Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 27. Juli 2007 das öffentliche Angebot von Aktien der Gambling Casino Ltd., London, durch die Charax Investment Limited Partnership, St. George Place, GYE3ZG St Peter Port, Guernsey, UK, über ihre Internetseite "http://www.casino-shares.com" wegen Verstoßes gegen das Wertpapierprospektgesetz untersagt.
Die Gesellschaft bietet Anlegern in Deutschland über die Internetseite www.casino-shares.com Aktien der Gambling Casino Ltd., London, zum Kauf an. Die BaFin hat das öffentliche Angebot der Wertpapiere untersagt, weil die Gesellschaft bis heute keinen Wertpapierprospekt, der die nach dem Wertpapierprospektgesetz und der Verordnung (EG) Nr. 809/2004 vom 29. April 2004 erforderlichen Angaben enthält, bei der BaFin hinterlegt hat.
Die Untersagungsverfügung ist unanfechtbar.
Mitteilung der BaFin
Das Blog zur aktuellen rechtlichen Entwicklung bei Glücksspielen und Sportwetten: Informationen zu Spielbanken, Casino-Spielen, Lotterien, gewerblichen Spielvermittlern, Spielgemeinschaften, Rubbellosen, Glücksspielautomaten, Geschicklichkeitsspielen, Unterhaltungsspielen, Gewinnspielen, Hausverlosungen, Poker, Sportwetten, Pferdewetten, Finanzwetten, Wettbörsen, Sportzertifikaten, Informationsbörsen (prediction markets) sowie Event- und Informationsderivaten
Freitag, 12. Oktober 2007
Donnerstag, 11. Oktober 2007
Thomas Stritzl und Hans-Jörn Arp zum Glückspielstaatsvertrag: Das kann teuer werden!
Pressemitteilung der CDU-Landtagsfraktion Schleswig-Holstein
Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der schleswig-holsteinischen CDU-Landtagsfraktion, Thomas Stritzl, und Hans-Jörn Arp, MdL, sehen sich in ihren Bedenken gegen den geplanten Glückspielstaatsvertrag durch die Stellungnahme des Bundeskartellamts zum Entwurf des Schleswig-Holsteinischen Ausführungsgesetzes (die Stellungnahme ist unter folgendem Link öffentlich zugänglich: Stellungnahme) bestätigt:
"Das Bundeskartellamt hat in seiner Einlassung in den Landtag nicht nur umfangreich auf die Bedenken der EU-Kommission gegen den Glücksspielstaatsvertrag hingewiesen, sondern behält sich ausdrücklich vor, ein Verfahren wegen einer nach Artikel 81 EG-Vertrag verbotenen Marktaufteilung einzuleiten mit der Folge, dass die Behörde dies nicht nur untersagen, sondern auch mit Geldbußen ahnden kann", so Stritzl. In drei weiteren Punkten äußere das Bundeskartellamt erhebliche Bedenken, wolle aber einer Entscheidung der Europäischen Kommission nicht vorgreifen.
Hinzu käme das erhebliche Risiko, von gewerblichen Anbietern im Lottobereich in erheblichen Umfang auf Schadensersatz in Anspruch genommen zu werden.
Thomas Stritzl und Hans-Jörn Arp: "Diese Stellungnahme des Bundeskartellamtes ist ein weiterer Schuss vor den Bug der Verfasser des Entwurfs des Glücksspielstaatsvertrages und seines Ausführungsgesetzes. Diese Warnung muss Ernst genommen werden. Wenn nicht, kann das teuer werden und die Zeche muss dann die Landeskasse und damit der Steuerzahler zahlen".
Dirk Hundertmark
Pressesprecher der CDU-Landtagsfraktion Schleswig-Holstein
e-mail: dirk.hundertmark@cdu.ltsh.de
Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der schleswig-holsteinischen CDU-Landtagsfraktion, Thomas Stritzl, und Hans-Jörn Arp, MdL, sehen sich in ihren Bedenken gegen den geplanten Glückspielstaatsvertrag durch die Stellungnahme des Bundeskartellamts zum Entwurf des Schleswig-Holsteinischen Ausführungsgesetzes (die Stellungnahme ist unter folgendem Link öffentlich zugänglich: Stellungnahme) bestätigt:
"Das Bundeskartellamt hat in seiner Einlassung in den Landtag nicht nur umfangreich auf die Bedenken der EU-Kommission gegen den Glücksspielstaatsvertrag hingewiesen, sondern behält sich ausdrücklich vor, ein Verfahren wegen einer nach Artikel 81 EG-Vertrag verbotenen Marktaufteilung einzuleiten mit der Folge, dass die Behörde dies nicht nur untersagen, sondern auch mit Geldbußen ahnden kann", so Stritzl. In drei weiteren Punkten äußere das Bundeskartellamt erhebliche Bedenken, wolle aber einer Entscheidung der Europäischen Kommission nicht vorgreifen.
Hinzu käme das erhebliche Risiko, von gewerblichen Anbietern im Lottobereich in erheblichen Umfang auf Schadensersatz in Anspruch genommen zu werden.
Thomas Stritzl und Hans-Jörn Arp: "Diese Stellungnahme des Bundeskartellamtes ist ein weiterer Schuss vor den Bug der Verfasser des Entwurfs des Glücksspielstaatsvertrages und seines Ausführungsgesetzes. Diese Warnung muss Ernst genommen werden. Wenn nicht, kann das teuer werden und die Zeche muss dann die Landeskasse und damit der Steuerzahler zahlen".
Dirk Hundertmark
Pressesprecher der CDU-Landtagsfraktion Schleswig-Holstein
e-mail: dirk.hundertmark@cdu.ltsh.de
Verstoß gegen Unterlassungsvereinbarung wegen Gewinnspiel im Internet
LG Darmstadt, Urteil vom 8. Mai 2007, Az. 12 O 532/06
Leitsatz:
Hat sich ein Unternehmen verpflichtet, es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr die Teilnahme an einem Gewinnspiel im Internet davon abhängig zu machen, dass der Betreffende sich für eine kostenpflichtige Dienstleistung registrieren lässt, und wirbt es trotzdem auf einer Website mit der Aussage "schnell anmelden und gewinnen" für ein Gewinnspiel, liegt ein Verstoß gegen die Unterlassungerklärung vor. Ein klein geschriebener Hinweis am unteren Rand der Website, dass die Teilnahme an dem Gewinnspiel auch ohne Anmeldung und Registrierung möglich sei, reicht nicht aus, um den Eindruck einer Verknüpfung des Gewinnspiels mit der Inanspruchnahme der kostenpflichtigen Dienstleistung zu entkräften.
http://jurpc.de
Leitsatz:
Hat sich ein Unternehmen verpflichtet, es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr die Teilnahme an einem Gewinnspiel im Internet davon abhängig zu machen, dass der Betreffende sich für eine kostenpflichtige Dienstleistung registrieren lässt, und wirbt es trotzdem auf einer Website mit der Aussage "schnell anmelden und gewinnen" für ein Gewinnspiel, liegt ein Verstoß gegen die Unterlassungerklärung vor. Ein klein geschriebener Hinweis am unteren Rand der Website, dass die Teilnahme an dem Gewinnspiel auch ohne Anmeldung und Registrierung möglich sei, reicht nicht aus, um den Eindruck einer Verknüpfung des Gewinnspiels mit der Inanspruchnahme der kostenpflichtigen Dienstleistung zu entkräften.
http://jurpc.de
Mittwoch, 10. Oktober 2007
Dr. Johann Wadephul zum Glücksspielstaatsvertrag: Letzten Wink der EU mit dem Zaunpfahl wahrnehmen!
Pressemitteilung der CDU-Landtagsfraktion Schleswig-Holstein
Der schleswig-holsteinische CDU Fraktionsvorsitzende Dr. Johann Wadephul hat angesichts der erneuten Intervention der Europäischen Kommission gegen den geplanten neuen Glücksspielstaatsvertrag der Länder – in diesem Fall gegen einige geplante Ausführungsgesetze – die 16 Bundesländer erneut zum Nachdenken aufgefordert: "Die Intervention der EU–Kommission ist ein weiterer deutlicher Wink mit dem Zaunpfahl. Und es ist der letzte Wink, den wir wahrnehmen können, bevor wir das Glücksspielwesen in Deutschland in völlig in Unordnung bringen", erklärte Wadephul heute (11. Oktober 2007) in Kiel. Das Prinzip "Augen zu und durch", mit dem die Pläne zum neuen Glückspielstaatsvertrag bisher gegen den erklärten Rat nahezu aller Fachleute verfolgt worden seien, drohe augenscheinlich zu scheitern. "Mit jeder Stellungsnahme aus Brüssel wird deutlicher, dass Ministerpräsident Carstensen und die CDU-Landtagsfraktion mit ihren Zweifeln an diesem Staatsvertrag von Beginn an Recht hatten", so der CDU-Fraktionsvorsitzende. Die schleswig-holsteinische CDU-Landtagsfraktion hatte den geplanten Glücksspielstaatsvertrag von Begin an aufgrund offenkundiger verfassungs-, europa- und kartellrechtlicher Fehler abgelehnt.
