EGBA-Vorsitzender und bwin-Chef Teufelberger: Verbot kann verantwortungsvolle Gaming-Politik nicht ersetzen
Europäische Online-Wettanbieter suchen im Kampf gegen den deutschen Glücksspiel-Staatsvertrag nun die Unterstützung der Europäischen Union (EU). Dieser mit Anfang 2008 in Kraft getretene deutsche Vertrag verstoße gegen geltendes EU-Recht, teilte der Dachverband European Gaming & Betting Association (EGBA) heute, Dienstag, mit. Der Verband appelliert an die Europäische Kommission, rechtliche Schritte gegen diesen Vertrag einzuleiten.
Der deutsche Staatsvertrag sieht ein generelles Verbot von Wetten und Glücksspiel über den Vertriebskanal Internet vor. Einzige Ausnahme sind Pferdewetten. Der EGBA kritisiert am deutschen Glücksspiel-Staatsvertrag (GlüStV) unter anderem "willkürliche Lizenzanforderungen", das "ungerechtfertigte und widersprüchliche Verbot von Online-Gaming und Wetten", ein "striktes Werbe- und Sponsoringverbot" sowie mögliche Sanktionen wie die Unterbinung des Zahlungsverkehrs und das "Blocken" von Internetdienstanbietern im Zusammenhang mit Glücksspiel.
Lösung
"Ein Verbot kann und sollte nicht die Lösung sein", erklärte bwin-Vorstand Norbert Teufelberger, der amtierende Vorsitzende des Branchenverbands EGBA in einer Mitteilung vom Dienstag. Verbote seien "kein vernünftiger Ansatz" und könnten eine verantwortungsvolle Gaming-Politik nicht ersetzen. Im Rahmen einer zukünftigen Regulierung müssten Online- und Offline-Gaming-Angebote gleichermaßen abgedeckt werden. Laut aktuellen Untersuchungen gebe es kaum Unterschiede in der Nutzung von Online- und Offline-Angeboten, obwohl es nur geringe Überschneidungen der Kundengruppen gebe. Letztlich könne nur ein regulierter Gaming-Markt höchstmögliche Transparenz garantieren, so Teufelberger.
Die Tatsache, dass Deutschland den als EU-rechtswidrig bezeichneten Vertrag trotz scharfer Kritik seitens der EU-Kommission umgesetzt habe, lasse dem Verband keine andere Wahl, als formal Beschwerde bei der Kommission einzureichen, erklärte EGBA-Generalsekretärin Sigrid Ligne. Sie appellierte an die Kommission, die Angelegenheit mit höchster Priorität zu bearbeiten und ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einzuleiten.
Quelle: http://derstandard.at
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Freitag, 18. Januar 2008
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main gewährt Sportwettenvermittler Vollstreckungsschutz
Nach dem Verwaltungsgericht Stuttgart hat nunmehr auch das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main mit Beschluss vom 9. Januar 2008 (Az.: 7 G 4107/07 (3)) einem privaten Sportwettvermittler, der Sportwetten an einem im EU-Ausland konzessionierten Anbieter vermittelt, auf einen Schutzantrag gem. § 80 Abs. 5 VwGO hin Rechtsschutz gewährt. Die Kammer setzt damit ihre bisherige Rechtsprechung trotz des zum Jahreswechsel erfolgten Inkrafttretens des Staatsvertrags zum Glückspielwesen in Deutschland unverändert fort.
Ein nationales Glücksspielmonopol sei nun dann gemeinschaftsrechtlich zu rechtfertigen, wenn für den gesamten Glückspielsektor eine kohärente und strenge Begrenzungspolitik und eine systematische Bekämpfung der Wettsucht verfolgt würden. In Fortführung seiner bisherigen Rechtsprechung (vgl. etwa den Beschluss vom 17. Oktober 2007, Az 7 G 2644/07 (1)) beurteilt das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main den Ausgang eines sich gegebenenfalls anschließenden Klageverfahrens als offen. Der Ausschluss der in anderen EU-Mitgliedstaaten zugelassenen Sportwettanbieter vom deutschen Wettmarkt verstoße, wie sich aus der Placanica-Entscheidung des EuGH ergebe, gegen vorrangiges Gemeinschaftsrecht. Es handele sich um eine unverhältnismäßige und nicht notwendige Maßnahme zur Bekämpfung der Spielsucht. Zudem bestünden, wie das VG unter Hinweis auf die Entscheidungen des OVG Saarlouis (Beschluss vom 4. April 2007, Az 3 W 18/06, NVwZ 2007, 718) und des OVG Schleswig (Beschluss vom 2. Januar 2007, Az. 3 MB 38/06, NJW 2007, 1547) ausführt, keine Anhaltspunkte dafür, dass private Vermittler von Sportwetten nicht die gleichen Maßnahmen zum Schutz vor Spielsucht wie der staatliche Monopolanbieter in Hessen ergreifen könnten.
