Die Financial Times Deutschland (FTD) berichtet in der heutigen Ausgabe über ein Thesenpapier der Korruptionbekämpfungsorganisation Transparency International zum Thema Korruption im Sport ("Verbrechen und Spiele").
Die FTD führt darin u. a. zu der unzureichenden strafrechtlichen Verfolgung aus:
Am Rande der Jahrestagung der Kriminologischen Gesellschaft hat deren Vorsitzende Britta Bannenberg vergangene Woche erneut die mangelnde Korruptionsprävention im Sport kritisiert. Sie sprach von einer "klandestinen Struktur des schweigenden Sports". Im Deutschlandfunk sagte Bannenberg, Juristin an der Universität Gießen: "Ich entdecke starke Parallelen zwischen der organisierten Wirtschaftskriminalität, Korruption und Sportstrukturen." Bannenberg setzt sich seit Langem für den Straftatbestand Sportbetrug ein. "Mich wundert, dass die Sportverbände sich in keiner Weise mit Whistleblower-Systemen, anonymen Meldesystemen und Ombudsleuten auseinandersetzen", sagte sie.
Wolfgang Schaupensteiner, Deutschlands bekanntester Korruptionsbekämpfer, wies auf rechtliche Probleme hin: "Vieles, was als Korruption im Sport wahrgenommen wird, etwa Schiedsrichterbestechung, ist im Strafgesetzbuch einfach nicht abgebildet", sagte er, "Korruption im Sport ist im deutschen Strafrecht, anders als in anderen Ländern, nicht strafbar."
Das Blog zur aktuellen rechtlichen Entwicklung bei Glücksspielen und Sportwetten: Informationen zu Spielbanken, Casino-Spielen, Lotterien, gewerblichen Spielvermittlern, Spielgemeinschaften, Rubbellosen, Glücksspielautomaten, Geschicklichkeitsspielen, Unterhaltungsspielen, Gewinnspielen, Hausverlosungen, Poker, Sportwetten, Pferdewetten, Finanzwetten, Wettbörsen, Sportzertifikaten, Informationsbörsen (prediction markets) sowie Event- und Informationsderivaten
Donnerstag, 24. September 2009
Bundeswirtschaftsministerium sagt Förderung junger innovativer Unternehmen auf der IMA zu
Darauf darf die ganze Branche durchaus stolz sein: Auch zur IMA 2010 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie gezielte Fördermittel für junge, innovative Unternehmen bewilligt, die im Rahmen der IMA 2010 ausstellen. Bereits zur diesjährigen IMA hatten sich erstmals zehn Unternehmen mit Unterstützung des Bundes präsentiert. Der Messeerfolg veranlasste Berlin nun, auch für 2010 Fördermittel zu bewilligen.
Im Rahmen des Förderprogramms des Bundes erhalten junge klein- und mittelständische Unternehmen eine finanzielle Zuwendung zu ihrem Messeauftritt. Das Bundeswirtschaftsministerium unterstützt die Messeteilnahme auf einem Gemeinschaftsstand, auf dem sich ausschließlich geförderte Unternehmen präsentieren. Bis zu 80 Prozent der Kosten für Standmiete und Standbau werden vom Bundeswirtschaftsministerium übernommen. Der Eigenanteil beträgt lediglich 20 Prozent. Die Obergrenze der Förderung beträgt 7.500 Euro.
Förderungswürdig sind Kleinunternehmen, die nicht länger als zehn Jahre am Markt sind, weniger als 50 Mitarbeiter beschäftigen und höchstens 10 Mio. Euro Jahresumsatz verzeichnen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie will mit dem Förderprogramm die Vermarktung von innovativen Produkten unterstützen. Angeregt wurde das Pro¬gramm vom Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft (AUMA). Der Antrag zur Förderung muss beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden.
Quelle: Reed Exhibitions Deutschland GmbH
Im Rahmen des Förderprogramms des Bundes erhalten junge klein- und mittelständische Unternehmen eine finanzielle Zuwendung zu ihrem Messeauftritt. Das Bundeswirtschaftsministerium unterstützt die Messeteilnahme auf einem Gemeinschaftsstand, auf dem sich ausschließlich geförderte Unternehmen präsentieren. Bis zu 80 Prozent der Kosten für Standmiete und Standbau werden vom Bundeswirtschaftsministerium übernommen. Der Eigenanteil beträgt lediglich 20 Prozent. Die Obergrenze der Förderung beträgt 7.500 Euro.
Förderungswürdig sind Kleinunternehmen, die nicht länger als zehn Jahre am Markt sind, weniger als 50 Mitarbeiter beschäftigen und höchstens 10 Mio. Euro Jahresumsatz verzeichnen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie will mit dem Förderprogramm die Vermarktung von innovativen Produkten unterstützen. Angeregt wurde das Pro¬gramm vom Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft (AUMA). Der Antrag zur Förderung muss beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden.
Quelle: Reed Exhibitions Deutschland GmbH
Tipp24-Kunde gewinnt 31,7 Mio. EUR
Tipp24 meldet heute auf der Webseite www.tipp24.com:
"Tipp24 gratuliert: Zweithöchster Online-Gewinn aller Zeiten geht an treuen Tipp24-Kunden."
"Tipp24 gratuliert: Zweithöchster Online-Gewinn aller Zeiten geht an treuen Tipp24-Kunden."
Tipp24 AG: Korrektur der Gewinnprognose wegen hoher Gewinnausschüttung
Die MyLotto24 Ltd, eine vollkonsolidierte Minderheitsbeteiligung der Tipp24 AG, hat im Rahmen der von ihr veranstalteten Zweitlotterie, die sich an den Ausspielungen des deutschen Zahlenlottos orientiert, am 23. September 2009 den Jackpotgewinn in Höhe von 31,7 Mio. Euro verzeichnet.
Diese außerordentliche Gewinnauszahlung wird aufgrund der von der MyLotto24 Ltd vorgenommenen Sicherungsgeschäfte lediglich teilweise ergebniswirksam werden. Infolgedessen reduziert die Tipp24 AG die bisherige EBIT-Prognose auf konsolidierter Basis für das laufende Geschäftsjahr 2009 um 10 Mio. Euro auf mindestens 30 Mio. Euro. Die Umsatzprognose von mindestens 85 Mio. Euro bleibt unverändert.
Diese außerordentliche Gewinnauszahlung wird aufgrund der von der MyLotto24 Ltd vorgenommenen Sicherungsgeschäfte lediglich teilweise ergebniswirksam werden. Infolgedessen reduziert die Tipp24 AG die bisherige EBIT-Prognose auf konsolidierter Basis für das laufende Geschäftsjahr 2009 um 10 Mio. Euro auf mindestens 30 Mio. Euro. Die Umsatzprognose von mindestens 85 Mio. Euro bleibt unverändert.
Dienstag, 22. September 2009
"Ihr Einsatz bitte!" – Prävention und Behandlung von Glücksspielsucht
Berliner Fachkonferenz zur Glücksspielsucht – darunter Veröffentlichung von Ergebnissen über 150 befragter Experten
Die Gefahr, durch scheinbar harmlose Glücksspiele in eine Sucht zu geraten, wird noch immer verkannt. Allein in Berlin sind schätzungsweise bis zu 17.000 Menschen glücksspielsüchtig.
Um eine breite gesellschaftliche Diskussion zum Thema Glücksspiel anzustoßen, veranstaltet die Fachstelle für Suchtprävention im Land Berlin mit dem Bezirksamt Pankow und der Alice Salomon Hochschule Berlin die Fachkonferenz "Ihr Einsatz bitte!" – Prävention und Behandlung von Glücksspielsucht am 22./23.September 2009.
"Diese Fachkonferenz leistet einen bedeutenden Beitrag zum Thema Prävention und Behandlung von Glücksspielsucht in Berlin", betont Christine Köhler-Azara, Drogenbeauftragte des Landes Berlin.
Prof. Dr. Cornel, Prorektor der Alice Salomon Hochschule Berlin, stellt fest: "Wir und unsere Kooperationspartner freuen uns, den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Fachkonferenz eine gelungene Verknüpfung von Bildung, Wissenschaft und Praxis in den Vorträgen und Referaten anbieten zu können".
"Das Thema Glücksspielsucht ganzheitlich, sowohl unter dem Blickwinkel der Prävention als auch der Behandlung zu betrachten, zeigt einmal mehr die Sinnhaftigkeit von Kooperation der Akteure, besonders in Zeiten knapper Ressourcen", sagt Lioba Zürn-Kasztantowicz, Bezirksstadträtin für Gesundheit, Soziales, Schule und Sport des Bezirksamtes Pankow.
In Berlin wurde zum Thema Glücksspielsucht auch eine Expertenbefragung durchgeführt, um unter anderem Präventionsmaßnahmen zu verbessern. Ein wichtiges Ergebnis der Befragung ist, dass die Durchsetzung der gesetzlichen Regelung, erst ab 18 Jahren an Glücksspielen teilnehmen zu können, als bedeutsame Maßnahme der Prävention angesehen wird, denn auf Kinder und Jugendliche üben Glücksspiele einen besonders hohen Reiz aus. Als weiteres Fazit der Fachkräfte aus Bereichen wie Familienberatungsstellen, Jugendfreizeiteinrichtungen oder Schuldnerberatungsstellen wird die frühe Aufklärung zu Risiken des Glücksspiels an Schulen als wichtig erachtet.
Kerstin Jüngling, Leiterin der Fachstelle für Suchtprävention im Land Berlin, pad e.V., weist darauf hin, dass "mehr Wissen und ein Fachdiskurs zum Thema Glücksspielsucht den Fachkräften der Schuldnerberatung oder im Jobcenter, Pädagogen, Ärzten und Eltern hilft, im Alltag frühzeitig und kompetent ein Abgleiten in den Glücksspielstrudel zu verhindern".
Quelle: Fachstelle für Suchtprävention im Land Berlin
Die Gefahr, durch scheinbar harmlose Glücksspiele in eine Sucht zu geraten, wird noch immer verkannt. Allein in Berlin sind schätzungsweise bis zu 17.000 Menschen glücksspielsüchtig.
Um eine breite gesellschaftliche Diskussion zum Thema Glücksspiel anzustoßen, veranstaltet die Fachstelle für Suchtprävention im Land Berlin mit dem Bezirksamt Pankow und der Alice Salomon Hochschule Berlin die Fachkonferenz "Ihr Einsatz bitte!" – Prävention und Behandlung von Glücksspielsucht am 22./23.September 2009.
"Diese Fachkonferenz leistet einen bedeutenden Beitrag zum Thema Prävention und Behandlung von Glücksspielsucht in Berlin", betont Christine Köhler-Azara, Drogenbeauftragte des Landes Berlin.
Prof. Dr. Cornel, Prorektor der Alice Salomon Hochschule Berlin, stellt fest: "Wir und unsere Kooperationspartner freuen uns, den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Fachkonferenz eine gelungene Verknüpfung von Bildung, Wissenschaft und Praxis in den Vorträgen und Referaten anbieten zu können".
"Das Thema Glücksspielsucht ganzheitlich, sowohl unter dem Blickwinkel der Prävention als auch der Behandlung zu betrachten, zeigt einmal mehr die Sinnhaftigkeit von Kooperation der Akteure, besonders in Zeiten knapper Ressourcen", sagt Lioba Zürn-Kasztantowicz, Bezirksstadträtin für Gesundheit, Soziales, Schule und Sport des Bezirksamtes Pankow.
In Berlin wurde zum Thema Glücksspielsucht auch eine Expertenbefragung durchgeführt, um unter anderem Präventionsmaßnahmen zu verbessern. Ein wichtiges Ergebnis der Befragung ist, dass die Durchsetzung der gesetzlichen Regelung, erst ab 18 Jahren an Glücksspielen teilnehmen zu können, als bedeutsame Maßnahme der Prävention angesehen wird, denn auf Kinder und Jugendliche üben Glücksspiele einen besonders hohen Reiz aus. Als weiteres Fazit der Fachkräfte aus Bereichen wie Familienberatungsstellen, Jugendfreizeiteinrichtungen oder Schuldnerberatungsstellen wird die frühe Aufklärung zu Risiken des Glücksspiels an Schulen als wichtig erachtet.
Kerstin Jüngling, Leiterin der Fachstelle für Suchtprävention im Land Berlin, pad e.V., weist darauf hin, dass "mehr Wissen und ein Fachdiskurs zum Thema Glücksspielsucht den Fachkräften der Schuldnerberatung oder im Jobcenter, Pädagogen, Ärzten und Eltern hilft, im Alltag frühzeitig und kompetent ein Abgleiten in den Glücksspielstrudel zu verhindern".
Quelle: Fachstelle für Suchtprävention im Land Berlin
Wissenschaftliche Studie zur Glücksspielsucht
Probanden gesucht!
Die Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie der Charité – Universitätsmedizin Berlin führt mit Unterstützung der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Berlin eine wissenschaftliche Studie zur Glücksspielsucht durch. Mit dieser Studie möchten wir neue Erkenntnisse über die Entstehungsbedingungen und den Verlauf der Glücksspielsucht gewinnen, die helfen sollen, gefährdete Spieler frühzeitiger zu erkennen und bestehende Behandlungsmaßnahmen zu verbessern.
Da jeder Spieler ganz individuelle Erfahrungen mit dem Glücksspiel gemacht hat und nicht jede Spielsucht wie die andere verläuft, sind wir auf Ihre Hilfe angewiesen. Denn nur wenn uns viele Spieler durch Ihre freiwillige Teilnahme unterstützen, können wir Bedingungen unter denen Spielsucht entsteht identifizieren und räventions- und Behandlungsansätze entsprechend verbessern.
Wer kann an der Studie teilnehmen?
Wir suchen Menschen, die Probleme mit ihrem Glücksspielverhalten haben oder von einer Spielsucht betroffen sind. Sie können auch teilnehmen, wenn sie zur Zeit nicht mehr aktiv spielen. Um teilnehmen zu können sollten sie mindestens 18 Jahre alt sein.
Was muss ich tun, wenn ich an der Studie teilnehme?
Im Rahmen der Studie werden anhand verschiedener psychologische Fragebögen und eines Interviews Daten zum Glücksspielverhalten, dem Verlauf der Spielproblematik, Einstellungen zum Glücksspiel und weiteren Persönlichkeitseigenschaften erfasst. Ergänzend sind am Computer zusätzlich verschiedene Aufgaben zu bearbeiten, die eine
schnelle Reaktion auf verschiedene Reize und das Erlernen von Regeln erfordern. Die gesamte Untersuchung nimmt ca. 3 Stunden in Anspruch. Die erhobenen Daten werden von uns vertraulich behandelt und ausschließlich in anonymisierter ausgewertet und verwendet.
An wen muss ich mich wenden, wenn ich teilnehmen möchte?
Dipl.-Psych. Chantal P. Mörsen
Dipl.-Psych. Gerit Loeffler
Tel.: 030/ 450 517138
Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie
Charité Campus Mitte
Charitéplatz 1, 10117 Berlin
Die Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie der Charité – Universitätsmedizin Berlin führt mit Unterstützung der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Berlin eine wissenschaftliche Studie zur Glücksspielsucht durch. Mit dieser Studie möchten wir neue Erkenntnisse über die Entstehungsbedingungen und den Verlauf der Glücksspielsucht gewinnen, die helfen sollen, gefährdete Spieler frühzeitiger zu erkennen und bestehende Behandlungsmaßnahmen zu verbessern.
Da jeder Spieler ganz individuelle Erfahrungen mit dem Glücksspiel gemacht hat und nicht jede Spielsucht wie die andere verläuft, sind wir auf Ihre Hilfe angewiesen. Denn nur wenn uns viele Spieler durch Ihre freiwillige Teilnahme unterstützen, können wir Bedingungen unter denen Spielsucht entsteht identifizieren und räventions- und Behandlungsansätze entsprechend verbessern.
Wer kann an der Studie teilnehmen?
Wir suchen Menschen, die Probleme mit ihrem Glücksspielverhalten haben oder von einer Spielsucht betroffen sind. Sie können auch teilnehmen, wenn sie zur Zeit nicht mehr aktiv spielen. Um teilnehmen zu können sollten sie mindestens 18 Jahre alt sein.
Was muss ich tun, wenn ich an der Studie teilnehme?
Im Rahmen der Studie werden anhand verschiedener psychologische Fragebögen und eines Interviews Daten zum Glücksspielverhalten, dem Verlauf der Spielproblematik, Einstellungen zum Glücksspiel und weiteren Persönlichkeitseigenschaften erfasst. Ergänzend sind am Computer zusätzlich verschiedene Aufgaben zu bearbeiten, die eine
schnelle Reaktion auf verschiedene Reize und das Erlernen von Regeln erfordern. Die gesamte Untersuchung nimmt ca. 3 Stunden in Anspruch. Die erhobenen Daten werden von uns vertraulich behandelt und ausschließlich in anonymisierter ausgewertet und verwendet.
