Die Tipp24 AG ist von der Earlybird Venture Capital GmbH & Co. KG darüber informiert worden, dass zwei mit dieser verbundene Investment-Gesellschaften ihre Beteiligungen von insgesamt knapp 13% an der Tipp24 AG zu einem über dem aktuellen Börsenpreis liegenden Kaufpreis an einen dritten Investor veräußert haben. Außerdem wurde die Tipp24 AG von mehreren maßgeblich beteiligten Aktionären darüber informiert, dass ein Dritter Interesse an dem Erwerb ihrer Beteiligungen an der Tipp24 AG ebenfalls zu einem über dem aktuellen Börsenpreis liegenden Kaufpreis bekundet habe.
Die Tipp24 AG hat in den ersten neun Monaten des laufenden Geschäftsjahres nach vorläufigen Berechnungen ihr Transaktionsvolumen - im Wesentlichen die vermittelten Spieleinsätze - auf 218,2 (186,4) Mio. EUR um 17,1% steigern können. Die Umsatzerlöse konnten auf 28,5 (24,3) Mio. EUR um 17,0% gesteigert werden. Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) erhöhte sich auf 5,2 (5,1) Mio. EUR um 2,4 Prozent. Hierbei konnte das dritte Quartal des laufenden Geschäftsjahres ein Rekord-EBIT in Höhe von 2,9 Mio. EUR aufweisen.
Tipp24 bestätigt ihren wirtschaftlichen Ausblick auf das Geschäftsjahr 2007: Das Unternehmen plant, seinen Marktanteil im dynamischen Online-Lotteriemarkt weiter zu stabilisieren und erwartet, unter Annahme des Fortbestehens der rechtlichen Zulässigkeit seiner Aktivitäten in Deutschland, weiterhin Wachstumsraten für Transaktionsvolumen und Umsatz von knapp 20 Prozent und ein EBIT leicht über dem des Vorjahres in Höhe von 7,2 Mio. EUR.
Mitteilung der Tipp24 AG
Das Blog zur aktuellen rechtlichen Entwicklung bei Glücksspielen und Sportwetten: Informationen zu Spielbanken, Casino-Spielen, Lotterien, gewerblichen Spielvermittlern, Spielgemeinschaften, Rubbellosen, Glücksspielautomaten, Geschicklichkeitsspielen, Unterhaltungsspielen, Gewinnspielen, Hausverlosungen, Poker, Sportwetten, Pferdewetten, Finanzwetten, Wettbörsen, Sportzertifikaten, Informationsbörsen (prediction markets) sowie Event- und Informationsderivaten
Freitag, 26. Oktober 2007
SPORTWETTEN.DE AG: Wesentliche Erweiterung des Pferdewettangebotes vertraglich abgesichert
Pressemitteilung
Die Tochtergesellschaft der SPORTWETTEN.DE AG, die Pferdewetten.de GmbH, Online-Marktführer im Bereich Pferdewetten in Deutschland, erweitert im Januar 2008 ihre Angebotspalette um amerikanische Pferderennen, die auf der Plattform www.pferdewetten.de sowohl ausgestrahlt, als auch bewettet werden können. Pferdewetten.de hat dazu einen Vertrag mit dem führenden amerikanischen Anbieter Magna Entertainment Corp. (MEC) geschlossen.
Das Angebot wird bereits im Januar 2008 den Kunden im Internet und in den Wettshops der Gesellschaft zur Verfügung stehen. Die Rennen der bekanntesten Rennbahnen aus den USA (u. a. Santa Anita Park - Los Angeles, Gulfstream Park - Miami, Churchill Downs - Louisville) werden täglich ab ca. 18.00 Uhr (MEZ) sowohl online, als auch in den Wettshops der Gesellschaft im Angebot sein.
Die Gesellschaft rechnet mit einer Umsatz- und Ergebniserhöhung im Kerngeschäft Pferdewetten von ca. 20 %. Neben den Rennen aus Frankreich und Großbritannien gehören diese Rennen aus den USA zu den attraktivsten Angeboten in diesem Bereich weltweit.
Pferdewetten.de bietet ihren Kunden durch die vertraglich mit MEC vereinbarte Wettvermittlung den direkten Zugang in die größten Wettpools der USA. Insbesondere die Kombinationswetten erfreuen sich dabei wegen ihrer hohen Quoten sehr großer Beliebtheit.
