Das Blog zur aktuellen rechtlichen Entwicklung bei Glücksspielen und Sportwetten: Informationen zu Spielbanken, Casino-Spielen, Lotterien, gewerblichen Spielvermittlern, Spielgemeinschaften, Rubbellosen, Glücksspielautomaten, Geschicklichkeitsspielen, Unterhaltungsspielen, Gewinnspielen, Hausverlosungen, Poker, Sportwetten, Pferdewetten, Finanzwetten, Wettbörsen, Sportzertifikaten, Informationsbörsen (prediction markets) sowie Event- und Informationsderivaten
Donnerstag, 10. Januar 2008
SPORTWETTEN.DE AG: Außerordentliche Hauptversammlung wird abgesagt
Die mit Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 4. Dezember 2007 für Freitag, den 11. Januar 2008, 11.00 Uhr in 81829 München, Schatzbogen 58, einberufene außerordentliche Hauptversammlung wird abgesagt. Die Tagesordnungspunkte sollen in der nächsten Hauptversammlung zur Abstimmung gebracht werden.
VEWU: Erster Dämpfer für das Glücksspielmonopol
Der neue Glücksspielstaatsvertrag ist gerade mal 10 Tage in Kraft und schon gibt es den ersten juristischen Dämpfer für das von Anfang an zum Scheitern verurteilte Gesetz.
Mit Entscheidung vom 7. Januar 2008 (Az:4 K 6081/07) hat das Verwaltungsgericht Stuttgart dem Antrag eines privaten Sportwettvermittlers auf aufschiebende Wirkung der Untersagungsverfügung der Stadt Stuttgart stattgegeben. Die Richter begründeten ihren Beschluss mit den erheblichen Bedenken gegen die Vereinbarkeit des Sportwettenmonopols mit dem Gemeinschaftsrecht. Der Antragsstellerin, so die Richter, sei es nicht zuzumuten, „angesichts durchgreifender gemeinschaftsrechtlicher Bedenken gegen die gegenwärtige nationale Rechtslage und Verwaltungspraxis vor einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs die angegriffene Verfügung zu befolgen…“.
Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat als erstes deutsches Gericht auf der Basis des seit 1. Januar 2008 geltenden Rechts entschieden. Auch die neue Gesetzeslage hat die Bedenken der Richter gegen die Vereinbarkeit mit europäischem Recht demnach nicht entschärfen können. RA Dieter Pawlik, prozessbevollmächtigter Anwalt der Antragstellerin, freut sich über die Entscheidung. „Die Entscheidung ist wegweisend für die nächsten Verfahren. Mit ihrem Beschluss bestärken die Richter die Zweifel, die die vielen renommierten Juristen im vergangenen Jahr in ihren Rechtsgutachten dargelegt haben, und die von der Politik jedoch ignoriert wurden. Vor diesem Hintergrund sind wir weiterhin optimistisch, dass die Glücksspielgesetze der Länder nicht lange Bestand haben werden“, so RA Pawlik.
Auch Markus Maul, Präsident des Verbands Europäischer Wettunternehmer (VEWU), sieht sich in seiner Rechtsauffassung bestätigt. „Nach den aktuellen Jubelmeldungen über die positiven Jahresabschlüsse der Landeslotteriegesellschaften und den Besucheranstieg, der vielen deutschen Spielbanken und dem Staat ein nettes Umsatzplus gebracht hat, schien die Welt für die Monopolisten in Ordnung zu sein. Die Stuttgarter Richter haben nun den Finger erneut in die Wunde der Politik gelegt. Die Kaltschnäuzigkeit, mit der sich der Staat Milliarden an Einnahmen sichern will und gleichzeitig deutsche Unternehmen vernichtet. muss ein baldiges Ende haben. Wir werden uns jedenfalls weiterhin mit allen Mitteln wehren.“, so Maul abschließend.
Quelle: Verband Europäischer Wettunternehmer (VEWU) www.vewu.com
Mit Entscheidung vom 7. Januar 2008 (Az:4 K 6081/07) hat das Verwaltungsgericht Stuttgart dem Antrag eines privaten Sportwettvermittlers auf aufschiebende Wirkung der Untersagungsverfügung der Stadt Stuttgart stattgegeben. Die Richter begründeten ihren Beschluss mit den erheblichen Bedenken gegen die Vereinbarkeit des Sportwettenmonopols mit dem Gemeinschaftsrecht. Der Antragsstellerin, so die Richter, sei es nicht zuzumuten, „angesichts durchgreifender gemeinschaftsrechtlicher Bedenken gegen die gegenwärtige nationale Rechtslage und Verwaltungspraxis vor einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs die angegriffene Verfügung zu befolgen…“.
Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat als erstes deutsches Gericht auf der Basis des seit 1. Januar 2008 geltenden Rechts entschieden. Auch die neue Gesetzeslage hat die Bedenken der Richter gegen die Vereinbarkeit mit europäischem Recht demnach nicht entschärfen können. RA Dieter Pawlik, prozessbevollmächtigter Anwalt der Antragstellerin, freut sich über die Entscheidung. „Die Entscheidung ist wegweisend für die nächsten Verfahren. Mit ihrem Beschluss bestärken die Richter die Zweifel, die die vielen renommierten Juristen im vergangenen Jahr in ihren Rechtsgutachten dargelegt haben, und die von der Politik jedoch ignoriert wurden. Vor diesem Hintergrund sind wir weiterhin optimistisch, dass die Glücksspielgesetze der Länder nicht lange Bestand haben werden“, so RA Pawlik.
Auch Markus Maul, Präsident des Verbands Europäischer Wettunternehmer (VEWU), sieht sich in seiner Rechtsauffassung bestätigt. „Nach den aktuellen Jubelmeldungen über die positiven Jahresabschlüsse der Landeslotteriegesellschaften und den Besucheranstieg, der vielen deutschen Spielbanken und dem Staat ein nettes Umsatzplus gebracht hat, schien die Welt für die Monopolisten in Ordnung zu sein. Die Stuttgarter Richter haben nun den Finger erneut in die Wunde der Politik gelegt. Die Kaltschnäuzigkeit, mit der sich der Staat Milliarden an Einnahmen sichern will und gleichzeitig deutsche Unternehmen vernichtet. muss ein baldiges Ende haben. Wir werden uns jedenfalls weiterhin mit allen Mitteln wehren.“, so Maul abschließend.
Quelle: Verband Europäischer Wettunternehmer (VEWU) www.vewu.com
Mittwoch, 9. Januar 2008
Deutscher Lottoverband (DLV): Lottoumsätze 2007 - "Sieg der Doppelmoral"
Die Erholung der deutschen Lottoumsätze durch den Jackpot am Jahresende ist ein Sieg der Doppelmoral. "Nur der 45 Millionen-Jackpot und dessen massive Bewerbung durch die staatlichen Lottogesellschaften haben den Umatzeinbruch 2007 doch noch verhindert," kommentiert Norman Faber, Präsident des Deutschen Lottoverbands. "Damit haben die Lottogesellschaften wenige Tage vor dem jetzt in Kraft getretenen Glücksspielstaatsvertrag klar gezeigt, was sie wirklich von der angeblich nötigen Suchtbekämpfung beim Lotto halten - nämlich gar nichts."
Der Deutsche Lottoblock hatte am Montag Umsatzverluste für 2007 von 2 Prozent bekannt gegeben. Ohne den Lottojackpot vor Weihnachten wäre die Bilanz erheblich negativer gewesen. Nach Einschätzung der Experten hätte das Minus rund 8 Prozent betragen. "Wenn der Lottoblock die unsinnigen und verfassungswidrigen Restriktionen des Staatsvertrags ernst nimmt, werden die Lottoumsätze in 2008 bis zu 20 Prozent niedriger ausfallen als im vergangenen Jahr," so Faber. Grund seien massive Werbebeschränkungen und Verbote. "Eigentlich dürfte es nach der neuen Rechtslage auch gar keinen Jackpot mehr geben. Aber vielleicht zeigt sich ja auch im neuen Jahr wieder, dass es gar nicht um die erfundene Lottosucht geht - sondern einfach ums Geld." Nach kräftigen Umsatzeinbrüchen in der ersten Woche dieses Jahres warnte inzwischen schon Rolf Stypmann, Geschäftsführer von Lotto-Toto Niedersachsen, den Staatsvertrag allzu strikt auszulegen.
Pressemitteilung des Deutschen Lottoverbands (DLV) vom 9. Januar 2008
Der Deutsche Lottoblock hatte am Montag Umsatzverluste für 2007 von 2 Prozent bekannt gegeben. Ohne den Lottojackpot vor Weihnachten wäre die Bilanz erheblich negativer gewesen. Nach Einschätzung der Experten hätte das Minus rund 8 Prozent betragen. "Wenn der Lottoblock die unsinnigen und verfassungswidrigen Restriktionen des Staatsvertrags ernst nimmt, werden die Lottoumsätze in 2008 bis zu 20 Prozent niedriger ausfallen als im vergangenen Jahr," so Faber. Grund seien massive Werbebeschränkungen und Verbote. "Eigentlich dürfte es nach der neuen Rechtslage auch gar keinen Jackpot mehr geben. Aber vielleicht zeigt sich ja auch im neuen Jahr wieder, dass es gar nicht um die erfundene Lottosucht geht - sondern einfach ums Geld." Nach kräftigen Umsatzeinbrüchen in der ersten Woche dieses Jahres warnte inzwischen schon Rolf Stypmann, Geschäftsführer von Lotto-Toto Niedersachsen, den Staatsvertrag allzu strikt auszulegen.