An wen muss ich mich wenden, wenn ich teilnehmen möchte?
Dipl.-Psych. Chantal P. Mörsen
Dipl.-Psych. Gerit Loeffler
Tel.: 030/ 450 517138
Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie
Charité Campus Mitte
Charitéplatz 1, 10117 Berlin
Neues Internetangebot zum Jugendschutz online
Das neue Internetportal "Jugendschutz aktiv" des Bundesfamilienministeriums informiert rund um das Thema Jugendschutz und geht damit auf die wichtigsten Fragen der Bürgerinnen und Bürger sowie der Angestellten im Handel ein.
Die Internetseite www.jugendschutzaktiv.de fasst Antworten auf zentrale jugendschutzrechliche Fragen zusammen. Im Mittelpunkt steht dabei das Jugendschutzgesetz und seine Anwendung in alltäglichen Situationen von Kindern und Jugendlichen, um diese vor Gefahren zu schützen.
Die Informationen für Eltern und Erziehende hilft diesen dabei, sich mit ihren Kindern über die Gefahren von Medien, Alkohol und Zigaretten auseinanderzusetzen. So zeigt der Jugendschutz-Rechner, was für Kinder und Jugendliche in welchem Alter erlaubt ist. Wer darf wie lange beispielsweise in der Diskothek bleiben? Welche Verbote gibt es bei Tabakwaren und Alkohol? Oder wie verhält es sich mit Jugendgefährdungen bei Kinofilmen und Computerspielen?
Praxisnahe Handlungsanleitungen für Handel und Veranstalter bietet der Film "Die Wette". Außerdem werden alle Regelungen des Jugendschutzes erläutert, die für Beschäftigte in Einzelhandel, Gaststätten, Diskotheken, Tankstellen und anderen Einrichtungen relevant sind.
Internetseite Jugendschutz aktiv: http://www.jugendschutzaktiv.de/
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
E-mail: poststelle@bmfsfj.bund.de
Internet: http://www.bmfsfj.de
Servicetelefon: 01801 90 70 50
Wann können Sie anrufen?
montags bis donnerstags von 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Die Internetseite www.jugendschutzaktiv.de fasst Antworten auf zentrale jugendschutzrechliche Fragen zusammen. Im Mittelpunkt steht dabei das Jugendschutzgesetz und seine Anwendung in alltäglichen Situationen von Kindern und Jugendlichen, um diese vor Gefahren zu schützen.
Die Informationen für Eltern und Erziehende hilft diesen dabei, sich mit ihren Kindern über die Gefahren von Medien, Alkohol und Zigaretten auseinanderzusetzen. So zeigt der Jugendschutz-Rechner, was für Kinder und Jugendliche in welchem Alter erlaubt ist. Wer darf wie lange beispielsweise in der Diskothek bleiben? Welche Verbote gibt es bei Tabakwaren und Alkohol? Oder wie verhält es sich mit Jugendgefährdungen bei Kinofilmen und Computerspielen?
Praxisnahe Handlungsanleitungen für Handel und Veranstalter bietet der Film "Die Wette". Außerdem werden alle Regelungen des Jugendschutzes erläutert, die für Beschäftigte in Einzelhandel, Gaststätten, Diskotheken, Tankstellen und anderen Einrichtungen relevant sind.
Internetseite Jugendschutz aktiv: http://www.jugendschutzaktiv.de/
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
E-mail: poststelle@bmfsfj.bund.de
Internet: http://www.bmfsfj.de
Servicetelefon: 01801 90 70 50
Wann können Sie anrufen?
montags bis donnerstags von 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Der Traum vom schnellen Geld - Risiko Glücksspielsucht
Pressemitteilung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) vom 9.07.2009
Der Traum vom schnellen Geld - Risiko Glücksspielsucht
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung bietet neue Informationsangebote für Jugendliche und Angehörige von Glücksspielsüchtigen an
Der Traum vom schnellen Geld ist für viele Menschen in Deutschland attraktiv, wie die Repräsen-tativbefragung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) zum Glücksspielverhalten zeigt. 55 Prozent der bundesweiten Bevölkerung geben an, ihr "Glück im Spiel" zu versuchen und innerhalb der vergangenen zwölf Monate mindestens an einem Glücksspiel um Geld teilgenommen zu haben. Diese Situation trifft nicht nur auf Erwachsene zu, sondern gilt auch für viele Jugendliche. Jeder vierte Jugendliche unter 18 Jahren hat im letzten Jahr an Glücksspielen teilgenommen, obwohl es gesetzlich verboten ist.
Jugendliche sind besonders gefährdet glücksspielsüchtig zu werden, weil sie die Gefahren unterschätzen. Vor allem männliche Jugendliche glauben, dass sie Glücksspiele kontrollieren, Glückssträhnen erkennen oder das Glück voraussagen können. "Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung setzt nie zuerst auf Verbote, sondern immer zuerst auf Aufklärung, die junge Menschen gezielt über Glücksspiele und deren Gefahren informiert", erklärt deren Direktorin Prof. Dr. Elisabeth Pott. "Durch Aufklärung muss auch die Akzeptanz der Zugangsbeschränkungen bei den Jugendlichen selbst erhöht werden. Allerdings muss auch für die Einhaltung der vorhandenen Zugangsbeschränkungen gesorgt werden."
Vor diesem Hintergrund hat die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung die Informationsbroschüre "Total verzockt?! Infos zur Glücksspielsucht für Jugendliche und junge Erwachsene" entwickelt. Kurz und übersichtlich finden Leser und Leserinnen dort viel Wissenswertes zu Glücksspielen und deren Gefahren. Ein kurzer Selbsttest ermutigt dazu, sich mit dem eigenen Glücksspielverhalten auseinanderzusetzen.