Klaus Zellmann, Vorstand der SPORTWETTEN.DE AG erklärte dazu: "Wir freuen uns sehr, dass wir als Marktführer im Bereich Pferdewetten mit der MEC einen Vermittlungsvertrag für Wetten in die USA schließen konnten. Die Wetten auf die Rennbahnen der MEC sind für uns unzweifelhaft das beste Produkt in Übersee. Durch diesen Vertragsabschluss können wir die Angebotspalette für unsere Kunden erheblich und attraktiv erweitern, nicht zuletzt deshalb, weil durch die Zeitverschiebung die Rennen in den USA bei uns am Abend laufen. In diesem Vertragsabschluss sehen wir einen wesentlichen Schritt unser Ziel zu erreichen, ein 24 Stunden-Angebot im Bereich der Pferdewetten zu etablieren. Pferdewetten.de erwartet aus dem Angebot dieser amerikanischen Pferderennen eine Umsatz- und Ertragssteigerung von ca. 20 % bereits im Jahr 2008, die dann in entsprechender Größenordnung für SPORTWETTEN.DE AG ergebniswirksam werden wird."
Kontakt: SPORTWETTEN.DE AG Klaus Zellmann, Vorstand,
Pestalozzistr. 16-18, 22305 Hamburg,
Telefon: +49(0)40 878890-0, Telefax: +49(0)40 878890-22,
Internet: www.sportwetten-de.ag
Die Tochtergesellschaft der SPORTWETTEN.DE AG, die Pferdewetten.de GmbH, Online-Marktführer im Bereich Pferdewetten in Deutschland, erweitert im Januar 2008 ihre Angebotspalette um amerikanische Pferderennen, die auf der Plattform www.pferdewetten.de sowohl ausgestrahlt, als auch bewettet werden können. Pferdewetten.de hat dazu einen Vertrag mit dem führenden amerikanischen Anbieter Magna Entertainment Corp. (MEC) geschlossen.
Das Angebot wird bereits im Januar 2008 den Kunden im Internet und in den Wettshops der Gesellschaft zur Verfügung stehen. Die Rennen der bekanntesten Rennbahnen aus den USA (u. a. Santa Anita Park - Los Angeles, Gulfstream Park - Miami, Churchill Downs - Louisville) werden täglich ab ca. 18.00 Uhr (MEZ) sowohl online, als auch in den Wettshops der Gesellschaft im Angebot sein.
Die Gesellschaft rechnet mit einer Umsatz- und Ergebniserhöhung im Kerngeschäft Pferdewetten von ca. 20 %. Neben den Rennen aus Frankreich und Großbritannien gehören diese Rennen aus den USA zu den attraktivsten Angeboten in diesem Bereich weltweit.
Pferdewetten.de bietet ihren Kunden durch die vertraglich mit MEC vereinbarte Wettvermittlung den direkten Zugang in die größten Wettpools der USA. Insbesondere die Kombinationswetten erfreuen sich dabei wegen ihrer hohen Quoten sehr großer Beliebtheit.
Klaus Zellmann, Vorstand der SPORTWETTEN.DE AG erklärte dazu: "Wir freuen uns sehr, dass wir als Marktführer im Bereich Pferdewetten mit der MEC einen Vermittlungsvertrag für Wetten in die USA schließen konnten. Die Wetten auf die Rennbahnen der MEC sind für uns unzweifelhaft das beste Produkt in Übersee. Durch diesen Vertragsabschluss können wir die Angebotspalette für unsere Kunden erheblich und attraktiv erweitern, nicht zuletzt deshalb, weil durch die Zeitverschiebung die Rennen in den USA bei uns am Abend laufen. In diesem Vertragsabschluss sehen wir einen wesentlichen Schritt unser Ziel zu erreichen, ein 24 Stunden-Angebot im Bereich der Pferdewetten zu etablieren. Pferdewetten.de erwartet aus dem Angebot dieser amerikanischen Pferderennen eine Umsatz- und Ertragssteigerung von ca. 20 % bereits im Jahr 2008, die dann in entsprechender Größenordnung für SPORTWETTEN.DE AG ergebniswirksam werden wird."
