Pressemitteilung vom 18. Dezember 2011
Zum heutigen (18. Dezember 2011) Bericht in der Zeitung "Schleswig-Holstein am Sonntag", nach dem Kiels Oberbürgermeister Torsten Albig sich aktiv um die Ansiedlung eines privaten Lotterievermittlers und um einen Sponsoren aus dem Bereich der Online-Wetten bemüht, erklären der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Hans-Jörn Arp und FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki:
"Wir sind fassungslos. Seit Monaten müssen wir wegen unseres europarechtskonformen Glücksspielgesetzes von SPD-Landes- und Fraktionschef Stegner übelste öffentliche Verunglimpfungen ertragen. Selbst auf Nachfrage von Journalisten hat sich SPD-Spitzenkandidat Torsten Albig von diesen Entgleisungen seines Parteivorsitzenden nicht distanziert. Und jetzt wird bekannt, dass Albig selbst private Glücksspielanbieter für Kiel gewinnen will. Scheinheiliger geht es nicht, Nord-SPD."
Der derzeit mit der Stadt Kiel in Verhandlungen über ein Sponsoring befindliche Online-Glücksspielanbieter Betfair bietet neben Sportwetten auch Casinospiele und Poker an.
Erst am 17. November 2011 hatte Stegner Kubicki und Arp als "willige Türöffner" für Online-Poker bezeichnet und behauptet, "Schwarzgeldwäscher würden sich bedanken". Darüber hinaus hatte er den CDU- und den FDP-Politiker in die Nähe von Geldwäsche und Prostitution gestellt. Zu diesem Vorgang hatte Albig dem Hamburger Abendblatt laut Bericht vom 18. November 2011 auf Anfrage lediglich erklärt: "Es ist alles gesagt und die Beteiligten sind erwachsen genug, um das miteinander zu regeln".
Kubicki: "Das ist wirklich unglaublich. Das Mindeste wäre eine klare Distanzierung Albigs gewesen. Aber nun können Kollege Arp und ich ihn im Club der Stegner-Opfer willkommen heißen. Denn SPD-Spitzenkandidat Torsten Albig dürfte mit diesen Entgleisungen seines Parteivorsitzenden wohl auch gemeint sein."
Beide Abgeordnete verwiesen auch auf die politische Dimension des Vorganges. Denn der von Albig selbst als "Spagat" bezeichnete Widerspruch zwischen der Position des SPD-Spitzenkandidaten und des SPD-Landesvorsitzenden sei nicht zu halten. Bis heute stehe die Ankündigung von SPD-Landes- und Fraktionschef Stegner unwidersprochen im Raum, die SPD werde im Falle eines Wahlsieges das schleswig-holsteinische Glücksspielgesetz sofort rückgängig machen. Erst am 15. Dezember 2011 hatte Stegner CDU und FDP in einer Pressemitteilung aufgefordert, dem SPD-Antrag auf Aufhebung des Glücksspielgesetzes im Januar zuzustimmen. Gleichzeitig bemühe sich der SPD-Spitzenkandidat für das Amt des Ministerpräsidenten um Sponsoren und Unternehmensansiedlungen, die nur auf der Grundlage genau dieses Gesetzes möglich seien.
"Wenn Albig glaubt, dass sich ein Unternehmen in einer Stadt ansiedelt, deren Oberbürgermeister ihm im Falle eines Wahlsieges seiner Partei als Ministerpräsident sofort wieder die Geschäftsgrundlage entziehen will, dann ist er völlig neben der Spur. Die SPD muss sich entscheiden: Entweder für ein europarechtskonformes Glücksspielgesetz oder für die Verunglimpfung von Unternehmern. Beides zusammen geht nicht", so Arp und Kubicki.