Nicht nur bei Jugendlichen besteht ein hoher Informations- und Aufklärungsbedarf zur Glücksspielsucht. Besonders die Angehörigen von Glücksspielsüchtigen leiden unter den Folgen der Spielsucht und benötigen Hilfe und Unterstützung. Rund ein Drittel aller Menschen, die sich beim kostenlosen Beratungstelefon der BZgA melden, sind Angehörige. Sie rufen in aller Regel an, weil sie unter den finanziellen und familiären Problemen leiden und wissen wollen, wie sie helfen können.
Deswegen bietet die BZgA für diese Personengruppe zusätzlich zur telefonischen Beratung die neue Broschüre "Glücksspielsucht - Erste Hilfe für Angehörige" an. Besonders Fragen zu Hilfeangeboten für glücksspielsüchtige und Angehörige und Informationen zum Krankheitsbild Glücksspielsucht werden ausführlich beschrieben.
Die beiden neuen Informationsmedien sind Bestandteil der nationalen Dachkampagne zur Prävention von Glücksspielsucht, die mit Unterstützung durch den deutschen Lotto- und Totoblock durchgeführt wird. Zu den weiteren Kampagnenbestandteilen gehören Informations- und Hilfeangebote im Internet unter http://www.spielen-mit-verantwortung.de mit einem kostenlosen Onlineausstiegsprogramm, einer Chat-Sprechstunde und einem Selbsttest zum eigenen Glücksspielverhalten.
Die Informationsmaterialien
- "Total verzockt?! Infos zur Glücksspielsucht für Jugendliche und junge Erwachsene"
- "Glücksspielsucht - Erste Hilfe für Angehörige"
können kostenlos unter folgender Adresse bestellt werden: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, 51101 Köln, Fax: 0221-8992257, E-mail: order@bzga.de oder über das Online-Bestellsystem [ http://www.bzga.de/?id=medien&sid=69 ] der BZgA.
-------------------
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Postfach 91 01 52
51071 Köln
Telefon: 0221 8992-0 / Durchwahl: -280
Fax: 0221 8992-300 / - 201
E-Mail: marita.voelker-albert@bzga.de
Internet: http://www.bzga.de
Der Traum vom schnellen Geld - Risiko Glücksspielsucht
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung bietet neue Informationsangebote für Jugendliche und Angehörige von Glücksspielsüchtigen an
Der Traum vom schnellen Geld ist für viele Menschen in Deutschland attraktiv, wie die Repräsen-tativbefragung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) zum Glücksspielverhalten zeigt. 55 Prozent der bundesweiten Bevölkerung geben an, ihr "Glück im Spiel" zu versuchen und innerhalb der vergangenen zwölf Monate mindestens an einem Glücksspiel um Geld teilgenommen zu haben. Diese Situation trifft nicht nur auf Erwachsene zu, sondern gilt auch für viele Jugendliche. Jeder vierte Jugendliche unter 18 Jahren hat im letzten Jahr an Glücksspielen teilgenommen, obwohl es gesetzlich verboten ist.
Jugendliche sind besonders gefährdet glücksspielsüchtig zu werden, weil sie die Gefahren unterschätzen. Vor allem männliche Jugendliche glauben, dass sie Glücksspiele kontrollieren, Glückssträhnen erkennen oder das Glück voraussagen können. "Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung setzt nie zuerst auf Verbote, sondern immer zuerst auf Aufklärung, die junge Menschen gezielt über Glücksspiele und deren Gefahren informiert", erklärt deren Direktorin Prof. Dr. Elisabeth Pott. "Durch Aufklärung muss auch die Akzeptanz der Zugangsbeschränkungen bei den Jugendlichen selbst erhöht werden. Allerdings muss auch für die Einhaltung der vorhandenen Zugangsbeschränkungen gesorgt werden."
Vor diesem Hintergrund hat die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung die Informationsbroschüre "Total verzockt?! Infos zur Glücksspielsucht für Jugendliche und junge Erwachsene" entwickelt. Kurz und übersichtlich finden Leser und Leserinnen dort viel Wissenswertes zu Glücksspielen und deren Gefahren. Ein kurzer Selbsttest ermutigt dazu, sich mit dem eigenen Glücksspielverhalten auseinanderzusetzen.
Nicht nur bei Jugendlichen besteht ein hoher Informations- und Aufklärungsbedarf zur Glücksspielsucht. Besonders die Angehörigen von Glücksspielsüchtigen leiden unter den Folgen der Spielsucht und benötigen Hilfe und Unterstützung. Rund ein Drittel aller Menschen, die sich beim kostenlosen Beratungstelefon der BZgA melden, sind Angehörige. Sie rufen in aller Regel an, weil sie unter den finanziellen und familiären Problemen leiden und wissen wollen, wie sie helfen können.
Deswegen bietet die BZgA für diese Personengruppe zusätzlich zur telefonischen Beratung die neue Broschüre "Glücksspielsucht - Erste Hilfe für Angehörige" an. Besonders Fragen zu Hilfeangeboten für glücksspielsüchtige und Angehörige und Informationen zum Krankheitsbild Glücksspielsucht werden ausführlich beschrieben.
Die beiden neuen Informationsmedien sind Bestandteil der nationalen Dachkampagne zur Prävention von Glücksspielsucht, die mit Unterstützung durch den deutschen Lotto- und Totoblock durchgeführt wird. Zu den weiteren Kampagnenbestandteilen gehören Informations- und Hilfeangebote im Internet unter http://www.spielen-mit-verantwortung.de mit einem kostenlosen Onlineausstiegsprogramm, einer Chat-Sprechstunde und einem Selbsttest zum eigenen Glücksspielverhalten.