Kontakt: SPORTWETTEN.DE AG Klaus Zellmann, Vorstand,
Pestalozzistr. 16-18, 22305 Hamburg,
Telefon: +49(0)40 878890-0, Telefax: +49(0)40 878890-22,
Internet: www.sportwetten-de.ag
Mittwoch, 24. Oktober 2007
Landtag von Nordrhein-Westfalen verabschiedet Glücksspielstaatsvertrag
Der Landtag von Nordrhein-Westfalen hat heute trotz erheblicher rechtlicher Bedenken der Europäischen Kommission als erstes Länderparlament dem neuen Glücksspielstaatsvertrag zugestimmt, der den derzeitigen Lotteriestaatsvertrag zum 1. Januar 2008 ablösen soll.
Mit den Stimmen von CDU und FDP wurden dem Vertrag zwischen den Bundesländern zum Verbot von privaten Glücksspielen und Sportwetten zustimmt und ein Ausführungsgesetz verabschiedet. SPD und Grüne stimmten dagegen, weil sie rechtliche Bedenken gegen den Vertrag haben.
Mit dem Gesetz zur Änderung glücksspielrechtlicher Vorschriften wird das staatliche Monopol für Lotterien und Sportwetten noch weiter verschärft. Ziel ist dabei nach Angaben der Länder die Bekämpfung der Glücksspielsucht. Angeblich aus Präventionsgründen wird der Vertriebsweg Internet grundsätzlich verboten (was das grenzüberschreitende Angebot deutlich erschwert). Werbung im Internet, im Fernsehen und per Telefon wird untersagt.
Der Lotto-Unternehmer Norman Faber hat bereits eine Schadenersatzklage gegen das Land wegen des Staatsvertrags angekündigt. Das Verbot von privatem Glücksspiel treffe seine Firma für Systemlotto-Angebote in existenzgefährdender Weise. Faber beschäftigt nach eigenen Angaben rund 500 Mitarbeiter in Bochum. In den vergangenen Tagen hatte Faber die Landesregierung in großen Zeitungsanzeigen dazu aufgefordert, das Gesetz zurückzuziehen.
Auch die Europäische Kommission hatte erhebliche Bedenken gegen den Staatsvertrag vorgetragen. Sie sieht die Dienstleistungs-, Niederlassungs- und Zahlungsverkehrsfreiheit unzulässig beeinträchtigt. Im Übrigen wurde das Ausführungsgesetz nicht - wie erforderlich - der Europäischen Kommission notifiziert.
Mit den Stimmen von CDU und FDP wurden dem Vertrag zwischen den Bundesländern zum Verbot von privaten Glücksspielen und Sportwetten zustimmt und ein Ausführungsgesetz verabschiedet. SPD und Grüne stimmten dagegen, weil sie rechtliche Bedenken gegen den Vertrag haben.
Mit dem Gesetz zur Änderung glücksspielrechtlicher Vorschriften wird das staatliche Monopol für Lotterien und Sportwetten noch weiter verschärft. Ziel ist dabei nach Angaben der Länder die Bekämpfung der Glücksspielsucht. Angeblich aus Präventionsgründen wird der Vertriebsweg Internet grundsätzlich verboten (was das grenzüberschreitende Angebot deutlich erschwert). Werbung im Internet, im Fernsehen und per Telefon wird untersagt.
Der Lotto-Unternehmer Norman Faber hat bereits eine Schadenersatzklage gegen das Land wegen des Staatsvertrags angekündigt. Das Verbot von privatem Glücksspiel treffe seine Firma für Systemlotto-Angebote in existenzgefährdender Weise. Faber beschäftigt nach eigenen Angaben rund 500 Mitarbeiter in Bochum. In den vergangenen Tagen hatte Faber die Landesregierung in großen Zeitungsanzeigen dazu aufgefordert, das Gesetz zurückzuziehen.
Auch die Europäische Kommission hatte erhebliche Bedenken gegen den Staatsvertrag vorgetragen. Sie sieht die Dienstleistungs-, Niederlassungs- und Zahlungsverkehrsfreiheit unzulässig beeinträchtigt. Im Übrigen wurde das Ausführungsgesetz nicht - wie erforderlich - der Europäischen Kommission notifiziert.
Antwort der Bundesregierung zur Notwendigkeit einer Notifizierung der Ausführungsgesetze der Länder zum geplanten Glücksspielstaatsvertrag
Der sportpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Detlef Parr, MdB, hat zwei schriftliche Fragen an die Bundesregierung zum geplanten Glücksspielstaatsvertrag gestellt, die diese mit Schreiben vom 15. Oktober 2007 wie folgt beantwortet hat:
Frage Nr. 10/59
Müssen die einzelnen Ausführungsgesetze der Länder zum geplanten neuen Glücksspielstaatsvertrag im Rahmen des Notifizierungsverfahrens zum neuen Staatsvertrag ebenfalls einzeln nach Brüssel notifiziert werden, und wenn ja in welchem Zeitrahmen?
Antwort: Die Länder haben über das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie den Entwurf des Glücksspielstaatsvertrages gegenüber der EU-Kommission notifiziert. Die Kommission hat darauf hingewiesen, dass die Länder ggf. auch ihre Ausführungsgesetze der Kommission gegenüber notifizieren müssen; ob und in welchem Umfang dies zu geschehen hat, hängt davon ab, inwieweit die – im einzelnen von Land zu Land abweichenden – Ausführungsgesetze für sich notifizierungspflichtige Tatbestände enthalten. Die Länder sind bereits im September unterrichtet worden, dass die ggf. notwendigen Notifizierungen möglichst umgehend der Kommission gemeldet werden sollten, da nach der Richtlinie 98/34/EG eine mindestens dreimonatige Frist zwischen Notifizierung und Annahme der geplanten Bestimmung zu beachten ist. Die Beachtung dieser Frist ist wichtig, da der Glücksspielstaatsvertrag in den Ländern zum 01.01.2008 in Kraft treten soll.
Frage Nr. 10/60
Welcher rechtliche Zustand im Bereich des Glücksspiels und den damit verbundenen Rechtsgebieten herrscht in Deutschland ab dem 01. Januar 2008, wenn bis dahin – entgegen den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts im Urteil vom 28. März 2006 – kein neuer Glücksspielstaatsvertrag in Kraft getreten ist?
Antwort: Das hier einschlägige Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 28.03.2006 bezieht sich auf das Bayerische Staatslotteriegesetz, das für unvereinbar mit der Verfassung erklärt wurde, soweit Sportwetten nur vom Freistaat Bayern veranstaltet und nur derartige Wetten gewerblich vermittelt werden dürfen, ohne das Monopol konsequent am Ziel der Bekämpfung der Suchtgefahren auszurichten. Dem verklagten Land Bayern wurde eine Frist bis zum 31.12.2007 gewährt, innerhalb derer die Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten im Staatslotteriegesetz entsprechend den Vorgaben des Urteils neu geregelt werden muss. Falls dies nicht bis zu diesem Datum erfolgt ist, sind die betroffenen Bestimmungen des Staatslotteriegesetzes nicht mehr anwendbar. Soweit andere Länder vergleichbare Regelungen haben, zu denen es bislang keine verfassungsgerichtliche Entscheidung gibt, wirken die Feststellungen des Bundesverfassungsgerichts mittelbar, d. h. auch dort ist den Vorgaben des Gerichts im Ergebnis Rechnung zu tragen.
Frage Nr. 10/59
Müssen die einzelnen Ausführungsgesetze der Länder zum geplanten neuen Glücksspielstaatsvertrag im Rahmen des Notifizierungsverfahrens zum neuen Staatsvertrag ebenfalls einzeln nach Brüssel notifiziert werden, und wenn ja in welchem Zeitrahmen?
Antwort: Die Länder haben über das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie den Entwurf des Glücksspielstaatsvertrages gegenüber der EU-Kommission notifiziert. Die Kommission hat darauf hingewiesen, dass die Länder ggf. auch ihre Ausführungsgesetze der Kommission gegenüber notifizieren müssen; ob und in welchem Umfang dies zu geschehen hat, hängt davon ab, inwieweit die – im einzelnen von Land zu Land abweichenden – Ausführungsgesetze für sich notifizierungspflichtige Tatbestände enthalten. Die Länder sind bereits im September unterrichtet worden, dass die ggf. notwendigen Notifizierungen möglichst umgehend der Kommission gemeldet werden sollten, da nach der Richtlinie 98/34/EG eine mindestens dreimonatige Frist zwischen Notifizierung und Annahme der geplanten Bestimmung zu beachten ist. Die Beachtung dieser Frist ist wichtig, da der Glücksspielstaatsvertrag in den Ländern zum 01.01.2008 in Kraft treten soll.
Frage Nr. 10/60
Welcher rechtliche Zustand im Bereich des Glücksspiels und den damit verbundenen Rechtsgebieten herrscht in Deutschland ab dem 01. Januar 2008, wenn bis dahin – entgegen den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts im Urteil vom 28. März 2006 – kein neuer Glücksspielstaatsvertrag in Kraft getreten ist?
