Pressemitteilung des Deutschen Lottoverbands vom 11. Februar 2010
Hamburg - Der neue EU-Kommissar für Binnenmarkt, Michel Barnier, hat heute vor dem Europäischen Parlament bekräftig, die laufenden Vertragsverletzungsverfahren gegen Glücksspielmonopole in Mitgliedsstaaten wie Deutschland fortsetzen zu wollen. Deutlich wies er darauf hin, dass das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) im Fall "Liga Portugesa" vom 08.09.2009 nichts an der generell kritischen Beurteilung der Glücksspielmonopole durch die EU-Kommission geändert habe. Barnier kündigte zudem an, dass er unabhängig von den laufenden Verfahren eine Annäherung der Regelungen der Glücksspielmärkte in Europa vorantreiben werde. Hierzu wird seine Kommission, nach Anhörung der Mitgliedstaaten im Herbst ein politisches Strategiepapier vorlegen.
"Die Äußerungen Kommissar Barniers sind eine klare Warnung; Santa Casa ist kein Freibrief für Monopole. Die erheblichen Bedenken der Kommission am Glücksspielstaatsvertrag bestehen weiter." so Norman Faber, Präsident des Deutschen Lottoverbandes.
Die EU-Kommission hatte nur vier Wochen nach Einführung des Staatsvertrages zum 01.01.2008 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet.
In Deutschland ist nach Einführung des Glücksspielstaatsvertrages ein Rechts-Chaos mit über eintausend Verfahren entstanden. Gewerbliche Spielvermittler wurden zur Einstellung oder Umstellung ihres Geschäfts gezwungen oder sind ins europäische Ausland vertrieben worden. In Folge des Glücksspielstaatsvertrages, insbesondere des Internetverbotes, durch Werbeverbote und weitere Vertriebsbeschränkungen sind die Umsätze aus Lotterien, Wetten und Spielbanken nach aktuellen Informationen um jährlich mehr als 2,5 Mrd. Euro (über 22%) eingebrochen. Kumuliert werden die Länder bis 2011 somit rund 11 Milliarden Euro Umsatz und damit 5 Milliarden Euro Steuern und Zweckerträge verlieren.
Ungeachtet des laufenden Vertragsverletzungsverfahrens gegen die Bundesrepublik gibt es in den Bundesländern inzwischen einen parteiübergreifenden Konsens, dass der Glücksspielstaatsvertrag dringend überarbeitet werden und in Übereinstimmung mit dem nationalen Verfassungsrecht sowie dem europäischen Gemeinschaftsrecht gebracht muss. Der Deutsche Lottoverband wird sich konstruktiv an diesem Prozess beteiligen.
Pressekontakt:
Deutscher Lottoverband
040 - 89 00 39 69
info@deutscherlottoverband.de
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Freitag, 12. Februar 2010
Dienstag, 9. Februar 2010
Fürstentum Liechtenstein: Regierung beschliesst Geldspielgesetz
Vaduz, 4. Februar - Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 3. Februar beschlossen, dem Landtag einen Bericht und Antrag zur Schaffung eines Geldspielgesetzes zu unterbreiten. Ziel der Vorlage ist eine kontrollierte Liberalisierung der Geldspiele in Liechtenstein. Gestützt auf internationale Erfahrungen mit elektronischen Vertriebsformen wurden dabei im Rahmen der Vorlage alle Formen des Spiels um Geld oder geldwerte Vorteile auf einheitlicher Basis in einem Rahmengesetz geregelt.
Das in Liechtenstein bestehende Glückspielverbot stammt dem Jahre 1949. Spätestens seit der Liberalisierung der Geldspiele 1998 in der Schweiz stellt sich die Frage, wie in Liechtenstein die diversen Geldspiele gesetzlich geregelt werden sollen. Der Vorlage liegen somit die gewandelten Rahmenbedingungen und die veränderte Einstellung der Gesellschaft zu Geldspielen zugrunde.
Online-Geldspiele, Casino und Lotterien
Mit der von der Regierung beschlossenen Vorlage können künftig Konzessionen für eine Casino und Online-Glückspielanbieter vergeben werden. Die Entscheidung, auch in Liechtenstein eine sanfte Marktöffnung zu vollziehen, basiert wesentlich auf den in der Schweiz gemachten Erfahrungen der letzten Jahre. Diese zeigen, dass mit der Liberalisierung Arbeitsplätze und Steuereinnahmen entstanden sind und die einzelnen Standorte an touristischer Attraktivität gewonnen haben. Dieses volkswirtschaftliche Potential soll in Zukunft auch in Liechtenstein erschlossen werden. Ausserdem wird mit der Gesetzesvorlage auch der Lotteriebereich gesetzlich neu geregelt.