Quelle: CDU-Fraktion und FDP-Landtagsfraktion im Schleswig-holsteinischen Landtag
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Montag, 19. Dezember 2011
VPRT zur Unterschrift der Ministerpräsidenten unter Glücksspielstaatsvertrag: Länder sollen Weg für liberaleres Glücksspielrecht mit der Umsetzung entsprechender Werberichtlinien konsequent fortsetzen
Pressemitteilung vom 15. Dezember 2011
Berlin - Als einen "wichtigen Schritt in die richtige Richtung" hat Thomas Deissenberger, Vorsitzender des Arbeitskreises Wetten im Verband Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT) sowie Vorsitzender der Geschäftsführung der Constantin Sport Marketing GmbH, die heutigen Unterschriften unter den neuen Glücksspielstaatsvertrag durch die Ministerpräsidenten grundsätzlich begrüßt. Er appellierte an die Länder, den eingeschlagenen Weg hin zu einem liberaleren Glücksspielrecht mit der Umsetzung entsprechender Werberichtlinien zum Staatsvertrag fortzusetzen und sich perspektivisch mit der Glücksspielregulierung an dem Schleswig-Holsteinischen Glücksspielgesetz zu orientieren. Es biete die besten Voraussetzungen dafür, den ganz überwiegenden Teil des Online-Gaming-Bereichs aus dem heutigen Schwarzmarkt in einen kontrollierten und regulierten Markt zu überführen.
Deissenberger: "Wer 'A' sagt muss auch 'B' sagen: Die Länder müssen nun den eingeschlagenen Weg der teilweisen Marktöffnung auch mit ihren Werberichtlinien zum Staatsvertrag konsequent weiterverfolgen. Nur so kann sichergestellt werden, dass der Kanalisierungseffekt der neuen Regulierung hin zu den lizenzierten Angeboten auch tatsächlich eintritt. Insbesondere bei der Zulassung von Sportwettenwerbung im Fernsehen sollte es nicht auf diesem Umweg zu neuen Einschränkungen kommen. Stattdessen könnten die Länder auf die Verantwortung und die Bereitschaft zur Selbstregulierung vertrauen. Deissenberger betonte, dass der VPRT den Ländern für eine aktive Mitarbeit bei der Ausgestaltung der Werbestimmungen zur Verfügung stehe und hierzu seinen Dialog mit der Politik fortsetzen wolle.
Über den VPRT:
Der VPRT ist die Interessenvertretung der privaten Rundfunk- und Telemedienunternehmen. Mit ihren TV-, Radio-, Online- und Mobile-Angeboten bereichern seine rund 140 Mitglieder Deutschlands Medienlandschaft durch Vielfalt, Kreativität und Innovation. Damit das auch in der digitalen Welt so bleibt, müssen die regulatorischen, technologischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen stimmen. Als Wirtschaftsverband unterstützen wir unsere Unternehmen im Dialog mit Politik und Marktpartnern beim Erreichen dieses Ziels - national und auf EU-Ebene. www.vprt.de
Pressekontakt:
Pressesprecher Hartmut Schultz
Hartmut Schultz Kommunikation GmbH
T | +49 30 3 98 80-101,
E | schultz@schultz-kommunikation.de
Berlin - Als einen "wichtigen Schritt in die richtige Richtung" hat Thomas Deissenberger, Vorsitzender des Arbeitskreises Wetten im Verband Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT) sowie Vorsitzender der Geschäftsführung der Constantin Sport Marketing GmbH, die heutigen Unterschriften unter den neuen Glücksspielstaatsvertrag durch die Ministerpräsidenten grundsätzlich begrüßt. Er appellierte an die Länder, den eingeschlagenen Weg hin zu einem liberaleren Glücksspielrecht mit der Umsetzung entsprechender Werberichtlinien zum Staatsvertrag fortzusetzen und sich perspektivisch mit der Glücksspielregulierung an dem Schleswig-Holsteinischen Glücksspielgesetz zu orientieren. Es biete die besten Voraussetzungen dafür, den ganz überwiegenden Teil des Online-Gaming-Bereichs aus dem heutigen Schwarzmarkt in einen kontrollierten und regulierten Markt zu überführen.
Deissenberger: "Wer 'A' sagt muss auch 'B' sagen: Die Länder müssen nun den eingeschlagenen Weg der teilweisen Marktöffnung auch mit ihren Werberichtlinien zum Staatsvertrag konsequent weiterverfolgen. Nur so kann sichergestellt werden, dass der Kanalisierungseffekt der neuen Regulierung hin zu den lizenzierten Angeboten auch tatsächlich eintritt. Insbesondere bei der Zulassung von Sportwettenwerbung im Fernsehen sollte es nicht auf diesem Umweg zu neuen Einschränkungen kommen. Stattdessen könnten die Länder auf die Verantwortung und die Bereitschaft zur Selbstregulierung vertrauen. Deissenberger betonte, dass der VPRT den Ländern für eine aktive Mitarbeit bei der Ausgestaltung der Werbestimmungen zur Verfügung stehe und hierzu seinen Dialog mit der Politik fortsetzen wolle.
Über den VPRT:
Der VPRT ist die Interessenvertretung der privaten Rundfunk- und Telemedienunternehmen. Mit ihren TV-, Radio-, Online- und Mobile-Angeboten bereichern seine rund 140 Mitglieder Deutschlands Medienlandschaft durch Vielfalt, Kreativität und Innovation. Damit das auch in der digitalen Welt so bleibt, müssen die regulatorischen, technologischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen stimmen. Als Wirtschaftsverband unterstützen wir unsere Unternehmen im Dialog mit Politik und Marktpartnern beim Erreichen dieses Ziels - national und auf EU-Ebene. www.vprt.de
Pressekontakt:
Pressesprecher Hartmut Schultz
Hartmut Schultz Kommunikation GmbH
T | +49 30 3 98 80-101,
E | schultz@schultz-kommunikation.de
Interwetten: Stellungnahme zum Glücksspielstaatsvertag
Pressemitteilung von Interwetten vom 16. Dezember 2011
Gzira - Interwetten Managing Director Dr. Birgit Bosch nimmt zu dem gestern von 15 der 16 deutschen Bundesländer abgesegneten Glücksspielstaatsvertrag wie folgt Stellung: "Wir bedauern, dass der neue Glücksspielstaatsvertrag in der vorliegenden Form von 15 der 16 Bundesländer unterzeichnet wurde. Der neue Entwurf enthält immer noch Komponenten, die bereits in der Erstfassung von der EU stark kritisiert wurden. Einer der zentralen Kritikpunkte bezieht sich auf die strikte Limitierung der Anzahl der Lizenzen. Die Mehrheit privater Anbieter wird demnach vom Deutschen Markt ausgeschlossen, was etliche Experten für nicht EU-konform halten. Darüber hinaus steht die exkzessive Steuerlast in keinem Verhältnis zum Business-Modell der privaten Onine-Anbieter.
Im Endeffekt wird der neue Glücksspielstaatsvertrag nur die bestehenden Verhältnisse fortschreiben und ist kein geeignetes Mittel den Schwarzmarkt einzudämmen. Am Ende sind damit alle Beteiligten Verlierer: An erster Stelle die Spieler, denn auf dem Schwarzmarkt kann der Spieler- und Verbraucherschutz nicht eingefordert werden. Die Länder nehmen vom Schwarzmarkt keine Steuern ein, und Betreiber, die einen legalen Status anstreben, werden effektiv daran gehindert."
Über Interwetten
Wetten ist unser Sport.
Interwetten wurde 1990 als Sportwettenanbieter gegründet und ging 1997 mit der Website www.interwetten.com online. 2011 präsentiert sich Interwetten als Online-Entertainment-Company und bietet neben der klassischen Sportwette ein umfangreiches Live-Wetten-Angebot, Live-Streamings, Casino und eine Vielzahl an spannenden Games.
Pressekontakt:
Interwetten Group
Mag. (FH) Michael Summer
Sponsoring & PR Manager
T: +43 (0) 1 732 10 - 179
Mail: michael.summer@interwetten.com
Gzira - Interwetten Managing Director Dr. Birgit Bosch nimmt zu dem gestern von 15 der 16 deutschen Bundesländer abgesegneten Glücksspielstaatsvertrag wie folgt Stellung: "Wir bedauern, dass der neue Glücksspielstaatsvertrag in der vorliegenden Form von 15 der 16 Bundesländer unterzeichnet wurde. Der neue Entwurf enthält immer noch Komponenten, die bereits in der Erstfassung von der EU stark kritisiert wurden. Einer der zentralen Kritikpunkte bezieht sich auf die strikte Limitierung der Anzahl der Lizenzen. Die Mehrheit privater Anbieter wird demnach vom Deutschen Markt ausgeschlossen, was etliche Experten für nicht EU-konform halten. Darüber hinaus steht die exkzessive Steuerlast in keinem Verhältnis zum Business-Modell der privaten Onine-Anbieter.
Im Endeffekt wird der neue Glücksspielstaatsvertrag nur die bestehenden Verhältnisse fortschreiben und ist kein geeignetes Mittel den Schwarzmarkt einzudämmen. Am Ende sind damit alle Beteiligten Verlierer: An erster Stelle die Spieler, denn auf dem Schwarzmarkt kann der Spieler- und Verbraucherschutz nicht eingefordert werden. Die Länder nehmen vom Schwarzmarkt keine Steuern ein, und Betreiber, die einen legalen Status anstreben, werden effektiv daran gehindert."
Über Interwetten
Wetten ist unser Sport.
Interwetten wurde 1990 als Sportwettenanbieter gegründet und ging 1997 mit der Website www.interwetten.com online. 2011 präsentiert sich Interwetten als Online-Entertainment-Company und bietet neben der klassischen Sportwette ein umfangreiches Live-Wetten-Angebot, Live-Streamings, Casino und eine Vielzahl an spannenden Games.
Pressekontakt:
Interwetten Group
Mag. (FH) Michael Summer
Sponsoring & PR Manager
T: +43 (0) 1 732 10 - 179
Mail: michael.summer@interwetten.com
Bundesrat will Sportwetten besteuern
Pressemitteilung des Bundesrats vom 16. Dezember 2011
Die Länder haben in ihrer heutigen Plenarsitzung einen Gesetzentwurf beschlossen, der die Änderung des Glückspielstaatsvertrages flankieren und das Steuerrecht für Sportwetten öffnen soll. Ziel ist es, in Zukunft Sportwetten in- und ausländischer Veranstalter gleich zu besteuern.
Neben den bisherigen Sportwetten zu festen Gewinnquoten - sogenannte Oddset-Wetten - unterwirft der Gesetzentwurf sämtliche Sportwetten der Besteuerung. Hierbei ist ohne Bedeutung, ob die Wette ortsgebunden oder über das Internet erfolgt. Vorgesehen ist ein ermäßigter Steuersatz von fünf Prozent des Spieleinsatzes. Zugleich möchte der Bundesrat im Zusammenhang mit der Fortentwicklung des Glücksspielrechts auch eine Stärkung des Tierschutzes und der Pferdezucht erreichen. Dies will er durch die Änderung der Rahmenbedingungen für Pferdewetten sicherstellen.
Der Gesetzentwurf wird zunächst der Bundesregierung zugeleitet. Diese hat ihn innerhalb von sechs Wochen dem Bundestag zu übermitteln, wobei sie ihre Auffassung darlegen soll.
Drucksache 761/11 (Beschluss)
Die Länder haben in ihrer heutigen Plenarsitzung einen Gesetzentwurf beschlossen, der die Änderung des Glückspielstaatsvertrages flankieren und das Steuerrecht für Sportwetten öffnen soll. Ziel ist es, in Zukunft Sportwetten in- und ausländischer Veranstalter gleich zu besteuern.
Neben den bisherigen Sportwetten zu festen Gewinnquoten - sogenannte Oddset-Wetten - unterwirft der Gesetzentwurf sämtliche Sportwetten der Besteuerung. Hierbei ist ohne Bedeutung, ob die Wette ortsgebunden oder über das Internet erfolgt. Vorgesehen ist ein ermäßigter Steuersatz von fünf Prozent des Spieleinsatzes. Zugleich möchte der Bundesrat im Zusammenhang mit der Fortentwicklung des Glücksspielrechts auch eine Stärkung des Tierschutzes und der Pferdezucht erreichen. Dies will er durch die Änderung der Rahmenbedingungen für Pferdewetten sicherstellen.
Der Gesetzentwurf wird zunächst der Bundesregierung zugeleitet. Diese hat ihn innerhalb von sechs Wochen dem Bundestag zu übermitteln, wobei sie ihre Auffassung darlegen soll.
Drucksache 761/11 (Beschluss)
Bundesliga: Vorerst keine Geltendmachung des Spielplanschutzes bei neuem Glücksspielstaatsvertrag
DFL Deutsche Fußball Liga GmbH: 70/2011
Frankfurt - Die DFL Deutsche Fußball Liga begrüßt die Grundsatzentscheidung für eine kontrollierte Öffnung des Sportwettenmarktes für private Anbieter, weist aber ausdrücklich darauf hin, dass sich die Praxistauglichkeit des neuen Konzessionsmodells erst noch erweisen muss. Vor dem Hintergrund des voraussichtlichen Inkrafttretens des neuen Glücksspielstaatsvertrages macht die DFL den rechtlichen Schutz der Spielpläne gegenüber den Anbietern von Bundesliga-Wetten vorerst nicht geltend.
"Der Erfolg des neuen Glückspielstaatsvertrages wird maßgeblich von seiner Marktfähigkeit abhängen. Diese ist entscheidend für eine Kanalisierung des Marktes in die legalen, kontrollierten Angebote. Ausschlaggebende Faktoren werden dabei die Ausgestaltung der künftigen Wettangebote und die Werbemöglichkeiten der konzessionierten Anbieter sein. Vor diesem Hintergrund besteht weiterhin Optimierungsbedarf. Auch wenn Schleswig-Holstein die begründeten Belange des Sports noch besser berücksichtigt, bewegen sich die Bundesländer nun aber grundsätzlich in die richtige Richtung. Deshalb macht die Bundesliga den rechtlichen Schutz der Spielpläne vorerst nicht geltend", sagt Christian Seifert, Vorsitzender der DFL-Geschäftsführung.
Mit Ausnahme von Schleswig-Holstein hatten sich gestern in Berlin die Ministerpräsidenten der Bundesländer auf eine Änderung des bestehenden Glücksspielstaatsvertrages geeinigt. Vor einer möglichen Ratifizierung durch die Länderparlamente bedarf es allerdings noch einer Notifizierung durch die EU-Kommission, welche in den kommenden Wochen erwartet wird. Schleswig-Holstein hat als einziges Bundesland den Kompromiss nicht unterzeichnet. Stattdessen ist dort bereits ein Gesetz verabschiedet worden, das von den meisten Marktteilnehmern akzeptiert wird und zudem von der Europäischen Kommission bereits als europarechtskonform bewertet wurde.
Pressekontakt:
DFL Deutsche Fußball Liga GmbH
Dr. Dirk Meyer-Bosse
Telefon: 069 - 65005 - 333
Fax: 069 - 65005 - 557
E-Mail: presse@bundesliga.de
Frankfurt - Die DFL Deutsche Fußball Liga begrüßt die Grundsatzentscheidung für eine kontrollierte Öffnung des Sportwettenmarktes für private Anbieter, weist aber ausdrücklich darauf hin, dass sich die Praxistauglichkeit des neuen Konzessionsmodells erst noch erweisen muss. Vor dem Hintergrund des voraussichtlichen Inkrafttretens des neuen Glücksspielstaatsvertrages macht die DFL den rechtlichen Schutz der Spielpläne gegenüber den Anbietern von Bundesliga-Wetten vorerst nicht geltend.
"Der Erfolg des neuen Glückspielstaatsvertrages wird maßgeblich von seiner Marktfähigkeit abhängen. Diese ist entscheidend für eine Kanalisierung des Marktes in die legalen, kontrollierten Angebote. Ausschlaggebende Faktoren werden dabei die Ausgestaltung der künftigen Wettangebote und die Werbemöglichkeiten der konzessionierten Anbieter sein. Vor diesem Hintergrund besteht weiterhin Optimierungsbedarf. Auch wenn Schleswig-Holstein die begründeten Belange des Sports noch besser berücksichtigt, bewegen sich die Bundesländer nun aber grundsätzlich in die richtige Richtung. Deshalb macht die Bundesliga den rechtlichen Schutz der Spielpläne vorerst nicht geltend", sagt Christian Seifert, Vorsitzender der DFL-Geschäftsführung.
Mit Ausnahme von Schleswig-Holstein hatten sich gestern in Berlin die Ministerpräsidenten der Bundesländer auf eine Änderung des bestehenden Glücksspielstaatsvertrages geeinigt. Vor einer möglichen Ratifizierung durch die Länderparlamente bedarf es allerdings noch einer Notifizierung durch die EU-Kommission, welche in den kommenden Wochen erwartet wird. Schleswig-Holstein hat als einziges Bundesland den Kompromiss nicht unterzeichnet. Stattdessen ist dort bereits ein Gesetz verabschiedet worden, das von den meisten Marktteilnehmern akzeptiert wird und zudem von der Europäischen Kommission bereits als europarechtskonform bewertet wurde.
Pressekontakt:
DFL Deutsche Fußball Liga GmbH
Dr. Dirk Meyer-Bosse
Telefon: 069 - 65005 - 333
Fax: 069 - 65005 - 557
E-Mail: presse@bundesliga.de