In einigen Bundesländern – darunter aller Wahrscheinlichkeit nach auch Schleswig-Holstein – werde die neueste Brüsseler Intervention zwangsläufig dazu führen, dass die Ausführungsgesetze nicht zeitgerecht in Kraft treten könnten. Damit werde die Frist des Bundesverfassungsgerichts, im Bereich der Sportwetten bis Ende 2007 eine verfassungskonforme Regelung zu erreichen, verpasst. Das ohnehin schon unzumutbare rechtliche Chaos im Bereich der Sportwetten werde damit noch zunehmen. Gleiches gelte für die sich bereits jetzt abzeichnende Absenkung der aus den Glücksspielen erwirtschafteten Fördermittel für Sport und kulturelle Zwecke. "Ich rege aufgrund der nun wirklich bestehenden dramatischen Zeitknappheit erneut an, dem Bundesverfassungsgerichtsurteil zu folgen und nur den Sportwettenbereich bis zum Ende dieses Jahres neu zu regeln. Dazu liegt unser EU-rechtskonformer Vorschlag auf dem Tisch", so Wadephul.
Der CDU-Fraktionsvorsitzende erklärte abschließend, dass er auch angesichts der erneuten Intervention der Europäischen Kommission Wert auf eine einvernehmliche Regelung aller 16 Bundesländer lege: "Ein Alleingang eines Bundeslandes würde nur noch mehr Chaos anrichten, als der bislang geplante Glücksspielstaatsvertrag – obwohl das vor dem Hintergrund der neuesten Entwicklungen kaum noch möglich erscheint."
Dirk Hundertmark
Pressesprecher der CDU-Landtagsfraktion Schleswig-Holstein
e-mail: dirk.hundertmark@cdu.ltsh.de
Der schleswig-holsteinische CDU Fraktionsvorsitzende Dr. Johann Wadephul hat angesichts der erneuten Intervention der Europäischen Kommission gegen den geplanten neuen Glücksspielstaatsvertrag der Länder – in diesem Fall gegen einige geplante Ausführungsgesetze – die 16 Bundesländer erneut zum Nachdenken aufgefordert: "Die Intervention der EU–Kommission ist ein weiterer deutlicher Wink mit dem Zaunpfahl. Und es ist der letzte Wink, den wir wahrnehmen können, bevor wir das Glücksspielwesen in Deutschland in völlig in Unordnung bringen", erklärte Wadephul heute (11. Oktober 2007) in Kiel. Das Prinzip "Augen zu und durch", mit dem die Pläne zum neuen Glückspielstaatsvertrag bisher gegen den erklärten Rat nahezu aller Fachleute verfolgt worden seien, drohe augenscheinlich zu scheitern. "Mit jeder Stellungsnahme aus Brüssel wird deutlicher, dass Ministerpräsident Carstensen und die CDU-Landtagsfraktion mit ihren Zweifeln an diesem Staatsvertrag von Beginn an Recht hatten", so der CDU-Fraktionsvorsitzende. Die schleswig-holsteinische CDU-Landtagsfraktion hatte den geplanten Glücksspielstaatsvertrag von Begin an aufgrund offenkundiger verfassungs-, europa- und kartellrechtlicher Fehler abgelehnt.