Rechtssicherheit für Vereine
Mit der Gesetzesvorlage erhalten zudem jene Vereine, die Einnahmen über Tombolas, Lotterien und Ähnliches für ihre Jugendarbeit oder soziale Zwecke erzielen, Rechtssicherheit, was mit der aktuellen Gesetzeslage nicht gegeben ist. Ziel ist es, dass die Vereine auch künftig ihre Geldspieltätigkeiten im bisherigen Umfang ausüben können.
Strenge Regulierung
Die Gesetzesvorlage sieht strenge Regulierungsvorschriften vor. So werden z.B. von einem Casino-Betreiber höchste Standards verlangt, um sozial schädlichen Entwicklungen vorzubeugen. Unter anderem bedarf es eines Sozialkonzeptes, um vom ersten Tag an mögliche Suchtpotentiale zu verringern. Durch Zugangskontrollen zum Casino und einem generellen Verbot von Spielautomaten ausserhalb des Casinos kann unkontrolliertes Spielen verhindert werden.
Um Geldwäscherei und anderen Formen der Kriminalität keine Grundlage zu bieten, wurden die höchsten internationalen Standards in die Vorlage aufgenommen. Hierzu gehört unter anderem auch, die von der FATF geforderte Unterstellung aktueller wie zukünftiger Anbieter von gewerbsmässigen Spielen unter die Geldwäscherei-Sorgfaltspflicht.
Quelle: Presse- und Informationsamt
Das in Liechtenstein bestehende Glückspielverbot stammt dem Jahre 1949. Spätestens seit der Liberalisierung der Geldspiele 1998 in der Schweiz stellt sich die Frage, wie in Liechtenstein die diversen Geldspiele gesetzlich geregelt werden sollen. Der Vorlage liegen somit die gewandelten Rahmenbedingungen und die veränderte Einstellung der Gesellschaft zu Geldspielen zugrunde.
Online-Geldspiele, Casino und Lotterien
Mit der von der Regierung beschlossenen Vorlage können künftig Konzessionen für eine Casino und Online-Glückspielanbieter vergeben werden. Die Entscheidung, auch in Liechtenstein eine sanfte Marktöffnung zu vollziehen, basiert wesentlich auf den in der Schweiz gemachten Erfahrungen der letzten Jahre. Diese zeigen, dass mit der Liberalisierung Arbeitsplätze und Steuereinnahmen entstanden sind und die einzelnen Standorte an touristischer Attraktivität gewonnen haben. Dieses volkswirtschaftliche Potential soll in Zukunft auch in Liechtenstein erschlossen werden. Ausserdem wird mit der Gesetzesvorlage auch der Lotteriebereich gesetzlich neu geregelt.
Rechtssicherheit für Vereine
Mit der Gesetzesvorlage erhalten zudem jene Vereine, die Einnahmen über Tombolas, Lotterien und Ähnliches für ihre Jugendarbeit oder soziale Zwecke erzielen, Rechtssicherheit, was mit der aktuellen Gesetzeslage nicht gegeben ist. Ziel ist es, dass die Vereine auch künftig ihre Geldspieltätigkeiten im bisherigen Umfang ausüben können.
Strenge Regulierung
Die Gesetzesvorlage sieht strenge Regulierungsvorschriften vor. So werden z.B. von einem Casino-Betreiber höchste Standards verlangt, um sozial schädlichen Entwicklungen vorzubeugen. Unter anderem bedarf es eines Sozialkonzeptes, um vom ersten Tag an mögliche Suchtpotentiale zu verringern. Durch Zugangskontrollen zum Casino und einem generellen Verbot von Spielautomaten ausserhalb des Casinos kann unkontrolliertes Spielen verhindert werden.
Um Geldwäscherei und anderen Formen der Kriminalität keine Grundlage zu bieten, wurden die höchsten internationalen Standards in die Vorlage aufgenommen. Hierzu gehört unter anderem auch, die von der FATF geforderte Unterstellung aktueller wie zukünftiger Anbieter von gewerbsmässigen Spielen unter die Geldwäscherei-Sorgfaltspflicht.
Quelle: Presse- und Informationsamt