaatsvertrag-initiative.html' title='Glücksspielstaatsvertrag: Initiative Profisport Deutschland für praxistaugliches Modell bei Sportwetten'/><author><name>RA Martin Arendts</name><uri>http://www.blogger.com/profile/09553461844311404465</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-6045690400443144818.post-2572498119496115102</id><published>2011-10-19T10:44:00.000Z</published><updated>2011-10-19T10:44:28.644Z</updated><title type='text'>ZAK: Untersagung von Glücksspielwerbung bei Sport1 – Beanstandung gegen Sky</title><content type='html'>&lt;b&gt;ZAK-Pressemitteilung 21/2011&lt;/b&gt; &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Medienanstalten (ZAK) hat dem Sender Sport1 die Ausstrahlung von Werbung für den Sportwettenanbieter „bet-at-home.com“ untersagt. Der geltende Glücksspielstaatsvertrag verbietet Fernsehwerbung für öffentliches Glücksspiel. Die Untersagung, die die ZAK in ihrer heutigen Sitzung in München beschlossen hat, umfasst alle Werbeformen, insbesondere Spotwerbung, Dauerwerbesendungen und Teleshopping sowie Sponsorhinweise, wenn sie so gestaltet sind, dass sie zur Teilnahme am Glücksspiel anregen und insofern werblichen Charakter haben.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Trotz einer Beanstandung durch die ZAK am 9. August 2011 hatte Sport1 weiterhin für „bet-at-home.com“ geworben. So wurden etwa im Zeitraum zwischen 19. August und 2. September im Programm zahlreiche unterschiedliche Werbeformen für den Sportwettenanbieter wiederholt ausgestrahlt. Der Sender hatte gegen die Beanstandung vom 9. August geklagt. Das Verfahren ist noch anhängig.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Auch Sky hat gegen das Werbeverbot für Glücksspiele verstoßen. In der Sendung „sky fußball bundesliga“ wurde am 7. August 2011 für den Sportwettenanbieter „Tipico“ geworben. Die ZAK hat diesen Verstoß beanstandet.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Beide Veranstalter hatten in einem eigens anberaumten Gespräch mit Vertretern der ZAK sowie der lizenzgebenden BLM ihre Auffassung vorgetragen, dass in Folge der aktuellen EuGH-Rechtsprechung der gesamte deutsche Glücksspielstaatsvertrag nicht mehr anwendbar sei. Die ZAK missbilligt das Verhalten von Sport1 und Sky und bekräftigt mit den heute gefassten Beschlüssen ihre wiederholt dargelegte Position, wonach die EuGH-Urteile auf das Werbeverbot keine direkte Auswirkung haben und der Glücksspielstaatsvertrag insofern weiterhin gilt. Diese Position wurde bereits von verschiedenen deutschen Gerichten gestützt, darunter das Bundesverwaltungsgericht.&lt;br /&gt; &lt;div class="blogger-post-footer"&gt;www.wettrecht.de
Tel. 0700 / WETTRECHT&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/6045690400443144818-2572498119496115102?l=wettrecht.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://wettrecht.blogspot.com/feeds/2572498119496115102/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=6045690400443144818&amp;postID=2572498119496115102&amp;isPopup=true' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6045690400443144818/posts/default/2572498119496115102'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6045690400443144818/posts/default/2572498119496115102'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://wettrecht.blogspot.com/2011/10/zak-untersagung-von-glucksspielwerbung.html' title='ZAK: Untersagung von Glücksspielwerbung bei Sport1 – Beanstandung gegen Sky'/><author><name>RA Martin Arendts</name><uri>http://www.blogger.com/profile/09553461844311404465</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-6045690400443144818.post-230095567780716146</id><published>2011-10-16T23:38:00.000Z</published><updated>2011-10-16T23:38:19.955Z</updated><title type='text'>LfM: Werbung für öffentliches Glücksspiel: Beanstandung gegen "center.tv Köln" und "center.tv Aachen"</title><content type='html'>&lt;b&gt;Pressemitteilung der Landesanstalt für Medien NRW&lt;br /&gt;&lt;b&gt;&lt;/b&gt;&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;Die Landesanstalt für Medien (LfM) beanstandet die Ausstrahlung von Sendungen der lokalen TV-Veranstalter "center.tv Köln" und "center.tv Aachen". Der Grund: Werbung für öffentliches Glücksspiel. Die Medienkommission der Landesanstalt für Medien NRW (LfM) stellte in ihrer Sitzung am 14. Oktober 2011 in Düsseldorf die Verstöße fest.  &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Im April dieses Jahres hatten beide Veranstalter mehrfach die Unterhaltungssendung „Die Show zum Tag des Glücks“ ausgestrahlt. Im Verlauf der Sendungen wurde nach Auffassung der LfM häufig Werbung für Glücksspiel gemacht. So war etwa das Logo eines Anbieters mehr als 130 Mal erkennbar. Auch in der Moderation wurden Anbieter werblich herausgestellt.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Nach den Programmgrundsätzen des Landesmediengesetzes (in Verbindung mit Regelungen des Glücksspielstaatsvertrages) ist jedoch Werbung für Glücksspiel verboten.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Sender werden aufgefordert, den Verstoß künftig zu unterlassen.&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;www.wettrecht.de
Tel. 0700 / WETTRECHT&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/6045690400443144818-230095567780716146?l=wettrecht.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://wettrecht.blogspot.com/feeds/230095567780716146/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=6045690400443144818&amp;postID=230095567780716146&amp;isPopup=true' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6045690400443144818/posts/default/230095567780716146'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6045690400443144818/posts/default/230095567780716146'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://wettrecht.blogspot.com/2011/10/lfm-werbung-fur-offentliches.html' title='LfM: Werbung für öffentliches Glücksspiel: Beanstandung gegen &quot;center.tv Köln&quot; und &quot;center.tv Aachen&quot;'/><author><name>RA Martin Arendts</name><uri>http://www.blogger.com/profile/09553461844311404465</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-6045690400443144818.post-1119512315862408912</id><published>2011-10-07T11:17:00.000Z</published><updated>2011-10-07T11:17:09.462Z</updated><title type='text'>Bayerischer Verwaltungsgerichtshof: Sportwetten als sog. 50-Cent-Gewinnspiele im Internet sind unzulässig</title><content type='html'>&lt;b&gt;Pressemitteilung vom 7. Oktober 2011&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Mit heute bekannt gewordenem Urteil vom 25. August 2011 hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) entschieden, dass über das Internet in der Form sog. 50-Cent-Gewinnspiele angebotene Sportwetten dem Internetverbot des Glücksspielstaatsvertrags unterfallen und nicht durch den Rundfunkstaatsvertrag allgemein zugelassen sind.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Klägerin bietet über ihre Internetplattform unter anderem Sportwetten (insbesondere Fußball) an. Dabei gibt der Teilnehmer auf der Internetseite die von ihm vorausgesagten Ergebnisse der Spiele ein. Sein Wetttipp wird durch ein eingesetztes Programm in einen Zahlencode umgewandelt (sog. Tippcode). Dieser Tippcode wird dann über einen mehrwertgebührenpflichtigen Telefonanruf bei einer auf der Internetseite angegebenen „Tipp-Hotline“ übermittelt; pro Telefonanruf bei dieser Hotline werden – dauerunabhängig – 50 Cent fällig. Je nach Anzahl der richtig getippten Ergebnisse sind pro Tipp Gewinne von 30 Euro bis maximal 10.000 Euro möglich.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Mit seinem jetzt bekannt gewordenen Urteil bestätigt der BayVGH die Entscheidung des Verwaltungsgerichts München, das bereits in erster Instanz die durch die Regierung von Mittelfranken verfügte Untersagung der Veranstaltung oder Vermittlung dieser Gewinnspiele durch die Klägerin für rechtens erachtet hatte. Zwar enthalte der Rundfunkstaatsvertrag eine nachträglich eingefügte Bestimmung, wonach 50-Cent-Gewinnspiele im Rundfunk und in vergleichbaren Telemedien, die an die Allgemeinheit gerichtet sind, grundsätzlich zulässig sind. Diese Regelung sei aber auf den Fall der Klägerin nicht anzuwenden. Sie lasse bei richtigem Verständnis im Rundfunk und den Telemedien veranstaltete Gewinnspiele bis zu einem maximalen Teilnehmerentgelt in Höhe von 0,50 Euro nicht zu, wenn sie als Glücksspiele im Sinne des Glücksspielstaatsvertrags einzuordnen seien. Damit verbleiben für den Anwendungsbereich der rundfunkstaatsvertraglichen Regelung neben unentgeltlichen Gewinnspielen nur noch entgeltliche Geschicklichkeitsspiele mit einem Teilnahmeentgelt bis zu 50 Cent.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Revision wurde nicht zugelassen. Dagegen kann Beschwerde zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig erhoben werden.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;(Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 25. August 2011, Az. 10 BV 10.1176)&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;www.wettrecht.de
Tel. 0700 / WETTRECHT&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/6045690400443144818-1119512315862408912?l=wettrecht.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://wettrecht.blogspot.com/feeds/1119512315862408912/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=6045690400443144818&amp;postID=1119512315862408912&amp;isPopup=true' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6045690400443144818/posts/default/1119512315862408912'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6045690400443144818/posts/default/1119512315862408912'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://wettrecht.blogspot.com/2011/10/bayerischer-verwaltungsgerichtshof.html' title='Bayerischer Verwaltungsgerichtshof: Sportwetten als sog. 50-Cent-Gewinnspiele im Internet sind unzulässig'/><author><name>RA Martin Arendts</name><uri>http://www.blogger.com/profile/09553461844311404465</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-6045690400443144818.post-3299406033959991162</id><published>2011-10-05T21:39:00.002Z</published><updated>2011-10-05T21:39:43.720Z</updated><title type='text'>Lotto informiert: Neue WestLotto-Kampagne lässt NRW im Herbst ergrünen</title><content type='html'>&lt;b&gt;Die Nr. 1 im "Gewinner machen" wird als Perle des Landes verbal und visuell sichtbar&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Münster, den 5. Oktober 2011 – Der NRW-Lotterieveranstalter WestLotto schaltet eine umfangreiche Kampagne, in der seine markante grüne Unternehmensfarbe dominiert. Damit will sich die größte deutsche Lottogesellschaft visuell bei den Menschen in Nordrhein-Westfalen verankern. In drei kurzen und prägnanten Aussagen stellt WestLotto zudem sein Selbstbild als verantwortungsvoller Glücksspielanbieter heraus. WestLotto ist das erste staatliche Lotterieunternehmen, das den Weg einer Imagekampagne wählt, um zu verdeutlichen, wofür es steht: "Tradition, Sicherheit und Gewinner". Mit der Kampagne rundet WestLotto konsequent die Neupräsentation des Unternehmens in den über 3600 WestLotto-Annahmestellen in Nordrhein-Westfalen ab.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;"Wir wollen die Werte unseres Unternehmens mit dem neuen grünen Gewand modern und zeitgemäß den Menschen in NRW nahebringen, erläutert WestLotto-Chef Theo Goßner die Beweggründe für die neue Kampagne. "Für Seriosität und Sicherheit stehen in verlässlicher Form eben nur die staatlichen Anbieter. Unsere grüne Kampagne macht das auf sympathische Weise visibel."&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;b&gt;Quelle: Westdeutsche Lotterie GmbH &amp; Co. OHG&lt;br /&gt;&lt;/b&gt;&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;www.wettrecht.de
Tel. 0700 / WETTRECHT&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/6045690400443144818-3299406033959991162?l=wettrecht.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://wettrecht.blogspot.com/feeds/3299406033959991162/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=6045690400443144818&amp;postID=3299406033959991162&amp;isPopup=true' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6045690400443144818/posts/default/3299406033959991162'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6045690400443144818/posts/default/3299406033959991162'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://wettrecht.blogspot.com/2011/10/lotto-informiert-neue-westlotto.html' title='Lotto informiert: Neue WestLotto-Kampagne lässt NRW im Herbst ergrünen'/><author><name>RA Martin Arendts</name><uri>http://www.blogger.com/profile/09553461844311404465</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-6045690400443144818.post-8667612333524913605</id><published>2011-10-05T13:40:00.000Z</published><updated>2011-10-05T13:40:05.752Z</updated><title type='text'>Ministerpräsidentenkonferenz berät  Ende Oktober über Änderung des Glücksspielstaatsvertrags</title><content type='html'>&lt;b&gt;von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG&lt;br /&gt;&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;Das Land Schleswig-Holstein hat turnusmäßig für ein Jahr den Vorsitz der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) übernommen, bei der die Interessen der Länder koordiniert werden. "Wir freuen uns auf diese Aufgabe. Wir sind bereit und wir wollen es gut machen", sagte der schleswig-holsteinische Ministerpräsident Peter Harry Carstensen (CDU) laut Agenturbericht. Vom 27. bis 28. Oktober 2011 werden die Regierungschefs aller 16 deutschen Länder auf Einladung Schleswig-Holsteins in Lübeck erwartet. Eine der großen Aufgaben, die auf der Tagesordnung der Sitzung im Oktober stehen, wird die aufgrund der EuGH-Urteile vom 7. September 2010 erforderliche Novellierung des Glücksspielstaatsvertrages sein. Der im Frühjahr der Europäischen Kommission notifizierte Entwurf eines entsprechenden Änderungsstaatsvertrags wurde von der Kommission als europarechtswidrig beurteilt. Das Gastgeberland Schleswig-Holstein hatte Mitte September den Entwurf eines eigenen Glücksspielgesetzes verabschiedet, das die Zulassung privater Anbieter für Sportwetten und Casinospiele vorsieht. Dies führte zu einer heftigen Diskussion mit den Landeslotteriegesellschaften und den Vertretern anderer Länder, die sich gegen eine weitere Liberalisierung stemmen. Diese Diskussionen dürften bei der anstehenden Sitzung fortgesetzt werden.&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;www.wettrecht.de
Tel. 0700 / WETTRECHT&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/6045690400443144818-8667612333524913605?l=wettrecht.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://wettrecht.blogspot.com/feeds/8667612333524913605/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=6045690400443144818&amp;postID=8667612333524913605&amp;isPopup=true' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6045690400443144818/posts/default/8667612333524913605'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6045690400443144818/posts/default/8667612333524913605'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://wettrecht.blogspot.com/2011/10/ministerprasidentenkonferenz-berat-ende.html' title='Ministerpräsidentenkonferenz berät  Ende Oktober über Änderung des Glücksspielstaatsvertrags'/><author><name>RA Martin Arendts</name><uri>http://www.blogger.com/profile/09553461844311404465</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-6045690400443144818.post-7084703602786865568</id><published>2011-09-30T16:24:00.000Z</published><updated>2011-09-30T16:24:26.271Z</updated><title type='text'>OVG Nordrhein-Westfalen: Staatsmonopol im Bereich der Sportwetten europarechtswidrig</title><content type='html'>&lt;b&gt;Pressemitteilung des OVG NRW vom 30. September 2011&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Untersagungsverfügungen, mit denen die Ordnungsbehörden allein unter Berufung auf das staatliche Sportwettenmonopol (sog. Oddset-Wetten) gegen private Sportwettbüros vorgegangen sind, sind rechtswidrig, weil das Monopol nicht mit Europarecht vereinbar ist. Dies hat der 4. Senat des Oberverwaltungsgerichts mit Urteil vom 29. September 2011 entschieden und damit seine bisher in Eilverfahren vertretene Rechtsauffassung aufgegeben (vgl. Pressemitteilungen vom 13. März 2008 und 15. November 2010).&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Nach den inzwischen vom EuGH und vom Bundesverwaltungsgericht aufgestellten Maßstäben verletze das staatliche Monopol im Bereich der Sportwetten die europarechtliche Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit. Denn der Staat überlasse zugleich andere Glücksspielbereiche mit höherem Suchtpotential privaten Anbietern und nehme die Ausweitung des Marktes hin. Er verhalte sich dadurch widersprüchlich. Seit der im Jahr 2006 erfolgten Neuregelung für gewerbliche Automatenspiele sei vor allem bei Geldspielautomaten in Spielhallen nach allen einschlägigen Studien ein erhebliches Wachstum bezüglich Umsatz und Zahl der Spielgeräte zu verzeichnen. Dies führe zu einer Zunahme des Suchtpotentials, zumal die Neuregelungen zur Entwicklung von Automaten geführt hätten, die im Hinblick auf alle suchtfördernden Merkmale gefährlicher seien als die früher zulässigen. Weil sich diese Expansion in einem wirtschaftlich bedeutsamen Bereich des Glückspielmarktes vollzogen habe, könne das Sportwettenmonopol sein Ziel, die Spielsucht zu bekämpfen, nicht in stimmiger Weise erreichen und sei deshalb europarechtlich nicht zu rechtfertigen. Hinzu komme, dass das gegenwärtige Werbeverhalten des deutschen Lottoblockes die strengen Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts weiterhin nicht einhalte. Der Monopolträger dürfe danach lediglich sachlich informieren, um die Spiellust in legale Bahnen zu lenken. Hiermit seien weder die ständigen Werbekampagnen, die hohe Jackpots in den Vordergrund rückten („Westlotto informiert: Der Lotto-Jackpot wurde bei der letzten Ziehung nicht geknackt. Deshalb heute im Jackpot .... Mio. Euro“), noch die weiterhin betriebene Image-Werbung („Lotto hilft ..“) vereinbar.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Entscheidung betrifft die Betreiberin eines privaten Wettbüros in Mönchengladbach, der bereits im Jahr 2006 die Sportwettenvermittlung von der beklagten Stadt Mönchengladbach untersagt worden war. Es handelt sich um die erste Hauptsachenentscheidung des Oberverwaltungsgerichts zu dieser Fragestellung. Beim Senat sind noch zahlreiche gleich gelagerte Fälle aus anderen Städten und Gemeinden des Landes anhängig.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Der Senat hat die Revision nicht zugelassen. Dagegen kann die Beklagte Nichtzulassungsbeschwerde erheben, über die das Bundesverwaltungsgericht entscheidet.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Az.: 4 A 17/08&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;www.wettrecht.de
Tel. 0700 / WETTRECHT&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/6045690400443144818-7084703602786865568?l=wettrecht.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://wettrecht.blogspot.com/feeds/7084703602786865568/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=6045690400443144818&amp;postID=7084703602786865568&amp;isPopup=true' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6045690400443144818/posts/default/7084703602786865568'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6045690400443144818/posts/default/7084703602786865568'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://wettrecht.blogspot.com/2011/09/ovg-nordrhein-westfalen-staatsmonopol.html' title='OVG Nordrhein-Westfalen: Staatsmonopol im Bereich der Sportwetten europarechtswidrig'/><author><name>RA Martin Arendts</name><uri>http://www.blogger.com/profile/09553461844311404465</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-6045690400443144818.post-5365356937629680086</id><published>2011-09-29T14:08:00.000Z</published><updated>2011-09-29T14:08:00.382Z</updated><title type='text'>bwin e.K. zur Sportwettenentscheidung des BGH: Entscheidung zum auslaufenden Glücksspielstaatsvertrag ohne Relevanz für zukünftige Ausgestaltung der Regulierung in Deutschland</title><content type='html'>&lt;b&gt;- Entscheidung zum auslaufenden Glücksspielstaatsvertrag ohne Relevanz für zukünftige Ausgestaltung der Regulierung in Deutschland &lt;br /&gt;- Schleswig-Holstein hat Marktöffnung ab 2012 mit neuem Glücksspielgesetz bereits beschlossen &lt;br /&gt;– bwin kündigt Lizenzantrag an &lt;br /&gt;- Übrige Länder bereiten die Marktöffnung auf Grundlage des Notifizierungsschreibens der EU-Kommission vor &lt;br /&gt;- bwin kündigt rechtliche Schritte gegen BGH-Urteil an &lt;br /&gt;– Internetverbot verstößt gegen europäische Rechtsprechung und wird keinen Bestand haben &lt;br /&gt;- Regulierte Marktöffnung der einzige Weg, Schwarzmarkt in Deutschland einzudämmen und EU-Vorgaben zu entsprechen&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Neugersdorf, 28. September 2011 – Jörg Wacker, Direktor bwin e.K., sagte: „Das Urteil des BGH betrifft den Ende dieses Jahres auslaufenden Glücksspielstaatsvertrag und hat keine Auswirkungen auf die neue Rechtslage ab 2012. Die Länder beraten zur Zeit bereits die Ausgestaltung einer zukünftigen Öffnung des Glücksspielmarktes in Deutschland und werden diese zeitnah politisch entscheiden. Zudem hat Schleswig-Holstein mit dem ab Januar 2012 in Kraft tretenden Glücksspielgesetz bereits die rechtlichen Grundlagen für eine Marktöffnung geschaffen.“ bwin wird sich in Kiel um eine entsprechende Lizenz bewerben.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;bwin wird im ersten Schritt das Urteil, welches noch nicht vorliegt, analysieren und wenn notwendig weitere rechtliche Schritte einleiten. bwin wird insbesondere eine Verfassungsbeschwerde gegen die Entscheidung prüfen und geht nicht davon aus, dass über Rechtsmittel noch bis zum Inkrafttreten des neuen Glücksspielrechts im kommenden Jahr entschieden wird.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Wacker merkte zu dem Urteil an, dass es vorbehaltlich einer abschließenden Prüfung die gemeinschaftsrechtlichen Aspekte im Internetbereich offensichtlich unberücksichtigt lässt. Der Europäische Gerichtshof hat in seiner Entscheidung zum französischen Wettmonopol festgestellt, dass die Vertriebswege aus Sicht des Verbauchers grundsätzlich austauschbar sind. Laut EuGH muss der Glücksspielmarkt in einem Land in seiner Gesamtheit betrachtet werden. Die heutige Entscheidung des BGH ist mit dieser EuGH-Rechtsprechung nicht vereinbar.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Wacker weiter: „Der aktuelle Glücksspielstaatsvertrag hat gezeigt, dass Sportwettenmonopole und Online-Verbote nicht funktionieren. Es werden dadurch weder die staatlichen Regulierungsziele erreicht noch die Verbraucher geschützt. Stattdessen besteht in Deutschland ein gigantischer Schwarz- und Graumarkt. Allein der Sportwettenmarkt wird auf ca. 7,8 Mrd. Euro Umsatz geschätzt - davon hat der staatliche Sportwettenanbieter Oddset lediglich einen Marktanteil von ca. 2,5 %.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;„Von einem regulierten Markt profitieren der Staat und Verbraucher gleichermaßen. Nur so können staatliche wie private Anbieter unter strengen Auflagen und unabhängiger Kontrolle Zugang zum Markt bekommen. Es ist der einzige Weg, den bestehenden Schwarzmarkt zu beseitigen und die Konsumenten effektiv zu schützen“, so Wacker.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;bwin appelliert an die Länder, den Beispielen zahlreicher EU-Mitgliedstaaten wie Italien, Dänemark, Spanien und Frankreich und dem Bundesland Schleswig-Holstein zu folgen, die sich für eine kontrollierte Öffnung der Märkte entschieden haben, und auch deutschlandweit eine marktgerechte und EU-rechtskonforme Glücksspielregulierung umzusetzen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Dies kann nur funktionieren, wenn für die Online-Anbieter ein marktgerechter Abgabensatz wie in dem Schleswig-Holsteinischen Glücksspielgesetz, das eine Abgabe von 20 Prozent auf den Bruttorohertrag vorsieht, beschlossen wird. Andernfalls können Online-Anbieter keine wettbewerbsfähigen Wettquoten anbieten und die Kunden werden weiter auf illegale Angebote ausweichen. Die Europäische Kommission hat in ihrer Beihilfe-Entscheidung zum dänischen Glücksspielrecht vergangene Woche ausdrücklich festgestellt, dass ein niedrigerer Abgabensatz für Online-Anbieter im Vergleich zu stationären Anbietern aufgrund der „positiven Effekte einer Liberalisierung“ gerechtfertigt ist. Die EU Kommission hat dabei eine Steuer von 20% auf den Rohertrag ausdrücklich als angemessen und marktkonform bezeichnet.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;b&gt;Über bwin e.K.:&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;Das Unternehmen bwin e.K. mit Sitz in Neugersdorf/Sachsen wird von Herrn Dr. Steffen Pfennigwerth als Einzelkaufmann betrieben. An dem Unternehmen ist die bwin.party digital entertainment plc. mit 50 Prozent atypisch still beteiligt. Ein wichtiges Ziel von bwin ist die Förderung des fairen sportlichen Wettbewerbs, die Bereitstellung von sicheren Wettangeboten sowie eine effektive Prävention vor Spielsucht. Mit der vorhandenen Expertise in Sachen Sicherheit ist bwin daher ein wichtiger Partner von Verbänden und Politik bei der Diskussion um sichere Standards für Sportwetten.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Für Rückfragen: bwin e.K.&lt;br /&gt;c/o Hartmut Schultz Kommunikation GmbH&lt;br /&gt;Tel.: 089/99 24 96 20 Fax: 089/99 24 96 22 &lt;br /&gt;E-Mail: hs@schultz-kommunikation.de&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;www.wettrecht.de
Tel. 0700 / WETTRECHT&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/6045690400443144818-5365356937629680086?l=wettrecht.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://wettrecht.blogspot.com/feeds/5365356937629680086/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=6045690400443144818&amp;postID=5365356937629680086&amp;isPopup=true' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6045690400443144818/posts/default/5365356937629680086'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6045690400443144818/posts/default/5365356937629680086'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://wettrecht.blogspot.com/2011/09/bwin-ek-zur-sportwettenentscheidung-des.html' title='bwin e.K. zur Sportwettenentscheidung des BGH: Entscheidung zum auslaufenden Glücksspielstaatsvertrag ohne Relevanz für zukünftige Ausgestaltung der Regulierung in Deutschland'/><author><name>RA Martin Arendts</name><uri>http://www.blogger.com/profile/09553461844311404465</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-6045690400443144818.post-2228910528519898059</id><published>2011-09-29T02:35:00.001Z</published><updated>2011-09-29T02:51:09.906Z</updated><title type='text'>Das neue Glücksspielgesetz von Schleswig-Holstein: Eckpunkte und wesentliche Regelungen</title><content type='html'>&lt;b&gt;von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;b&gt;Der Landtag von Schleswig-Holstein hat am 14. September 2011, wie in der letzten Ausgabe unseres Newsletters berichtet, das Gesetz zur Neuordnung des Glücksspiels – Glücksspielgesetz (GlückG SH) beschlossen. Dieses Gesetz tritt nach Auslaufen des Glücksspielstaatvertrags zum Jahresende zum 1. Januar 2012 in Kraft (§ 49). Es enthält u. a. eine Konzessionsmöglichkeit für Sportwettenanbieter und Veranstalter von Online-Casinospielen und stellt das Lotto-Monopol auf eine neue Grundlage.&lt;/b&gt; &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;b&gt;I. Eckpunkte &lt;/b&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Mit dem Glücksspielgesetz wird bislang einem staatlichen Monopol unterliegende Glücksspielrecht grundlegend neu geordnet. So kann nunmehr sowohl die Veranstaltung und der Vertrieb von Online-Casinospielen (§§ 18 – 20 GlückG SH) sowie von Wetten (§§ 21 – 24) genehmigt werden. Somit wird es zukünftig private Glücksspiel- und Wettanbieter (im Gesetz als „Wettunternehmen“ bezeichnet) geben. Im Gegensatz zu den bisherigen, sehr restriktiven Regelungen werden die Möglichkeiten des Vertriebs wesentlich erleichtert. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die nunmehr verabschiedete Fassung entspricht im Wesentlichen dem bereits dargestellten Gesetzesentwurf (vgl. hierzu &lt;i&gt;Arendts/Schmautzer&lt;/i&gt;, Neuregelung des Glücksspielrechts: Der Vorschlag von Schleswig-Holstein, Sportwettenrecht aktuell Nr. 121). Dieser Entwurf war der Europäischen Kommission notifiziert worden und wurde von dieser gebilligt (anders als der als europarechtswidrig beurteilte Entwurf eines Änderungsstaatsvertrag zum Glücksspielstaatvertrag, der von den anderen 15 deutschen Ländern angestrebt wird).&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Das Gesetz ist in sechs Abschnitte gegliedert, die wiederum teilweise Unterabschnitte enthalten.  Der erste Abschnitt des Gesetzes enthält allgemeine Vorschriften und Definitionen, die für alle Glücksspielbereiche Geltung beanspruchen. Eingangs werden die deutlich verbreiterte Zielsetzung dargestellt. Der zweite Abschnitt beinhaltet die Regelungen über die Genehmigungsverfahren. In § 6 Abs. 2 GlückG SH ist die Veranstaltung von sog. „Großen Lotterien“ dem Land Schleswig-Holstein vorbehalten, die diese Aufgabe durch die NordwestLotto Schleswig-Holstein wahrnehmen lässt (Abs. 3). Im Gegensatz dazu erfolgt für die restlichen Glücksspielbereiche hinsichtlich der Veranstaltung und des Vertriebs und für den Bereich des Vertriebs und die Vermittlung von Lotterien eine weitgehende Liberalisierung. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Im dritten Abschnitt ist der Spielerschutz geregelt, der Regelungen in Bezug auf den Jugendschutz, Werbung, Informationspflichten und der Errichtung eines Sozialkonzeptes enthält. So sieht § 17 für spielsuchtgefährdete Spieler eine Sperrdatei für Spielbanken vor, die über einen Verweis in § 18 Abs. 5 auf Spieler von Online-Spielbanken erweitert wird. Die Werbung darf nicht irreführend sein (§ 26 Abs. 1 S. 2) und sich nicht gezielt an Minderjährige richten (§ 26 Abs. 1 S. 3). &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Auf die Errichtung einer eigenen Glücksspielaufsichtsaufsichtsbehörde (im Gesetzesentwurf noch als „Prüfstelle“ bezeichnet) hat man nunmehr verzichtet. In Abschnitt vier wird diese Aufgabe dem Innenministerium zugewiesen, das von einem Fachbeirat (§ 31) beraten wird. Die Überwachungsbefugnisse sind in § 30 geregelt.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Abschnitt fünf sieht Glücksspielabgaben in Form von Sonderabgaben vor, während Abschnitt sechs Übergangsvorschriften beinhaltet.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Das Gesetz unterscheidet zwischen der Veranstaltung und dem Vertrieb  des Glücksspiels. Für die Ebene der Veranstaltung von öffentlichen Glücksspielen sieht der Gesetzentwurf eine ausnahmslose Genehmigungspflicht in § 4 GlückG SH vor. Diese Genehmigung ist nunmehr im Falle der Ersterteilung auf sechs Jahre zu befristen (während der Entwurf noch zwei Jahre vorsah). Abs. 8 sieht vor, dass das Innenministerium in einer Rechtsverordnung nähere Bestimmungen hinsichtlich der erforderlichen Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und Sachkunde treffen kann. Auch können damit Einzelheiten des Genehmigungsverfahrens, wie etwa die vorzulegenden Unterlagen, geregelt werden. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Auch der Vertrieb von öffentlichem Glücksspiel bedarf nach § 5 GlückG SH grundsätzlich einer Genehmigung. So muss nach Abs. 1 der Vertrieb von Lotterien mit hoher Ereignisfrequenz, von Wetten und Casinospielen genehmigt werden, wobei hinsichtlich des Genehmigungsverfahrens in Abs. 3 auf die Regelungen für Veranstalter verwiesen wird. Sofern der Vertrieb nicht genehmigungspflichtig ist (etwa bei Klassenlotterien), besteht nach Abs. 2 eine Anzeigepflicht bei der Behörde.  &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;b&gt;II. Wesentliche Regelung der einzelnen Glücksspielbereiche&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;b&gt;1. Lotterien, §§ 6 -16 &lt;/b&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Im Bereich des Lotteriewesens wird das staatliche Monopol in Bezug auf die Veranstaltung von Lotterien beibehalten. Im Bereich des Vertriebs von staatlichen Lotterien wurden hingegen zahlreiche Beschränkungen aufgehoben. Auch der Vertrieb im Internet ist nunmehr wieder möglich. Werbung für Lotterien ist generell über alle Medien zulässig, insbesondere auch in Rundfunk und Internet.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;b&gt;2. Spielbanken, §§ 17 - 20 &lt;/b&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Der Gesetzentwurf unterscheidet zwischen Präsenz-Spielbanken (§ 17) und Online-Spielbanken (§§ 18 – 20). Zum Schutz von suchtgefährdeten und süchtigen Spielern in § 17 Abs. 1 ein übergreifendes Sperrsystem vorgesehen. Die Regelungen sehen die Möglichkeit der Selbstsperre oder der Fremdsperre zum Schutz des Spielers vor. Art und Zuschnitt der Online-Casinospiele sind in der Genehmigung im Einzelnen zu regeln (§ 18 Abs. 1).&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;b&gt;3. Wetten, §§ 21 - 24 &lt;/b&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Im Gegensatz zur bisherigen Rechtslage können nunmehr auch private Anbieter (Wettunternehmen) nach § 22 GlückG SH zugelassen werden.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Unter die Regelungen der §§ 21 ff fallen nach § 3 Abs. 4 Kombinationswetten oder Einzelwetten auf den Ausgang oder den Verlauf von bewetteten Ereignissen, wobei nunmehr ausschließlich auf einen „Sportwettbewerb“ abgestellt wird (nicht mehr auf  ein sonstiges „zukünftiges oder gegenwärtiges Geschehen“ (was auch sog. Gesellschaftswetten ermöglicht hätte, etwa Wetten auf die Gewinner von Castingshows).&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Veranstaltung und der Vertrieb von Wetten muss organisatorisch, rechtlich, wirtschaftlich und personell  getrennt von der Veranstaltung oder der Organisation des Sportereignisses erfolgen. Wer an einem bewetteten Ereignis teilnimmt, darf nach § 21 Abs. 3 GlückG SH weder selbst noch durch einen anderen auf den Ausgang oder den Verlauf dieses Ereignisses Wetten abschließen noch entsprechende Wetten durch andere fördern. Ein Verstoß gegen dieses Verbot wird nunmehr ergänzend in Satz 2 als Ordnungswidrigkeit sanktioniert, die nach Satz 3 mit einer Geldbuße von bis zu 100.000 Euro geahndet werden kann.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Für die Zulassung privater Wettunternehmer stellt § 22 Abs. 1 GlückG SH auf Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und Sachkunde ab. Für bereits in einem anderen EU- bzw. EWR-Mitgliedstaat zugelassene Wettunternehmen sah der Entwurf deutliche Erleichterungen vor. Nach § 22 Abs. 4 GlückG-E wurde vermutet, dass die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind und Versagensgründe nicht vorliegen. Diese Erleichterung ist nun nicht mehr enthalten, wobei in der Praxis die Voraussetzungen bei einem bereit sin einem anderen Mitgliedstaat zugelassenen Unternehmen gegeben sein dürften. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Für  den stationären Vertrieb sowie für den Fernvertrieb ist nach § 23 GlückG SH eine Vertriebsgenehmigung erforderlich. Voraussetzungen sind auch hier Zuverlässigkeit und Sachkunde. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Darüber hinaus sieht Abs. 7 eine Sicherheitsleistung in Form einer Bankbürgschaft in Höhe von EUR 20.000,- je Wettannahmestelle bzw. EUR 10.000,- für andere Standorte vor (mit einer Anpassungsmöglichkeit auf den Durchschnittsumsatz von zwei Wochen). Dadurch sollen staatliche Zahlungsansprüche und Auszahlungsansprüche der Spieler abgesichert werden. Für den Fernvertrieb beträgt die Sicherheitsleistung 1 Mio. Euro. Sie kann auf die Höhe des zu erwartenden Durchschnittswettumsatzes zweier Wochen, maximal auf 5 Mio. Euro, angepasst werden.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Das Glücksspielgesetz sieht eine wettbewerbsfähige steuerliche Regelung vor, die nicht auf den Umsatz, sondern auf den Rohertrag abstellt. Nach § 36 GlückG SH beträgt der Abgabesatz 20% des Rohertrags.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;b&gt;III. Aussichten&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Der Verabschiedung des Gesetzes ging eine heftige Diskussion sowohl innerhalb des Landes Schleswig-Holstein wie auch mit Vertretern der anderen Länder voraus (die bei Weitem noch nicht aufgehört hat). Die Verabschiedung erfolgte denkbar knapp mit den 46 Stimmen der Regierungskoalition (CDU und FDP) gegen die 45 Stimmen der Opposition (SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke und SSW). Insoweit hat man sich mit einer neu eingeführten Übergangsregelung ein Hintertürchen offen gehalten, um ggf. doch noch einer bundeseinheitlichen Regelung in einem den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und des EuGH tatsächlich erfüllenden Glücksspielstaatsvertrag zustimmen zu können. Genehmigungen dürfen nach dieser Regelung erst mit Wirkung zum 1. März 2012 erteilt werden (§ 48 GlückG SH). Erst ab diesen Zeitpunkt gibt es einen Vertrauensschutz. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Eine neue, nach den im nächsten Jahr anstehenden Landtagswahlen gebildete Landesregierung kann dagegen nicht so ohne Weiteres bereits erteilte Genehmigungen entschädigungslos widerrufen. Eine Genehmigung kann nach § 4 Abs. 7 nur dann widerrufen werden, wenn die Genehmigungsvoraussetzungen nicht mehr erfüllt sind oder Verstöße vorliegen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;b&gt;aus: Sportwettenrecht &lt;i&gt;aktuell &lt;/i&gt;Nr. 123&lt;/b&gt;&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;www.wettrecht.de
Tel. 0700 / WETTRECHT&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/6045690400443144818-2228910528519898059?l=wettrecht.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://wettrecht.blogspot.com/feeds/2228910528519898059/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=6045690400443144818&amp;postID=2228910528519898059&amp;isPopup=true' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6045690400443144818/posts/default/2228910528519898059'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6045690400443144818/posts/default/2228910528519898059'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://wettrecht.blogspot.com/2011/09/das-neue-glucksspielgesetz-von.html' title='Das neue Glücksspielgesetz von Schleswig-Holstein: Eckpunkte und wesentliche Regelungen'/><author><name>RA Martin Arendts</name><uri>http://www.blogger.com/profile/09553461844311404465</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-6045690400443144818.post-3464665124279566497</id><published>2011-09-28T17:04:00.000Z</published><updated>2011-09-28T17:04:07.309Z</updated><title type='text'>BGH: Verbot des Angebots privater Sportwetten und anderer Glücksspiele im Internet wirksam</title><content type='html'>&lt;b&gt;Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 28. September 2011&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Das Verbot des Veranstaltens und Vermittelns öffentlicher Glücksspiele im Internet nach § 4 Abs. 4 des Glücksspielstaatsvertrags vom 1. Januar 2008 (GlüStV) ist wirksam. Es verstößt insbesondere nicht gegen das Recht der Europäischen Union. Das hat der u.a. für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs heute entschieden.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;In den fünf Fällen, in denen jetzt Urteile verkündet wurden, haben in- und ausländische Wettunternehmen auch nach dem 1. Januar 2008, also nach dem Inkrafttreten des Glückspielstaatsvertrags, ihr Wettangebot im Internet unter ihren jeweiligen Domainnamen präsentiert und beworben. Deutsche Spieler konnten dieses Angebot nutzen. Die Wettunternehmen wurden von verschiedenen staatlichen Lottogesellschaften auf Unterlassung, Auskunft und Feststellung der Schadensersatzpflicht in Anspruch genommen. Die Klagen waren vor den Instanzgerichten überwiegend erfolgreich. Nur die Landgerichte Wiesbaden und München I sowie das Oberlandesgericht München hatten sie abgewiesen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Der Bundesgerichtshof, der erstmals über die Rechtslage nach Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrags zu entscheiden hatte, hat die Klagen der Lottogesellschaften für begründet erachtet. Soweit den Beklagten von Behörden der DDR im Jahr 1990 vor der Wiedervereinigung Genehmigungen zum Veranstalten oder Vermitteln von Glücksspielen erteilt worden sind, folgt daraus keine Berechtigung, diese Tätigkeit entgegen § 4 Abs. 4 GlüStV nach dem 1. Januar 2008 im Internet auszuüben. Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union können sich die Beklagten auch nicht auf eine durch einen anderen Mitgliedstaat – etwa Gibraltar oder Malta - erteilte Erlaubnis berufen, um in Deutschland Glücksspiele im Internet anzubieten.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Das Verbot von Glücksspielen im Internet gem. § 4 Abs. 4 GlüStV stellt zwar eine Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs in der Europäischen Union dar. Die mit dem Glücksspielstaatsvertrag verfolgten Ziele wie Suchtbekämpfung, Jugendschutz und Betrugsvorbeugung können aber Beschränkungen der Spieltätigkeit rechtfertigen. Wegen der größeren Gefahren des Internets, insbesondere Anonymität, fehlende soziale Kontrolle und jederzeitige Verfügbarkeit, darf dieser Vertriebsweg stärker als herkömmliche Absatzwege eingeschränkt werden.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Das Verbot des § 4 Abs. 4 GlüStV erfüllt auch die vom Gerichtshof der Europäischen Union entwickelte Anforderung der Kohärenz. Danach müssen Maßnahmen, mit denen ein Mitgliedstaat die Spieltätigkeit beschränkt, dazu beitragen, die Gelegenheiten zum Spiel zu verringern und die Tätigkeiten in diesem Bereich in kohärenter und systematischer Weise zu begrenzen. Da es sich bei § 4 Abs. 4 GlüStV um eine eigenständige Regelung handelt, kommt es insoweit nicht darauf an, ob der Glücksspielstaatsvertrag insgesamt das Kohärenzkriterium erfüllt. Es ist deshalb hier unerheblich, welche Regeln in Deutschland für Automatenspiele oder herkömmliche Spielbanken gelten, die eine persönliche Anwesenheit der Spieler voraussetzen. Das Angebot von Pferdewetten im Internet ist verboten. Allerdings wird es bislang von den Bundesländern geduldet. Das führt aber im Hinblick auf die vergleichsweise geringe Bedeutung der Pferdewetten nicht zur Ungeeignetheit des Internetverbots zur Gefahrenabwehr.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Der Bundesgerichtshof hat § 5 Abs. 3 GlüStV, der die Werbung für öffentliches Glücksspiel u.a. im Internet verbietet, ebenfalls als wirksam angesehen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Beurteilung des Bundesgerichtshofs deckt sich mit der des Bundesverwaltungsgerichts, das am 1. Juni 2011 ebenfalls eine Entscheidung über die Zulässigkeit privater Sportwetten verkündet hat (8 C 5.10, juris).&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Urteil vom 28. September 2011 – I ZR 92/09 – Sportwetten im Internet II&lt;br /&gt;LG Wiesbaden – 13 O 119/06 – Urteil vom 29. November 2007, ZfWG 2007, 471&lt;br /&gt;OLG Frankfurt am Main – 6 U 261/06 – Urteil vom 4. Juni 2009, ZfWG 2009, 268&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;und&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Urteil vom 28. September – I ZR 189/08&lt;br /&gt;LG München I– 4 HK O 11552/06 – Urteil vom 16. Dezember 2007&lt;br /&gt;OLG München – 29 U 1669/08 – Urteil vom 16. Oktober 2008, MMR 2009, 195&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;und&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Urteil vom 28. September – I ZR 30/10&lt;br /&gt;LG Bremen – 12 O 379/06 – Urteil vom 20. Dezember 2007, ZfWG 2007, 460&lt;br /&gt;OLG Bremen – 2 U 4/08 – Urteil vom 29. Januar 2010, ZfWG 2010, 105&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;und&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Urteil vom 28. September – I ZR 43/10&lt;br /&gt;LG Bremen – 12 O 333/07 – Urteil vom 31. Juli 2008&lt;br /&gt;OLG Bremen – 2 U 96/08 – Urteil vom 12. Februar 2010&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;und&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Urteil vom 28. September – I ZR 93/10&lt;br /&gt;LG Köln – 31 O 599/08 – Urteil vom 9. Juli 2009, ZfWG 2009, 311&lt;br /&gt;OLG Köln – 6 U 142/09 – Urteil vom 12. Mai 2010, MMR 2010, 359&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Karlsruhe, den 28. September 2011&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;www.wettrecht.de
Tel. 0700 / WETTRECHT&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/6045690400443144818-3464665124279566497?l=wettrecht.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://wettrecht.blogspot.com/feeds/3464665124279566497/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=6045690400443144818&amp;postID=3464665124279566497&amp;isPopup=true' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6045690400443144818/posts/default/3464665124279566497'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6045690400443144818/posts/default/3464665124279566497'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://wettrecht.blogspot.com/2011/09/bgh-verbot-des-angebots-privater.html' title='BGH: Verbot des Angebots privater Sportwetten und anderer Glücksspiele im Internet wirksam'/><author><name>RA Martin Arendts</name><uri>http://www.blogger.com/profile/09553461844311404465</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-6045690400443144818.post-1814224494231642721</id><published>2011-09-28T17:00:00.000Z</published><updated>2011-09-28T17:00:16.019Z</updated><title type='text'>Lotto informiert: Bundesgerichtshof stärkt staatliches Glücksspiel</title><content type='html'>&lt;b&gt;- Kommerzielle Internet-Anbieter von Sportwetten und Casinospielen weiterhin in Deutschland verboten&lt;br /&gt;- Glücksspielstaatsvertrag ermöglicht effiziente Eindämmung des Schwarzmarktes&lt;br /&gt;- Deutscher Lotto- und Totoblock begrüßt Entscheidung&lt;br /&gt;&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;München, 28. September 2011. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute festgestellt, dass kommerzielle Sportwettenanbieter ihre Sportwetten und anderen Glücksspiele im Internet in Deutschland nicht vertreiben dürfen. Der BGH hat betont, dass das Verbot im Glücksspielstaatsvertrag, Glücksspiele über das Internet zu vertreiben und zu bewerben nicht gegen Verfassungs- und Europarecht verstößt. Mit der Entscheidung stärkt der BGH das staatliche Glücksspiel und bestätigt das Modell des Glücksspielstaatsvertrages.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;"Die Entscheidung zeigt: Es ist nicht nötig, die Sportwetten zu kommerzialisieren und illegale Anbieter mit einer Konzessionierung zu legalen Anbietern zu machen, weil nun endlich höchstrichterlich geklärt ist, dass die Bekämpfung des Schwarzmarktes auch im Staatsvertragsmodell effizient möglich ist", sagte Erwin Horak, Präsident der Staatlichen Lotterieverwaltung in Bayern und Federführer des Deutschen Lotto- und Totoblocks.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;"Wir begrüßen die Klarstellung durch den BGH ausdrücklich. Sie beseitigt eine große Rechtsunsicherheit, die es bisher sehr erschwert hat, illegale Glücksspielanbieter vom deutschen Markt fernzuhalten", so Horak.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Den Verfahren beim BGH lagen Urteile der Oberlandesgerichte Köln, Bremen und Frankfurt am Main zugrunde, mit denen den kommerziellen Glücksspielanbietern verboten wurde, Sportwetten und andere Glücksspiele in Deutschland über das Internet zu bewerben und zu vertreiben. Die Verbote stützten sich auf Vorschriften des Glücksspielstaatsvertrages. Demgegenüber hatte das Oberlandesgericht München die Klage gegen einen Sportwettenanbieter abgewiesen. Der Bundesgerichtshof musste darüber entscheiden, ob die Beurteilung der Berufungsgerichte zutreffend ist.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die kommerziellen Glücksspielanbieter argumentierten, die Vorschriften des Glücksspielstaatsvertrages seien europarechtswidrig und würden daher in unzulässiger Weise die Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit beeinträchtigen. Dieser Ansicht hat der Bundesgerichtshof nun ausdrücklich widersprochen. Die Frage der Europarechtskonformität der Ausschließlichkeitsrechte aus dem Glücksspielstaatsvertrag sei für die Entscheidung der vorliegenden Verfahren nicht entscheidungserheblich. Selbst wenn eine restriktivere Regelung des besonders suchtgefährdenden Automatenspiels in Spielhallen für eine gemäß Europarecht kohärente Gesamtregelung des Glücksspiels notwendig sein sollte, gilt in jedem Fall, dass Anbieter in Deutschland keine Glücksspiele über das Internet bewerben oder vertreiben dürfen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;b&gt;Quelle: Deutscher Lotto- und Totoblock (DLTB)&lt;/b&gt;&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;www.wettrecht.de
Tel. 0700 / WETTRECHT&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/6045690400443144818-1814224494231642721?l=wettrecht.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://wettrecht.blogspot.com/feeds/1814224494231642721/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=6045690400443144818&amp;postID=1814224494231642721&amp;isPopup=true' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6045690400443144818/posts/default/1814224494231642721'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6045690400443144818/posts/default/1814224494231642721'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://wettrecht.blogspot.com/2011/09/lotto-informiert-bundesgerichtshof.html' title='Lotto informiert: Bundesgerichtshof stärkt staatliches Glücksspiel'/><author><name>RA Martin Arendts</name><uri>http://www.blogger.com/profile/09553461844311404465</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-6045690400443144818.post-4042909641399203070</id><published>2011-09-27T13:46:00.000Z</published><updated>2011-09-27T13:46:30.965Z</updated><title type='text'>Landgericht Hannover: Ausländischer Glücksspielanbieter darf in Deutschland nicht im Internet werben</title><content type='html'>&lt;b&gt;Presseinformation des Landgerichts Hannover&lt;/b&gt;&lt;br /&gt; &lt;br /&gt;Die 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Hannover hat es einem in London ansässigen Anbieter von Internetglücksspielen untersagt, auf Internetseiten, die in Deutschland abgerufen werden können, für Glücksspiele zu werben. Die Richter gaben damit einer Klage der Toto-Lotto Niedersachsen GmbH statt.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Werbung des beklagten Anbieters auf deutschen Internetseiten verstoße gegen das generelle Verbot von Werbung für Glücksspiele im Internet aus dem Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV), befanden die Richter. Die Kammer zeigte sich dabei davon überzeugt, dass sich die Beklagte mit ihrem Internetauftritt zielgerichtet und gewollt zumindest auch an Spielteilnehmer aus Deutschland gerichtet habe.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Das generelle Internetwerbeverbot aus dem GlüStV verstoße darüber hinaus auch unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zu staatlichen Monopolen bei Sportwetten nicht gegen EU-Recht. Auch im Falle der Europarechtswidrigkeit eines staatlichen Glücksspielmonopols sei das generelle Verbot der Internetwerbung für das Glücksspiel mit EU-Recht vereinbar, da der nationale Gesetzgeber den Vertriebskanal Internet bei Glücksspielen gesondert regeln könne, so die Kammer.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;b&gt;(Az.: 25 O 98/10)&lt;/b&gt;&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;www.wettrecht.de