In einigen Bundesländern – darunter aller Wahrscheinlichkeit nach auch Schleswig-Holstein – werde die neueste Brüsseler Intervention zwangsläufig dazu führen, dass die Ausführungsgesetze nicht zeitgerecht in Kraft treten könnten. Damit werde die Frist des Bundesverfassungsgerichts, im Bereich der Sportwetten bis Ende 2007 eine verfassungskonforme Regelung zu erreichen, verpasst. Das ohnehin schon unzumutbare rechtliche Chaos im Bereich der Sportwetten werde damit noch zunehmen. Gleiches gelte für die sich bereits jetzt abzeichnende Absenkung der aus den Glücksspielen erwirtschafteten Fördermittel für Sport und kulturelle Zwecke. "Ich rege aufgrund der nun wirklich bestehenden dramatischen Zeitknappheit erneut an, dem Bundesverfassungsgerichtsurteil zu folgen und nur den Sportwettenbereich bis zum Ende dieses Jahres neu zu regeln. Dazu liegt unser EU-rechtskonformer Vorschlag auf dem Tisch", so Wadephul.
Der CDU-Fraktionsvorsitzende erklärte abschließend, dass er auch angesichts der erneuten Intervention der Europäischen Kommission Wert auf eine einvernehmliche Regelung aller 16 Bundesländer lege: "Ein Alleingang eines Bundeslandes würde nur noch mehr Chaos anrichten, als der bislang geplante Glücksspielstaatsvertrag – obwohl das vor dem Hintergrund der neuesten Entwicklungen kaum noch möglich erscheint."
Dirk Hundertmark
Pressesprecher der CDU-Landtagsfraktion Schleswig-Holstein
e-mail: dirk.hundertmark@cdu.ltsh.de
Dienstag, 9. Oktober 2007
Deutscher Lottoverband: Bundesländer - Mit Ignoranz gegen EU-Gesetze
- Ausführungsgesetze zum Glückspielstaatsvertrag hätten angemeldet werden müssen
- Staatsvertrag kann jetzt nicht mehr fristgerecht in Kraft treten
- Länder riskieren Milliarden durch Vertragsverletzungsverfahren und Staatshaftungsansprüche
Berlin, 9. Oktober 2007. In allen 16 Bundesländern hat die Ratifizierung des neuen Glücksspielstaatsvertrages begonnen – gegen alle Bedenken der EU-Kommission, die den Entwurf alseuroparechtswidrig kritisiert und ein Vertragsverletzungsverfahren angekündigt hat, falls der Vertrag wie geplant am 1. Januar 2008 inKraft treten sollte.
Jetzt sind die Länder ein weiteres Mal dabei, das Europarecht absichtlich zu missachten: sie ignorieren bewusst oder fahrlässig, dass auch alle Ausführungsgesetze, ohne die der Glückspielstaatsvertrag keine Wirkung hat, bei der EU-Kommission hätten notifiziert werden müssen. Darauf hatte die EU-Kommission bereits am 11. September 2007 eine Delegation von Vertretern der Bundesländer ausdrücklich hingewiesen; den Landtagen wurde diese Botschaft jedoch nicht weitergegeben. In einem jetzt bekannt gewordenen Schreiben vom 24. September 2007 hat die EU-Kommission schließlich der Bundesregierung in aller Deutlichkeit mitgeteilt, dass die Missachtung der Notifizierungspflicht unweigerlich zu einem Vertragsverletzungsverfahren führen wird. In der Konsequenz werden die zahlreichen betroffenen Unternehmen Staatshaftungsansprüche geltend machen und Schadenersatz in hohen dreistelligen Millionenbereichen fordern.
Ein aktuelles Gutachten des renommierten Europarechtlers Prof. Dr.Rudolf Streinz, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Europarecht der Ludwig-Maximilians Universität München, bestätigt: Jedes Gesetz, das zur Umsetzung oder Ausführung des Staatsvertrageserlassen wird, muss einzeln notifiziert werden; die Gesetzentwürfe dürfen nicht vor einer Notifizierung an die EU-Kommission und Ablauf der Stillhaltefrist beschlossen werden.
Diese mindestens dreimonatige Stillhalteverpflichtung geht über den 31. Dezember 2007 hinaus. Der § 28 des Staatsvertrages sieht aber vor, dass der Staatsvertrag gegenstandslos wird, wenn ihn nicht mindestens13 Länder bis zum 1. Januar 2008 ratifizieren. „Damit muss derLotteriestaatsvertrag von 2004 weiter gültig bleiben“, so Norman Faber, Präsident des Deutschen Lottoverbandes. „Das ist ohnehin dasBeste für alle – auch für Sport, Wohlfahrt und Kultur.“Es gibt noch einen Ausweg aus dem Dilemma der Länder: EU-KommissarMcCreevy hatte den Ländern bereits im August in einemoffiziellen Schreiben klargemacht, dass das Lottomonopol in der imStaatsvertrag des Jahres 2004 verankerten Form unangetastet bleiben könne, wenn die Bundesländer dafür die Sportwetten im Sinne der Verfassung und des Europarechts regeln würden. Auch dasBundesverfassungsgericht hatte eine Neuordnung nur für den Sportwettenbereich gefordert.
