ZAK-Pressemitteilung 10/2012
Die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Medienanstalten (ZAK) hat heute bei ihrer Sitzung in Bremen festgestellt, dass der Sender Sport1 mit der Ausstrahlung eines Werbespots für den Sportwettenanbieter „bwin“ gegen geltendes Recht verstoßen hat. Die ZAK hat Sport1 die weitere Ausstrahlung von allen Fernsehwerbeformen für „bwin“ untersagt und darüber hinaus den Sofortvollzug der Untersagung angeordnet. Sport1 hatte am 10. Mai in einem Werbeblock einen Spot mit Spielern des FC Bayern München ausgestrahlt, in dem für „bwin“ geworben wurde. Fernsehwerbung für öffentliches Glücksspiel ist verboten.
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Donnerstag, 24. Mai 2012
Mittwoch, 23. Mai 2012
Weitere Sportwettenlizenzen für private Buchmacher in Schleswig-Holstein
Vier weitere private Buchmacher haben in Schleswig-Holstein eine Lizenz erhalten und dürfen Sportwetten anbieten. Die Lizenzen vergab das Innenministerium Schleswig-Holstein auf der Grundlage des zum 1. Januar 2012 in Kraft getretenen Glücksspielgesetzes Schleswig-Holstein nach einer Meldung der Nachrichtenagentur dpa jetzt an die Firmen bwin (Sitz Gibraltar), Bet365 (Großbritannien), bet-at-home und Tipico (beide Malta). Die Lizenzen sind bis zum 20. Mai 2018 befristet. Damit wurden bisher insgesamt sieben Lizenzen für Sportwetten erteilt. Dem Innenministerium liegen noch Anträge 24 weiterer Anbieter von Sportwetten vor. 17 Firmen bemühen sich um Lizenzen für Online-Casinospiele wie Poker und Roulette.