Pressemitteilung des Deutschen Lottoverbands (DLV) vom 9. Januar 2008
Dienstag, 8. Januar 2008
SPORTWETTEN.DE AG: Stimmrechtsmitteilung
Die Firmenmarkt.com AG, Santrigelstraße 12, 81829 München, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 02.01.2008 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Sportwetten.de AG, Pestalozzistr. 16, 22305 Hamburg, Deutschland (ISIN: DE0005488514 und DE000A0EPT67), am 29.12.2007 die Schwellen von 5% und 3% der Stimmrechte unterschritten hat und nunmehr 0,0 % (das entspricht 0 Stimmrechten) beträgt.
Hamburg, den 08.01.2008
Sportwetten.de AG
Der Vorstand
Hamburg, den 08.01.2008
Sportwetten.de AG
Der Vorstand
Sonntag, 6. Januar 2008
Liechtenstein: Zukünftig Online-Glücksspiellizenz?
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Bereits seit etwa drei Jahren gibt es in dem zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gehörenden Fürstentum Liechtenstein Pläne für ein Spielbankengesetz. Ursprünglich sollte eine Vernehmlassung für ein solches Gesetz bereits 2005 stattfinden. Aufgrund einer Landtagsanfrage des Volksunion-Abgeordneten Gebhard Negele hat der Regierungschef von Lichtenstein Otmar Hasler nun Ende 2007 Stellung genommen: "Der ursprüngliche Gesetzesentwurf aus dem Jahre 2005 wird derzeit überarbeitet, vor allem hinsichtlich der Zuständigkeit sowie Aufsichts- und Kontrollfunktionen, damit eine für Liechtenstein geeignete Lösung vorgeschlagen werden kann.“
An dem sog. Vernehmlassungsbericht, die Gesetzesbegründung durch die Regierung, werde bereits gearbeitet. Der Vernehmlassungsbericht solle bis voraussichtlich Februar 2008 erstellt sein. Der Zeitplan des Ressorts Finanzen sehe vor, den Bericht unmittelbar danach zu veröffentlichen.
Durch die geplante Neuregelung sollen nach Auskunft des Regierungschefs auch sog. telekommunikationsgestütze Glücksspiele (insbesondere das Angebot über das Internet) erfasst werden. Liechtenstein will nämlich auch Online-Konzessionen nach dem Muster von Gibraltar vergeben.
Dies wäre für Anbieter interessant, die Kunden in anderen EWR-Mitgliedstaaten (die EU-Länder sowie Lichtenstein, Norwegen und Island) ansprechen wollen. Das EWR-Ankommen garantiert – inhaltsgleich wie der EG-Vertrag – die Dienstleistungsfreiheit innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums.
Bereits seit etwa drei Jahren gibt es in dem zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gehörenden Fürstentum Liechtenstein Pläne für ein Spielbankengesetz. Ursprünglich sollte eine Vernehmlassung für ein solches Gesetz bereits 2005 stattfinden. Aufgrund einer Landtagsanfrage des Volksunion-Abgeordneten Gebhard Negele hat der Regierungschef von Lichtenstein Otmar Hasler nun Ende 2007 Stellung genommen: "Der ursprüngliche Gesetzesentwurf aus dem Jahre 2005 wird derzeit überarbeitet, vor allem hinsichtlich der Zuständigkeit sowie Aufsichts- und Kontrollfunktionen, damit eine für Liechtenstein geeignete Lösung vorgeschlagen werden kann.“
An dem sog. Vernehmlassungsbericht, die Gesetzesbegründung durch die Regierung, werde bereits gearbeitet. Der Vernehmlassungsbericht solle bis voraussichtlich Februar 2008 erstellt sein. Der Zeitplan des Ressorts Finanzen sehe vor, den Bericht unmittelbar danach zu veröffentlichen.
Durch die geplante Neuregelung sollen nach Auskunft des Regierungschefs auch sog. telekommunikationsgestütze Glücksspiele (insbesondere das Angebot über das Internet) erfasst werden. Liechtenstein will nämlich auch Online-Konzessionen nach dem Muster von Gibraltar vergeben.
Dies wäre für Anbieter interessant, die Kunden in anderen EWR-Mitgliedstaaten (die EU-Länder sowie Lichtenstein, Norwegen und Island) ansprechen wollen. Das EWR-Ankommen garantiert – inhaltsgleich wie der EG-Vertrag – die Dienstleistungsfreiheit innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums.