Pressemitteilung des VG Stuttgart vom 22.09.2008
Am
Donnerstag, den 02. Oktober 2008, 10.00 Uhr
verhandelt die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart im Gerichtsgebäude in Stuttgart, Augustenstraße 5, Sitzungssaal 2, über zehn Klagen wegen Untersagung der Vermittlung von Sportwetten.
Das Verwaltungsgericht wird dabei voraussichtlich über die Frage entscheiden, ob die Vermittlung von Sportwetten auf der Grundlage einer „DDR-Gewerbeerlaubnis“ zulässig ist.
Die Kläger betreiben u.a. im Raum Stuttgart, Pforzheim, Heilbronn, Göppingen und Neckarsulm Annahmestellen für die Vermittlung von Sportwetten, die an die Sportwetten GmbH Gera weitergeleitet werden. Die Sportwetten GmbH Gera in Thüringen ist im Besitz einer 1990 von einem Hoheitsträger in der früheren DDR erteilten Gewerbeerlaubnis, die ihr das Gewerbe „Abschluss von Sportwetten-Buchmacher“ gestattet.
Den Klägern wurde vom Regierungspräsidium Karlsruhe - in zwei Verfahren von der Stadt Neckarsulm - die Vermittlung von Sportwetten untersagt. Ihre hiergegen erhobenen Klagen begründen die Kläger u.a. damit, dass die Sportwetten GmbH Gera noch zu DDR-Zeiten eine wirksame Konzession zur Vermittlung von Sportwetten und für alle die hiermit im Zusammenhang stehenden Nebentätigkeiten erhalten habe. Dies gelte über Artikel 19 des Einigungsvertrages auch für die neuen Bundesländer und begründe für Unternehmen, die mit der Sportwetten GmbH Gera in vertraglichen Vermittlungsbeziehungen bestünden, eine Legalisierungswirkung sowohl in verwaltungsrechtlicher als auch in strafrechtlicher Hinsicht.
Die Verhandlungen (Az.: 4 K 3230/06 u.a.) sind öffentlich.