Ad-hoc-Mitteilung
Die Tipp24 AG wird zum 1. Januar 2009 ihre Geschäftsfelder neu ordnen. Dabei wird der Großteil der Aktivitäten, die in Verbindung mit der Vermittlung oder dem Angebot von Lotterieprodukten stehen, in der bereits seit 2007 in Großbritannien tätigen MyLotto24 Ltd. und deren Tochtergesellschaften gebündelt.
Dies betrifft sowohl die Vermittlung der staatlichen deutschen Lotto-Produkte, die Angebote der Tochterunternehmen Ventura24 in Spanien und Puntogiocco24 in Italien sowie die bereits laufenden Aktivitäten der britischen Tochterunternehmen. Die Vermittlung der deutschen Klassenlotterien NKL und SKL wird hingegen weiterhin von der Tipp24 AG durchgeführt.
Mit der Bündelung des Glücksspielgeschäftes bei der Geschäftsführung von MyLotto24 in Großbritannien schafft die Unternehmensgruppe die Voraussetzungen für eine positive Entwicklung des Auslandsgeschäftes. Damit zieht die Tipp24 AG die Konsequenzen aus dem nach ihrer Überzeugung rechtswidrigen Glücksspielstaatsvertrag, dessen zweite Stufe zum 1. Januar 2009 in Kraft tritt und die Vermittlung staatlicher Lotterien über das Internet verbietet. Die Tipp24 AG hofft, nach einer Klärung der Rechtslage in ihrem Sinne diese Tätigkeit baldmöglichst wieder aus Deutschland aufnehmen zu können.
Der Vorstand der Tipp24 AG hat entschieden, sich zukünftig auf den Ausbau des Geschäftsbereichs Tipp24Games sowie auf die Identifizierung und Akquisition neuer Geschäftsmodelle in Deutschland und Europa zu konzentrieren.
Die börsennotierte Tipp24 AG ist seit 2002 profitabel und hat allein in den Jahren 2007 und 2008 einen Beitrag zum deutschen Steueraufkommen in Höhe von weit über 250 Mio. Euro geleistet. Das Unternehmen beschäftigt in Deutschland 170 Mitarbeiter.
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Glücksspielrecht, Glücksspielstaatsvertrag, Lottovermittler