- Ausgeglichenes EBIT in 2008 nach deutlichem Verlust in 2007
- Abänderung des Abschlusses 2007 durch Neubeurteilung von Umstrukturierungsvorgängen
Der Aufsichtsrat der pferdewetten.de AG (ISIN DE0005488514 und DE000A0EPT67) hat heute den vom Vorstand der Gesellschaft vorgelegten Konzern- und Einzelabschluss für das Geschäftsjahr 2008 festgestellt. Im Zuge dessen wurden auch der Konzern- und der Einzelabschluss für das Geschäftsjahr 2007 erneut festgestellt, da der Vorstand aufgrund einer Neubeurteilung der Umstrukturierungsvorgänge die Abschlüsse abgeändert hat.
Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2008 hat die pferdewetten.de AG einen Konzernumsatz in Höhe von T€ 24.104 erzielt. Der 19-prozentige Rückgang gegenüber dem Vorjahr (T€ 29.786) resultiert zum einen aus dem Ausstieg aus der Sportwette und zum anderen aus Veränderungen in der Umsatzstruktur in Folge der Neuausrichtung der pferdewetten.de-Gruppe.
Trotz des niedrigeren Umsatzniveaus konnte das Ergebnis vor Abschreibungen, Zinsen und Steuern (EBITDA) aufgrund der erfolgreich umgesetzten Restrukturierungsmaßnahmen deutlich von T€ -717 in 2007 auf T€ 274 gesteigert werden. Das EBIT verbesserte sich auf T€ -57 nach T€ -1.112 im Vorjahr. Das Konzernergebnis 2008 fiel mit T€ -36 nahezu ausgeglichen aus. Im Vorjahr lag der Konzernverlust noch bei T€ -1.114.
Der Vorstand der pferdewetten.de AG wertet den Geschäftsverlauf 2008 insgesamt positiv. In einem überaus schwierigen Wettbewerbsumfeld im deutschen Pferdewettmarkt hat die Gesellschaft ihre führende Position gefestigt. Der in 2007 eingeleitete und nach wie vor andauernde Restrukturierungsprozess der Gesellschaft und die Überprüfung sämtlicher Aufwandspositionen hatten zur Folge, dass trotz geringerer Erlöse ein ausgeglichenes operatives Ergebnis erzielt werden konnte. Die Erwartungen an ein deutlich positives Ergebnis haben sich jedoch aufgrund von Einflüssen aus der Branche und der aktuellen Wirtschaftskrise nicht erfüllt.
Für das Geschäftsjahr 2009 rechnet die pferdewetten.de AG erneut mit einem Rückgang der Umsätze, da eine kurz- bis mittelfristige Erholung des Branchenumfelds und der allgemeinen Wirtschaftslage nicht zu erwarten sind. Durch die erfolgreichen Umstrukturierungsmaßnahmen dürfte das Ergebnis jedoch weiter verbessert werden können.
Der Geschäftsbericht 2008 sowie der abgeänderte Geschäftsbericht 2007 werden am 31. März 2009 veröffentlicht.
Baden-Baden, 20. März 2009
pferdewetten.de AG
Klaus Zellmann
Vorstand
Das Blog zur aktuellen rechtlichen Entwicklung bei Glücksspielen und Sportwetten: Informationen zu Spielbanken, Casino-Spielen, Lotterien, gewerblichen Spielvermittlern, Spielgemeinschaften, Rubbellosen, Glücksspielautomaten, Geschicklichkeitsspielen, Unterhaltungsspielen, Gewinnspielen, Hausverlosungen, Poker, Sportwetten, Pferdewetten, Finanzwetten, Wettbörsen, Sportzertifikaten, Informationsbörsen (prediction markets) sowie Event- und Informationsderivaten
Freitag, 27. März 2009
Tipp24 AG: Personalabbau und Änderungen im Vorstand
- 139 Arbeitsplätze in Hamburg von Restriktionen des Glücksspiel-Staatsvertrages betroffen
- Petra von Strombeck und Marcus Geiß scheiden aus dem Vorstand aus
(Hamburg, 27. März 2009) Mit einem umfangreichen Personalabbau und einer Verkleinerung des Vorstands zieht die Tipp24 AG die Konsequenzen aus dem neuen Glücksspiel-Staatsvertrag. Mit Inkrafttreten der zweiten Stufe des Glücksspiel-Staatsvertrages zum 1. Januar 2009 musste die Tipp24 AG ihre Geschäftstätigkeit stark reduzieren. Die Mitglieder des Vorstands der Tipp24 AG, Marcus Geiß und Petra von Strombeck, werden zum 31. März 2009 aus dem Vorstand ausscheiden.