Das Gutachten von Professor Streinz und den Brief der EU-Kommission senden wir Ihnen gern als Datei zu:
Pressekontakt: Sharif Thib 030-700 186-738
presse(at)deutscherlottoverband.de
Pressemittelung des Deutschen Lottoverbandes
- Staatsvertrag kann jetzt nicht mehr fristgerecht in Kraft treten
- Länder riskieren Milliarden durch Vertragsverletzungsverfahren und Staatshaftungsansprüche
Berlin, 9. Oktober 2007. In allen 16 Bundesländern hat die Ratifizierung des neuen Glücksspielstaatsvertrages begonnen – gegen alle Bedenken der EU-Kommission, die den Entwurf alseuroparechtswidrig kritisiert und ein Vertragsverletzungsverfahren angekündigt hat, falls der Vertrag wie geplant am 1. Januar 2008 inKraft treten sollte.
Jetzt sind die Länder ein weiteres Mal dabei, das Europarecht absichtlich zu missachten: sie ignorieren bewusst oder fahrlässig, dass auch alle Ausführungsgesetze, ohne die der Glückspielstaatsvertrag keine Wirkung hat, bei der EU-Kommission hätten notifiziert werden müssen. Darauf hatte die EU-Kommission bereits am 11. September 2007 eine Delegation von Vertretern der Bundesländer ausdrücklich hingewiesen; den Landtagen wurde diese Botschaft jedoch nicht weitergegeben. In einem jetzt bekannt gewordenen Schreiben vom 24. September 2007 hat die EU-Kommission schließlich der Bundesregierung in aller Deutlichkeit mitgeteilt, dass die Missachtung der Notifizierungspflicht unweigerlich zu einem Vertragsverletzungsverfahren führen wird. In der Konsequenz werden die zahlreichen betroffenen Unternehmen Staatshaftungsansprüche geltend machen und Schadenersatz in hohen dreistelligen Millionenbereichen fordern.
Ein aktuelles Gutachten des renommierten Europarechtlers Prof. Dr.Rudolf Streinz, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Europarecht der Ludwig-Maximilians Universität München, bestätigt: Jedes Gesetz, das zur Umsetzung oder Ausführung des Staatsvertrageserlassen wird, muss einzeln notifiziert werden; die Gesetzentwürfe dürfen nicht vor einer Notifizierung an die EU-Kommission und Ablauf der Stillhaltefrist beschlossen werden.
Diese mindestens dreimonatige Stillhalteverpflichtung geht über den 31. Dezember 2007 hinaus. Der § 28 des Staatsvertrages sieht aber vor, dass der Staatsvertrag gegenstandslos wird, wenn ihn nicht mindestens13 Länder bis zum 1. Januar 2008 ratifizieren. „Damit muss derLotteriestaatsvertrag von 2004 weiter gültig bleiben“, so Norman Faber, Präsident des Deutschen Lottoverbandes. „Das ist ohnehin dasBeste für alle – auch für Sport, Wohlfahrt und Kultur.“Es gibt noch einen Ausweg aus dem Dilemma der Länder: EU-KommissarMcCreevy hatte den Ländern bereits im August in einemoffiziellen Schreiben klargemacht, dass das Lottomonopol in der imStaatsvertrag des Jahres 2004 verankerten Form unangetastet bleiben könne, wenn die Bundesländer dafür die Sportwetten im Sinne der Verfassung und des Europarechts regeln würden. Auch dasBundesverfassungsgericht hatte eine Neuordnung nur für den Sportwettenbereich gefordert.
Das Gutachten von Professor Streinz und den Brief der EU-Kommission senden wir Ihnen gern als Datei zu:
Pressekontakt: Sharif Thib 030-700 186-738
presse(at)deutscherlottoverband.de
Pressemittelung des Deutschen Lottoverbandes