Tel. 0700 / WETTRECHT&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/6045690400443144818-4042909641399203070?l=wettrecht.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://wettrecht.blogspot.com/feeds/4042909641399203070/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=6045690400443144818&amp;postID=4042909641399203070&amp;isPopup=true' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6045690400443144818/posts/default/4042909641399203070'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6045690400443144818/posts/default/4042909641399203070'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://wettrecht.blogspot.com/2011/09/landgericht-hannover-auslandischer.html' title='Landgericht Hannover: Ausländischer Glücksspielanbieter darf in Deutschland nicht im Internet werben'/><author><name>RA Martin Arendts</name><uri>http://www.blogger.com/profile/09553461844311404465</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-6045690400443144818.post-7946217485905290154</id><published>2011-09-26T23:44:00.000Z</published><updated>2011-09-26T23:44:29.728Z</updated><title type='text'>Verwaltungsgericht Bremen: Keine Genehmigung für sog. Mehrfachspielhallen</title><content type='html'>&lt;b&gt;Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Bremen&lt;br /&gt;&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Bremen hat mit Beschlüssen vom 31. August 2011 (Az. 5 V 514/11 und 5 V 532/11) die Eilanträge von zwei Firmen, die Spielhallen betreiben (Antragstellerinnen) abgelehnt, mit denen diese vorläufige Erlaubnisse für den Betrieb sogenannter Mehrfachspielhallen erstreiten wollten. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Im Frühjahr 2011 beantragten die Antragstellerinnen beim Stadtamt Bremen jeweils die Erteilung der erforderlichen gewerberechtlichen Erlaubnisse für den Betrieb von zwei neuen Spielhallen in Bremen-Hemelingen bzw. in der Bahnhofsvorstadt. Für die Spielhalle in Bremen-Hemelingen war die Aufstellung von 48 Geldspielgeräten (sog. Mehrfachspielhalle mit vier Spielhallen á 12 Spielautomaten) und für die Spielhalle in der Bahnhofsvorstadt die Aufstellung von 36 Geldspielautomaten (Mehrfachspielhalle mit drei Spielhallen á 12 Spielautomaten) geplant. Baurechtliche Genehmigungen für die Betriebe waren bereits erteilt worden.&lt;br /&gt;  &lt;br /&gt;Angesichts des bevorstehenden Inkrafttretens des neuen Bremischen Spielhallengesetzes zum 20. Mai 2011, welches strengere Vorgaben für den Bereich des gewerblichen Automatenspiels aufstellt, wandten sich die Antragstellerinnen Anfang Mai 2011 an das Verwaltungsgericht Bremen, um vorläufige Erlaubnisse zum Betrieb der Spielhallen zu erstreiten. Die Antragstellerinnen sind der Auffassung, dass die beantragten Erlaubnisse noch nach der alten Gesetzeslage zu erteilen seien, weil sie ihre Anträge auf Erteilung gewerberechtlicher Erlaubnisse bereits vor dem Inkrafttreten des Bremischen Spielhallengesetzes gestellt hätten und die Anträge auch vor der Gesetzesänderung entscheidungsreif gewesen seien. Die Behörde habe die Bearbeitung der Anträge jedoch bewusst verzögert. Außerdem sei das neue Bremische Spielhallengesetz wegen Verletzung von Verfassungsrecht nicht anwendbar. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Antragsgegnerin bestreitet eine Verfahrensverschleppung. Für die Erteilung der gewerberechtlichen Spielhallenkonzessionen seien Sachverhaltsermittlungen erforderlich, die bisher noch nicht abgeschlossen seien. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Bremen führt in ihren Beschlüssen vom 31. August 2011 aus, dass mangels einer anderslautenden gesetzlichen Übergangsregelung das Bremische Spielhallengesetz (BremSpielhG) auch auf die streitgegenständlichen Genehmigungsvorgänge Anwendung finde. Demzufolge komme die Erteilung von gewerberechtlichen Erlaubnissen für sog. Mehrfachspielhallen an die Antragstellerinnen nicht mehr in Betracht, da solche Betriebe nach § 2 Nr. 2 BremSpielhG nicht mehr genehmigungsfähig seien. Zudem hätten die Antragstellerinnen kein von § 2 Nr. 3 BremSpielhG gefordertes Sozialkonzept vorgelegt. Es bestünden auch keine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Bremische Spielhallengesetzes. Anhaltspunkte für eine Unvereinbarkeit des Bremischen Spielhallengesetzes mit europarechtlichen Bestimmungen seien ebenfalls nicht erkennbar. Die Frage, ob es zu bewussten Verfahrensverzögerungen seitens der Behörde gekommen sei, ließ das Gericht offen. Falls die Betriebe nach altem Recht genehmigungsfähig und die Erlaubnisanträge vor der Gesetzesänderung entscheidungsreif gewesen seien, könne für die Betroffenen daraus allenfalls ein Anspruch auf Entschädigung unter dem Gesichtspunkt der Staatshaftung, nicht aber ein Genehmigungsanspruch folgen. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Beschlüsse sind nicht rechtskräftig. Die Antragstellerinnen können binnen einer Frist von zwei Wochen ab der Zustellung gegen den sie betreffenden Beschluss Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Bremen einlegen. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;b&gt;Zum Hintergrund: &lt;br /&gt;&lt;/b&gt;Das Recht der Spielhallen war bisher bundesrechtlich in der Gewerberordnung und der Spielverordnung geregelt. Durch eine Änderung des Grundgesetzes im Jahre 2006 (sog. Föderalismusreform) wurde den Ländern u.a. die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz für das Recht der Spielhallen übertragen (Artikel 74 Abs. 1 Nr. 11 Grundgesetz). Den Ländern steht die Kompetenz zu, bislang im Bundesrecht getroffene Regelungen zum Recht der Spielhallen zu ersetzen. Solange und soweit die Länder von der Gesetzgebungskompetenz keinen Gebrauch machen, gelten die Regelungen der Gewerbeordnung fort. In Bremen wurde mit dem Bremischen Spielhallengesetz (BremSpielhG) vom 17. Mai 2011 (BremGBl. S. 327) von der neuen Gesetzgebungskompetenz Gebrauch gemacht.  &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;§ 2 BremSpielhG („Zusätzliche Versagungsgründe“) lautet:  &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;blockquote&gt;Unbeschadet des § 33i Absatz 2 der Gewerbeordnung ist die Erlaubnis gemäß § 33i Absatz 1 Satz 1 der Gewerbeordnung zu versagen, wenn  &lt;br /&gt;1. eine Spielhalle einen Mindestabstand von 250 Metern Luftlinie zu einer anderen Spielhalle unterschreitet, &lt;br /&gt;2. eine Spielhalle in baulichem Verbund mit einer oder mehreren weiteren Spielhallen steht, insbesondere in einem gemeinsamen Gebäude oder Gebäudekomplex untergebracht wird oder &lt;br /&gt;3. ein Sozialkonzept gemäß § 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 nicht vorgelegt wird. &lt;/blockquote&gt;&lt;br /&gt;Die Entscheidung zum Aktenzeichen 5 V 514/11 wurde in die Internetseiten des Verwaltungsgerichts Bremen eingestellt: &lt;br /&gt;http://www.verwaltungsgericht.bremen.de/sixcms/media.php/13/5_V_514_11_BESCHLUSS_20110816_103838Anonym.pdf&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;www.wettrecht.de
Tel. 0700 / WETTRECHT&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/6045690400443144818-7946217485905290154?l=wettrecht.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://wettrecht.blogspot.com/feeds/7946217485905290154/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=6045690400443144818&amp;postID=7946217485905290154&amp;isPopup=true' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6045690400443144818/posts/default/7946217485905290154'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6045690400443144818/posts/default/7946217485905290154'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://wettrecht.blogspot.com/2011/09/verwaltungsgericht-bremen-keine.html' title='Verwaltungsgericht Bremen: Keine Genehmigung für sog. Mehrfachspielhallen'/><author><name>RA Martin Arendts</name><uri>http://www.blogger.com/profile/09553461844311404465</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-6045690400443144818.post-5821874810478870848</id><published>2011-09-26T16:43:00.001Z</published><updated>2011-09-26T16:53:28.546Z</updated><title type='text'>Buchmacherkongress am 11. Oktober 2011</title><content type='html'>Der Österreichische Buchmacherverband (www.buchmacherverband.at) hält seinen traditionellen Buchmacherkongress am Dienstag, den 11. Oktober 2011, in Anif bei Salzburg ab. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Auf der Tagesordnung stehen aktuelle Themen, insbesondere zu Steuer- und Rechtsfragen der Sportwetten. So referiert der Geschäftsführer des Österreichischen Buchmacherverbands, Rechtsanwalt Dr. Helmut Grubmüller, über den "Wettvermittler - Was kann er? Was darf er". Steuerberater Mag. Christian Andre berichtet zu "Sportwetten vergnügungssteuerpflichtig? - Steuerliche Aspekte für Buchmacher und Vermittler". Der Präsident des Deutschen Buchmacherverbands Dr. Norman Albers stellt die aktuelle rechtliche Entwicklung in Deutschland dar ("Der neue Glücksspielstaatsvertrag in Deutschland"). Jürgen Irsigler, der Vizepräsident des Österreichischen Buchmacherverbands, ergänzt diese Ausführungen mit einer Darstellung der Neuregelung in Schleswig-Holstein ("Neues Gesetz in Schleswig-Holstein - Auswirkungen auf die Wettbranche"). Rechtsanwalt Martin Arendts (www.wettrecht.de) wird über das "Sportwettenmonopol in Deutschland - Laufende Verfahren" berichten.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;b&gt;Anmeldung bei:&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;Österreichischer Buchmacherverband&lt;br /&gt;Weyrgasse 5/7&lt;br /&gt;A - 1030 Wien&lt;br /&gt;Tel:   +43 / 1 / 713 45 78 - 43&lt;br /&gt;Fax:   +43 / 1 / 713 94 80&lt;br /&gt;Mail: buchmacherverband@buchmacherverband.at&lt;br /&gt;Internet: www.buchmacherverband.at&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;www.wettrecht.de
Tel. 0700 / WETTRECHT&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/6045690400443144818-5821874810478870848?l=wettrecht.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://wettrecht.blogspot.com/feeds/5821874810478870848/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=6045690400443144818&amp;postID=5821874810478870848&amp;isPopup=true' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6045690400443144818/posts/default/5821874810478870848'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6045690400443144818/posts/default/5821874810478870848'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://wettrecht.blogspot.com/2011/09/buchmacherkongress-am-11-oktober-2011.html' title='Buchmacherkongress am 11. Oktober 2011'/><author><name>RA Martin Arendts</name><uri>http://www.blogger.com/profile/09553461844311404465</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-6045690400443144818.post-2052746698718894125</id><published>2011-09-26T16:01:00.000Z</published><updated>2011-09-26T16:01:36.421Z</updated><title type='text'>Deutscher Buchmacherverband: Kiel schert nicht aus - es übernimmt die Vorreiterrolle</title><content type='html'>Der Deutsche Buchmacherverband Essen e. V. begrüßt die Entscheidung des Landtages von Schleswig-Holstein vom 14. September 2011, dass private Sportwettenanbieter ab 2012 im Bundesland Schleswig-Holstein zugelassen werden. Der Verabschiedung des Gesetzes ging eine dreijährige Diskussion voraus.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Im Vorfeld dieser Entscheidung sind bereits mehrere Anträge von Mitgliedern des DBV gestellt worden, Sportwetten in diesem nördlichsten deutschen Bundesland vermitteln zu dürfen. Hier erfolgt selbstverständlich auch die Versteuerung der Wetterträge - und nicht in Malta, Gibraltar oder ähnlichen Steueroasen!&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Der DBV erwartet, dass von dieser überlegten Gesetzesinitiative des SH-Landtages eine Signalwirkung für die übrigen Bundesländer auf die anstehende politische Neuorientierung in Bezug auf den Glücksspielstaatsvertrag ausgehen wird.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;"Ein "Las Vegas des Nordes", wie teilweise kolportiert wird, wird nicht entstehen. Kiel schließt sich nur der Rechtslage in der EU an", so die Einschätzung von Verbandssprecher Dr. Norman Albers.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Aus diesem Grunde spielt nach Einschätzung des DBV das Land Schleswig-Holstein eine Vorreiter- und nicht die behauptete Außenseiterrolle, zumal das neue Landesgesetz von der EU bereits im Sommer in vollem Umfang akzeptiert wurde.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Der derzeitige, nicht EU-rechtskonforme, alte Glücksspielstaatsvertrag, den die deutschen Bundesländer vor allem wegen des Staatsmonopols im Lotteriebereich abgeschlossen hatten, läuft Ende des Jahres 2011 - also in nur 3 Monaten -sowieso aus.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Bislang konnte sich die Mehrheit der Bundesländer nicht auf eine gemeinsame Neufassung verständigen, so dass Schleswig-Holstein auch zur Sicherung und Schaffung vieler Arbeitsplätze vorerst allein die Initiative ergriffen hat.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Deutscher Buchmacherverband Essen e.V.&lt;br /&gt;Moorenstraße 23&lt;br /&gt;45131 Essen&lt;br /&gt;Tel. +49 (0) 201 79 03 29&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;www.wettrecht.de
Tel. 0700 / WETTRECHT&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/6045690400443144818-2052746698718894125?l=wettrecht.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://wettrecht.blogspot.com/feeds/2052746698718894125/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=6045690400443144818&amp;postID=2052746698718894125&amp;isPopup=true' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6045690400443144818/posts/default/2052746698718894125'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6045690400443144818/posts/default/2052746698718894125'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://wettrecht.blogspot.com/2011/09/deutscher-buchmacherverband-kiel-schert.html' title='Deutscher Buchmacherverband: Kiel schert nicht aus - es übernimmt die Vorreiterrolle'/><author><name>RA Martin Arendts</name><uri>http://www.blogger.com/profile/09553461844311404465</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-6045690400443144818.post-7909578958880001528</id><published>2011-09-23T13:06:00.001Z</published><updated>2011-09-23T13:07:24.516Z</updated><title type='text'>Rülke: Länder sollen Verhandlungen über Glücksspiel-Staatsvertrag wieder aufnehmen</title><content type='html'>&lt;b&gt;Schwarz-Gelb in Schleswig-Holstein macht beispielhaft vor, wie es geht&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, bewertet die Verabschiedung eines eigenen Glücksspielgesetzes durch den Landtag von Schleswig-Holstein als Aufforderung an die Länder, die Verhandlungen für einen neuen Glücksspielvertrag wieder aufzunehmen. Nach den Worten von Rülke ist es nicht akzeptabel, dass es zwischen den Ländern nicht vorangeht. Die europäische Rechtsprechung sei eindeutig: das Glückspielmonopol ist in der bestehenden Form rechtswidrig. „Eine Neuregelung ist zwingend erforderlich“, so der FDP-Fraktionsvorsitzende. Wenn jetzt nicht zügig wieder Bewegung in die Verhandlungen komme, werde der finanziellen Förderung des Breitensports und der Kultur der Boden entzogen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Der derzeitige Entwurf für einen Glücksspielvertrag der Länder sei für die FDP nicht zustimmungsfähig, sagte Rülke. „Eine Begrenzung der Zahl der Konzessionen und eine erneute Diskussion über die Einführung von Netzsperren wird es mit uns nicht geben.“ Denn es mache keinen Sinn eine europarechtswidrige Regelung durch eine neue zu ersetzen, die auch wieder gegen europäisches Recht verstoßen werde. Rülke: „Die schwarz-gelbe Koalition in Schleswig-Holstein hat nun vorgemacht, wie es geht. Während deren Gesetzentwurf im Mai bereits von der EU-Kommission notifiziert worden ist, ist der Entwurf der anderen 15 Länder im Juli an gleicher Stelle durchgefallen.“&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;b&gt;Pressemitteilung der FDP/DVP Fraktion im Landtag Baden-Württemberg&lt;/b&gt;&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;www.wettrecht.de
Tel. 0700 / WETTRECHT&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/6045690400443144818-7909578958880001528?l=wettrecht.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://wettrecht.blogspot.com/feeds/7909578958880001528/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=6045690400443144818&amp;postID=7909578958880001528&amp;isPopup=true' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6045690400443144818/posts/default/7909578958880001528'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6045690400443144818/posts/default/7909578958880001528'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://wettrecht.blogspot.com/2011/09/rulke-lander-sollen-verhandlungen-uber.html' title='Rülke: Länder sollen Verhandlungen über Glücksspiel-Staatsvertrag wieder aufnehmen'/><author><name>RA Martin Arendts</name><uri>http://www.blogger.com/profile/09553461844311404465</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-6045690400443144818.post-7220649538260385360</id><published>2011-09-21T09:59:00.002Z</published><updated>2011-09-21T09:59:35.087Z</updated><title type='text'>ZAK beanstandet Verstöße gegen Werberichtlinien und das Werbeverbot für Glücksspiele</title><content type='html'>&lt;b&gt;ZAK-Pressemitteilung 16/2011&lt;br /&gt;&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;Die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Medienanstalten (ZAK) hat in ihrer Sitzung am 9. August in Berlin mehrere Fälle von unzulässigen Werbeformen in den Programmen von Sat.1, Sport1 sowie in den türkisch-sprachigen Programmen Kanal Avrupa und Türkshow beanstandet.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;b&gt;Trennungsgebot nicht eingehalten&lt;br /&gt;&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;Sat.1 hat im Frühjahr einen neuen Trailer im Rahmen der Image-Kampagne mit Kylie Minogue eingesetzt, der Werbung für die Automarke VW einbindet. Der Imagetrailer wurde ab 15. Mai mehrfach im Abendprogramm ausgestrahlt, u.a. vor der Werbeunterbrechung der Sendung „The Mentalist“. In dem Spot läuft Kylie Minogue sichtlich begeistert auf ein VW Cabrio zu, steigt ein und fährt durch eine Sat.1-Szenerie mit den Stars des Senders. Das Auto und dessen Logo sowie weitere Details sind mehrfach und deutlich zu erkennen. Außerdem strahlte Sat.1 einen Werbespot der Sängerin für das VW-Cabrio aus, z.T. direkt im Anschluss an den Image-Trailer. Da der Image-Trailer nach Auffassung der ZAK Teil des Programms ist, liegt eine unzulässige Vermischung von Werbung und Programm vor. Für den Zuschauer ist die Werbung im Image-Trailer weder leicht zu erkennen noch deutlich vom redaktionellen Teil des Programms unterscheidbar.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;b&gt;Werbeverbot für Glücksspiele missachtet&lt;br /&gt;&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;Sport1 hat am 27. Februar das Finale des englischen Fußball-Ligacups übertragen und dabei mehrfach Sponsoringhinweise des Sportwetten- und Glücksspielanbieters „bet-at-home.com“ gesendet. Außerdem wurde ein Werbespot von „bet-at-home.com“ ausgestrahlt. Da „bet-at-home.com“ in Deutschland nicht zugelassen ist, hat Sport1 nach Auffassung der ZAK gegen das Verbot der Werbung für unerlaubtes Glücksspiel verstoßen. Überdies darf im Fernsehen ohnehin nicht für öffentliches Glücksspiel geworben werden.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;b&gt;Schleichwerbung&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Der türkisch-sprachige Sender Kanal Avrupa hat in zwei Sendungen vom 25. Januar gegen das Schleichwerbeverbot verstoßen. Im ersten Fall wurde in einem redaktionellen Beitrag zum Thema „Schnarchen“ eine sogenannte Nasenklammer vorgestellt, die Schnarchgeräusche verringern soll. Ein bestimmtes Produkt wurde ausführlich und mit Verweis auf dessen Preis sowie die zugehörige Webseite erwähnt. Im zweiten Fall wurden in einem Beitrag über Immobilienverkäufe Häuser und Villen in der Stadt Bodrum mit Erwähnung ihres Kaufpreises vorgestellt. Die Agentur, die sich um Verkauf und Finanzierung kümmert, wurde explizit erwähnt, und der Eigentümer der Agentur präsentierte die Angebote selbst. Nach Auffassung der ZAK lag in beiden Fällen eine deutlich erkennbare Werbeabsicht vor, und die umfangreiche Erwähnung der Produkte war redaktionell nicht gerechtfertigt. Durch die Einbettung der werblichen Aussagen in das Programm wurden die Zuschauer außerdem in die Irre geführt.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;b&gt;Verstoß gegen Kennzeichnungspflicht in einem Split Screen&lt;br /&gt;&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;Das türkisch-sprachige Programm Türkshow hat am 19. Januar eine Call-In-Sendung ausgestrahlt, in der im unteren Teil des Bildschirms nicht nur auf die Telefonnummern und Teilnahmekosten hingewiesen, sondern auch Werbung eingeblendet wurde. Die parallele Ausstrahlung redaktioneller und werblicher Botschaften wertete die ZAK als ein Split-Screen-Format. Die Werbung war nicht gekennzeichnet und optisch nicht deutlich von dem sonstigen Bild abgegrenzt.&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;www.wettrecht.de
Tel. 0700 / WETTRECHT&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/6045690400443144818-7220649538260385360?l=wettrecht.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://wettrecht.blogspot.com/feeds/7220649538260385360/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=6045690400443144818&amp;postID=7220649538260385360&amp;isPopup=true' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6045690400443144818/posts/default/7220649538260385360'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6045690400443144818/posts/default/7220649538260385360'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://wettrecht.blogspot.com/2011/09/zak-beanstandet-verstoe-gegen.html' title='ZAK beanstandet Verstöße gegen Werberichtlinien und das Werbeverbot für Glücksspiele'/><author><name>RA Martin Arendts</name><uri>http://www.blogger.com/profile/09553461844311404465</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-6045690400443144818.post-2214165481480656642</id><published>2011-09-21T09:57:00.002Z</published><updated>2011-09-21T09:57:35.447Z</updated><title type='text'>ZAK: Sport1 akzeptiert Auslegung der Gewinnspielsatzung der Medienanstalten</title><content type='html'>&lt;b&gt;ZAK-Pressemitteilung 15/2011&lt;br /&gt;&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;Der Fernsehspartensender Sport1 verpflichtet sich in einem Vergleichsvertrag, die bisherige Auslegung der Gewinnspielsatzung durch die Medienanstalten verbindlich anzuerkennen. Der Sender zieht Klagen gegen Beanstandungen und Einsprüche gegen Bußgeldbescheide zurück. Für drei Verstöße gegen die Gewinnspielsatzung zahlt Sport1 ein Bußgeld von insgesamt 52.500 Euro. Im Gegenzug nimmt die Medienaufsicht vier Bußgeldbescheide zurück und regt die Einstellung der entsprechenden Gerichtsverfahren an. Der Vertrag wird nach einem entsprechenden Beschluss der Kommission für Zulassung und Aufsicht der Medienanstalten (ZAK) von der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien umgesetzt, die für Sport1 zuständig ist.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Thomas Langheinrich, Beauftragter für Programm und Werbung der ZAK, begrüßte die Einigung mit Sport1: „Darin liegt ein deutlicher Fortschritt für den Nutzerschutz bei Gewinnspielen im privaten Rundfunk. Auf der Grundlage des Vergleichs können wir Altfälle abschließen und Rechtssicherheit herstellen. Auch in Zukunft werden wir unser Augenmerk auf die strikte Einhaltung der Vorgaben zu Nachvollziehbarkeit und Transparenz legen, die die Gewinnspielsatzung fordert.“&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Sport1 hat einen Maßnahmen- und Kriterienkatalog vorgelegt und verpflichtet sich im Rahmen des Vergleichsvertrags, durch Mitarbeiterschulungen und weitere organisatorische Vorkehrungen sicherzustellen, dass die Anforderungen der Gewinnspielsatzung beachtet werden.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Im November vergangenen Jahres war ein ähnlicher Vergleich zwischen den Medienanstalten und 9Live vereinbart worden.&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;www.wettrecht.de
Tel. 0700 / WETTRECHT&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/6045690400443144818-2214165481480656642?l=wettrecht.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://wettrecht.blogspot.com/feeds/2214165481480656642/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=6045690400443144818&amp;postID=2214165481480656642&amp;isPopup=true' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6045690400443144818/posts/default/2214165481480656642'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6045690400443144818/posts/default/2214165481480656642'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://wettrecht.blogspot.com/2011/09/zak-sport1-akzeptiert-auslegung-der.html' title='ZAK: Sport1 akzeptiert Auslegung der Gewinnspielsatzung der Medienanstalten'/><author><name>RA Martin Arendts</name><uri>http://www.blogger.com/profile/09553461844311404465</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-6045690400443144818.post-8457363322905546876</id><published>2011-09-21T09:49:00.000Z</published><updated>2011-09-21T09:49:15.924Z</updated><title type='text'>ZAK: "Show zum Tag des Glücks“ bei Das Vierte beanstandet – Wiederholung untersagt</title><content type='html'>&lt;b&gt;ZAK-Pressemitteilung 18/2011&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;„Das Vierte“ hat mit der Ausstrahlung der „Show zum Tag des Glücks“ am 25. April 2011 gegen das Verbot der Werbung für öffentliches Glücksspiel verstoßen. Deshalb hat die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Medienanstalten (ZAK) die Sendung am 13. September auf ihrer Sitzung in München beanstandet. Außerdem hat die ZAK die Ausstrahlung einer weiteren Show dieses Formats vorsorglich untersagt.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;An der „Show zum Tag des Glücks“ konnten nur Kandidaten teilnehmen, die ein Los der Süddeutschen Klassenlotterie (SKL) besitzen. Unter den insgesamt 20 Teilnehmern wurde am Ende ein Millionengewinn ausgelost. Der Gewinner wurde über die Losnummer und einen „Glückscode“ ermittelt. Dabei wirkten prominente Gäste durch verschiedene Spiele und Aufgaben mit. Im Rahmen der Sendung wurde das Logo der Süddeutschen Klassenlotterie (SKL) wiederholt gezeigt, u. a. in der Studio-Dekoration, und die SKL wurde in der Moderation ausgiebig erwähnt. Darin sah die ZAK vielfältige Belege für den werblichen Charakter der Sendung und somit einen Verstoß gegen das Verbot der öffentlichen Werbung für Glücksspiel.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Der Programmveranstalter hatte in der Anhörung im Rahmen des Prüfverfahrens auf die aktuelle EuGH-Rechtsprechung verwiesen und die Auffassung vertreten, dass in der Folge das im deutschen Glücksspiel-Staatsvertrag formulierte Werbeverbot derzeit nicht angewendet werden könne.&lt;br /&gt;Die ZAK erläutert dagegen in ihrem Beschluss, dass der EuGH über keinen der Sachverhalte entschieden hat, um die es bei der „Show zum Tag des Glücks“ geht. Die Rechtsprechung des EuGH behandelt vielmehr das staatliche Sportwettenmonopol und dessen Auswirkungen auf Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit von Glücksspielanbietern. Auf das Werbeverbot im geltenden Glücksspielstaatsvertrag haben diese Entscheidungen keine direkte Auswirkung.&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;www.wettrecht.de