Zum 1. Januar 2009 hatte die Tipp24 AG ihr bisheriges Geschäft der internetbasierten Vermittlung der Teilnahme an den Spielen des Deutschen Lotto- und Totoblocks unter dem Zwang der neuen glücksspielrechtlichen Verbote eingestellt. Die Website www.tipp24.com wird seitdem von der Tipp24 Services Ltd. mit Sitz in London betrieben.
Vor demselben Hintergrund hat die Tipp24 AG Maßnahmen ergriffen, um die Anstellungsverhältnisse von 139 ihrer 154 Mitarbeiter am Hamburger Unternehmenssitz schnellstmöglich zu beenden. In jedem Fall wird die Tätigkeit der betroffenen Mitarbeiter für die Tipp24 AG spätestens am 31. März 2009 enden.
"Wir sind gezwungen, einen Großteil unserer Mitarbeiter freizusetzen, da uns der neue Glücksspiel-Staatsvertrag jegliche Vermittlungsaktivitäten von Lotterien im Internet in Deutschland untersagt. Ein Großteil dieser Arbeitsplätze wird voraussichtlich im Ausland neu entstehen – hier gelten diese Restriktionen nicht", so Jens Schumann, Vorsitzender des Vorstands der Tipp24 AG. "Während der deutsche Staat mit Milliardenbeträgen um die Rettung deutscher Arbeitsplätze kämpft, vernichtet er gleichzeitig mit einem europarechtswidrigen Gesetz die Arbeitsplätze eines gesunden mittelständischen Unternehmens. Außerdem hat die Tipp24 AG allein im vergangenen Jahr Steuern in Höhe von rund 130 Mio. Euro an die Bundesländer abgeführt, die nun ersatzlos wegfallen."
In der Tipp24 AG verbleiben 15 Mitarbeiter, die für Verwaltungstätigkeiten der Konzernmutter eingesetzt werden. Die Arbeitsplätze der Tipp24 Entertainment GmbH sind vom Glücksspiel- Staatsvertrag nicht betroffen und bleiben bestehen.
Grundlage des Glücksspiel-Staatsvertrages ist die Bekämpfung von Spielsucht. Er verbietet den Vertrieb und die Werbung für Lotto im Internet. Bislang gibt es jedoch keine wissenschaftliche Studie, die eine gesellschaftlich relevante "Lottosucht" belegt. "Vielmehr scheint dieser Staatsvertrag private Unternehmen unter dem Vorwand der Sucht-Prävention ausschalten zu wollen", so Schumann. "Denn auch eine Suchtkontrolle wäre im Internet viel effektiver möglich als am Lottokiosk. Wir gehen deshalb weiterhin juristisch gegen den neuen Staatsvertrag vor."
Quelle: Tipp24 AG
- Petra von Strombeck und Marcus Geiß scheiden aus dem Vorstand aus
(Hamburg, 27. März 2009) Mit einem umfangreichen Personalabbau und einer Verkleinerung des Vorstands zieht die Tipp24 AG die Konsequenzen aus dem neuen Glücksspiel-Staatsvertrag. Mit Inkrafttreten der zweiten Stufe des Glücksspiel-Staatsvertrages zum 1. Januar 2009 musste die Tipp24 AG ihre Geschäftstätigkeit stark reduzieren. Die Mitglieder des Vorstands der Tipp24 AG, Marcus Geiß und Petra von Strombeck, werden zum 31. März 2009 aus dem Vorstand ausscheiden.
Zum 1. Januar 2009 hatte die Tipp24 AG ihr bisheriges Geschäft der internetbasierten Vermittlung der Teilnahme an den Spielen des Deutschen Lotto- und Totoblocks unter dem Zwang der neuen glücksspielrechtlichen Verbote eingestellt. Die Website www.tipp24.com wird seitdem von der Tipp24 Services Ltd. mit Sitz in London betrieben.
Vor demselben Hintergrund hat die Tipp24 AG Maßnahmen ergriffen, um die Anstellungsverhältnisse von 139 ihrer 154 Mitarbeiter am Hamburger Unternehmenssitz schnellstmöglich zu beenden. In jedem Fall wird die Tätigkeit der betroffenen Mitarbeiter für die Tipp24 AG spätestens am 31. März 2009 enden.
"Wir sind gezwungen, einen Großteil unserer Mitarbeiter freizusetzen, da uns der neue Glücksspiel-Staatsvertrag jegliche Vermittlungsaktivitäten von Lotterien im Internet in Deutschland untersagt. Ein Großteil dieser Arbeitsplätze wird voraussichtlich im Ausland neu entstehen – hier gelten diese Restriktionen nicht", so Jens Schumann, Vorsitzender des Vorstands der Tipp24 AG. "Während der deutsche Staat mit Milliardenbeträgen um die Rettung deutscher Arbeitsplätze kämpft, vernichtet er gleichzeitig mit einem europarechtswidrigen Gesetz die Arbeitsplätze eines gesunden mittelständischen Unternehmens. Außerdem hat die Tipp24 AG allein im vergangenen Jahr Steuern in Höhe von rund 130 Mio. Euro an die Bundesländer abgeführt, die nun ersatzlos wegfallen."
In der Tipp24 AG verbleiben 15 Mitarbeiter, die für Verwaltungstätigkeiten der Konzernmutter eingesetzt werden. Die Arbeitsplätze der Tipp24 Entertainment GmbH sind vom Glücksspiel- Staatsvertrag nicht betroffen und bleiben bestehen.
Grundlage des Glücksspiel-Staatsvertrages ist die Bekämpfung von Spielsucht. Er verbietet den Vertrieb und die Werbung für Lotto im Internet. Bislang gibt es jedoch keine wissenschaftliche Studie, die eine gesellschaftlich relevante "Lottosucht" belegt. "Vielmehr scheint dieser Staatsvertrag private Unternehmen unter dem Vorwand der Sucht-Prävention ausschalten zu wollen", so Schumann. "Denn auch eine Suchtkontrolle wäre im Internet viel effektiver möglich als am Lottokiosk. Wir gehen deshalb weiterhin juristisch gegen den neuen Staatsvertrag vor."
Quelle: Tipp24 AG
Donnerstag, 26. März 2009
Hohe Sonderabschreibungen und Wertberichtigungen belasten Konzernergebnis der JAXX AG
Hohe Sonderabschreibungen und Wertberichtigungen in Höhe von rund 15 Mio. Euro, die auf die Auswirkungen des Glücksspielstaatsvertrags zurückzuführen sind, haben bei der JAXX AG im abgelaufenen Geschäftsjahr 2008 zu einem Konzernverlust nach IFRS in Höhe von 16,9 Mio. Euro geführt.
Insgesamt hat der Vorstand der JAXX AG mit den tiefgreifenden Bilanzkorrekturen nun eine bereinigte Basis geschaffen, die der besonderen wirtschaftlichen und rechtlichen Situation der JAXX AG Rechnung trägt. Damit wurde der Grundstein für eine erfolgreiche wirtschaftliche Entwicklung gelegt.
Während nach vorläufigen, untestierten Zahlen das EBITDA mit +6,3 Mio. Euro nur leicht unter dem Niveau des Vorjahres lag, fiel das EBIT aufgrund von Sonderabschreibungen auf Sachanlagen und Firmenwerte von -4,9 Mio. Euro im Vorjahr auf -10,1 Mio. Euro in 2008. Das Konzernergebnis wurde zusätzlich belastet durch die Wertberichtigung von aktiven latenten Steuern auf Verlustvorträge von Konzerntochtergesellschaften.