Antwort: Das hier einschlägige Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 28.03.2006 bezieht sich auf das Bayerische Staatslotteriegesetz, das für unvereinbar mit der Verfassung erklärt wurde, soweit Sportwetten nur vom Freistaat Bayern veranstaltet und nur derartige Wetten gewerblich vermittelt werden dürfen, ohne das Monopol konsequent am Ziel der Bekämpfung der Suchtgefahren auszurichten. Dem verklagten Land Bayern wurde eine Frist bis zum 31.12.2007 gewährt, innerhalb derer die Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten im Staatslotteriegesetz entsprechend den Vorgaben des Urteils neu geregelt werden muss. Falls dies nicht bis zu diesem Datum erfolgt ist, sind die betroffenen Bestimmungen des Staatslotteriegesetzes nicht mehr anwendbar. Soweit andere Länder vergleichbare Regelungen haben, zu denen es bislang keine verfassungsgerichtliche Entscheidung gibt, wirken die Feststellungen des Bundesverfassungsgerichts mittelbar, d. h. auch dort ist den Vorgaben des Gerichts im Ergebnis Rechnung zu tragen.
Montag, 22. Oktober 2007
Das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Schleswig-Holsteinischen Landtages zum Glücksspielstaatsvertrag
Das in der Pressemeldung der CDU-Landtagsfraktion Schleswig-Holstein vom 17.10.2007 "Dr. Johann Wadephul und Hans-Jörn Arp: Ausführungsgesetz zum Glückspielstaatsvertrag vor der Verabschiedung im Landtag verfassungsrechtlich auf Herz und Nieren prüfen!" erwähnte Gutachten des unabhängigen wissenschaftlichen Dienstes des Schleswig-Holsteinischen Landtages vom 12. Oktober 2007 ist auf der Internetseite des Schleswig-Holsteinischen Landtags abrufbar unter: Gutachten
Sonntag, 21. Oktober 2007
Wissenschaftlicher Dienst des Landtags Schleswig-Holstein: Geplanter Glücksspielstaatsvertrag rechtswidrig
von Rechtsanwalt Martin Arendts
Der Glücksspielstaatsvertrag zwischen den 16 deutschen Ländern soll bis zum Jahresende von allen Länderparlamenten ratifiziert werden, damit er fristgerecht zum Ende der vom Bundesverfassungsgericht in seinem Sportwetten-Urteil vom 28. März 2006 gesetzten Übergangsfrist, 31. Dezember 2007, in Kraft treten kann. Mit dem Vertrag soll nach dem Willen der Länder das derzeit zu ihren Gunsten bestehende staatliche Monopol für Glücksspiele und Sportwetten noch einmal deutlich verschärfen werden. Dies dürfte für die wirtschaftliche Tätigkeit privater Internet-Vermittlerfirmen wie Fluxx in Kiel oder die Hamburger Tipp24 AG das Ende bedeuten.
Die Europäische Kommission, die als "Hüterin der Verträge" die Einhaltung des Europarechts zu überwachen hat, hat allerdings in mehreren Schreiben grundlegende Zweifel an zentralen Regelungen geäußert und insbesondere einen Verstoß gegen die Niederlassungs-, Dienstleistungs- und Zahlungsverkehrsfreiheit festgestellt. Die Europäische Kommission kündigte bei Verabschiedung an, umgehend ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einzuleiten. Auch das Bundeskartellamt äußerte grundlegende Bedenken.
Nach mehreren, von den betroffenen Unternehmen und Unternehmensverbänden in Auftrag gegegeben Rechtsgutachten hat nunmehr der Wissenschaftliche Dienst des Kieler Landtages, der den Vertrag in den nächsten Wochen bestätigen soll, ein für die geplanten Regelungen vernichtendes Gutachten vorgelegt, wie die Zeitung DIE WELT berichtete. Der Wissenschaftliche Dienst kommt zu dem Ergebnis, „dass gegen zentrale Teile des Glücksspielstaatsvertrages rechtliche Bedenken bestehen, aus denen sich ein beträchtliches Risiko für den gesamten Bestand ergeben kann.“
So sei es europarechtlich bedenklich, dass weniger suchtrelevante Bereiche wie Lotterien stark reglementiert würden, aber Glücksspielformen mit nachweislich hohem Suchtpotenzial wie Spielautomaten, Spielbanken und Pferdewetten ausgespart blieben. Auch verstoße der Vertrag gegen das Grundrecht der Berufsfreiheit der Vermittler wie Tipp24 oder Fluxx, weil ein Rechtsanspruch auf Erlaubnis ausgeschlossen werde. Somit könnten Genehmigungen von der entsprechenden Behörde auch verweigert werden, wenn überhaupt kein Grund dafür vorläge.
Die CDU-Fraktion im Landtag von Schleswig-Holstein hat nach dem Zeitungsbericht inzwischen reagiert und angekündigt, sie wolle das Landesgesetz zur Umsetzung des Vertrages erneut überprüfen. Tipp24 hat laut WELT angekündigt, zum Jahresbeginn in allen 16 Bundesländern im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes gegen den Glücksspielstaatsvertrag vorzugehen. Im Übrigen bestehe ein erhebliches Schadensersatzrisiko für den Staat.
Das Gutachten ist auf der Internetseite des Schleswig-Holsteinischen Landtags abrufbar unter: Gutachten
Der Glücksspielstaatsvertrag zwischen den 16 deutschen Ländern soll bis zum Jahresende von allen Länderparlamenten ratifiziert werden, damit er fristgerecht zum Ende der vom Bundesverfassungsgericht in seinem Sportwetten-Urteil vom 28. März 2006 gesetzten Übergangsfrist, 31. Dezember 2007, in Kraft treten kann. Mit dem Vertrag soll nach dem Willen der Länder das derzeit zu ihren Gunsten bestehende staatliche Monopol für Glücksspiele und Sportwetten noch einmal deutlich verschärfen werden. Dies dürfte für die wirtschaftliche Tätigkeit privater Internet-Vermittlerfirmen wie Fluxx in Kiel oder die Hamburger Tipp24 AG das Ende bedeuten.
Die Europäische Kommission, die als "Hüterin der Verträge" die Einhaltung des Europarechts zu überwachen hat, hat allerdings in mehreren Schreiben grundlegende Zweifel an zentralen Regelungen geäußert und insbesondere einen Verstoß gegen die Niederlassungs-, Dienstleistungs- und Zahlungsverkehrsfreiheit festgestellt. Die Europäische Kommission kündigte bei Verabschiedung an, umgehend ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einzuleiten. Auch das Bundeskartellamt äußerte grundlegende Bedenken.
Nach mehreren, von den betroffenen Unternehmen und Unternehmensverbänden in Auftrag gegegeben Rechtsgutachten hat nunmehr der Wissenschaftliche Dienst des Kieler Landtages, der den Vertrag in den nächsten Wochen bestätigen soll, ein für die geplanten Regelungen vernichtendes Gutachten vorgelegt, wie die Zeitung DIE WELT berichtete. Der Wissenschaftliche Dienst kommt zu dem Ergebnis, „dass gegen zentrale Teile des Glücksspielstaatsvertrages rechtliche Bedenken bestehen, aus denen sich ein beträchtliches Risiko für den gesamten Bestand ergeben kann.“
So sei es europarechtlich bedenklich, dass weniger suchtrelevante Bereiche wie Lotterien stark reglementiert würden, aber Glücksspielformen mit nachweislich hohem Suchtpotenzial wie Spielautomaten, Spielbanken und Pferdewetten ausgespart blieben. Auch verstoße der Vertrag gegen das Grundrecht der Berufsfreiheit der Vermittler wie Tipp24 oder Fluxx, weil ein Rechtsanspruch auf Erlaubnis ausgeschlossen werde. Somit könnten Genehmigungen von der entsprechenden Behörde auch verweigert werden, wenn überhaupt kein Grund dafür vorläge.
Die CDU-Fraktion im Landtag von Schleswig-Holstein hat nach dem Zeitungsbericht inzwischen reagiert und angekündigt, sie wolle das Landesgesetz zur Umsetzung des Vertrages erneut überprüfen. Tipp24 hat laut WELT angekündigt, zum Jahresbeginn in allen 16 Bundesländern im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes gegen den Glücksspielstaatsvertrag vorzugehen. Im Übrigen bestehe ein erhebliches Schadensersatzrisiko für den Staat.
Das Gutachten ist auf der Internetseite des Schleswig-Holsteinischen Landtags abrufbar unter: Gutachten