Tel. 0700 / WETTRECHT&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/6045690400443144818-8457363322905546876?l=wettrecht.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://wettrecht.blogspot.com/feeds/8457363322905546876/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=6045690400443144818&amp;postID=8457363322905546876&amp;isPopup=true' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6045690400443144818/posts/default/8457363322905546876'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6045690400443144818/posts/default/8457363322905546876'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://wettrecht.blogspot.com/2011/09/zak-show-zum-tag-des-glucks-bei-das.html' title='ZAK: &quot;Show zum Tag des Glücks“ bei Das Vierte beanstandet – Wiederholung untersagt'/><author><name>RA Martin Arendts</name><uri>http://www.blogger.com/profile/09553461844311404465</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-6045690400443144818.post-3832592479570982049</id><published>2011-09-16T09:56:00.000Z</published><updated>2011-09-16T09:56:19.763Z</updated><title type='text'>VEWU: Respekt Schleswig-Holstein!</title><content type='html'>Der Kieler Landtag hat gestern Mut und Vernunft bewiesen. Die Fraktion von CDU und FDP hat die Zeichen der Zeit erkannt und ein rechtlich sowie wirtschaftlich tragfähiges Glückspielgesetz verabschiedet.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;"Der Fraktion von CDU und FDP in Schleswig-Holstein möchte ich im Namen unseres Verbandes meinen Respekt ausdrücken" kommentiert Markus Maul, Präsident des Verbandes Europäischer Wettunternehmer die Entscheidung des Kieler Landtages.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;"Mit seinem Gesetz wird Schleswig-Holstein der Wirklichkeit des 21. Jahrhunderts gerecht. Netzsperren oder Financialblocking führen nicht zu einem kontrollierten Glückspielmarkt. Die Nachfrage für Sportwetten und Poker ist da und die Kunden werden immer einen Weg zu den Anbietern finden, die wirtschaftlich attraktive Angebote machen. Technisch lässt sich das nicht vermeiden. Wenn die anderen Bundesländer meinen, mit nur 7 Konzessionen und untragbaren Steuersätzen, ließe sich die Nachfrage in einen kontrollierbaren Markt kanalisieren, geht das an der Realität vorbei.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Zu den Konditionen, die in dem Gesetzesentwurf der anderen 15 Bundesländer vorgesehen sind, wird sich überhaupt kein privater Anbieter um eine Konzession bemühen. Anbieter kontrollieren und Angebote regulieren kann man nur, indem man tragfähige Steuern erhebt und alle Unternehmen zulässt, die Spielerschutz, Betrugs- und Suchtprävention gewährleisten. Das Gesetz aus Schleswig-Holstein zeigt also den richtigen Weg auf.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Und schließlich ist Schleswig-Holstein damit auch rechtlich gesehen auf der sicheren Seite. Das Gesetz aus Kiel wurde bereits von der EU-Kommission notifiziert. Der Entwurf der anderen Bundeländer hingegen nicht, an dem hat die Kommission harsche Kritik geübt. Die übrigen Länder sollten von daher jetzt ihren Lottoprotektionismus aufgeben und sich an Schleswig-Holstein orientieren. Ansonsten droht ein noch größeres Rechtschaos, als bereits vorhanden.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Unsere Mitglieder werden jedenfalls Konzessionen in Schleswig-Holstein beantragen und Firmenstandorte dort ansiedeln." sagt Markus Maul abschließend.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;b&gt;Kontakt&lt;/b&gt;:&lt;br /&gt;RA Markus Maul - Präsident VEWU&lt;br /&gt;Verband Europäischer Wettunternehmer&lt;br /&gt;Repräsentanzbüro Deutschland&lt;br /&gt;Marschtorstraße 28a&lt;br /&gt;29451 Dannenberg&lt;br /&gt;Telefon: 05861-985390&lt;br /&gt;Telefax: 05861-986150&lt;br /&gt;E-Mail:  info@vewu.com&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;b&gt;Quelle: VEWU - Verband Europäischer Wettunternehmer &lt;br /&gt;&lt;/b&gt;&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;www.wettrecht.de
Tel. 0700 / WETTRECHT&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/6045690400443144818-3832592479570982049?l=wettrecht.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://wettrecht.blogspot.com/feeds/3832592479570982049/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=6045690400443144818&amp;postID=3832592479570982049&amp;isPopup=true' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6045690400443144818/posts/default/3832592479570982049'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6045690400443144818/posts/default/3832592479570982049'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://wettrecht.blogspot.com/2011/09/vewu-respekt-schleswig-holstein.html' title='VEWU: Respekt Schleswig-Holstein!'/><author><name>RA Martin Arendts</name><uri>http://www.blogger.com/profile/09553461844311404465</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-6045690400443144818.post-2218265502126220081</id><published>2011-09-16T09:47:00.001Z</published><updated>2011-09-16T09:54:39.656Z</updated><title type='text'>EuGH bestätigt erneut die Unvereinbarkeit des österreichischen Glücksspielgesetzes</title><content type='html'>Linz - Wie bereits im "Engelmann -Urteil" des Vorjahres stellt der EuGH erneut fest, dass die österreichische Glücksspielregelung mehrfach gegen die Vorgaben des Gemeinschaftsrechts verstößt. Im heutigen Urteil zu den Vorlagefragen des Bezirksgerichts Linz zum Strafverfahren der bet-at-home.com Vorstände Franz Ömer und Jochen Dickinger führt der Gerichtshof aus, dass an ein Monopol für Internet Glücksspiel besonders strenge Anforderungen zu stellen sind und "nur den Einsatz maßvoller Werbung zulassen darf, die eng auf das begrenzt bleibt, was erforderlich ist, um die Verbraucher zu kontrollierten Spielnetzwerken zu lenken."&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;bet-at-home.com sieht diese Anforderungen im Wesentlichen in keinem europäischen Land erfüllt, da wie insbesondere auch in Österreich in de facto allen Mitgliedsstaaten durch die Monopolisten eine exzessive Werbung betrieben wird, die weit über das notwendige Maß hinausgeht, um Glücksspiele in kontrollierte Bahnen zu lenken. Die österreichischen Monopolisten haben in den vergangenen Jahren unzweifelhaft gegen diese Vorgaben verstoßen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Vorstand Jochen Dickinger: "Es bestehen nach der bisherigen Rechtsprechung mehr als berechtigte Zweifel, dass die österreichischen Glücksspielreglungen den Vorgaben des Gemeinschaftsrechts entsprechen. Daher dürfen zu Unrecht ausgeschlossene Anbieter wie bet-at-home.com nicht bestraft werden."&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;bet-at-home.com sieht dieses Urteil auch als Fingerzeig an die nationalen Behörden, keine Zugangsbeschränkungen wie Niederlassungserfordernisse im Inland in den Gesetzesentwürfen zur Regelung des Glücksspielmarktes vorzusehen. Entgegen den Schlussanträgen des Generalanwalts stellt der EuGH den Mitgliedsstaaten keinen Persilschein für derartige Zugangsbeschränkungen aus. Er weist zwar in seinem Urteil darauf hin, dass ein Mitgliedsstaat das Recht habe, die wirtschaftlichen Tätigkeiten in seinem Hoheitsgebiet überwachen zu wollen und es ihm nicht zumutbar wäre sich auf Kontrollen von Behörden eines anderen Mitgliedstaates zu verlassen. Doch wäre dies auch mit gelinderen Mitteln als einer Niederlassungsverpflichtung zu erreichen, wie dies die aktuellen Regelungen in Italien und Spanien zeigen. bet-at-home.com fordert daher den österreichischen Gesetzgeber auf, die entsprechenden Vorgaben des Europäischen Gerichtshofes umzusetzen und eine nichtdiskriminierende Glücksspielregelung zu erlassen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;b&gt;Quelle: bet-at-home.com Entertainment GmbH&lt;/b&gt;&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;www.wettrecht.de
Tel. 0700 / WETTRECHT&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/6045690400443144818-2218265502126220081?l=wettrecht.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://wettrecht.blogspot.com/feeds/2218265502126220081/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=6045690400443144818&amp;postID=2218265502126220081&amp;isPopup=true' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6045690400443144818/posts/default/2218265502126220081'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6045690400443144818/posts/default/2218265502126220081'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://wettrecht.blogspot.com/2011/09/eugh-bestatigt-erneut-die.html' title='EuGH bestätigt erneut die Unvereinbarkeit des österreichischen Glücksspielgesetzes'/><author><name>RA Martin Arendts</name><uri>http://www.blogger.com/profile/09553461844311404465</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-6045690400443144818.post-2532993551020679977</id><published>2011-09-15T21:32:00.000Z</published><updated>2011-09-15T21:32:21.735Z</updated><title type='text'>Tipico: Neues Glücksspielgesetz in Schleswig-Holstein hat Vorbildcharakter für andere Bundesländer</title><content type='html'>Frankfurt am Main - Zur heutigen Verabschiedung des neuen Glücksspielgesetzes durch den Landtag von Schleswig-Holstein erklärt Stefan Meurer, Geschäftsführer der Tipico Deutschland Marketing und Vertriebs GmbH:&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;"Tipico begrüßt die Entscheidung des schleswig-holsteinischen Landtags, den Weg zu einer Öffnung des Sportwettenmarktes für private Anbieter frei zu machen. In Deutschland ist der private Sportwettenmarkt seit über zehn Jahren etabliert. Die Vergabe von Lizenzen war daher längst überfällig.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Tipico wird eine Lizenz in Schleswig-Holstein beantragen. Gleichzeitig sind wir aber auch zuversichtlich, dass die anderen 15 Bundesländer den bereits beschrittenen Weg einer Marktöffnung weitergehen werden. Das neue Glücksspielgesetz von Schleswig-Holstein zeigt hierfür die Richtung an. Von der Lizenzvergabe profitieren alle Beteiligten: der Staat schöpft Abgaben ab, wir als Anbieter erlangen Rechts- und Planungssicherheit und besonders die Spieler profitieren durch ein einheitliches und hohes Spielerschutzniveau."&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Tipico ist einer der führenden Sportwettanbieter in Europa. In Deutschland ist Tipico mit über 750 Wettshops der Marktführer unter den privaten stationären Anbietern. Tipico engagiert sich seit längerem in der Fußball-Bundesliga, bei den Vereinen TSG 1899 Hoffenheim, dem SC Freiburg, dem Hamburger SV und dem VfL Bochum. Tipico kooperiert zudem seit dieser Bundesliga-Saison eng mit dem Fernsehsender Sky.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;b&gt;Pressekontakt&lt;/b&gt;:&lt;br /&gt;Tipico Deutschland Marketing und Vertriebs GmbH&lt;br /&gt;Herr Philipp Lorenz oder Herr Marcus Debus&lt;br /&gt;Wilhelm-Leuschner-Straße 83&lt;br /&gt;D - 60329 Frankfurt am Main&lt;br /&gt;Telefon +49 1805 110 007&lt;br /&gt;Telefax +49 1805 110 007 0&lt;br /&gt;Homepage: http://www.tipico.com&lt;br /&gt;E-Mail: philipp.lorenz@tipico-deutschland.de, &lt;br /&gt;marcus.debus@tipico-deutschland.de&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;www.wettrecht.de
Tel. 0700 / WETTRECHT&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/6045690400443144818-2532993551020679977?l=wettrecht.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://wettrecht.blogspot.com/feeds/2532993551020679977/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=6045690400443144818&amp;postID=2532993551020679977&amp;isPopup=true' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6045690400443144818/posts/default/2532993551020679977'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6045690400443144818/posts/default/2532993551020679977'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://wettrecht.blogspot.com/2011/09/tipico-neues-glucksspielgesetz-in.html' title='Tipico: Neues Glücksspielgesetz in Schleswig-Holstein hat Vorbildcharakter für andere Bundesländer'/><author><name>RA Martin Arendts</name><uri>http://www.blogger.com/profile/09553461844311404465</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-6045690400443144818.post-8494111915149853496</id><published>2011-09-15T15:37:00.002Z</published><updated>2011-09-15T15:37:55.832Z</updated><title type='text'>Hans-Jörn Arp fordert Rücktritt von Erwin Horak als Sprecher des Deutschen Lotto- und Toto Blocks</title><content type='html'>Der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Hans-Jörn Arp, hat heute (15. September 2011) den Präsidenten der Staatlichen Lotterieverwaltung Bayern, Dr. Erwin Horak, zum Rücktritt von seiner Position als Federführer des Lotto- und Toto-Blocks aufgefordert.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Hintergrund ist Horaks gestrige Drohung, Schleswig-Holstein bei einer Zustimmung des Landtages zum Glücksspielgesetz aus dem Deutschen Lotto- und Toto-Block auszuschließen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;"Diese Drohung hat der bayrische Beamte Horak bereits im Rahmen einer Anhörung im Schleswig-Holsteinischen Landtag ausgesprochen. Allerdings war er damals bereits nicht in der Lage, den Mitgliedern des Innen- und Rechtsausschusses dazu eine Rechtsgrundlage zu präsentieren. Horaks Ziel ist offensichtlich die Spaltung des Lottoblocks. Als Federführer ist er damit ungeeignet", erklärte Arp in Kiel.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Der CDU-Abgeordnete erinnerte daran, dass auch die im Entwurf der 15 Bundesländer vorgesehenen Internetsperren für private Online-Anbieter auf einen Vorschlag von Horak zurückgehen, den dieser als erster in einem Interview mit der FAZ gefordert hatte.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;"Horaks Politik der Abschottung hat bis heute zu einem 25-prozentigen Verlust der staatlichen Lotterien geführt. Er versucht, mit offensichtlich falschen Drohungen das Staatsmonopol gegen höherrangiges europäisches Recht um jeden Preis zu erhalten", so Arp.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Auch CDU und FDP in Schleswig-Holstein hätten das bewährte Veranstaltungsmonopol im Lotteriebereich nie in Frage gestellt. Durch das neue Glücksspielgesetz würden die Gesellschaften im Gegenteil gestärkt, weil sich ihnen weitere Vertriebsmöglichkeiten böten:&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;"Horaks Strategie ist gescheitert. Sein verzweifelter Versuch, uns mit falschen Behauptungen zu erpressen, macht dies noch einmal deutlich. Die Lottospieler und Lottoannahmestellen brauchen sich keine Sorgen zu machen", so Arp abschließend.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;b&gt;Quelle: CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag&lt;/b&gt;&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;www.wettrecht.de
Tel. 0700 / WETTRECHT&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/6045690400443144818-8494111915149853496?l=wettrecht.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://wettrecht.blogspot.com/feeds/8494111915149853496/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=6045690400443144818&amp;postID=8494111915149853496&amp;isPopup=true' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6045690400443144818/posts/default/8494111915149853496'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6045690400443144818/posts/default/8494111915149853496'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://wettrecht.blogspot.com/2011/09/hans-jorn-arp-fordert-rucktritt-von.html' title='Hans-Jörn Arp fordert Rücktritt von Erwin Horak als Sprecher des Deutschen Lotto- und Toto Blocks'/><author><name>RA Martin Arendts</name><uri>http://www.blogger.com/profile/09553461844311404465</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-6045690400443144818.post-170894556350912630</id><published>2011-09-15T10:38:00.000Z</published><updated>2011-09-15T10:38:50.895Z</updated><title type='text'>Urteil des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache Dickinger und Ömer (C-347/09)</title><content type='html'>Der Tenor des heute verkündeten Urteils lautet:&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;b&gt;1. Das Unionsrecht und insbesondere Art. 49 EG stehen einer Regelung, die den Verstoß gegen ein Betriebsmonopol für Glücksspiele wie das in der im Ausgangsverfahren fraglichen nationalen Regelung vorgesehene Betriebsmonopol für Internet-Kasinospiele unter Strafe stellt, entgegen, wenn eine solche Regelung nicht mit den Bestimmungen dieses Rechts vereinbar ist.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;2. Art. 49 EG ist dahin auszulegen, dass er auf Glücksspieldienstleistungen anwendbar ist, die im Hoheitsgebiet eines Aufnahmemitgliedstaats von einem Wirtschaftsteilnehmer mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat über das Internet angeboten werden, obwohl dieser Wirtschaftsteilnehmer&lt;br /&gt;– sich im Aufnahmemitgliedstaat mit einer bestimmten EDV-Infrastruktur wie etwa einem Server ausgestattet hat und&lt;br /&gt;– EDV-Supportleistungen eines im Aufnahmemitgliedstaat ansässigen Dienstleisters in Anspruch nimmt, um seine Dienstleistungen Verbrauchern zu erbringen, die ebenfalls in diesem Mitgliedstaat ansässig sind.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;3. Art. 49 EG ist dahin auszulegen,&lt;br /&gt;a) dass ein Mitgliedstaat, der bestrebt ist, ein besonders hohes Schutzniveau für Verbraucher im Glücksspielsektor zu gewährleisten, Grund zu der Annahme haben kann, dass nur die Errichtung eines Monopols zugunsten einer einzigen Einrichtung, die von den Behörden genau überwacht wird, ihm erlaubt, die Kriminalität in diesem Sektor zu beherrschen und das Ziel, Anreize für übermäßige Spielausgaben zu vermeiden und die Spielsucht zu bekämpfen, hinreichend wirksam zu verfolgen;&lt;br /&gt;b) dass, um mit den Zielen der Kriminalitätsbekämpfung und der Verringerung der Spielgelegenheiten im Einklang zu stehen, eine nationale Regelung, mit der ein Glücksspielmonopol errichtet wird, das dem Inhaber des Monopols ermöglicht, eine Expansionspolitik zu verfolgen,&lt;br /&gt;– auf der Feststellung beruhen muss, dass kriminelle und betrügerische Aktivitäten im Zusammenhang mit den Spielen und die Spielsucht im Hoheitsgebiet des betreffenden Mitgliedstaats ein Problem darstellen, dem eine Ausweitung der zugelassenen und geregelten Tätigkeiten abhelfen könnte, und&lt;br /&gt;– nur den Einsatz maßvoller Werbung zulassen darf, die eng auf das begrenzt bleibt, was erforderlich ist, um die Verbraucher zu den kontrollierten Spielenetzwerken zu lenken;&lt;br /&gt;c) dass der Umstand, dass ein Mitgliedstaat ein anderes Schutzsystem als ein anderer Mitgliedstaat gewählt hat, keinen Einfluss auf die Beurteilung der Erforderlichkeit und der Verhältnismäßigkeit der einschlägigen Bestimmungen haben kann, die allein im Hinblick auf die von den zuständigen Stellen des betroffenen Mitgliedstaats verfolgten Ziele und das von ihnen angestrebte Schutzniveau zu beurteilen sind.&lt;/b&gt;&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;www.wettrecht.de
Tel. 0700 / WETTRECHT&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/6045690400443144818-170894556350912630?l=wettrecht.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://wettrecht.blogspot.com/feeds/170894556350912630/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=6045690400443144818&amp;postID=170894556350912630&amp;isPopup=true' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6045690400443144818/posts/default/170894556350912630'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6045690400443144818/posts/default/170894556350912630'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://wettrecht.blogspot.com/2011/09/urteil-des-europaischen-gerichtshofs-in.html' title='Urteil des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache Dickinger und Ömer (C-347/09)'/><author><name>RA Martin Arendts</name><uri>http://www.blogger.com/profile/09553461844311404465</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-6045690400443144818.post-5321168505735603181</id><published>2011-09-14T22:37:00.000Z</published><updated>2011-09-14T22:37:05.381Z</updated><title type='text'>Verwaltungsgericht Düsseldorf: Untersagung der Sportwettenvermittlung unzulässig</title><content type='html'>&lt;b&gt;Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 9. September 2011&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Mit soeben in öffentlicher Sitzung verkündeten Urteilen vom heutigen Tag hat nunmehr auch die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf - wie zuvor schon andere erstinstanzliche Verwaltungsgerichte in Nordrhein-Westfalen - das staatliche Glücksspielmonopol für europarechtswidrig erklärt. Gemessen an den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs fehle es im Hinblick auf die erhebliche Ausweitung der Zahl von Geldspielautomaten und der damit erzielten Umsätze an der erforderlichen systematischen Bekämpfung der Spielsucht in allen Glücksspielbereichen. Die tatsächliche Entwicklung bei den gewerblichen Geldspielautomaten sei in der Spielverordnung 2006 angelegt, denn diese habe zahlreiche begrenzende Regelungen gelockert.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Dementsprechend hat die Kammer mehrere Verfügungen der Stadt Dinslaken aus dem Jahr 2010 aufgehoben.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Gegen die Urteile können die Beteiligten die von der Kammer jeweils zugelassene Berufung bei dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster einlegen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;b&gt;Az.: 3 K 8285/10 u. a.&lt;/b&gt;&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;www.wettrecht.de
Tel. 0700 / WETTRECHT&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/6045690400443144818-5321168505735603181?l=wettrecht.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://wettrecht.blogspot.com/feeds/5321168505735603181/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=6045690400443144818&amp;postID=5321168505735603181&amp;isPopup=true' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6045690400443144818/posts/default/5321168505735603181'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6045690400443144818/posts/default/5321168505735603181'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://wettrecht.blogspot.com/2011/09/verwaltungsgericht-dusseldorf.html' title='Verwaltungsgericht Düsseldorf: Untersagung der Sportwettenvermittlung unzulässig'/><author><name>RA Martin Arendts</name><uri>http://www.blogger.com/profile/09553461844311404465</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-6045690400443144818.post-6087238827454419086</id><published>2011-09-14T22:21:00.000Z</published><updated>2011-09-14T22:21:49.058Z</updated><title type='text'>Hessischer Verwaltungsgerichtshof: Verbot der Vermarktung von Glücksspielen per Internet ist vollziehbar</title><content type='html'>Kassel, den 9. September 2011&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat mit einem soeben den Beteiligten bekanntgegebenen Beschluss vom 7. September 2011 erstmals die Vollziehbarkeit eines Bescheids des Hessischen Ministeriums des Innern bestätigt, mit dem einem von Gibraltar aus operierenden Unternehmen die Vermarktung von Sportwetten und anderen Glücksspielen via Internet in Hessen und mehreren anderen Bundesländern untersagt worden ist. Dabei hat der 8. Senat, gestützt auf ein Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. Juni 2011 – BVerwG 8 C 5.10 –, das im Glücksspielstaatsvertrag der Bundesländer festgelegte generelle Internetverbot ungeachtet nach wie vor bestehender rechtlicher Bedenken gegen das in diesem Staatsvertrag geregelte staatliche Glückspielmonopol als verfassungsgemäß und mit dem Recht der Europäischen Union vereinbar bezeichnet.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Mit diesem Beschluss hat der Verwaltungsgerichtshof auch die erstinstanzliche Entscheidung des Verwaltungsgerichts Wiesbaden bestätigt, das den Aussetzungsantrag des betroffenen Unternehmens abgelehnt und dabei die Ansicht vertreten hatte, durch die auf Teile des Bundesgebiets beschränkte Untersagung der Internetvermarktung werde von dem in Gibraltar lizenzierten Unternehmen entgegen seiner Ansicht nichts Unmögliches verlangt. Denn dessen Internetauftritt ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts durch den Glücksspielstaatsvertrag im gesamten Bundesgebiet verboten. Sofern keine anderen technischen Möglichkeiten zur regionalen Verbreitung seines Internetangebot bestünden, sei das Unternehmen gehalten, sein gesamtes deutschsprachiges Glückspielangebot einschließlich Werbung dafür per Internet einzustellen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Berufung der Beschwerdeführerin auf den Rundfunkstaatsvertrag und die dort ermöglichte Verbreitung von Unterhaltungsspielen per Rundfunk bei Einsätzen unterhalb einer „Bagatellgrenze“ von 0,50 € pro Spiel bleibe ohne Erfolg. Zum einen gebe es im Glücksspielrecht keine solche Bagatellgrenze. Zum anderen lasse der Internetauftritt der Beschwerdeführerin erkennen, dass sie selbst mit der Mehrfachteilnahme der Spieler und deshalb trotz dieser Einsatzbeschränkung mit einem maximalen Einsatz pro Tag und Spieler von 100,00 € und mit maximalen Verlusten pro Tag und Spieler von 30,00 € bzw. von 200,00 € pro Monat und Spieler rechne.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Aktenzeichen: 8 B 1552/10   &lt;br /&gt;&lt;b&gt;&lt;br /&gt;Pressemitteilung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs&lt;/b&gt;&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;www.wettrecht.de
Tel. 0700 / WETTRECHT&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/6045690400443144818-6087238827454419086?l=wettrecht.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://wettrecht.blogspot.com/feeds/6087238827454419086/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=6045690400443144818&amp;postID=6087238827454419086&amp;isPopup=true' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6045690400443144818/posts/default/6087238827454419086'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6045690400443144818/posts/default/6087238827454419086'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://wettrecht.blogspot.com/2011/09/hessischer-verwaltungsgerichtshof.html' title='Hessischer Verwaltungsgerichtshof: Verbot der Vermarktung von Glücksspielen per Internet ist vollziehbar'/><author><name>RA Martin Arendts</name><uri>http://www.blogger.com/profile/09553461844311404465</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-6045690400443144818.post-7730434503878183949</id><published>2011-09-14T22:14:00.002Z</published><updated>2011-09-14T22:33:05.218Z</updated><title type='text'>Europäischer Gerichtshof entscheidet über Zulässigkeit des griechischen Wettmonopols (Rechtssachen C-186/11 - Stanleybet und William Hill sowie C-209/11 - Sportingbet)</title><content type='html'>&lt;b&gt;von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Der griechische Staatsrat (Symvoulio tis Epikrateias), das oberste  Verwaltungsgericht Griechenlands, hatte bereits vor einiger Zeit beschlossen, Rechtsfragen zum Monopol des staatlich lizensierten Glücksspielanbieters OPAP dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) vorzulegen. Die zwischenzeitlich vom Staatsrat formulierten, sehr umfangreichen Vorlagefragen mit mehreren Alternativ-/Nachfragen (siehe unten) sind nunmehr beim EuGH eingegangen. Klägerinnen des Ausgangsverfahrens sind bei der Rechtssache C-186/11 die Buchmacher Stanleybet (Stanleybet International Ltd) und William Hill (William Hill Organization Ltd und William Hill Plc) und bei der Rechtssache C-209/11 der britische Buchmacher Sportingbet Plc. Diese Buchmacher hatten beantragt, auch in Griechenland tätig werden zu dürfen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Entsprechend der derzeitigen Rechtslage hat OPAP, eine börsennotierte Aktiengesellschaft, bis 2020 ein Ausschließlichkeitsrecht für das Angebot von Glücksspielen und Wetten. Nach Ansicht des Staatsrats kann sich OPAP jedoch nicht darauf berufen, die Gelegenheiten zum Glücksspiel einzuschränken und die Öffentlichkeit zu beschützen. Auch biete OPAP seine Dienstleistungen in einem anderen EU-Mitgliedstaat an.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Der Staatsrat formuliert seine Zweifel an der Vereinbarkeit des Monopols mit Europarecht in seinen Vorlagefragen wie folgt:&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;i&gt;"Ist eine nationale Regelung mit Art. 43 EG und 49 vereinbar, die zu dem Zweck, das Angebot von Glücksspielen zu begrenzen, das ausschließliche Recht für die Durchführung, die Verwaltung, die Organisation und das Funktionieren der Glücksspiele einem einzigen Unternehmen überträgt, das in der Form einer börsennotierten Aktiengesellschaft errichtet worden ist, zumal dieses Unternehmen Werbung für die von ihm organisierten Glücksspiele betreibt, seine Tätigkeit auf andere Staaten ausdehnt, die Spieler frei teilnehmen und der Höchstbetrag des Einsatzes und des Gewinns je Teilnahmeschein und nicht je Spieler bestimmt wird?&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Falls die erste Frage verneint wird, ist dann eine nationale Regelung mit den Art. 43 EG und 49 EG vereinbar, die an und für sich der Kriminalitätsbekämpfung durch Ausübung einer Kontrolle über die Unternehmen dient, die sich auf dem betreffenden Sektor betätigen, um zu gewährleisten, dass sich diese Tätigkeiten innerhalb überwachter Kreise entfalten, das ausschließliche Recht für die Durchführung, die Verwaltung, die Organisation und das Funktionieren der Glücksspiele einem einzigen Unternehmen überträgt, auch wenn diese Übertragung parallel bewirkt, dass sich das entsprechende Angebot unbegrenzt entwickelt; oder ist es in jedem Fall erforderlich, damit diese Beschränkung als geeignet für die Verfolgung des Zwecks der Kriminalitätsbekämpfung zu betrachten ist, dass die Entwicklung des Angebots in irgendeiner Weise kontrolliert wird, d. h. in dem Maße gehalten wird, das für die Verfolgung dieses Zwecks notwendig ist, und nicht darüber hinaus geht. Falls diese Entwicklung kontrolliert werden muss, kann sie unter diesem Gesichtspunkt als kontrolliert betrachtet werden, wenn in diesem Sektor ein ausschließliches Recht einer Einrichtung mit den Merkmalen übertragen wird, die in der ersten Vorlagefrage aufgeführt sind? Geht schließlich, falls davon ausgegangen wird, dass die in Rede stehende Verleihung des ausschließlichen Rechts zu einer kontrollierten Entwicklung des Angebots von Glücksspielen führt, die Verleihung an ein einziges Unternehmen über das Erforderliche in dem Sinn hinaus, dass das gleiche Ziel zweckmäßiger Weise auch mit der Verleihung dieses Rechts an mehr als ein Unternehmen erreicht werden könnte?&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Wenn in Bezug auf die vorhergehenden beiden Vorlagefragen festgestellt wird, dass die Verleihung eines ausschließlichen Rechts für die Durchführung, die Verwaltung, die Organisation und das Funktionieren der Glücksspiele nach den in Rede stehenden nationalen Bestimmungen nicht mit den Art. 43 EG und 49 EG vereinbar ist: &lt;br /&gt;a) ist es dann im Sinne der Bestimmungen des Vertrags zulässig, dass es die nationalen Behörden unterlassen, während eines Übergangszeitraums, der für den Erlass mit dem EG-Vertrag vereinbarer Bestimmungen erforderlich ist, die Anträge in anderen Mitgliedstaaten niedergelassener Antragsteller auf Aufnahme solcher Tätigkeiten zu prüfen? &lt;br /&gt;b) falls diese Frage bejaht wird, auf der Grundlage welcher Kriterien bestimmt sich dann die Dauer dieser Übergangszeit? &lt;br /&gt;c) wenn keine Übergangszeit zugelassen wird, auf der Grundlage welcher Kriterien müssen die nationalen Behörden dann die betreffenden Anträge beurteilen?"&lt;/i&gt;&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;www.wettrecht.de
Tel. 0700 / WETTRECHT&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/6045690400443144818-7730434503878183949?l=wettrecht.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://wettrecht.blogspot.com/feeds/7730434503878183949/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=6045690400443144818&amp;postID=7730434503878183949&amp;isPopup=true' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6045690400443144818/posts/default/7730434503878183949'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6045690400443144818/posts/default/7730434503878183949'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://wettrecht.blogspot.com/2011/09/europaischer-gerichtshof-entscheidet_14.html' title='Europäischer Gerichtshof entscheidet über Zulässigkeit des griechischen Wettmonopols (Rechtssachen C-186/11 - Stanleybet und William Hill sowie C-209/11 - Sportingbet)'/><author><name>RA Martin Arendts</name><uri>http://www.blogger.com/profile/09553461844311404465</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-6045690400443144818.post-3718073790203416279</id><published>2011-09-14T17:34:00.001Z</published><updated>2011-09-15T00:08:08.780Z</updated><title type='text'>Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Mehrwertsteuerpflicht von Wettbürobetreibern (Rechtssache C-464/10 - Henfling u.a.)</title><content type='html'>&lt;b&gt;von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) musste sich in seinem Urteil vom 14. Juli 2011 mit der Auslegung der Sechsten Mehrwertsteuer-Richtlinie (Sechste Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977) hinsichtlich von Wettbürobetreibern beschäftigen. Anders als bei Call-Center-Dienstleistungen (EuGH-Urteil United Utilities, Rs. C-89/05) bejahte der EuGH in diesem Fall die Steuerfreiheit von Wettbürobetreibern, da diese im eigenen Namen auftraten. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;In den Urteilsgründen führt der EuGH wie folgt aus (Rn. 32 ff.):  &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;"&lt;i&gt;Das Ausgangsverfahren unterscheidet sich jedoch in mehreren Punkten von dem, das zum Urteil United Utilities geführt hat. Zum einen ist nämlich die Tätigkeit der Wettbürobetreiber insbesondere insofern anders als die der genannten Call-Center, als Wettbürobetreiber den Wettern bekannt sind, die Annahme einer Wette jederzeit ganz oder teilweise verweigern können, ohne dies begründen zu müssen, und auch für die Auszahlung der Gewinne an die Wetter zuständig sind. Zum anderen betraf die Rechtssache, die zum genannten Urteil führte, die Annahme von Wetten im Namen des Wettorganisators, während sich die im Ausgangsverfahren aufgeworfene Frage ausdrücklich auf die Situation eines Wirtschaftsteilnehmers bezieht, der für die Annahme der genannten Wetten zwar für Rechnung des Wettorganisators, jedoch im eigenen Namen auftritt.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Ein solches Auftreten im eigenen Namen bedeutet, dass, anders als es in der Rechtssache, die dem Urteil United Utilities zugrunde lag, gemäß dessen Randnr. 27 der Fall war, das Rechtsverhältnis nicht unmittelbar zwischen dem Wetter und dem Unternehmen, für dessen Rechnung der hinzutretende Wirtschaftsteilnehmer tätig wird, sondern zwischen diesem Wirtschaftsteilnehmer und dem Wetter auf der einen und diesem Wirtschaftsteilnehmer und dem genannten Unternehmen auf der anderen Seite entsteht.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Was die Beurteilung eines solchen Auftretens in Bezug auf die Mehrwertsteuer angeht, bestimmt Art. 6 Abs. 4 der Sechsten Richtlinie, dass Steuerpflichtige, die bei der Erbringung von Dienstleistungen im eigenen Namen, aber für Rechnung Dritter tätig werden, so behandelt werden, als ob sie diese Dienstleistungen selbst erhalten und erbracht hätten.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Diese Vorschrift begründet somit die juristische Fiktion zweier gleichartiger Dienstleistungen, die nacheinander erbracht werden. Gemäß dieser Fiktion wird der Wirtschaftsteilnehmer, der bei der Erbringung von Dienstleistungen hinzutritt und Kommissionär ist, so behandelt, als ob er zunächst die fraglichen Dienstleistungen von dem Wirtschaftsteilnehmer, für dessen Rechnung er tätig wird und der Kommittent ist, erhalten hätte und anschließend diese Dienstleistungen dem Kunden selbst erbrächte. In dem zwischen Kommittent und Kommissionär bestehenden Rechtsverhältnis werden also ihre jeweiligen Rollen als Dienstleister und als Zahler in Bezug auf die Mehrwertsteuer fiktiv vertauscht.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Da Art. 6 Abs. 4 der Sechsten Richtlinie in deren Abschnitt V („Steuerbarer Umsatz“) fällt und allgemein gefasst ist, ohne Beschränkungen in Bezug auf seinen Anwendungsbereich oder seine Tragweite zu enthalten, betrifft die mit dieser Vorschrift geschaffene Fiktion auch die Anwendung von nach der Sechsten Richtlinie vorgesehenen Befreiungen von der Mehrwertsteuer. Wenn demzufolge die Erbringung von Dienstleistungen, bei der der Kommissionär hinzutritt, von der Mehrwertsteuer befreit ist, gilt diese Befreiung auch im Rechtsverhältnis zwischen Kommittent und Kommissionär.&lt;/i&gt;"&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Aufgrund dessen hält der EuGH in seinem Urteilstenor fest:&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;"&lt;i&gt;Die Art. 6 Abs. 4 und Art. 13 Teil B Buchst. f der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern – Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage sind dahin auszulegen, dass, wenn ein Wirtschaftsteilnehmer bei der Annahme von Wetten, die nach Art. 13 Teil B Buchst. f der Sechsten Richtlinie von der Mehrwertsteuer befreit sind, im eigenen Namen, aber für Rechnung eines die Tätigkeit eines Wettannehmers ausübenden Unternehmens auftritt, dieses Unternehmen gemäß Art. 6 Abs. 4 der Richtlinie so behandelt wird, als ob es dem genannten Wirtschaftsteilnehmer Wettdienstleistungen erbrächte, die unter die genannte Steuerbefreiung fallen."&lt;br /&gt;&lt;/i&gt;&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;www.wettrecht.de
Tel. 0700 / WETTRECHT&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/6045690400443144818-3718073790203416279?l=wettrecht.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://wettrecht.blogspot.com/feeds/3718073790203416279/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=6045690400443144818&amp;postID=3718073790203416279&amp;isPopup=true' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6045690400443144818/posts/default/3718073790203416279'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6045690400443144818/posts/default/3718073790203416279'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://wettrecht.blogspot.com/2011/09/urteil-des-europaischen-gerichtshofs.html' title='Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Mehrwertsteuerpflicht von Wettbürobetreibern (Rechtssache C-464/10 - Henfling u.a.)'/><author><name>RA Martin Arendts</name><uri>http://www.blogger.com/profile/09553461844311404465</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-6045690400443144818.post-1468910283174760983</id><published>2011-09-14T16:56:00.004Z</published><updated>2011-09-15T00:18:49.156Z</updated><title type='text'>Europäischer Gerichtshof entscheidet zur Notifizierungspflicht bei einer Änderung der Regulierung von Glücksspielautomaten</title><content type='html'>&lt;b&gt;von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) muss aufgrund von drei Vorlagen des Verwaltungsgerichts Danzig (Wojewódzki Sąd Administracyjny w Gdańsku) klären, ob eine Änderung der Vorschriften zu Glücksspielautomaten nach der Richtlinie 98/34/EG der Europäischen Kommission zu notifizieren ist. Klägerinnen der Ausgangsverfahren sind die Firmen Fortuna sp. zoo (Rechtssache C-213/11), Grand sp. zoo (Rechtssache C-214/11) und Forta sp. zoo (Rechtssache C-217/11). Der Präsident des EuGH hat diese drei Verfahren mit Beschluss vom 9. Juni 2011 verbunden. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Das polnische Gericht will mit seiner Vorlagefrage vom EuGH die Reichweite der Notifizierungspflicht geklärt haben:&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;"&lt;i&gt;Ist Art. 1 Nr. 11 der Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft &lt;i&gt;1)&lt;/i&gt; dahin auszulegen, dass zu den "technischen Vorschriften", deren Entwürfe nach Art. 8 Abs. 1 der Richtlinie der Kommission übermittelt werden müssen, eine Rechtsvorschrift gehört, die die Änderung von Erlaubnissen für eine Tätigkeit im Bereich der Automatenspiele mit niedrigen Gewinnen insoweit untersagt, als es um eine Änderung des Ortes der Spielveranstaltung geht?&lt;/i&gt;"&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;____________&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;1 - Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften (ABl. L 204, S. 37) in der durch die Richtlinie 98/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juli 1998 zur Änderung der Richtlinie 98/34/EG über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften (ABl. L 217, S. 18) geänderten Fassung.&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;www.wettrecht.de
Tel. 0700 / WETTRECHT&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/6045690400443144818-1468910283174760983?l=wettrecht.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://wettrecht.blogspot.com/feeds/1468910283174760983/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=6045690400443144818&amp;postID=1468910283174760983&amp;isPopup=true' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6045690400443144818/posts/default/1468910283174760983'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6045690400443144818/posts/default/1468910283174760983'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://wettrecht.blogspot.com/2011/09/europaischer-gerichtshof-entscheidet.html' title='Europäischer Gerichtshof entscheidet zur Notifizierungspflicht bei einer Änderung der Regulierung von Glücksspielautomaten'/><author><name>RA Martin Arendts</name><uri>http://www.blogger.com/profile/09553461844311404465</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-6045690400443144818.post-8183711580472822349</id><published>2011-09-14T16:20:00.000Z</published><updated>2011-09-14T16:20:22.666Z</updated><title type='text'>Europäischer Gerichtshof verkündet Urteil in der Rechtssache Dickinger und Ömer am 15. September 2011</title><content type='html'>Donnerstag 15/09/2011&lt;br /&gt;09:30  Urteil&lt;br /&gt;C-347/09&lt;br /&gt; &lt;br /&gt;Freier Dienstleistungsverkehr&lt;br /&gt;Dickinger und Ömer&lt;br /&gt;Gerichtshof - Vierte Kammer&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Sitzungssaal III - Ebene 6&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Vorabentscheidungsersuchen des Bezirksgerichts Linz – Auslegung der Art. 43 und 49 EG – Nationale Regelung, die es unter Strafdrohung verbietet, Glücksspiele zu betreiben, ohne über eine von der zuständigen Behörde erteilte Konzession zu verfügen, aber die Möglichkeit der Erteilung einer solchen Konzession für die Dauer von maximal 15 Jahren Kapitalgesellschaften mit Sitz im Inland vorbehält, die im Ausland keine Filialbetriebe haben&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Generalanwalt: Bot&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;www.wettrecht.de
Tel. 0700 / WETTRECHT&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/6045690400443144818-8183711580472822349?l=wettrecht.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://wettrecht.blogspot.com/feeds/8183711580472822349/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=6045690400443144818&amp;postID=8183711580472822349&amp;isPopup=true' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6045690400443144818/posts/default/8183711580472822349'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6045690400443144818/posts/default/8183711580472822349'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://wettrecht.blogspot.com/2011/09/europaischer-gerichtshof-verkundet.html' title='Europäischer Gerichtshof verkündet Urteil in der Rechtssache Dickinger und Ömer am 15. September 2011'/><author><name>RA Martin Arendts</name><uri>http://www.blogger.com/profile/09553461844311404465</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-6045690400443144818.post-4803479760992053180</id><published>2011-09-14T16:18:00.004Z</published><updated>2011-09-14T16:41:40.112Z</updated><title type='text'>Drei weitere Sportwetten-Vorlageverfahren aus Italien zum Europäischen Gerichtshof</title><content type='html'>&lt;b&gt;von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG&lt;br /&gt;&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;Der Europäische Gerichtshof (EuGH) muss sich mit weiteren Vorlagen aus Italien zu der Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit bei Sportwetten befassen. Die zwei Vorabentscheidungsersuchen des Tribunale di Santa Maria Capua Vetere betreffen Strafverfahren gegen Raffaele Arrichiello (Rechtssache C-368/11)sowie Raffaele Russo (Rechtssache C-501/11) .&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Vorlagefrage beschäftigt sich vor allem mit den europarechtlichen Anforderungen an ein nationales Konzessionsverfahren:&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;"&lt;i&gt;Der Gerichtshof der Europäischen Union wird ersucht, sich zur Auslegung der Art. 43 und 49 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Union in Bezug auf die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit im Bereich der Sportwetten zu äußern, um festzustellen, ob die angeführten Bestimmungen des Vertrags eine nationale Regelung zulassen, die eine Monopolstellung zugunsten des Staates und ein System von Konzessionen und Erlaubnissen festlegt und für eine bestimmte Anzahl von Konzessionsnehmern Folgendes vorsieht: &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;a) eine allgemeine Ausrichtung des Schutzes für die Inhaber von Konzessionen, die früher aufgrund eines Verfahrens erteilt wurden, das rechtswidrig einen Teil der Wirtschaftsteilnehmer ausschloss; &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;b) die Geltung von Vorschriften, die praktisch die Aufrechterhaltung von Geschäftspositionen sicherstellen, die nach einem Verfahren erworben wurden, das rechtswidrig einen Teil der Wirtschaftsteilnehmer ausschloss (wie etwa das Verbot für neue Konzessionsnehmer, ihre Schalter näher als in der festgelegten Entfernung von einem bereits bestehenden Schalter zu eröffnen); &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;c) die Festlegung von Tatbeständen des Konzessionsentzugs oder des Verfalls von Sicherheitsleistungen in erheblicher Höhe, darunter den Fall, dass der Konzessionsnehmer unmittelbar oder mittelbar grenzüberschreitenden Wetttätigkeiten nachgeht, die mit den konzessionierten vergleichbar sind.&lt;/i&gt;"&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;In die ähnliche Richtung geht die Vorlage des Verwaltungsgerichtshofs Sizilien (Consiglio di Giustizia Amministrativa per la Regione siciliana) in einem Verfahren zwischen dem Innenministerium (Ministero dell'Interno, Questura di Caltanissetta) und Massimiliano Rizzo (Rechtssache C-107/11).&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Vorlagefragen aus Sizilien betreffen ebenfalls die Ausgestaltung des Konzessionsverfahrens: &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;"&lt;i&gt;Ist mit den Art. 43 und 49 EG eine nationale Regelung wie die im Anschluss an das Bersani-Dekret (Decreto-legge Nr. 223 vom 4. Juli 2006, umgewandelt in Gesetz Nr. 248 vom 4. August 2006) eingeführte insoweit vereinbar, als die internen Vorschriften u. a. Folgendes vorsehen:&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;a) eine allgemeine Tendenz, die Inhaber von Konzessionen zu schützen, die früher aufgrund eines Verfahrens erteilt wurden, das rechtswidrig einen Teil der Wirtschaftsteilnehmer ausschloss;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;b) die Geltung von Vorschriften, die praktisch die Aufrechterhaltung von Geschäftspositionen sicherstellen (etwa durch das Verbot für neue Konzessionsnehmer, ihre Schalter in einem bestimmten Umkreis von bereits bestehenden Schaltern zu eröffnen);&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;c) die Festlegung von Tatbeständen des Konzessionsentzugs für den Fall, dass der Konzessionär unmittelbar oder mittelbar grenzüberschreitenden Wetttätigkeiten nachgeht, die mit den konzessionierten vergleichbar sind?&lt;/i&gt;"&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;www.wettrecht.de
Tel. 0700 / WETTRECHT&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/6045690400443144818-4803479760992053180?l=wettrecht.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://wettrecht.blogspot.com/feeds/4803479760992053180/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=6045690400443144818&amp;postID=4803479760992053180&amp;isPopup=true' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6045690400443144818/posts/default/4803479760992053180'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6045690400443144818/posts/default/4803479760992053180'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://wettrecht.blogspot.com/2011/09/weiteres-sportwetten-vorlageverfahren.html' title='Drei weitere Sportwetten-Vorlageverfahren aus Italien zum Europäischen Gerichtshof'/><author><name>RA Martin Arendts</name><uri>http://www.blogger.com/profile/09553461844311404465</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-6045690400443144818.post-5528686112134632125</id><published>2011-09-14T15:39:00.000Z</published><updated>2011-09-14T15:39:08.360Z</updated><title type='text'>Tipp24: Lotto im Internet wieder erlaubt</title><content type='html'>&lt;b&gt;- Schleswig-Holstein verabschiedet Glücksspielgesetz&lt;br /&gt;- Tipp24 will ab 1. Januar 2012 wieder in Deutschland starten&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;(Hamburg, 14. September 2011) Die Vermittlung von staatlichem Lotto im Internet ist ab Anfang 2012 wieder möglich, auch für private Unternehmen. Dies ist die Konsequenz des heute im Kieler Landtag in dritter Lesung verabschiedeten Glücksspielgesetzes.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Tipp24, bis Ende 2008 Markführer in der Vermittlung von staatlichem Lotto im Internet, will ab 1. Januar 2012 wieder in Deutschland tätig werden. Dr. Hans Cornehl, Vorsitzender des Vorstands der Tipp24 SE: 'Die Kieler Regierung hat entschlossen, pragmatisch und zukunftsweisend gehandelt - dieses begrüßen wir außerordentlich. Die scheinheilige Fiktion einer Lottosucht zur Ausgrenzung privater Anbieter wurde hiermit endlich beerdigt.' Cornehl appelliert an die anderen Bundesländer, sich mit Schleswig-Holstein auf gemeinsame Regelungen zu einigen. Unterschiedliche Normen in Deutschland würden die Lotterieveranstaltungsmonopole der Länder europarechtlich erheblich gefährden.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Laut Kieler Gesetz dürfen private Anbieter wie Tipp24 ab dem 1. Januar 2012 staatliche Lotterien über das Internet an Endverbraucher vermitteln. Dabei genügt in Schleswig-Holstein - wie vor 2008 in ganz Deutschland - lediglich die Anzeige der Tätigkeit. Im Gegensatz dazu sieht der Entwurf der restlichen Bundesländer derzeit 34 Erlaubniserfordernisse ohne Rechtsanspruch und ohne klare Kriterien vor. Dies hat auch die EU-Kommission kürzlich in ihrer letzen Stellungnahme ausdrücklich kritisiert. 'Es gibt keine Gefahren bei der Vermittlung staatlicher Lotterien, die 34 willkürliche Erlaubniserfordernisse rechtfertigen', so Cornehl.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Tipp24 SE hat vor dem Inkrafttreten des aktuellen Glücksspiel-Staatsvertrages erfolgreich und partnerschaftlich mit bis zu neun Landeslotteriegesellschaften, auch langjährig mit Nordwestlotto in Schleswig-Holstein, zusammengearbeitet und zuletzt mehr als 300 Millionen Euro pro Jahr an diese vermittelt.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Infolge der unnötigen sowie europarechtswidrigen Werbe- und Vertriebsrestriktionen des aktuellen Glücksspielstaatsvertrags haben die Länder seit 2008 rund 6 Mrd. Euro netto weniger eingenommen, zu Lasten der Länder, sozialer und kultureller Einrichtungen sowie dem Breitensport.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;b&gt;Über die Tipp24 SE&lt;/b&gt;: Die Tipp24 SE (vormals Tipp24 AG) wurde im September 1999 gegründet und hält Beteiligungen an einer Reihe von Gesellschaften in Spanien, Italien und Großbritannien, die die Teilnahme an Glücksspielen aus dem Lotteriebereich über das Internet ermöglichen, insbesondere über die Websites www.ventura24.es, www.giochi24.it, www.mylotto24.co.uk und www.tipp24.com. In Deutschland betreibt die Tipp24 Entertainment GmbH die Spieleplattform www.tipp24games.de. Seit Gründung bis Ende 2008 vermittelte die Tipp24 SE mehr als 1,5 Mrd. Euro an staatliche Lotteriegesellschaften, zuletzt mehr als 330 Mio. Euro pro Jahr. Nach dem erfolgreichen Börsengang in 2005 (Prime Standard) wurde das Unternehmen im Juni 2009 in den SDAX aufgenommen und firmiert seit Dezember 2009 als europäische Aktiengesellschaft.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;b&gt;Pressekontakt&lt;/b&gt;:&lt;br /&gt;Tipp24 SE&lt;br /&gt;Andrea Fratini Leitung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit &lt;br /&gt;E-Mail:presse@tipp24.de Tel.: +49 40 32 55 33-660&lt;br /&gt;Internet: www.tipp24-se.de/presse/&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;www.wettrecht.de
Tel. 0700 / WETTRECHT&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/6045690400443144818-5528686112134632125?l=wettrecht.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://wettrecht.blogspot.com/feeds/5528686112134632125/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=6045690400443144818&amp;postID=5528686112134632125&amp;isPopup=true' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6045690400443144818/posts/default/5528686112134632125'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6045690400443144818/posts/default/5528686112134632125'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://wettrecht.blogspot.com/2011/09/tipp24-lotto-im-internet-wieder-erlaubt.html' title='Tipp24: Lotto im Internet wieder erlaubt'/><author><name>RA Martin Arendts</name><uri>http://www.blogger.com/profile/09553461844311404465</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-6045690400443144818.post-112258301337281741</id><published>2011-09-14T15:32:00.002Z</published><updated>2011-09-14T15:32:57.434Z</updated><title type='text'>VPRT zu beschlossenem schleswig-holsteinischen Glücksspielgesetz: Marktgerechte Lizenz- und Werbebestimmungen sind Vorbildcharakter für länderübergreifenden Glücksspielstaatsvertrag</title><content type='html'>Berlin - Der Arbeitskreis Wetten im Verband Privater Rundfunk und Telemedien e. V. (VPRT) begrüßt die heutige Verabschiedung des neuen schleswig-holsteinischen Glücksspielgesetzes durch den Kieler Landtag.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Thomas Deissenberger, Vorsitzender des Arbeitskreises Wetten im VPRT und Vorsitzender der Geschäftsführung der Constantin Sport Marketing GmbH: "Das schleswig-holsteinische Glücksspielgesetz hat Vorbildcharakter für einen bundesweit geltenden Glücksspielstaatsvertrag, der zur Zeit von den Ländern diskutiert wird und 2012 in Kraft treten soll. Das Kieler Gesetz ist für die deutschen Medienunternehmen ein wichtiger Schritt auf dem Weg zum einem regulierten Lizenzmodell, das marktgerechte Werbemöglichkeiten zulässt. Der VPRT appelliert an die übrigen Länder, sich bei ihren aktuellen Beratungen an dem schleswig-holsteinischen Modell zu orientieren."&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Der VPRT rechnet im Falle einer Marktöffnung im Glücksspielmarkt und einer entsprechenden Werbeliberalisierung mit Werbemehreinnahmen in einem insgesamt zwei- bis dreistelligen Millionen-Eurobereich für die deutschen Privatsender. Er hatte in den letzten Monaten insbesondere vor den negativen Konsequenzen eines Werbeverbots im Fernsehen im Umfeld von Sportsendungen gewarnt. Ein erster Staatsvertragsentwurf der Länder hatte ein entsprechendes Verbot vorgesehen, wurde aber in dem Notifizierungsverfahren der EU-Kommission in weiten Teilen als nicht EU-rechtskonform eingeordnet. Aktuell beraten die Länder daher Anpassungen ihres ursprünglichen Entwurfs. Deissenberger: "Nach intensiven Gesprächen mit der Politik hoffen wir und haben erste Anzeichen dafür, dass die Länder von dem restriktiven Sonder-Werbeverbot für die privaten Fernsehveranstalter Abstand nehmen werden."&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;b&gt;Über den VPRT:&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;Der VPRT ist die Interessenvertretung der privaten Rundfunk- und Telemedienunternehmen. Mit ihren TV-, Radio-, Online- und Mobile-Angeboten bereichern seine rund 140 Mitglieder Deutschlands Medienlandschaft durch Vielfalt, Kreativität und Innovation. Damit das auch in der digitalen Welt so bleibt, müssen die regulatorischen, technologischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen stimmen. Als Wirtschaftsverband unterstützen wir unsere Unternehmen im Dialog mit Politik und Marktpartnern beim Erreichen dieses Ziels - national und auf EU-Ebene.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;b&gt;Pressekontakt&lt;/b&gt;:&lt;br /&gt;Pressesprecher&lt;br /&gt;Hartmut Schultz, Hartmut Schultz Kommunikation GmbH,&lt;br /&gt;Tel.:  030/39880-101, &lt;br /&gt;Email: schultz@schultz-kommunikation.de&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;www.wettrecht.de
Tel. 0700 / WETTRECHT&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/6045690400443144818-112258301337281741?l=wettrecht.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://wettrecht.blogspot.com/feeds/112258301337281741/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=6045690400443144818&amp;postID=112258301337281741&amp;isPopup=true' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6045690400443144818/posts/default/112258301337281741'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6045690400443144818/posts/default/112258301337281741'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://wettrecht.blogspot.com/2011/09/vprt-zu-beschlossenem-schleswig.html' title='VPRT zu beschlossenem schleswig-holsteinischen Glücksspielgesetz: Marktgerechte Lizenz- und Werbebestimmungen sind Vorbildcharakter für länderübergreifenden Glücksspielstaatsvertrag'/><author><name>RA Martin Arendts</name><uri>http://www.blogger.com/profile/09553461844311404465</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-6045690400443144818.post-7441933461103898760</id><published>2011-09-14T15:05:00.000Z</published><updated>2011-09-14T15:05:32.726Z</updated><title type='text'>Lotto informiert: Stellungnahme von WestLotto-Geschäftsführer Theo Goßner zur Glücksspiel-Entscheidung in Schleswig-Holstein</title><content type='html'>Münster, den 14. September 2011 – Anlässlich der Entscheidung im Landtag Schleswig-Holstein zur Liberalisierung des Glücksspielmarktes, erklärt der Geschäftsführer der größten deutschen Lotteriegesellschaft WestLotto, Theo Goßner: "In Schleswig-Holstein haben sich die Interessen der kommerziellen Glücksspielindustrie durchgesetzt. Das Land versucht, durch die Ansiedlung privater Wettanbieter und Spielvermittler zu Lasten der anderen Bundesländer Spielumsätze aus ganz Deutschland auf sich zu ziehen. Ich gehe davon aus, dass sich die anderen Länder das nicht gefallen lassen und angemessen darauf reagieren."&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Durch die Entscheidung des Landtags in Schleswig-Holstein, im Gegensatz zu allen anderen Bundesländern, ein eigenes Glücksspielgesetz zu verabschieden, entsteht zum ersten Mal in Deutschland ein Flickenteppich in der Regulierung von Glücksspiel. Dies wird auch zu einer Untergrabung der föderalistischen Ordnung in Deutschland führen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;b&gt;Quelle: Westdeutsche Lotterie GmbH &amp; Co. OHG&lt;/b&gt;&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;www.wettrecht.de
Tel. 0700 / WETTRECHT&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/6045690400443144818-7441933461103898760?l=wettrecht.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://wettrecht.blogspot.com/feeds/7441933461103898760/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=6045690400443144818&amp;postID=7441933461103898760&amp;isPopup=true' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6045690400443144818/posts/default/7441933461103898760'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6045690400443144818/posts/default/7441933461103898760'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://wettrecht.blogspot.com/2011/09/lotto-informiert-stellungnahme-von.html' title='Lotto informiert: Stellungnahme von WestLotto-Geschäftsführer Theo Goßner zur Glücksspiel-Entscheidung in Schleswig-Holstein'/><author><name>RA Martin Arendts</name><uri>http://www.blogger.com/profile/09553461844311404465</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-6045690400443144818.post-4009026836008981862</id><published>2011-09-14T12:38:00.000Z</published><updated>2011-09-14T12:38:06.442Z</updated><title type='text'>Lotto informiert: DLTB sieht Kommerzialisierung des Glücksspiels mit Sorge</title><content type='html'>&lt;b&gt;- Entscheidung der schleswig-holsteinischen Landesregierung dient ausschließlich den Gewinninteressen kommerzieller Anbieter unter Vernachlässigung von Jugend- und Spielerschutz&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;- Kommerzielle Glücksspiel-Anbieter wollen mit Kieler Lizenz in ganz Deutschland Umsätze einsammeln&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;- Die anderen Bundesländer gehen dabei leer aus&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;München - "Wir nehmen die Kommerzialisierung des Glücksspiels mit großer Sorge zur Kenntnis", sagt Erwin Horak, Präsident von Lotto Bayern und Federführer des Deutschen Lotto- und Totoblocks (DLTB), in einer ersten Reaktion auf die Verabschiedung des schleswig-holsteinischen Glücksspielgesetzes heute im Kieler Landtag. "Die Kieler Landesregierung öffnet der kommerziellen Glücksspielindustrie, die reine Gewinninteressen hat, Tür und Tor nach Deutschland, ohne sich um die Kollateralschäden für die Gesellschaft zu sorgen", erklärt Horak. Darüber hinaus besteht nach seinen Worten die Absicht, gewerbliche Spielevermittler in Schleswig-Holstein anzusiedeln. Diese sollen dann Spieleinsätze in anderen Bundesländern abschöpfen und sie ausschließlich nach Schleswig-Holstein lenken. "Kommerzielle Sportwetten-Anbieter kündigen heute schon an, mit einer schleswig-holsteinischen Lizenz Umsätze in ganz Deutschland zu tätigen. Die anderen Länder gehen damit leer aus", hebt der DLTB-Sprecher hervor.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;b&gt;Quelle: Deutscher Lotto- und Totoblock (DLTB)&lt;/b&gt;&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;www.wettrecht.de
Tel. 0700 / WETTRECHT&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/6045690400443144818-4009026836008981862?l=wettrecht.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://wettrecht.blogspot.com/feeds/4009026836008981862/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=6045690400443144818&amp;postID=4009026836008981862&amp;isPopup=true' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6045690400443144818/posts/default/4009026836008981862'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6045690400443144818/posts/default/4009026836008981862'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://wettrecht.blogspot.com/2011/09/lotto-informiert-dltb-sieht.html' title='Lotto informiert: DLTB sieht Kommerzialisierung des Glücksspiels mit Sorge'/><author><name>RA Martin Arendts</name><uri>http://www.blogger.com/profile/09553461844311404465</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-6045690400443144818.post-1936365931373728502</id><published>2011-09-14T12:36:00.000Z</published><updated>2011-09-14T12:36:19.085Z</updated><title type='text'>Deutscher Lottoverband: Schleswig-Holstein macht sein Glück</title><content type='html'>&lt;b&gt;- Landtag beschließt in 3. Lesung eigenes Glücksspielgesetz&lt;br /&gt;- Lottoverband begrüßt das neue Gesetz ausdrücklich&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Hamburg, 14.09.2011 – Der Kieler Landtag hat heute in 3. Lesung ein Gesetz zur Neuordnung des Glücksspiels (Glücksspielgesetz) verabschiedet. Der Deutsche Lottoverband (DLV) begrüßt diese Entscheidung. "Durch dieses Gesetz ist es den unabhängigen Lotterievermittlern künftig endlich wieder möglich, vollumfänglich tätig zu werden", so DLV-Präsident Norman Faber. Die Regelungen für unabhängige Vermittler stellen einen erfolgreichen, verantwortungsbewussten Vertrieb staatlich veranstalteter Lotterien und ein hohes Maß an Jugend- und Spielerschutz sicher. Sie stärken damit zugleich die staatlichen Lotterien und ihre gemeinnützigen Zwecke.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Das neue Gesetz beseitigt die europarechtswidrigen Beschränkungen des Vertriebs der nachweislich harmlosen Lotterien, insbesondere das Internetverbot, sowie Werbebeschränkungen, die der Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) harmlosen Lotterien auferlegt hatte.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Zentrale Änderung ist eine Neuausrichtung der gesetzlichen Ziele des Glücksspielrechts, nachdem der GlüStV vor dem Europäischen Gerichtshof und den deutschen Gerichten wegen Inkohärenz gescheitert ist. Das zentrale Gesetzesziel des bisherigen GlüStV – die Suchtbekämpfung – war nicht aufrichtig und stand im Widerspruch zum wirklichen Interesse des Staates an den Glücksspieleinnahmen. Das neue Glückspielgesetz in Schleswig-Holstein beendet dieses gescheiterte Konzept. Es verfolgt stattdessen das Ziel, Glücksspiele und ihren Vertrieb in geordnete Bahnen zu lenken und zu überwachen. Differenzierte Regulierungen berücksichtigen die unterschiedlichen Gefahren der verschiedenen Glücksspielbereiche. Mit einem strengen Genehmigungsverfahren kann erstmalig ein geordnetes privates Sportwettangebot etabliert und kontrolliert werden. Zugleich wird bei den großen Lotterien (Lotto, Glücksspirale, Klassenlotterien) das Veranstaltungsmonopol neu begründet. Den so kontrollierten Lotterien wird ein freiheitlicher Vertrieb durch private Annahmestellen und Vermittler zur Seite gestellt. "Das Gesetz räumt endlich mit der Fiktion einer 'Lottosucht' auf", so Faber. "Entgegen allen anderen Behauptungen wird durch die Neuausrichtung das Lotterieveranstaltungsmonopol besser gesichert als bisher."&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;In einigen Bundesländern wird inzwischen das schleswig-holsteinische Gesetz als Vorlage für einen bundesweit gültigen, gerichtsfesten Staatsvertrag diskutiert. Sollten die 15 anderen Länder keinen entsprechenden Konsens mit dem nördlichsten Bundesland finden, drohen ihnen eine Fortsetzung des bestehenden Rechtschaos und erneute Schelte aus Brüssel.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;b&gt;Quelle: Deutscher Lottoverband&lt;/b&gt;&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;www.wettrecht.de
Tel. 0700 / WETTRECHT&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/6045690400443144818-1936365931373728502?l=wettrecht.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://wettrecht.blogspot.com/feeds/1936365931373728502/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=6045690400443144818&amp;postID=1936365931373728502&amp;isPopup=true' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6045690400443144818/posts/default/1936365931373728502'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6045690400443144818/posts/default/1936365931373728502'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://wettrecht.blogspot.com/2011/09/deutscher-lottoverband-schleswig.html' title='Deutscher Lottoverband: Schleswig-Holstein macht sein Glück'/><author><name>RA Martin Arendts</name><uri>http://www.blogger.com/profile/09553461844311404465</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-6045690400443144818.post-2313860934589897045</id><published>2011-09-14T12:34:00.002Z</published><updated>2011-09-14T12:34:40.725Z</updated><title type='text'>Glücksspielgesetz in Schleswig-Holstein verabschiedet: Kieler JAXX SE wird zeitnah Lizenzen beantragen</title><content type='html'>Kiel - Der schleswig-holsteinische Landtag hat heute ein neues Glücksspielgesetz verabschiedet, das eine weitreichende Liberalisierung des Glücksspielmarktes in Schleswig-Holstein ab 2012 vorsieht.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Der aktuelle Glücksspielstaatsvertrag läuft zum Ende dieses Jahres aus. Während der Vorschlag der anderen 15 Bundesländer zur Neuregelung von der EU-Kommission als europarechtswidrig eingestuft worden ist, erteilten die Brüsseler Kommissare dem schleswig-holsteinischen Modell bereits grünes Licht. Dieses sieht europaweit übliche Rahmenbedingungen vor, wie zum Beispiel eine nicht begrenzte Anzahl an Sportwettkonzessionen, eine maßvolle Besteuerung des Nettospielertrags (Hold) von 20 Prozent und die Öffnung des Internets für Lotterien, Poker und andere Glücksspiele.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die seit ihrer Gründung 1998 in Schleswig-Holstein ansässige JAXX SE wird, sobald die Rahmenbedingungen festliegen, für ihre Tochtergesellschaften Lizenzen für Sportwetten und andere Glücksspiele nach dem neuen Gesetz beantragen. Anfang März 2012 sollen die neuen Lizenzen dann wirksam werden. Über die in Schleswig-Holstein erteilte Erlaubnis werden die Tochtergesellschaften der JAXX SE insbesondere über das Internet auch im übrigen Bundesgebiet tätig werden und die entsprechenden Steuern und Abgaben in Schleswig-Holstein abführen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Mathias Dahms, Vorstandssprecher der JAXX SE: "Wir begrüßen die heutige Entscheidung des Kieler Landtags. Das neue Glücksspielgesetz stellt hohe Anforderungen an Veranstalter und Vertriebspartner, die beispielhaft in Europa sind. Nur seriöse, wirtschaftlich leistungsfähige Unternehmen wie die JAXX SE werden in der Lage sein, die Lizenzbedingungen zu erfüllen. Das neue Gesetz sorgt für Rechtsfrieden und einen fairen Ausgleich zwischen dem Schutz der Spieler, Verbraucherinteressen und unternehmerischen Freiheiten. Die anderen 15 Bundesländer wären gut beraten, sich dem Modell von Schleswig-Holstein anzuschließen. Jetzt werden zunächst nur in Schleswig-Holstein neue Einnahmen für den Landeshaushalt generiert. Wir haben immer an diesen Standort geglaubt und uns hier nicht vertreiben lassen. In Zukunft werden wir wieder in Schleswig-Holstein investieren und Arbeitsplätze schaffen. Heute sind wir besonders stolz darauf, Schleswig-Holsteiner zu sein."&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;b&gt;Quelle: JAXX SE&lt;/b&gt;&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;www.wettrecht.de
Tel. 0700 / WETTRECHT&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/6045690400443144818-2313860934589897045?l=wettrecht.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://wettrecht.blogspot.com/feeds/2313860934589897045/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=6045690400443144818&amp;postID=2313860934589897045&amp;isPopup=true' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6045690400443144818/posts/default/2313860934589897045'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6045690400443144818/posts/default/2313860934589897045'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://wettrecht.blogspot.com/2011/09/glucksspielgesetz-in-schleswig-holstein.html' title='Glücksspielgesetz in Schleswig-Holstein verabschiedet: Kieler JAXX SE wird zeitnah Lizenzen beantragen'/><author><name>RA Martin Arendts</name><uri>http://www.blogger.com/profile/09553461844311404465</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-6045690400443144818.post-476977484419367252</id><published>2011-09-14T12:33:00.000Z</published><updated>2011-09-14T12:33:09.352Z</updated><title type='text'>Werner Kalinka: Zuverlässigkeitskriterien werden verschärft, Konzessionen aus anderen EU-Ländern gelten nicht automatisch in Schleswig-Holstein/Landesverordung kommt</title><content type='html'>In der Debatte des Landtages erklärte der innenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Werner Kalinka:&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;"Es hat ein hartes Ringen um das Gesetz gegeben, gerade auch in den vergangen 14 Tagen. Es gibt deutliche Veränderungen, aus meiner Sicht Verbesserungen. Ein Ergebnis, dass nicht jedem gefallen muss, mit dem man aber leben kann.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Schleswig-Holstein bekommt ein Spielhallen-Gesetz. Dieses Gesetz, über das wir im November im Landtag diskutieren wollen, steht in einem Zusammenhang mit dem Glücksspielgesetz. Dass wir ein Spielhallen-Gesetz bekommen, ist sehr positiv. Wer hätte es noch vor einigen Monaten für möglich angesehen, dass dies so schnell kommen würde.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Lotto bleibt im Block, die Unsicherheit ist weg. Dies ist gerade auch für die Mitarbeiter von großer Bedeutung. Wir bringen dies in einem Landtagsbeschluß heute zum Ausdruck.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Das Tor zum Bund bleibt beim Glücksspiel offen. Das SH-Gesetz tritt zum 1. Januar 2012 in Kraft, in seiner vollständigen Wirkung allerdings erst am 1. März 2012. Bis dahin ist Zeit, zu einer bundeseinheitlichen Lösung zu kommen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Zuverlässigkeitskriterien für Betreiber werden deutlich verschärft. Sie werden durch eine Landesverordnung geregelt. Lizenzen aus anderen EU-Ländern gelten nicht automatisch in Schleswig-Holstein.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Suchprävention und Spielerschutz werden deutlich verstärkt. Der Spielerschutz wird bundeseinheitlichen Regeln angepasst.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Online-Konzessionen gibt es nur für die in Schleswig-Holstein ansässigen Spielbanken."&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;b&gt;Quelle: CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag&lt;/b&gt;&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;www.wettrecht.de
Tel. 0700 / WETTRECHT&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/6045690400443144818-476977484419367252?l=wettrecht.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://wettrecht.blogspot.com/feeds/476977484419367252/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=6045690400443144818&amp;postID=476977484419367252&amp;isPopup=true' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6045690400443144818/posts/default/476977484419367252'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6045690400443144818/posts/default/476977484419367252'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://wettrecht.blogspot.com/2011/09/werner-kalinka-zuverlassigkeitskriterie.html' title='Werner Kalinka: Zuverlässigkeitskriterien werden verschärft, Konzessionen aus anderen EU-Ländern gelten nicht automatisch in Schleswig-Holstein/Landesverordung kommt'/><author><name>RA Martin Arendts</name><uri>http://www.blogger.com/profile/09553461844311404465</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-6045690400443144818.post-624853452904312438</id><published>2011-09-14T12:31:00.002Z</published><updated>2011-09-14T12:31:27.211Z</updated><title type='text'>Wolfgang Kubicki: Schleswig-Holstein schreibt heute Geschichte - und reguliert den Glücksspielmarkt</title><content type='html'>Wolfgang Kubicki: Schleswig-Holstein schreibt heute Geschichte ­ und reguliert den Glücksspielmarkt. In der Diskussion über den Gesetzentwurf zur Neuordnung des Glücksspiels (Top 2) sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki:&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;"Schleswig-Holstein schreibt heute Geschichte: Die Koalition aus FDP und CDU schafft als erstes Bundesland eine Regelung des Glücksspielwesens, die auch europarechtlich nicht zu beanstanden ist. Dabei handelt es sich allerdings um keine Liberalisierung, sondern um eine Regulierung des Marktes, der bislang ohne staatliche Aufsicht und Kontrolle,ohne staatliche Einnahmen, ohne Suchtbekämpfung existiert."&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Vor diesem Hintergrund sei die Ablehnung des Gesetzentwurfes durch die Opposition mit dem Hinweis auf den Glücksspielstaatsvertrags-Entwurf der anderen 15 Bundesländer nicht nachvollziehbar, so Kubicki. "Unser Gesetzentwurf wurde bereits von der EU-Kommision notifiziert. Von dem Entwurf der anderen Länder wissen wir, dass er rechtswidrig ist. Forderungen, Schleswig-Holstein möge sich dem Kurs der anderen Länder anschließen, sind also absurd." Der Wunsch der Grünen nach einer Bundeskompetenz im Glücksspielwesen setze überdies den Föderalismus aufs Spiel. Die Koalition habe sich auf den richtigen Weg gemacht: "Ich appelliere an die anderen Länder, bis März eine einheitliche Regelung auf Grundlage unseres Glückspielgesetzes zu finden", so Kubicki abschließend.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;b&gt;Quelle: FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag&lt;/b&gt;&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;www.wettrecht.de
Tel. 0700 / WETTRECHT&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/6045690400443144818-624853452904312438?l=wettrecht.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://wettrecht.blogspot.com/feeds/624853452904312438/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=6045690400443144818&amp;postID=624853452904312438&amp;isPopup=true' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6045690400443144818/posts/default/624853452904312438'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6045690400443144818/posts/default/624853452904312438'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://wettrecht.blogspot.com/2011/09/wolfgang-kubicki-schleswig-holstein.html' title='Wolfgang Kubicki: Schleswig-Holstein schreibt heute Geschichte - und reguliert den Glücksspielmarkt'/><author><name>RA Martin Arendts</name><uri>http://www.blogger.com/profile/09553461844311404465</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-6045690400443144818.post-3353416631176962256</id><published>2011-09-14T10:50:00.001Z</published><updated>2011-09-14T10:51:34.187Z</updated><title type='text'>Betfair: Glücksspielgesetz Schleswig-Holstein - Kiel ebnet den Weg für eine europarechtskonforme Glücksspielregelung in ganz Deutschland</title><content type='html'>Betfair, Betreiber der weltweit größten Online-Sportwettbörse, begrüßt die heutige Verabschiedung des schleswig-holsteinischen  Glücksspielgesetzes. Nach  Jahren  ökonomischer  und  rechtlicher  Unsicherheit in Deutschland stellt das Gesetz einen zeitgemäßen und rechtskonformen Schritt dar, Glücksspiele im Internet zu regulieren. Schleswig-Holstein  hat  als  erstes  Bundesland  erkannt, dass die Verbotspolitik der letzten Jahre lediglich dazu diente, Millionen deutscher Verbraucher in die Schwarzmärkte zu treiben.  &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Dr. Peter Reinhardt, bei  Betfair zuständig für Deutschland und Zentraleuropa:  „Das Kieler Gesetz ermöglicht  es  seriösen  Wettanbietern, in Deutschland Sportwetten, Poker und andere Glücksspiele transparent und legal anzubieten und zu bewerben. Davon werden nicht nur Verbraucher, sondern - wie in anderen  europäischen Ländern auch - der  Fiskus  sowie  der Profi- und Amateursport  profitieren. Deutschland legt heute den Grundstein für das modernste Glückspielrecht Europas.“ &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Nach wie vor ist das Schleswig-Holsteiner  Gesetz  der  einzige  europarechtskonforme Regulierungsansatz, der bisher aus Deutschland vorgelegt wurde. Der Entwurf des novellierten Glücksspielstaatsvertrags der 15 anderen Bundesländer war zuvor von der Europäischen Kommission in einer ausführlichen Stellungnahme als in den zentralen Punkten europarechtswidrig kritisiert worden. Daher bleibt zu hoffen, dass die anderen Länder sich bei ihren weiteren Beratungen an dem schleswig-holsteinischen Glücksspielgesetz orientieren.   &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Betfair wird sich für eine Glücksspiellizenz in Schleswig-Holstein bewerben  und nach Lizenzerteilung Abgaben in Schleswig-Holstein abführen. Würden die anderen Länder dem Weg Schleswig-Holsteins folgen, so könnten sie laut einer aktuellen Studie von PwC in den Jahren 2012-2015 mit Mehreinnahmen für die öffentlichen Haushalte von rund 7,7 Milliarden Euro rechnen.&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;www.wettrecht.de
Tel. 0700 / WETTRECHT&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/6045690400443144818-3353416631176962256?l=wettrecht.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://wettrecht.blogspot.com/feeds/3353416631176962256/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=6045690400443144818&amp;postID=3353416631176962256&amp;isPopup=true' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6045690400443144818/posts/default/3353416631176962256'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6045690400443144818/posts/default/3353416631176962256'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://wettrecht.blogspot.com/2011/09/betfair-glucksspielgesetz-schleswig.html' title='Betfair: Glücksspielgesetz Schleswig-Holstein - Kiel ebnet den Weg für eine europarechtskonforme Glücksspielregelung in ganz Deutschland'/><author><name>RA Martin Arendts</name><uri>http://www.blogger.com/profile/09553461844311404465</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-6045690400443144818.post-2219227738432502474</id><published>2011-09-14T10:15:00.000Z</published><updated>2011-09-14T10:15:17.119Z</updated><title type='text'>Hans-Jörn Arp: Schleswig-Holstein geht weiter voran!</title><content type='html'>Der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag hat das von CDU und FDP eingebrachte Glücksspielgesetz in seinem heutigen Debattenbeitrag als richtigen Weg bezeichnet, um einen unregulierter Markt aus der Grauzone oder Illegalität über eine Lizenzierung unter staatliche Kontrolle zu bringen:&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;"Wir sind das erste Land, das die Realität des Internet anerkennt und daraus die richtigen Schlüsse zieht", erklärte Arp in Kiel.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Unter der geltenden – und von den Oppositionsfraktionen vehement verteidigten – Regelung des Glücksspielstaatsvertrages fänden täglich millionenfache Glücksspiele statt, die jeglicher Kontrolle des Staates entzogen seien: "Wir sind auch das erste Land, dass diese Glücksspielangebote über eine Lizenzierung einer staatlichen Kontrolle zuführt", betonte Arp.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Interessenbekundungen der Anbieter belegten darüber hinaus, dass die Anbieter willens seien, sich den aufgestellten Regeln und der staatlichen Kontrolle zu unterwerfen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;"Deshalb ist die Strategie der Opposition, in der Debatte über den Glücksspielstaatsvertrag eine ganze Branche und ihre Kunden zu kriminalisieren, auch zurück zu weisen. Es gibt kein gutes staatliches Glücksspiel und kein schlechtes privates Glücksspiel. Es gibt Sucht- und Manipulationsgefahren im Glücksspiel und darauf muss der Staat angemessen reagieren. Das tun wir. Wer versucht, mich deshalb mit Unterstellungen und Beleidigungen zu diffamieren, der zeigt nur, dass er in der sachlichen Auseinandersetzung die schwächeren Argumente hat."&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Arp räumte allerdings ein, dass er es seinen Gegnern mit manchen Auftritten – so z.B. auf Sylt – auch erleichtert habe, die sachliche Auseinandersetzung zu verlassen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende umriss noch einmal den Rahmen des Glücksspielgesetzes:&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Beim Lotto bleibe alles beim Alten. Schleswig-Holstein bleibe Mitglied im Lottoblock, das Veranstaltungsmonopol ebenso erhalten wie die Arbeitsplätze. Lediglich der Vertrieb werde für private Anbieter geöffnet. Begründet werde das Monopol künftig wieder mit der Manipulationsgefahr: "Im Kern ist das eine Rückkehr zur Regelung, die vor 2008 immer gegolten hat und von der SPD immer mitgetragen wurde. Ich kann beim besten Willen nicht erkennen, weshalb sie heute dagegen ist", betonte Arp.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Das Land werde davon über die Spielabgabe profitieren. Weil Werbung wieder – ebenso wie früher – möglich sein werde, rechne er damit, dass die unter der neuen Regelung dramatisch eingebrochenen Umsätze im Lotteriebereich wieder ansteigen werden: "Davon profitieren wir alle: Der Staat, die Lotterieanbieter und der –vertrieb samt ihrer Mitarbeiter", betonte Arp.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Im Bereich der Sportwetten gehe es darum, einen bestehenden Milliardenmarkt in geordnete Bahnen zu lenken: "Der Beirat wird dafür die Voraussetzungen festlegen. Erstmals wird es damit für Anbieter und Spieler ein verlässliches Regelwerk geben", so Arp. Dabei gebe es für Schleswig-Holstein kein Risiko und nur Vorteile. Denn erstmals werde ein angemessener Spielerschutz und eine vernünftige Suchprävention in diesem Marktsegment möglich. Gleichzeitig würde das Land durch Einnahmen, die bislang aufgrund des grauen Marktes nicht vorhanden sein, profitieren:&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;"Der Breitensport erhält aus diesen Einnahmen fünf Prozent mehr als bisher, der Profisport profitiert durch Sponsoring – bei vier Vereinen im Land gibt es bereits Vorverträge. Für die Medien besteht die Chance auf Werbeetats, es entstehen zusätzliche Arbeitsplätze. Insgesamt steigen die Staatseinnahmen", betonte der Abgeordnete.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die derzeit fatale Situation der Casinos – mit dramatischen Einbußen und Mitarbeitern ohne Tarifbindung – werde durch das Gesetz deutlich verbessert. Durch Onlinelizenzen – als erste und bislang einzige in Deutschland – ausschließlich für bestehende Präsenzcasinos eröffne sich ein riesiger Markt, der bislang auch ausschließlich im nicht genehmigten Bereich ablaufe. "Auch hier geht unser Land kein Risiko ein, hat aber die Chance auf Einnahmen und Arbeitsplätze", so Arp.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Ähnlich verhalte es sich mit dem Online-Pokern. "Auch hier gibt es einen enormen Markt, gerade mit jungen Menschen. Diesen wollen wir ebenfalls kontrollieren und kanalisieren. Und auch dabei fallen zusätzliche Einnahmen an. Risiko für das Land: Auch hier null", erklärte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;In ausführlichen Beratungen sei die Kritik von Sucht- und Sozialverbänden aufgenommen worden. Beispielsweise werde nun ein Spielhallengesetz auf den Weg gebracht, mit dem das Automatenspiel eingegrenzt werde.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Opposition zeige dagegen keine Alternativen auf. Der SPD warf Arp Scheinheiligkeit vor: "Sie behaupten, wir hätten ganz schlimme Dinge vor. Ihre SPD-Regierungschefs gehen viel weiter. Bet-at-home.com war am Hamburger Rothenbaum sogar Namensgeber. Von der Homepage kam man mit einem Klick auf ein Live-Wetten-Angebot. Überall um das Stadion hingen die Banner. Der SPD-Senat hat es geduldet, ohne jede Kontrolle. Frau Kraft in Nordrhein-Westfalen akzeptiert diese Firma als Schalke-Sponsor. Und in der Ministerpräsidentenkonferenz werfen die gleichen Bundesländer uns vor, die Suchtprävention zu vernachlässigen. Bevor Sie uns einen Vorwurf machen, sollten Sie das einmal mit Ihren Kollegen Landesvorsitzenden besprechen", so Arp an SPD-Chef Stegner gerichtet.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Grünen seien eigentlich für den Schleswig-Holsteinischen Weg, sie seien sich auch bewusst, dass der Weg der anderen 15 Länder falsch sei. Gleichwohl wollten sie den Weg nicht alleine gehen. Arp:&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;"So etwas kann man nur in der Opposition fordern. Sie fordern 15 Bundesländer auf, bei uns mit zu machen. Das tun wir seit über einem Jahr. Jetzt müssen wir uns entscheiden. Gehen wir mit allen gemeinsam den falschen Weg, oder allein den richtigen? Wir gehen den richtigen. So wie damals bei der Einführung des privaten Rundfunks. Da waren wir auch die ersten, Schleswig-Holstein wurde auch gedroht. Heute ist der private Rundfunk nicht mehr wegzudenken."&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;b&gt;Quelle: CDU Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag&lt;/b&gt;&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;www.wettrecht.de
Tel. 0700 / WETTRECHT&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/6045690400443144818-2219227738432502474?l=wettrecht.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://wettrecht.blogspot.com/feeds/2219227738432502474/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=6045690400443144818&amp;postID=2219227738432502474&amp;isPopup=true' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6045690400443144818/posts/default/2219227738432502474'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6045690400443144818/posts/default/2219227738432502474'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://wettrecht.blogspot.com/2011/09/hans-jorn-arp-schleswig-holstein-geht.html' title='Hans-Jörn Arp: Schleswig-Holstein geht weiter voran!'/><author><name>RA Martin Arendts</name><uri>http://www.blogger.com/profile/09553461844311404465</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-6045690400443144818.post-3472173397041577127</id><published>2011-09-10T15:11:00.000Z</published><updated>2011-09-10T15:11:01.355Z</updated><title type='text'>Innenminister Joachim Herrmann: "Bayerische Staatsregierung legt Gesetzentwurf nach Unterzeichnung des Glücksspielstaatsvertrags der Länder vor"</title><content type='html'>&lt;b&gt;Pressemitteilung vom 09.09.2011&lt;br /&gt;Bayerisches Staatsministerium des Innern&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Bayerische Staatsregierung wird nach den Worten von Innenminister Joachim Herrmann einen Gesetzentwurf zur Neuregelung des Glücksspielrechts in Bayern vorlegen, sobald der Glücksspielstaatsvertrag der Länder unter Dach und Fach ist. Dabei wird auch das Problem der Ansiedlung und des Betriebs von Spielhallen geregelt werden.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Im Entwurf zum Glücksspielstaatsvertrag sind bereits konkrete Vorgaben dazu enthalten. Herrmann hält eine strengere Regelung zu diesem Themenbereich für dringend notwendig. "Ein besonderes Anliegen ist mir nach wie vor der Jugend- und Spielerschutz. Insbesondere beim gewerblichen Automatenspiel brauchen wir auf Bundes- und Landesebene ein zielgerichtetes Handeln. Ich begrüße deshalb sehr, dass der Bund hier auch endlich in Bewegung kommt und das Bundeswirtschaftsministerium die Problematik erkannt hat. Nachdem der bisherige Glücksspielstaatsvertrag Ende des Jahres ausläuft, bietet sich die große Chance, das bestehende System auf den Prüfstand zu stellen und das bundesdeutsche Glücksspielwesen neu auszurichten. Der Wildwuchs der privaten Spielhallen muss dringend eingedämmt werden."&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Pressesprecher: Oliver Platzer&lt;br /&gt;Telefon: (089) 2192 -2114&lt;br /&gt;Telefax: (089) 2192 -12721&lt;br /&gt;E-Mail: presse@stmi.bayern.de&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;www.wettrecht.de
Tel. 0700 / WETTRECHT&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/6045690400443144818-3472173397041577127?l=wettrecht.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://wettrecht.blogspot.com/feeds/3472173397041577127/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=6045690400443144818&amp;postID=3472173397041577127&amp;isPopup=true' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6045690400443144818/posts/default/3472173397041577127'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6045690400443144818/posts/default/3472173397041577127'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://wettrecht.blogspot.com/2011/09/innenminister-joachim-herrmann.html' title='Innenminister Joachim Herrmann: &quot;Bayerische Staatsregierung legt Gesetzentwurf nach Unterzeichnung des Glücksspielstaatsvertrags der Länder vor&quot;'/><author><name>RA Martin Arendts</name><uri>http://www.blogger.com/profile/09553461844311404465</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-6045690400443144818.post-6601469471077459106</id><published>2011-09-06T15:55:00.000Z</published><updated>2011-09-06T15:55:22.787Z</updated><title type='text'>Hans-Jörn Arp, Werner Kalinka und Wolfgang Kubicki zum Glücksspielgesetzentwurf</title><content type='html'>In ihren heutigen (06. September 2011) Sitzungen haben die Fraktionen von CDU und FDP Änderungen an ihrem für den in der Septembersitzung des Landtages (14.-16. September 2011) zur Verabschiedung anstehenden Entwurf eines Glücksspielgesetzes beschlossen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;"CDU und FDP sind sich einig, dass die abschließende dritte Lesung des Entwurfs für ein Glücksspielgesetz in der Septembersitzung stattfinden wird", erklärten Arp, Kalinka und Kubicki heute (06. September 2011) in Kiel.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Der aktuell geltende Glücksspielstaatsvertrag endet zum Jahreswechsel. Die von den 15 anderen Bundesländern im Entwurf vorgelegte Nachfolgeregelung wurde im Notifizierungsverfahren von der EU-Kommission scharf kritisiert, während der zur Beschlussfassung anstehende schleswig-holsteinische Entwurf wettbewerbsrechtlich notifiziert wurde.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;"Unsere Landesbehörden können sich damit auf das Ende des aktuellen Glücksspielstaatsvertrages der 16 Bundesländer einstellen und die nötigen Weichenstellungen für eine verfassungs- und europarechtskonforme Regelung vornehmen", erklärte FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;CDU und FDP in Schleswig-Holstein lassen die Tür jedoch bis März 2012 weiterhin für eine länderübergreifende Lösung geöffnet:&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;"Wir haben immer gesagt, dass eine schleswig-holsteinische Einzellösung in Zeiten zunehmender internationaler Zusammenarbeit und einer weltweiten Vernetzung nicht unserebevorzugte Lösung ist. Und wir nehmen nach der eindeutigen begründeten Stellungnahme der EU zum Entwurf der anderen 15 Bundesländer durchaus Bewegung wahr. Deshalb geben wir die Hoffnung nicht auf, dass es doch noch zu einer gemeinsamen Lösung kommen wird", betonte der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Fraktion, Hans-Jörn Arp.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Konzessionen, die auf der Grundlage des neuen schleswig-holsteinischen Glücksspielgesetzes erteilt werden, gelten deshalb erst ab März 2012. Kubicki: "Bis dahin ist eine länderübergreifende Lösung möglich."&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Darüber hinaus wollen CDU und FDP dem Landtag eine Resolution vorlegen, nach der bereits in der Novembersitzung des Landtages ein erster Entwurf für ein eigenes Spielhallengesetz eingebracht werden soll. Die Eckpunkte sind in einem Antrag enthalten, der in der Septembersitzung des Landtages zur Verabschiedung vorgelegt wird. (siehe nachstehend)&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Werner Kalinka (CDU): "Dem ausufernden Automatenspiel - das nach Meinung aller Experten ein hohes Suchtpotential hat - muss und wird Einhalt geboten werden."&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Auch in anderen Bereichen der Suchtprävention seien noch weitere Verbesserungen vorgenommen worden, betonten die Abgeordneten.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;"Wir stärken die Kontrolle, werden über eine Verordnung die Zuverlässigkeitskriterien präzisieren, nehmen Berichtspflichten über die Wirksamkeit des Spielerschutzes auf und sorgen über einen Fachbeirat für den Ausschluss anstößiger Wetten", so Kalinka.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Kalinka: "Zudem ist von Wichtigkeit: Es wird keine Anstalt gegründet, wie ursprünglich im Entwurf der Koalitionsfraktionen vorgesehen, sondern die Landesregierung wird über die Vergabe der Lizenzen entscheiden. Diese werden zeitlich begrenzt.Lizenzen aus anderen EU-Ländern gelten nicht automatisch in Schleswig-Holstein."&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Darüber hinaus sollen Online-Konzessionen für Spielbanken nur für die in Schleswig-Holstein ansässigen Spielbanken erteilt werden.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Der Sport erhielte eine feste Zusage zur Förderung, und auch der Verbraucherschutz werde finanziell gestärkt.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Kubicki: "Die Glücksspielaufsicht wird durch die bewährten Behörden im Innenministerium erfolgen - und das kostendeckend durch die erhobenen Gebühren. Damit können wir auf die ursprünglich geplante neue Aufsichtsbehörde verzichten."&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Resolution hat folgenden Wortlaut:&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;b&gt;Eckpunkte für ein Spielhallengesetz&lt;br /&gt;&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;Zu TOP 2 in der 20. Tagung des Schleswig-Holsteinischen Landtages Der Landtag wolle beschließen:&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;In den letzten Jahren hat die Zahl der Spielhallen in einer Weise zugenommen, die teilweise besorgniserregende Ausmaße angenommen hat. Insbesondere auch aus Gründen des Spieler- und Jugendschutzes sowie der Suchtprävention ist ein ordnungsrechtlicher Rahmen für die Errichtung und den Betrieb von Spielhallen erforderlich, der Fehlentwicklungen verhindert und helfen kann, die Zunahme von Spielhallen zu verhindern, die Entwicklung zu ordnen und in maßvolle Bahnen zu führen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Der Landtag fordert die Landesregierung auf, bis zur Plenartagung des Schleswig-Holsteinischen Landtages im November 2011 den Entwurf eines Spielhallengesetzes vorzulegen, der folgende Eckpunkte umfasst:&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;1. Einführung von Mindestabständen zu bereits bestehenden Spielhallen,&lt;br /&gt;2. Verbot von Mehrfachkonzessionen (d.h. pro Gebäude ist nur noch eine Spielhalle erlaubt),&lt;br /&gt;3. Keine Erlaubnis für Spielhallen in der Nähe von Kinder- und Jugendeinrichtungen,&lt;br /&gt;4. Keine Zulässigkeit von Sportwetten in Spielhallen,&lt;br /&gt;5. Einführung einer täglichen Sperrzeit von mindestens 7 Stunden und Einschränkungen des Spiels an Feiertagen,&lt;br /&gt;6. Verbot der Verabreichung von Speisen in Spielhallen,&lt;br /&gt;7. Ausweispflicht für Spieler,&lt;br /&gt;8. Keine Schaffung zusätzlicher Anreize durch die äußere Gestaltung einer Spielhalle.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Zusammen mit dem Glücksspielgesetz für Schleswig-Holstein wird damit ein rechtlicher Rahmen für das Glücksspielwesen geschaffen, der alle Aspekte des Glücksspiels und des gewerblichen Spiels umfasst. Damit ist Schleswig-Holsein das einzige Bundesland, das sich umfassend sowohl für eine europarechtliche Vereinbarkeit des Glücksspielrechts als auch in gleicher Weise konsequent für den Spieler- und Jugendschutz einsetzt.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Werner Kalinka und Fraktion&lt;br /&gt;Gerrit Koch und Fraktion&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Pressesprecher&lt;br /&gt;Dirk Hundertmark&lt;br /&gt;Landeshaus, 24105 Kiel&lt;br /&gt;Telefon 0431-988-1440&lt;br /&gt;Telefax 0431-988-1443&lt;br /&gt;E-mail: info@cdu.ltsh.de&lt;br /&gt;Internet: http://www.cdu.ltsh.de&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Pressesprecher&lt;br /&gt;Frank Zabel&lt;br /&gt;Postfach 7121, 24171 Kiel&lt;br /&gt;Telefon 0431-988-1488&lt;br /&gt;Telefax 0431-988-1497&lt;br /&gt;E-mail: presse@fdp-sh.de&lt;br /&gt;Internet: http://www.fdp-sh.de&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;www.wettrecht.de
Tel. 0700 / WETTRECHT&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/6045690400443144818-6601469471077459106?l=wettrecht.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://wettrecht.blogspot.com/feeds/6601469471077459106/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=6045690400443144818&amp;postID=6601469471077459106&amp;isPopup=true' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6045690400443144818/posts/default/6601469471077459106'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6045690400443144818/posts/default/6601469471077459106'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://wettrecht.blogspot.com/2011/09/hans-jorn-arp-werner-kalinka-und.html' title='Hans-Jörn Arp, Werner Kalinka und Wolfgang Kubicki zum Glücksspielgesetzentwurf'/><author><name>RA Martin Arendts</name><uri>http://www.blogger.com/profile/09553461844311404465</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-6045690400443144818.post-5214566661561715999</id><published>2011-08-29T10:49:00.000Z</published><updated>2011-08-29T10:49:50.340Z</updated><title type='text'>Podiumsdiskussion zur Sportwettenregulierung auf der Medienwoche</title><content type='html'>&lt;b&gt;Regulierung im SPORTWETTEN-MARKT&lt;/b&gt;, &lt;br /&gt;Montag, 05.09.2011, 16:30 - 18:00, Bereich Medienpolitik / Filmpolitik&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;b&gt;Chancen durch sinnvolle Regulierung? Medien und Anbieter in einem liberalisierten Sportwettenmarkt &lt;/b&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Goldmedia-Geschäftsführer Prof. Dr. Klaus Goldhammer hält die Key Note.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;In der Diskussion melden sich zu Wort (Moderation Ulli Potofski,&lt;br /&gt;Journalist):&lt;br /&gt;Hans-Jörn Arp, Stellvertretender Vorsitzender der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag &lt;br /&gt;Frank Bohmann, Geschäftsführer, Toyota Handball-Bundesliga &lt;br /&gt;Thomas Deissenberger, Vorsitzender der Geschäftsführung  und CEO, Constantin Sport Marketing &lt;br /&gt;Dr. Peter Haas, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Sprecher der digibet-Gruppe &lt;br /&gt;Markus Maul, Rechtsanwalt, Präsident Verband Europäischer Wettunternehmer (VEWU)&lt;br /&gt;Bernd Schiphorst, Aufsichtsratsvorsitzender Hertha BSC, Senior Adviser WMP EuroComAG &lt;br /&gt;Dr. Dietrich von Klaeden, Leiter Regierungsbeziehungen, Axel Springer AG &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;http://www.medienwoche.de/item/2011/prof-dr-klaus-goldhammer&lt;br /&gt;&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;www.wettrecht.de
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Das hat der Bundesgerichtshof mit Urteilen vom 17.8.2011 in drei Verfahren abschließend entschieden. Nun müssen die Oberlandesgerichte Hamm bzw. Naumburg in der Sache entscheiden. In einem dritten Verfahren wies der BGH die Revision der Lotto Rheinland-Pfalz GmbH gegen die Verurteilung wegen mangelhaftem Minderjährigenschutz zurück. Somit ist das Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz rechtskräftig.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;In der Vergangenheit hatten die Gesellschaften des Deutschen Lotto- und Totoblocks (DLTB) immer wieder versucht, sich durch alle Instanzen mit dem Vorwurf des Rechtsmissbrauchs den wettbewerbsrechtlichen Kontrollen durch den GIG Verband für Gewerbetreibende im Glücksspielwesen e.V. zu entziehen und damit eine gefürchtete Aufsicht über ihr Marktverhalten auszuschalten. "Die Lottogesellschaften verstoßen immer wieder und mit großer Hartnäckigkeit gegen den Glücksspielstaatsvertrag, wie wir in der Vergangenheit vielfach dokumentiert haben", so Prof. Dr. Rainer Jacobs, Vorstandsvorsitzender des GIG. "Nach den heutigen Entscheidungen des Bundesgerichtshofes können Verstöße staatlicher Lottogesellschaften gegen den Glücksspielstaatsvertrag weiterhin von uns verfolgt werden; dadurch ist eine wirksame Kontrolle des Marktverhaltens der staatlichen Lottogesellschaften durch die Zivilgerichte gewährleistet." Anders als bei privaten Marktteilnehmern, waren die zuständigen Glücksspielaufsichtsbehörden bislang in solchen Fällen so gut wie nicht tätig geworden.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Verfahren im Einzelnen:&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;In dem Revisionsverfahren gegen die Westdeutsche Lotterie GmbH &amp; Co. OHG ging es um mangelnden Minderjährigenschutz in den Annahmestellen von Westlotto (I ZR 148/10). Der GIG hatte zunächst eine einstweilige Verfügung des LG Münster gegen die Blockgesellschaft erwirkt – 022 O 70/09. In dem nachfolgenden Hauptsacheverfahren hatte das LG Münster durch Urteil vom 29.10.2009 die Klage dann aber als unzulässig abgewiesen, weil der GIG rechtsmissbräuchlich handele, indem er nur gegen Blockgesellschaften, nicht aber gegen eigene Mitglieder vorgehe – O22 O 111/09. Die dagegen gerichtete Berufung hat das OLG Hamm mit Urteil vom 13.7.2010 – I-4 U 21/10 – zurückgewiesen, dem GIG die Aktivlegitimation abgesprochen und sich ebenfalls auf den Standpunkt gestellt, der GIG handele rechtsmissbräuchlich. Diese Rechtsansicht hat der BGH in seinem Urteil als fehlerhaft beanstandet. Das OLG Hamm muss jetzt in der Sache entscheiden.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Im Verfahren gegen die Lotto Rheinland-Pfalz GmbH hatte der GIG ebenfalls mangelhaften Minderjährigenschutz beanstandet und durch Testkäufe belegt. Nach Erlass einer einstweiligen Verfügung durch das LG Koblenz – 4 HK O 74/09 – hat der GIG Hauptsachenklage erhoben – 4 HK O 121/09. In diesem Verfahren hatte das LG Koblenz mit Urteil vom 2.3.2010 die Klage als unzulässig abgewiesen; der GIG handele rechtsmissbräuchlich, weil er systematisch eigene Mitglieder schone. Die dagegen gerichtete Berufung zum OLG Koblenz hatte Erfolg – 9 U 258/10. Mit Urteil vom 1.12.2010 konnte das OLG Koblenz einen Rechtsmissbrauch nicht erkennen und verurteilte die Blockgesellschaft, es zu unterlassen, bei geschäftlichen Handlungen im Bereich des Glücksspielwesens Personen unter 18 Jahren (Minderjährige) durch den Verkauf von Rubbellosen die Teilnahme an öffentlichen Glücksspielen zu ermöglichen und/oder diese Handlung durch Dritte zu begehen. Die Blockgesellschaft hatte gegen das Urteil Revision eingelegt – BGH I ZR 115/10 – I ZR 223/10. Den Vorwurf des Rechtsmissbrauchs hat der BGH auch hier als unbegründet verworfen. Das Urteil des OLG Koblenz ist damit rechtskräftig.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Im dritten Verfahren ging es um die Internet-Webseite "Glücksspirale" der Lotto-Toto GmbH Sachsen-Anhalt. Sie verstößt nach Ansicht des GIG gegen das Internet-Werbeverbot (§ 5 Abs. 3 GlüStV). Mit Urteil vom 6.11.2009 hat das LG Magdeburg der Klage hinsichtlich der Internet-Werbung stattgegeben – 36 O 88/09. Auf die dagegen gerichtete Berufung der Blockgesellschaft hatte das OLG Naumburg mit Urteil vom 8.6.2010 die Klage als unzulässig abgewiesen - 10 U 61/09.Hs; der GIG handele rechtsmissbräuchlich, weil er nicht gegen eigene Mitglieder vorgehe, sondern nur gegen Blockgesellschaften. Auf die Revision des GIG hat der BGH auch in diesem Verfahren den Vorwurf des Rechtsmissbrauchs zurückgewiesen - I ZR 115/10. Das OLG Naumburg muss jetzt in der Sache entscheiden.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;GIG – Verband für Gewerbetreibende im Glücksspielwesen e.V.&lt;br /&gt;Im MediaPark 8&lt;br /&gt;50670 Köln&lt;br /&gt;www.gig-verband.de &lt;div class="blogger-post-footer"&gt;www.wettrecht.de
Tel. 0700 / WETTRECHT&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/6045690400443144818-3195646329956635698?l=wettrecht.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://wettrecht.blogspot.com/feeds/3195646329956635698/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=6045690400443144818&amp;postID=3195646329956635698&amp;isPopup=true' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6045690400443144818/posts/default/3195646329956635698'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6045690400443144818/posts/default/3195646329956635698'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://wettrecht.blogspot.com/2011/08/gig-staatliche-lottogesellschaften.html' title='GIG: Staatliche Lottogesellschaften scheitern vor dem BGH'/><author><name>RA Martin Arendts</name><uri>http://www.blogger.com/profile/09553461844311404465</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-6045690400443144818.post-5803303992408101785</id><published>2011-08-12T11:27:00.000Z</published><updated>2011-08-12T11:27:23.792Z</updated><title type='text'>OLG Hamburg: Hanseatisches Oberlandesgericht verbietet Lotto-Werbung auf Linienbussen - Werbekampagne verstößt gegen Glücksspielstaatsvertrag</title><content type='html'>&lt;b&gt;Pressemitteilung des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 11. August 2011&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Das Hanseatische Oberlandesgericht hat in einem heute verkündeten Urteil der Lotto Hamburg GmbH verboten, mit einer bestimmten Werbekampagne auf öffentlichen Linienbussen für ihre Glücksspiele "Lotto" und "Keno" zu werben, da die Werbung gegen den Glücksspielstaatsvertrag verstoße.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die beklagte Lotto Hamburg GmbH ist ein staatliches Glücksspielunternehmen, das im Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg exklusiv eine gesetzlich festgelegte Zahl von Glücksspielen veranstaltet, zu denen auch die Lotterie "Lotto 6 aus 49" und "Keno – Die tägliche Lotterie" gehören. Zu Werbezwecken ließ die Beklagte einige Busse der öffentlichen Verkehrsbetriebe in Hamburg mit Aufschriften versehen, die u.a. lauteten "Lotto Guter Tipp", "Fahrscheine vorn – Spielscheine am Kiosk" und "Jeden Tag Gewinne bis 1 Million € Keno die tägliche Zahlenlotterie".&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Diese Werbung hat der für wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten zuständige 3. Zivilsenat nun auf eine Klage des Verbandes für Gewerbetreibende im Glücksspielwesen e.V. verboten. Zur Begründung führte der Senat aus, die Werbung verstoße in ihrer konkreten Gestaltung gegen das im Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) verankerte Sachlichkeitsgebot und sei deshalb wettbewerbswidrig.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Der GlüStV sehe vor, dass sich die Werbung für öffentliches Glücksspiel auf Information und Aufklärung über die Möglichkeiten des Glücksspiels zu beschränken habe. Dahinter stehe insbesondere das Ziel, das Glücksspielangebot zu begrenzen und den in der Bevölkerung bereits vorhandenen Spieltrieb in geordnete Bahnen zu lenken. Gleichzeitig solle aber verhindert werden, dass Spiel- und Wettsucht entstünden. Werbung sei deshalb unzulässig, wenn Text und Aufmachung von einem noch nicht zum Glücksspiel Entschlossenen als Motivierung zum Glücksspiel verstanden werden müssten. Das sei bei der Werbekampagne der Beklagten der Fall. Der Werbeaussage "Lotto Guter Tipp" könne keine Informationen über das konkrete Spiel "Lotto" entnommen werden. Stattdessen enthalte sie eine positive Wertung, die dazu anrege, an dem Spiel teilzunehmen. Durch die gewählte Formulierung werde vermittelt, dass das Lottospiel eine sinnvolle, nützliche, empfehlenswerte Beschäftigung, also eine "gute Idee" sei. Aber auch der Hinweis auf die täglichen Gewinne bei Keno sei in der konkreten Form unzulässig. Zwar dürfe grundsätzlich über Art und Höhe der Gewinne informiert werden. Die Beklagte habe aber die in diesem Zusammenhang vorgeschriebenen Warnhinweise zu Jugendschutz und Suchtgefahren allzu unauffällig und in so kleiner Drucktype gestaltet, dass sie auf den fahrenden Bussen nicht lesbar gewesen seien. Schließlich lasse die Gegenüberstellung "Fahrscheine vorn – Spielscheine am Kiosk" die Spielscheine als Gegenstände des täglichen Bedarfs wie Busfahrscheine erscheinen. Damit erhalte das Lottospiel den Anstrich einer sozialadäquaten Verhaltensweise, was ebenfalls mit dem Sachlichkeitsgebot nicht vereinbar sei.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Das Aktenzeichen des Verfahrens lautet 3 U 145/09. Der Senat hat die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;www.wettrecht.de
Tel. 0700 / WETTRECHT&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/6045690400443144818-5803303992408101785?l=wettrecht.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://wettrecht.blogspot.com/feeds/5803303992408101785/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=6045690400443144818&amp;postID=5803303992408101785&amp;isPopup=true' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6045690400443144818/posts/default/5803303992408101785'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6045690400443144818/posts/default/5803303992408101785'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://wettrecht.blogspot.com/2011/08/olg-hamburg-hanseatisches.html' title='OLG Hamburg: Hanseatisches Oberlandesgericht verbietet Lotto-Werbung auf Linienbussen - Werbekampagne verstößt gegen Glücksspielstaatsvertrag'/><author><name>RA Martin Arendts</name><uri>http://www.blogger.com/profile/09553461844311404465</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-6045690400443144818.post-7538840318830733051</id><published>2011-08-11T17:35:00.002Z</published><updated>2011-08-11T17:35:56.745Z</updated><title type='text'>GIG: Schwarzer Donnerstag für Lotto Hamburg</title><content type='html'>&lt;b&gt;OLG Hamburg verbietet Werbung auf Bussen, Zeitungsbeilagen und Werbung im Internet&lt;br /&gt;&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;11.08.2011 (Köln) – In gleich drei Fällen verurteilte das Oberlandesgericht Hamburg heute die Lotto Hamburg GmbH wegen Verstößen gegen den Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV). Ein viertes Verfahren vor dem OLG wegen mangelhaften Minderjährigenschutzes in den Annahmestellen ist noch anhängig. In allen Fällen hatte der GIG Verband für Gewerbetreibende im Glücksspielswesen geklagt, um die Monopolgesellschaft auf die Einhaltung des GlüStV zu verpflichten. Das Landgericht Hamburg hatte seinerzeit zwei Klagen mit dem Hinweis, der GIG handele aufgrund einseitiger wettbewerbsrechtlicher Inanspruchnahme der Gesellschaften des Deutschen Lotto- und Totoblocks rechtsmissbräuchlich, als unzulässig abgewiesen und in einem weiteren Verfahren keinen Rechtsverstoß gesehen. Das OLG hat nun den Vorwurf des Rechtsmissbrauchs verneint und dem Verband darüber hinaus in der Sache Recht gegeben.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Mit den heutigen Urteilen muss die staatliche Lottogesellschaft ihre Werbung für Lotto und/oder KENO auf den Linienbussen in Hamburg entfernen (Az. 3 U 145/09). Darüber hinaus untersagte das OLG die Zeitungsbeilage von Lottoscheinen für "6aus49" und GlücksSpirale" (3 U 39/11). Ebenso empfindlich dürfte es Lotto Hamburg treffen, dass ihr zudem die Internetwerbung für den so genannten "Team Tipp" untersagt worden ist (Az. 3 U 181/10).&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;b&gt;Quelle: GIG – Verband für Gewerbetreibende im Glücksspielwesen e.V.&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;www.wettrecht.de
Tel. 0700 / WETTRECHT&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/6045690400443144818-7538840318830733051?l=wettrecht.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://wettrecht.blogspot.com/feeds/7538840318830733051/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=6045690400443144818&amp;postID=7538840318830733051&amp;isPopup=true' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6045690400443144818/posts/default/7538840318830733051'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6045690400443144818/posts/default/7538840318830733051'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://wettrecht.blogspot.com/2011/08/gig-schwarzer-donnerstag-fur-lotto.html' title='GIG: Schwarzer Donnerstag für Lotto Hamburg'/><author><name>RA Martin Arendts</name><uri>http://www.blogger.com/profile/09553461844311404465</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-6045690400443144818.post-6570584877382393613</id><published>2011-08-09T11:52:00.003Z</published><updated>2011-08-09T15:12:58.911Z</updated><title type='text'>OLG Köln: Oberlandesgericht hebt einstweilige Verfügung des Landgerichts Köln zur Teilnahme von Personen in Privatinsolvenz und von Personen, die als Empfänger von Arbeitrslosengeld II einen Spieleinsatz von 50,50 Euro riskieren, an Sportwetten auf</title><content type='html'>&lt;b&gt;Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Köln vom 5. August 2011&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln hat heute (Freitag, 05.08.2011) in der Berufungsinstanz in einem einstweiligen Verfügungsverfahren mündlich verhandelt und ein Urteil des Landgerichts Köln vom 05.05.2011 zur Ermöglichung der Teilnahme an Sportwetten von Personen, von denen bekannt geworden ist, dass sie überschuldet sind (Privatinsolvenz) oder dass sie in Relation zu ihrem Einkommen unverhältnismäßige Spieleinsätze riskieren (Empfänger von Arbeitslosengeld II mit Spieleinsatz von 50,50 Euro), abgeändert und den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung insoweit zurückgewiesen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Antragstellerin in dem einstweiligen Verfügungsverfahren ist eine in Malta ansässige Gesellschaft, die in Deutschland Glücksspiele vor allem über das Internet anbietet. Antragsgegnerin ist die Lotteriegesellschaft des Landes Nordrhein-Westfalen, die Westdeutsche Lotterie GmbH und Co. KG. Die Antragstellerin stützt ihren Unterlassungsantrag auf den Erwerb von Wettscheinen der Sportwette Oddset durch mehrere Testpersonen in Annahmestellen der Antragsgegnerin in Köln, Hürth und Wesseling. Sie macht geltend, seitens der Antragsgegnerin sei gegen Marktverhaltensregeln des Glücksspielstaatsvertrages (GlüStV) verstoßen worden, indem in verschiedenen Annahmestellen unter anderem einer Person in Privatinsolvenz sowie einem Empfänger von Arbeitslosengeld II (auch Hartz IV genannt) mit einem Spieleinsatz vom 50,50 Euro die Teilnahme an Sportwetten ermöglicht worden sei. Den Mitarbeitern in der Annahmestelle sei aufgrund eines Gesprächs in der Annahmestelle bekannt gewesen, dass der Erwerber der Wettscheine sich - in einem Fall - in Privatinsolvenz befunden habe und daher überschuldet sei und - in dem anderen Fall - Arbeitslosengeld II beziehe und über kein Vermögen verfüge.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Das Landgericht Köln hatte mit Urteil vom 05.05.2011 gestützt auf die eidesstattlichen Versicherungen der Testpersonen seine einstweilige Verfügung bestätigt, mit der Antragsgegnerin aufgegeben worden war, es zu unterlassen, den Spielern in den genannten Konstellationen die Teilnahme an Sportwetten zu ermöglichen. Das Urteil des Landgerichts Köln vom 05.05.2011 hatte zudem die Verurteilung der Antragsgegnerin zur Unterlassung einer Glücksspielteilnahme von spielgesperrten Personen und Minderjährigen ohne ausreichende Kontrolle seitens der Annahmestellen zum Gegenstand. Insoweit hat die Antragsgegnerin in der mündlichen Verhandlung vor dem Oberlandesgericht ihre Berufung zurückgenommen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Der Senat ist der Auffassung, dass die Voraussetzungen für einen Unterlassungsanspruch nach § 4 Nr. 11 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), § 8 Abs. 2 des Glücksspielstaatsvertrages (GlüStV) nicht glaubhaft gemacht sind. Aus den Regelungen in §§ 8 Abs. 2, 21 Abs. 3 GlüStV ergebe sich ein sofortiges Spielverbot - wie von der Antragstellerin geltend gemacht - ohne die in § 12 Abs. 3 des Ausführungsgesetzes NRW zum Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV AG NRW) vorgesehene Anhörung des Spielers und Überprüfung der bekannt gewordenen Umstände nicht. Überdies könne nicht verlangt werden, die genannten Personen unmittelbar - ohne Einhaltung des in § 12 Abs. 3 GlüStV AG NRW vorgesehenen Prüfungsverfahrens - in die Sperrkartei aufzunehmen. Schließlich hat der Senat in der mündlichen Verhandlung Bedenken geäußert, ob die Antragstellerin die tatsächlichen Voraussetzungen dafür, dass den Mitarbeitern der Annahmestellen aufgrund Wahrnehmung bekannt geworden ist, dass die (Test-)Personen überschuldet sind oder als Empfänger von Arbeitslosengeld II unverhältnismäßige Spieleinsätze riskieren, ausreichend glaubhaft gemacht hat.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Gegen das Urteil des 6. Zivilsenats in dem einstweiligen Verfügungsverfahren ist ein Rechtsmittel nicht gegeben. Die Antragstellerin kann die geltend gemachten Ansprüche in einem Hauptsacheverfahren weiter verfolgen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die schriftliche Urteilsbegründung wird voraussichtlich im September 2011 vorliegen. Die Entscheidung wird nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsbegründung in die Rechtsprechungsdatenbank des Landes Nordrhein-Westfalen "NRWE" (abrufbar unter www.nrwe.de) eingestellt.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Aktenzeichen:&lt;br /&gt;OLG Köln 6 U 80/11&lt;br /&gt;LG Köln, Urteil vom 05.05.2011 - 81 O 18/11&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;§ 8 Abs. 2 Glückspielstaatsvertrag (GlüStV): &lt;i&gt;Die zur Teilnahme am Sperrsystem verpflichteten Veranstalter sperren Personen, die dies beantragen (Selbstsperre) oder von denen sie aufgrund der Wahrnehmung ihres Personals oder aufgrund von Meldungen Dritter wissen oder aufgrund sonstiger tatsächlicher Anhaltspunkte annehmen müssen, dass sie spielsuchtgefährdet oder überschuldet sind, ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen oder Spieleinsätze riskieren, die in keinem Verhältnis zu ihrem Einkommen oder Vermögen stehen (Fremdsperre)&lt;/i&gt;.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;§ 21 Abs. 3 Satz 1 GlüStV: &lt;i&gt;Gesperrte Spieler dürfen an Wetten nicht teilnehmen.&lt;br /&gt;&lt;/i&gt;&lt;br /&gt;§ 12 Abs. 3 Gesetz zur Ausführung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland des Landes Nordrhein-Westfalen (GlüStV AG NRW): &lt;i&gt;Im Fall der Fremdsperre ist der betroffene Spieler vor Aufnahme in die gemeinsame Sperrdatei unverzüglich anzuhören. Stimmt er der Fremdsperre nicht zu, sind die der Fremdsperre zugrundeliegenden Tatsachen durch geeignete Maßnahmen zu überprüfen.&lt;/i&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;§ 4 Nr. 11 Gesetz über den unlauteren Wettbewerb (UWG): &lt;i&gt;Unlauter handelt insbesondere, wer einer gesetzlichen Vorschrift zuwiderhandelt, die auch dazu bestimmt ist, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln.&lt;/i&gt;&lt;br /&gt;&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;www.wettrecht.de
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Tel. 0700 / WETTRECHT&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/6045690400443144818-7256006937189954196?l=wettrecht.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://wettrecht.blogspot.com/feeds/7256006937189954196/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=6045690400443144818&amp;postID=7256006937189954196&amp;isPopup=true' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6045690400443144818/posts/default/7256006937189954196'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6045690400443144818/posts/default/7256006937189954196'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://wettrecht.blogspot.com/2011/07/dosb-begrut-eu-stellungnahme-zum.html' title='DOSB begrüßt EU-Stellungnahme zum Glücksspielstaatsvertrag'/><author><name>RA Martin Arendts</name><uri>http://www.blogger.com/profile/09553461844311404465</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-6045690400443144818.post-9174626666919294437</id><published>2011-07-21T17:00:00.000+01:00</published><updated>2011-07-21T17:00:18.604+01:00</updated><title type='text'>JAXX-Tochter myBet.com erhält Sportwettlizenz in Belgien</title><content type='html'>Kiel, 21. Juli 2011 - myBet.com hat eine Lizenz zur Veranstaltung von Sportwetten in Belgien erhalten. Mit der sich über alle drei Regionen Belgiens erstreckenden Genehmigung erhält myBet.com ab sofort die Möglichkeit, Sportwetten in einer nicht begrenzten Anzahl von Wettshops anzubieten. Die ersten myBet-Shops sollen bereits in den nächsten Tagen eröffnet werden.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Lizenznehmerin ist die QED Belgium SPRL, ein neu gegründetes Unternehmen der JAXX-Gruppe. Die sogenannte "F1-Lizenz" umfasst zunächst das Angebot von Sportwetten im stationären Bereich (Wettshops). Sobald das regulatorische Rahmenwerk für das Internet feststeht, ist eine rasche Erweiterung der Genehmigung auf Online-Angebote ("F1+") zu erwarten, da myBet.com zu den offiziellen Teilnehmern der von der belgischen Gaming Commission eingesetzten "Internet Test Group" gehört.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Erst vor kurzem hatte die belgische Regierung ein Gesetz zur Neuregulierung des Glücksspielmarkts verabschiedet. Ähnlich wie zuvor Italien, Frankreich, Dänemark oder Spanien, folgte im April auch Belgien dem allgemeinen Trend in der EU, Monopole abzubauen und private Anbieter von Glücksspielen in einem regulierten Umfeld zuzulassen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Mathias Dahms, Vorstandssprecher der JAXX SE: "Während die Deutschen Bundesländer, außer Schleswig-Holstein, mit ihrem Protektionismus in der EU zunehmend in Isolation geraten, liefert Belgien ein weiteres gutes Beispiel dafür, wie ein Markt für Glücksspiele sinnvoll und liberal reguliert werden kann - ohne dabei die Entfaltung von Wettbewerb im Keim zu ersticken oder sensible Themen wie Spielerschutz und Spielsucht zu vernachlässigen. Wir freuen uns darauf, uns mit einer so großartigen Marke wie myBet.com dem Wettbewerb auf dem belgischen Markt zu stellen."&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;b&gt;Über JAXX:&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;Die im Prime Standard der Deutschen Börse notierte JAXX SE ist eine Finanzholding, die Beteiligungen an internationalen Unternehmen der Glücksspielbranche hält. Derzeit ist JAXX an Unternehmen in Deutschland, England, Spanien, Österreich, Malta und Belgien beteiligt. Der Hauptsitz der JAXX SE befindet sich in Kiel. Die Beteiligungsunternehmen bilden das gesamte Spektrum der Games- und Gambling-Branche ab. Abhängig von der regulatorischen Länderstruktur vermitteln oder vermarkten sie Sport- und Pferdewetten, Lotterien oder Casino- und Pokerspiele. Die Aktien der JAXX SE werden seit 1999 an der Deutschen Börse unter der ISIN DE000A0JRU67 gehandelt.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;b&gt;Kontakt&lt;/b&gt;:&lt;br /&gt;JAXX SE Investor Relations &amp; Corporate Communications &lt;br /&gt;Stefan Zenker Tel.: (040) 85 37 88 47 Mail: stefan.zenker@jaxx.com&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;www.wettrecht.de
Tel. 0700 / WETTRECHT&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/6045690400443144818-9174626666919294437?l=wettrecht.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://wettrecht.blogspot.com/feeds/9174626666919294437/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=6045690400443144818&amp;postID=9174626666919294437&amp;isPopup=true' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6045690400443144818/posts/default/9174626666919294437'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6045690400443144818/posts/default/9174626666919294437'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://wettrecht.blogspot.com/2011/07/jaxx-tochter-mybetcom-erhalt.html' title='JAXX-Tochter myBet.com erhält Sportwettlizenz in Belgien'/><author><name>RA Martin Arendts</name><uri>http://www.blogger.com/profile/09553461844311404465</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-6045690400443144818.post-3552912256685827090</id><published>2011-07-19T15:47:00.002+01:00</published><updated>2011-07-19T15:47:47.611+01:00</updated><title type='text'>Hans-Jörn Arp und Wolfgang Kubicki zum Glücksspielstaatsvertrag: Die 15 Ministerpräsidenten haben sich verzockt und setzen das Lottomonopol des Staates aufs Spiel!</title><content type='html'>Die Fraktionen von CDU und FDP im Schleswig-Holsteinischen Landtag sehen nach der ersten Reaktion aus Brüssel auf den Entwurf der 15 anderen Bundesländer für einen neuen Glücksspielstaatsvertrag zum Jahreswechsel das Lottomonopol des Staates in Deutschland akut bedroht. Gleichzeitig kündigten der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Fraktion, Hans-Jörn Arp, und FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki an, in Kürze die "technische Notifizierung" des schleswig-holsteinischen Weges vorzunehmen. Damit wird der EU-Kommission die konkrete Umsetzung des bereits notifizierten Entwurfs für ein schleswig-holsteinisches Glücksspielgesetz angezeigt.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;"Da kommt noch einmal eine schallende Ohrfeige aus Brüssel. Die 15 Ministerpräsidenten haben sich hoffnungslos verzockt. Obwohl die europarechtlichen Rahmenbedingungen seit Jahren klar sind, wollten sie mit fadenscheinigen Begründungen die Öffnung und Regulierung des Online-Glücksspiels verhindern. Nun werden sie vollständig mit leeren Händen dastehen", erklärte FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Ein Problem für ganz Deutschland sei, dass nun auch das bewährte Veranstaltungsmonopol des Staates für Lotterien gefährdet sei, erklärte Hans-Jörn Arp (CDU). Denn in den verbleibenden Monaten werde es den 15 Bundesländern schon aus zeitlichen Gründen nicht mehr gelingen, ein EU-konformes Glücksspielrecht auf den Weg zu bringen. "Die gescheiterte Vorgehensweise der 15 anderen Bundesländer kann jetzt sogar dazu führen, dass es in Deutschland ab dem 1. Januar 2012 kein Veranstaltungsmonopol für Lotterien mehr geben wird. Unser gesamtes Glücksspielwesen droht zusammenzubrechen", betonte Arp. Bereits jetzt zeichne sich ab, dass Lotterien aus dem europäischen Ausland mit ihren erheblichen Jackpots auf den deutschen Markt drängen werden. Gleiches gelte für Wettanbieter.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;"Nach dem Vorgehen der 15 Ministerpräsidenten hätten wir ab Januar 2012 in Deutschland keine klare Rechtslage mehr. Dann haben wir in Deutschland Wildwest, und die Spieler haben keine Möglichkeit, zwischen seriösem und unseriösem Angebot zu unterscheiden, von Suchtprävention ganz zu schweigen. Das ist ein ungeuerlicher Vorgang", betonte Kubicki. Ziel Schleswig-Holsteins sei es nun, zumindest im eigenen Bundsland für Rechtssicherheit und klare ordnungspolitische Rahmenbedingungen zu sorgen. "Wir werden in Kürze auch mit der technischen Notifizierung unseres Glücksspielgesetzes beginnen", erklärten die beiden Abgeordneten. Die erste Notifizierung des schleswig-holsteinischen Gesetzes - an der der Entwurf der 15 Ministerpräsidenten offensichtlich bereits scheitere - sei vor mehreren Monaten ohne Beanstandung erfolgt. Ziel sei es, bis Ende des Jahres zumindest in Schleswig-Holstein ein europa- und verfassungsrechtskonformes Glücksspielwesen aufzubauen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;b&gt;Quelle: CDU- und FDP-Landtagsfraktionen im Schleswig-holsteinischen Landtag&lt;/b&gt;&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;www.wettrecht.de
Tel. 0700 / WETTRECHT&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/6045690400443144818-3552912256685827090?l=wettrecht.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://wettrecht.blogspot.com/feeds/3552912256685827090/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=6045690400443144818&amp;postID=3552912256685827090&amp;isPopup=true' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6045690400443144818/posts/default/3552912256685827090'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6045690400443144818/posts/default/3552912256685827090'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://wettrecht.blogspot.com/2011/07/hans-jorn-arp-und-wolfgang-kubicki-zum.html' title='Hans-Jörn Arp und Wolfgang Kubicki zum Glücksspielstaatsvertrag: Die 15 Ministerpräsidenten haben sich verzockt und setzen das Lottomonopol des Staates aufs Spiel!'/><author><name>RA Martin Arendts</name><uri>http://www.blogger.com/profile/09553461844311404465</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-6045690400443144818.post-2471234586138631724</id><published>2011-07-19T15:45:00.000+01:00</published><updated>2011-07-19T15:45:28.136+01:00</updated><title type='text'>Lotto informiert: Pressemitteilung des Deutschen Lotto- und Totoblocks zur Stellungnahme der EU-Kommission zum Thema Glücksspielstaatsvertrag</title><content type='html'>München - Die EU-Kommission hat sich gestern mit einer ausführlichen Stellungnahme zum Entwurf für einen neuen Glücksspielstaatsvertrag geäußert, den die Bundesländer im April 2011 bei der EU-Kommission notifiziert haben. Bei der Notifizierung handelt es sich um ein Transparenz- bzw. Informationsverfahren, das bei neuen Gesetzen standardmäßig durchgeführt wird. Es ist kein Genehmigungsverfahren, um Gesetze wie z. B. einen Staatsvertrag zu genehmigen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;In Ihrer Stellungnahme bittet die EU-Kommission die Bundesländer bis zum 18. August 2011 um weitere Informationen zur Begründung des Staatsvertrags. Insbesondere sollen die Bundesländer begründen, wie die Begrenzung der Anzahl der Sportwetten-Konzessionen dazu beitragen kann, das illegale Glücksspiel einzudämmen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die EU-Kommission erkennt in ihrer Stellungnahme ausdrücklich an, dass die kulturellen Besonderheiten in einem Mitgliedsland und die mit Glücksspiel einhergehenden schädlichen Folgen ein weites Ermessen der Mitgliedstaaten rechtfertigen. Es steht ihnen frei, wie sie das Glücksspiel im Einklang mit ihrer eigenen Werteordnung regeln wollen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die EU-Kommission betont in ihrer Stellungnahme weiter, dass auch die Einführung strenger Bedingungen für die Erteilung von Konzessionen zur Erreichung des Zieles der Lenkung der Verbrauchernachfrage in ein kontrolliertes System beitragen kann. Der Staatsvertragsentwurf enthält solche strengen Bedingungen und berücksichtigt damit, dass das Glücksspiel nicht wie ein Produkt wie jedes andere, sondern sensibel zu handhaben ist.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Bemerkenswert ist, dass die EU-Kommission den geplanten Steuersatz von 16,67 Prozent auf die Sportwetteneinsätze nicht als europarechtswidrig kritisiert. Kommerzielle Sportwettenanbieter hatten immer wieder von einer solchen Europarechtswidrigkeit gesprochen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Der DLTB ist zuversichtlich, dass die Länder als Gesetzgeber den neuen Glücksspielstaatsvertrag so ausgestalten und begründen werden, dass eine kohärente und systematische Regelung des Spielangebots und ein effektiver Spielerschutz gewährleistet bleiben. Die Behauptungen kommerzieller Anbieter, die EU-Kommission habe den Glücksspielstaatsvertrag "gekippt", treffen jedenfalls nicht zu.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;b&gt;Quelle: Deutscher Lotto- und Totoblock (DLTB)&lt;/b&gt;&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;www.wettrecht.de
Tel. 0700 / WETTRECHT&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/6045690400443144818-2471234586138631724?l=wettrecht.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://wettrecht.blogspot.com/feeds/2471234586138631724/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=6045690400443144818&amp;postID=2471234586138631724&amp;isPopup=true' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6045690400443144818/posts/default/2471234586138631724'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6045690400443144818/posts/default/2471234586138631724'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://wettrecht.blogspot.com/2011/07/lotto-informiert-pressemitteilung-des.html' title='Lotto informiert: Pressemitteilung des Deutschen Lotto- und Totoblocks zur Stellungnahme der EU-Kommission zum Thema Glücksspielstaatsvertrag'/><author><name>RA Martin Arendts</name><uri>http://www.blogger.com/profile/09553461844311404465</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry></feed>