Quelle: Kanzlei Redeker
Ein nationales Glücksspielmonopol sei nun dann gemeinschaftsrechtlich zu rechtfertigen, wenn für den gesamten Glückspielsektor eine kohärente und strenge Begrenzungspolitik und eine systematische Bekämpfung der Wettsucht verfolgt würden. In Fortführung seiner bisherigen Rechtsprechung (vgl. etwa den Beschluss vom 17. Oktober 2007, Az 7 G 2644/07 (1)) beurteilt das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main den Ausgang eines sich gegebenenfalls anschließenden Klageverfahrens als offen. Der Ausschluss der in anderen EU-Mitgliedstaaten zugelassenen Sportwettanbieter vom deutschen Wettmarkt verstoße, wie sich aus der Placanica-Entscheidung des EuGH ergebe, gegen vorrangiges Gemeinschaftsrecht. Es handele sich um eine unverhältnismäßige und nicht notwendige Maßnahme zur Bekämpfung der Spielsucht. Zudem bestünden, wie das VG unter Hinweis auf die Entscheidungen des OVG Saarlouis (Beschluss vom 4. April 2007, Az 3 W 18/06, NVwZ 2007, 718) und des OVG Schleswig (Beschluss vom 2. Januar 2007, Az. 3 MB 38/06, NJW 2007, 1547) ausführt, keine Anhaltspunkte dafür, dass private Vermittler von Sportwetten nicht die gleichen Maßnahmen zum Schutz vor Spielsucht wie der staatliche Monopolanbieter in Hessen ergreifen könnten.
Quelle: Kanzlei Redeker
TV-Show: "Die Weisheit der Vielen"
Am 20.01.2008 um 20:15 Uhr wird die von Günther Jauch moderierte interaktive Liveshow „Die Weisheit der Vielen“ auf RTL ausgestrahlt. „In einem noch nie da gewesenen Experiment“ so die Ankündigung, „möchte er herausfinden, ob die Masse der RTL-Zuschauer klüger ist als der einzelne Experte.“ Die Zuschauer zuhause können während der gesamten Sendung interaktiv mitspielen, ihr Wissen überprüfen und bares Geld gewinnen: Wie weit ist es von Rio nach Shanghai? Wie wird das Wetter morgen? Und wie hoch springt ein Känguru? In Rahmen der Vorbereitungen der Sendung wurde u.a. auch Herr Dr. Ankenbrand von Redakteuren der Produktionsfirma I&U interviewt.
Quelle: gexid GmbH
Quelle: gexid GmbH
Prognosebörse bei Google
Vor wenigen Tagen wurde ein Forschungsbericht veröffentlicht, der die unternehmensinterne Prognosebörse von Google untersucht: "Using Prediction Markets to Track Information Flows: Evidence From Google". Darin erforschen Justin Wolfer, Eric Zitzewitz und Bo Cowgill welchen Einfluss Prognosebörsen auf die Kommunikationsflüsse innerhalb von Unternehmen haben – und geben damit zugleich interessante Einblicke in die Anwendung von Prognosebörsen bei Google. So setzt Google seine Prediction Markets ein, um u.a. folgende Ereignisse von seinen Mitarbeitern prognostizieren zu lassen: Will Google open a Russia office? Will Apple release an Intel-based Mac? How many users will Gmail have at the end of the quarter? Weitere Details sind u.a. im folgendem New York Times Artikel zu finden: Google’s Lunchtime Betting Game.
Quelle: gexid GmbH
Quelle: gexid GmbH
McKinsey Client Workshop “distributed problem-solving”
Das Phänomen der „Kollektiven Intelligenz“ erhält verstärkt Einzug in die Unternehmenswelt. So wird z.B. eine wachsende Anzahl an Produkten nicht mehr in den Unternehmensabteilungen entwickelt, sondern von Communities verstreuter Individuen. In spezifischen Anwendungen wie Wikipedia, Prediction Markets oder Social Bookmarking entfaltet dieses Phänomen seine enorme Wirkung.
Um das Potential aber auch die Gefahren dieser weitreichenden Entwicklung zu untersuchen, veranstaltet die McKinsey Technologie Initiative und das Oxford Internet Institute am 1. Februar 2008 den Workshop „the performance of distributed problem solving“. Als einer der wenigen weltweiten Anbieter von Prediction Markets wurde gexid eingeladen, um über aktuelle Anwendungsszenarien von Prognosebörsen in Unternehmen zu diskutieren. Im nächsten gexid-Newsletter werden wir von den Ergebnissen des Workshops berichten.
Quelle: gexid GmbH
Um das Potential aber auch die Gefahren dieser weitreichenden Entwicklung zu untersuchen, veranstaltet die McKinsey Technologie Initiative und das Oxford Internet Institute am 1. Februar 2008 den Workshop „the performance of distributed problem solving“. Als einer der wenigen weltweiten Anbieter von Prediction Markets wurde gexid eingeladen, um über aktuelle Anwendungsszenarien von Prognosebörsen in Unternehmen zu diskutieren. Im nächsten gexid-Newsletter werden wir von den Ergebnissen des Workshops berichten.
Quelle: gexid GmbH
Prognosebörse der Münchener Rück
Mit „cg_stoxx“ ist seit einigen Monaten die erste unternehmensinterne Prognosebörse der Münchener Rück, einem der größten Rückversicherer weltweit, im Einsatz. An dieser von gexid eingerichteten und betriebenen Prognosebörse können ca. 3.400 Mitarbeiter der Münchener Rück ihre Meinungen und Prognosen zur Unternehmensentwicklung durch den Kauf und Verkauf von virtuellen „Aktien“ kundtun. Hierdurch erhält der Vorstand in Echtzeit dynamisches Feedback von allen Mitarbeitern.
Quelle: gexid GmbH
Quelle: gexid GmbH