Dem negativen Jahresergebnis steht ein weiterhin intakter Wachstumstrend gegenüber. Der Konzernumsatz konnte im Geschäftsjahr 2008 um 67 Prozent auf 123,5 Mio. Euro gesteigert werden. Ebenfalls positiv zu werten ist der hohe Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit in Höhe von 3,7 Mio. Euro. Zum Jahresende 2008 lag der Finanzmittelbestand nach Investitions- und Finanzierungstätigkeit bei 13,2 Mio. Euro (Vorjahr: 13,8 Mio. Euro).
Die Eigenkapitalquote betrug zum 31.12.2008 bei einer Bilanzsumme von 48,6 Mio. Euro 44,2 Prozent.
Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:
Obwohl die Rechtmäßigkeit des Glücksspielstaatsvertrag von der Europäischen Kommission sowie von Verwassungs- und Europarechtsexperten stark angezweifelt wird, sieht das Gesetz seit Anfang 2009 ein Verbot der Lotto-Vermittlung im Internet vor. Die terrestrische Vermittlung über Supermärkte und Tankstellen ist zwar grundsätzlich unter Auflagen weiterhin möglich, in fast allen Fällen wurde jedoch aus nicht näher dargelegten Gründen eine Genehmigung verweigert.
In der Folge musste die JAXX GmbH, Hamburg, die flächendeckende Vermittlung in Supermärkten, Tankstellen und Drogeriefilialen einstellen. Sämtliche Investitionen in diesen Bereich wurden bis auf wenige genehmigte Standorte abgeschrieben.
Quelle: JAXX AG
Insgesamt hat der Vorstand der JAXX AG mit den tiefgreifenden Bilanzkorrekturen nun eine bereinigte Basis geschaffen, die der besonderen wirtschaftlichen und rechtlichen Situation der JAXX AG Rechnung trägt. Damit wurde der Grundstein für eine erfolgreiche wirtschaftliche Entwicklung gelegt.
Während nach vorläufigen, untestierten Zahlen das EBITDA mit +6,3 Mio. Euro nur leicht unter dem Niveau des Vorjahres lag, fiel das EBIT aufgrund von Sonderabschreibungen auf Sachanlagen und Firmenwerte von -4,9 Mio. Euro im Vorjahr auf -10,1 Mio. Euro in 2008. Das Konzernergebnis wurde zusätzlich belastet durch die Wertberichtigung von aktiven latenten Steuern auf Verlustvorträge von Konzerntochtergesellschaften.
Dem negativen Jahresergebnis steht ein weiterhin intakter Wachstumstrend gegenüber. Der Konzernumsatz konnte im Geschäftsjahr 2008 um 67 Prozent auf 123,5 Mio. Euro gesteigert werden. Ebenfalls positiv zu werten ist der hohe Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit in Höhe von 3,7 Mio. Euro. Zum Jahresende 2008 lag der Finanzmittelbestand nach Investitions- und Finanzierungstätigkeit bei 13,2 Mio. Euro (Vorjahr: 13,8 Mio. Euro).
Die Eigenkapitalquote betrug zum 31.12.2008 bei einer Bilanzsumme von 48,6 Mio. Euro 44,2 Prozent.
Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:
Obwohl die Rechtmäßigkeit des Glücksspielstaatsvertrag von der Europäischen Kommission sowie von Verwassungs- und Europarechtsexperten stark angezweifelt wird, sieht das Gesetz seit Anfang 2009 ein Verbot der Lotto-Vermittlung im Internet vor. Die terrestrische Vermittlung über Supermärkte und Tankstellen ist zwar grundsätzlich unter Auflagen weiterhin möglich, in fast allen Fällen wurde jedoch aus nicht näher dargelegten Gründen eine Genehmigung verweigert.
In der Folge musste die JAXX GmbH, Hamburg, die flächendeckende Vermittlung in Supermärkten, Tankstellen und Drogeriefilialen einstellen. Sämtliche Investitionen in diesen Bereich wurden bis auf wenige genehmigte Standorte abgeschrieben.
Quelle: JAXX AG
Dienstag, 24. März 2009
NKL ab April Anstalt öffentlichen Rechts
Die NKL Nordwestdeutsche Klassenlotterie wird ab dem 1. April in eine Anstalt öffentlichen Rechts umgewandelt. Dann tritt der zwischen den Trägerländern Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein geschlossene Staatsvertrag in Kraft. Die NKL war zuvor ein Eigenbetrieb öffentlichen Rechts.
Der Wechsel der Rechtsform hat vor allem verwaltungstechnische Auswirkungen. Für die NKL-Spielteilnehmer, die NKL-Mitarbeiter sowie für Geschäftspartner ändert sich nichts. Die staatliche Lotterie, deren Anfänge auf das Jahr 1612 zurückgehen, hat weiterhin Bestand. Die Gewinne bleiben staatlich garantiert. Auch der Vertrieb über die staatlich zugelassenen Lotterie-Einnehmer bleibt unverändert. Die Tätigkeit des bislang im Auftrag der Länder für die Durchführung der Klassenlotterie beauftragten Bankenkonsortiums entfällt. Die NKL erhält mit dem Staatsvertrag die rechtliche Selbstständigkeit zur Durchführung von staatlichem Glücksspiel.
Der Staatsvertrag gibt der NKL eine solide, transparente und zeitgemäße Rechtsform und bietet die Gewähr, dass die NKL ihre ordnungsrechtlichen Aufgaben nach den Vorgaben des Glücksspielstaatsvertrags bestmöglich umsetzt. Darüber hinaus wird durch den Wechsel die Kostenstruktur des Unternehmens signifikant verbessert. Die Änderungen werden ab dem 1. April 2009 wirksam.
"Das fast 400 Jahre alte Klassenlotteriespiel wurde im Lauf der Zeit immer wieder reformiert und erneuert", so Günther Schneider, Vorstandssprecher der NKL. "Wir freuen uns, dass die Länder mit dem neuen Staatsvertrag ein klares Bekenntnis zur NKL abgeben. Durch die neue Rechtsform sind wir in der Lage, unser Angebot weiter zu entwickeln und den sich ständig ändernden Rahmenbedingungen und vor allem den Wünschen unserer Kunden angemessen anzupassen."
Der Wechsel der Rechtsform hat vor allem verwaltungstechnische Auswirkungen. Für die NKL-Spielteilnehmer, die NKL-Mitarbeiter sowie für Geschäftspartner ändert sich nichts. Die staatliche Lotterie, deren Anfänge auf das Jahr 1612 zurückgehen, hat weiterhin Bestand. Die Gewinne bleiben staatlich garantiert. Auch der Vertrieb über die staatlich zugelassenen Lotterie-Einnehmer bleibt unverändert. Die Tätigkeit des bislang im Auftrag der Länder für die Durchführung der Klassenlotterie beauftragten Bankenkonsortiums entfällt. Die NKL erhält mit dem Staatsvertrag die rechtliche Selbstständigkeit zur Durchführung von staatlichem Glücksspiel.
Der Staatsvertrag gibt der NKL eine solide, transparente und zeitgemäße Rechtsform und bietet die Gewähr, dass die NKL ihre ordnungsrechtlichen Aufgaben nach den Vorgaben des Glücksspielstaatsvertrags bestmöglich umsetzt. Darüber hinaus wird durch den Wechsel die Kostenstruktur des Unternehmens signifikant verbessert. Die Änderungen werden ab dem 1. April 2009 wirksam.
"Das fast 400 Jahre alte Klassenlotteriespiel wurde im Lauf der Zeit immer wieder reformiert und erneuert", so Günther Schneider, Vorstandssprecher der NKL. "Wir freuen uns, dass die Länder mit dem neuen Staatsvertrag ein klares Bekenntnis zur NKL abgeben. Durch die neue Rechtsform sind wir in der Lage, unser Angebot weiter zu entwickeln und den sich ständig ändernden Rahmenbedingungen und vor allem den Wünschen unserer Kunden angemessen anzupassen."