Die Informationsmaterialien
- "Total verzockt?! Infos zur Glücksspielsucht für Jugendliche und junge Erwachsene"
- "Glücksspielsucht - Erste Hilfe für Angehörige"
können kostenlos unter folgender Adresse bestellt werden: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, 51101 Köln, Fax: 0221-8992257, E-mail: order@bzga.de oder über das Online-Bestellsystem [ http://www.bzga.de/?id=medien&sid=69 ] der BZgA.
-------------------
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Postfach 91 01 52
51071 Köln
Telefon: 0221 8992-0 / Durchwahl: -280
Fax: 0221 8992-300 / - 201
E-Mail: marita.voelker-albert@bzga.de
Internet: http://www.bzga.de
Kammergericht Berlin: Anbieten privater Sportwetten 2008 nicht strafbar
von Rechtsanwalt Martin Arendts, www.wettrecht.de
Das Kammergericht (KG) Berlin hat den Freispruch eines Sportwettenvermittlers bestätigt, der in den Jahren 2007 und 2008 Verträge über Sportwetten an einen in Österreich staatlich zugelassenen Buchmacher vermittelt hatte (Urteil vom 23. Juli 2009, Az. (2) 1 Ss 541/08 (11/09)). Das KG verwarf damit die von der Staatsanwaltschaft eingelegte Revision und bestätigte den Freispruch durch das Amtsgericht Berlin-Tiergarten (Urteil vom 21. August 2008, Az. (255 Ds) 91 Js 6773/07 (109/08)).
Nach Überzeugung des KG kommt eine Strafbarkeit nach § 284 StGB (unerlaubtes Glücksspiel) weder für das Jahr 2007 noch für das Jahr 2008 in Betracht. Nach dem Sportwettenurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2006 fehle für das Jahr 2007 eine verfassungsrechtliche Grundlage für das staatliche Wettmonopol und damit auch für eine strafrechtliche Sanktion. Solange das bestehende Wettmonopol in seiner konkreten rechtlichen sowie in der Praxis realisierten Ausgestaltung nicht primär der Vermeidung und Abwehr von Spielsucht und problematischem Spielverhalten diente, stellte ein strafbewehrter Ausschluss gewerblicher Wettangebote einen unverhältnismäßigen und unzumutbaren Eingriff in die Berufsfreiheit dar (Rn. 5). Die Verfassungswidrigkeit des bis zum 31. Dezember 2007 geltenden Lotteriestaatvertrags (LottStV) stehe einer Bestrafung in Bezug auf die bis dahin begangenen Taten entgegen. Durch seine Verwaltungsakzessorietät verlange § 284 StGB für eine Strafbewehrung eine tragfähige gesetzliche Grundlage, die allerdings hier fehlt (Rn. 11). Gegen eine Strafbarkeit spreche im Übrigen der Gesetzlichkeitsgrundsatz des Art. 103 Abs. 2 GG (Rn. 15) sowie der nicht gerechtfertigte Verstoß gegen die Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit (Rn. 16).
Auch nach Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrags (GlüStV) zum 1. Januar 2008 sieht das KG – unabhängig von dem vom Tategericht zu prüfenden Vollzugsdefiziten – ein normativ angelegtes, strukturelles Defizit (Rn. 19). § 25 Abs. 1 GlüStV siehe nämlich eine Übergangsfrist für die administrative Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrags vor, so dass sich sein Regelungsgehalt erst nach Ablauf dieser Übergangsfrist zum 31. Dezember 2008 voll entfalten konnte (Rn. 20). Bis zum 31. Dezember 2008 konnte es somit an wirksamen Einsatzlimits, an Bestimmungen zum Jugendschutz und zur Gestaltung von Werbung der einzelnen Annahmestellen sowie an den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts entsprechenden Detailregelungen zur technischen Ausgestaltung der einzelnen Wettangebote fehlen. Indem die vertragsschließenden Länder die Erlaubnisfortgeltung und die Zulässigkeit von Internetlotterien bis 31. Dezember 2008 vereinbarten, gingen sie offenkundig selbst davon aus, dass die durch das Bundesverfassungsgericht angemahnte vollständige Konsistenz frühestens mit Erreichen dieses Stichtags zu erzielen sei.
Als Fazit hält das Gericht daher fest: „Jedenfalls während der Übergangszeit im Jahr 2008 hat daher für den GlüStV noch ein normativ begründetes Vollzugsdefizit bestanden, das entsprechend dem zur Fortgeltung des LottStVs Ausgeführten (vgl. oben 1.) einer strafrechtlichen Ahndung entgegensteht.“
Anmerkung: Die Straflosigkeit des Anbietens und Vermittelns von Sportwetten bis zum Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrags war schon bisher geklärt und entspricht der nunmehr ständigen Rechtsprechung (OLG München, OLG Hamburg, OLG Karlsruhe, OLG Frankfurt am Main). Daher sind fast alle Strafverfahren für die Jahre vor 2008 eingestellt worden. Nunmehr sind nach den klaren Ausführungen des KG auch die Strafverfahren für 2008 einzustellen, da die weitere Übergangsregelung (nach der fast zweijährigen, vom Bundesverfassungsgericht gewährten Übergangsregelung), die sich die Länder genehmigt haben, verfassungsrechtlich nicht haltbar ist. Für die aktuellen Fälle nach 2008 werden Vollzugsdefizit zu prüfen sein. Das KG nennt hier „beispielsweise die Werbeverbote des GlüStVs“. Angesichts des nachhaltig rechtswidrigen Werbeverhaltens der im Deutschen Lotto- und Totoblock zusammengeschlossenen deutschen Monopolanbieter (vgl. Arendts, Rechtswidrige Werbung für das staatliche Glücksspielangebot: Übersicht zur aktuellen Rechtsprechung) dürfte eine Strafbarkeit auch für neue Fälle bereits aus diesem Grunde auszuschließen sein. Darüber hinaus bestehen angesichts der unzureichenden Einschränkungen des provisionsgetriebenen Vertriebs des staatlichen Angebots über Kioske, Tankstellen und Supermärkte weiterhin erhebliche strukturelle Defizite.
Das Kammergericht (KG) Berlin hat den Freispruch eines Sportwettenvermittlers bestätigt, der in den Jahren 2007 und 2008 Verträge über Sportwetten an einen in Österreich staatlich zugelassenen Buchmacher vermittelt hatte (Urteil vom 23. Juli 2009, Az. (2) 1 Ss 541/08 (11/09)). Das KG verwarf damit die von der Staatsanwaltschaft eingelegte Revision und bestätigte den Freispruch durch das Amtsgericht Berlin-Tiergarten (Urteil vom 21. August 2008, Az. (255 Ds) 91 Js 6773/07 (109/08)).
Nach Überzeugung des KG kommt eine Strafbarkeit nach § 284 StGB (unerlaubtes Glücksspiel) weder für das Jahr 2007 noch für das Jahr 2008 in Betracht. Nach dem Sportwettenurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2006 fehle für das Jahr 2007 eine verfassungsrechtliche Grundlage für das staatliche Wettmonopol und damit auch für eine strafrechtliche Sanktion. Solange das bestehende Wettmonopol in seiner konkreten rechtlichen sowie in der Praxis realisierten Ausgestaltung nicht primär der Vermeidung und Abwehr von Spielsucht und problematischem Spielverhalten diente, stellte ein strafbewehrter Ausschluss gewerblicher Wettangebote einen unverhältnismäßigen und unzumutbaren Eingriff in die Berufsfreiheit dar (Rn. 5). Die Verfassungswidrigkeit des bis zum 31. Dezember 2007 geltenden Lotteriestaatvertrags (LottStV) stehe einer Bestrafung in Bezug auf die bis dahin begangenen Taten entgegen. Durch seine Verwaltungsakzessorietät verlange § 284 StGB für eine Strafbewehrung eine tragfähige gesetzliche Grundlage, die allerdings hier fehlt (Rn. 11). Gegen eine Strafbarkeit spreche im Übrigen der Gesetzlichkeitsgrundsatz des Art. 103 Abs. 2 GG (Rn. 15) sowie der nicht gerechtfertigte Verstoß gegen die Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit (Rn. 16).
Auch nach Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrags (GlüStV) zum 1. Januar 2008 sieht das KG – unabhängig von dem vom Tategericht zu prüfenden Vollzugsdefiziten – ein normativ angelegtes, strukturelles Defizit (Rn. 19). § 25 Abs. 1 GlüStV siehe nämlich eine Übergangsfrist für die administrative Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrags vor, so dass sich sein Regelungsgehalt erst nach Ablauf dieser Übergangsfrist zum 31. Dezember 2008 voll entfalten konnte (Rn. 20). Bis zum 31. Dezember 2008 konnte es somit an wirksamen Einsatzlimits, an Bestimmungen zum Jugendschutz und zur Gestaltung von Werbung der einzelnen Annahmestellen sowie an den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts entsprechenden Detailregelungen zur technischen Ausgestaltung der einzelnen Wettangebote fehlen. Indem die vertragsschließenden Länder die Erlaubnisfortgeltung und die Zulässigkeit von Internetlotterien bis 31. Dezember 2008 vereinbarten, gingen sie offenkundig selbst davon aus, dass die durch das Bundesverfassungsgericht angemahnte vollständige Konsistenz frühestens mit Erreichen dieses Stichtags zu erzielen sei.
Als Fazit hält das Gericht daher fest: „Jedenfalls während der Übergangszeit im Jahr 2008 hat daher für den GlüStV noch ein normativ begründetes Vollzugsdefizit bestanden, das entsprechend dem zur Fortgeltung des LottStVs Ausgeführten (vgl. oben 1.) einer strafrechtlichen Ahndung entgegensteht.“
Anmerkung: Die Straflosigkeit des Anbietens und Vermittelns von Sportwetten bis zum Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrags war schon bisher geklärt und entspricht der nunmehr ständigen Rechtsprechung (OLG München, OLG Hamburg, OLG Karlsruhe, OLG Frankfurt am Main). Daher sind fast alle Strafverfahren für die Jahre vor 2008 eingestellt worden. Nunmehr sind nach den klaren Ausführungen des KG auch die Strafverfahren für 2008 einzustellen, da die weitere Übergangsregelung (nach der fast zweijährigen, vom Bundesverfassungsgericht gewährten Übergangsregelung), die sich die Länder genehmigt haben, verfassungsrechtlich nicht haltbar ist. Für die aktuellen Fälle nach 2008 werden Vollzugsdefizit zu prüfen sein. Das KG nennt hier „beispielsweise die Werbeverbote des GlüStVs“. Angesichts des nachhaltig rechtswidrigen Werbeverhaltens der im Deutschen Lotto- und Totoblock zusammengeschlossenen deutschen Monopolanbieter (vgl. Arendts, Rechtswidrige Werbung für das staatliche Glücksspielangebot: Übersicht zur aktuellen Rechtsprechung) dürfte eine Strafbarkeit auch für neue Fälle bereits aus diesem Grunde auszuschließen sein. Darüber hinaus bestehen angesichts der unzureichenden Einschränkungen des provisionsgetriebenen Vertriebs des staatlichen Angebots über Kioske, Tankstellen und Supermärkte weiterhin erhebliche strukturelle Defizite.
Montag, 21. September 2009
Lotto informiert: Lotto-Jackpot klettert auf rund 30 Millionen Euro
Gewinntopf wird am Mittwoch in jedem Falle ausgeschüttet
Der Jackpot im Lotto 6 aus 49 wächst weiter. Bis zur nächsten Ziehung am Mittwoch (23. September) klettert der Gewinntopf der ersten Klasse auf rund 30 Millionen Euro an. Bei der Ziehung am vergangenen Samstag erzielte bundesweit zum zwölften Mal hintereinander kein Spielteilnehmer die sechs richtigen Gewinnzahlen in Kombination mit der Superzahl auf dem Spielschein.
Verzeichnet bei der Ziehung am Mittwoch (23. September) erneut kein Spielteilnehmer die sechs richtigen Gewinnzahlen mit der passenden Superzahl, so wird die Jackpotsumme der nächst niedrigeren Gewinnklasse zugeschlagen. Das sehen die Teilnahmebedingungen des Deutschen Lotto- und Totoblocks so vor. Der Lotto-Jackpot würde in diesem Fall unter denjenigen Spielteilnehmern aufgeteilt, die bei der Mittwochsziehung einen Lotto-Sechser ohne Superzahl erzielt haben. Zu einer solchen so genannten "Zwangsausschüttung" kam es in der Geschichte des deutschen Lottos bislang noch nie.
Zusätzlich zum Jackpot haben die Lottospieler bei der Mittwochsziehung und der darauf folgenden Samstagsziehung die Chance, schon mit drei Richtigen zum Millionär zu werden: Am Mittwoch, 23., und Samstag, 26. September, werden in einer Sonderauslosung des Deutschen Lotto- und Totoblocks zusätzlich insgesamt sieben Mal 1 Million Euro verlost. An der bundesweiten Sonderauslosung nehmen alle Spielaufträge teil, die bei einer dieser beiden Ziehungen einen Gewinn in der Gewinnklasse 8 (Drei Richtige) erzielt haben.
Am Samstag zehn Lotto-Sechser ohne Superzahl
Gleich zehn Lottospieler sagten am Samstag die sechs Richtigen 11, 14, 17, 22, 33 und 39 korrekt voraus, zum ganz großen Glück fehlte ihnen allesamt jedoch die passende Superzahl 0. Die Spielteilnehmer aus Niedersachsen (2x), Nordrhein-Westfalen (5x), Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein (2x) erhalten für ihren Lotto-Sechser jeweils rund 310.000 Euro. Die bundesweiten Spieleinsätze für die Samstagsziehung lagen bei rund 77,6 Millionen Euro und damit 11 Prozent über dem Spieleinsatz der vorangegangenen Samstagsziehung.
Auch im Spiel 77 blieb die erste Gewinnklasse am Wochenende unbesetzt. Der Jackpot in der Zusatzlotterie steigt bis Mittwoch auf rund 2 Millionen Euro an.
Quelle: Staatliche Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg
Der Jackpot im Lotto 6 aus 49 wächst weiter. Bis zur nächsten Ziehung am Mittwoch (23. September) klettert der Gewinntopf der ersten Klasse auf rund 30 Millionen Euro an. Bei der Ziehung am vergangenen Samstag erzielte bundesweit zum zwölften Mal hintereinander kein Spielteilnehmer die sechs richtigen Gewinnzahlen in Kombination mit der Superzahl auf dem Spielschein.
Verzeichnet bei der Ziehung am Mittwoch (23. September) erneut kein Spielteilnehmer die sechs richtigen Gewinnzahlen mit der passenden Superzahl, so wird die Jackpotsumme der nächst niedrigeren Gewinnklasse zugeschlagen. Das sehen die Teilnahmebedingungen des Deutschen Lotto- und Totoblocks so vor. Der Lotto-Jackpot würde in diesem Fall unter denjenigen Spielteilnehmern aufgeteilt, die bei der Mittwochsziehung einen Lotto-Sechser ohne Superzahl erzielt haben. Zu einer solchen so genannten "Zwangsausschüttung" kam es in der Geschichte des deutschen Lottos bislang noch nie.
Zusätzlich zum Jackpot haben die Lottospieler bei der Mittwochsziehung und der darauf folgenden Samstagsziehung die Chance, schon mit drei Richtigen zum Millionär zu werden: Am Mittwoch, 23., und Samstag, 26. September, werden in einer Sonderauslosung des Deutschen Lotto- und Totoblocks zusätzlich insgesamt sieben Mal 1 Million Euro verlost. An der bundesweiten Sonderauslosung nehmen alle Spielaufträge teil, die bei einer dieser beiden Ziehungen einen Gewinn in der Gewinnklasse 8 (Drei Richtige) erzielt haben.
Am Samstag zehn Lotto-Sechser ohne Superzahl
Gleich zehn Lottospieler sagten am Samstag die sechs Richtigen 11, 14, 17, 22, 33 und 39 korrekt voraus, zum ganz großen Glück fehlte ihnen allesamt jedoch die passende Superzahl 0. Die Spielteilnehmer aus Niedersachsen (2x), Nordrhein-Westfalen (5x), Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein (2x) erhalten für ihren Lotto-Sechser jeweils rund 310.000 Euro. Die bundesweiten Spieleinsätze für die Samstagsziehung lagen bei rund 77,6 Millionen Euro und damit 11 Prozent über dem Spieleinsatz der vorangegangenen Samstagsziehung.
Auch im Spiel 77 blieb die erste Gewinnklasse am Wochenende unbesetzt. Der Jackpot in der Zusatzlotterie steigt bis Mittwoch auf rund 2 Millionen Euro an.
Quelle: Staatliche Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg