Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 29. Januar 2014
Der FC Schalke 04 e.V. hat vor dem Verwaltungsgericht Ansbach einen Erfolg errungen. Die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Ansbach hat mit Urteil vom 28.1.2014 – AN 4 K 12.01406 eine Untersagungsverfügung der Regierung von Mittelfranken vom 20.9.2011 mit Wirkung für die Zukunft aufgehoben. In dem genannten Bescheid war dem FC Schalke 04 e.V. untersagt worden war, im Internet für öffentliches Glücksspiel im Sinne des Glücksspielstaatsvertrages zu werben, soweit die Werbung vom Gebiet des Freistaats Bayern aus abrufbar ist.
Der Verein betreibt die Internetseite „www.schalke04.de“, auf welcher Werbung für den Glücksspielanbieter „bet-at-home.com“ geschaltet ist.
Soweit sich die Klage auf den bereits verstrichenen Zeitraum von der Bekanntgabe der Untersagungsverfügung bis zur mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht bezogen hatte, erklärten der Kläger und der Beklagte den Rechtsstreit für erledigt.
Die Kosten des Verfahrens wurden im Urteil dem Freistaat Bayern auferlegt.
Die Urteilsbegründung wird voraussichtlich erst in einigen Wochen vorliegen. Anschließend kann die Entscheidung auf der Homepage des Verwaltungsgerichts Ansbach abgerufen werden.
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Donnerstag, 30. Januar 2014
Mittwoch, 29. Januar 2014
Deutsche Fernsehlotterie zieht Bilanz: Glücksspielstaatsvertrag gefährdet Soziallotterien
Pressemitteilung der Deutschen Fernsehlotterie
Hamburg - Sinkende Losverkäufe durch Einschränkungen bei Vertrieb und Werbung / Soziale Einrichtungen erhalten immer weniger Geld / Klage vor dem Verwaltungsgericht
Im ersten vollen Jahr nach Inkrafttreten des neuen Glücksspielstaatsvertrages zieht die Deutsche Fernsehlotterie eine ernüchternde Bilanz. "Wir sehen erhebliche Mängel in der Umsetzung des bundesweit vorgegebenen Rahmens", so Geschäftsführer Christian Kipper. Die Erlöse, die aus den Losverkäufen 2013 für karitative Zwecke zur Verfügung gestellt werden konnten, sind gegenüber den Vorjahren deutlich gesunken: von 73,6 Mio. Euro 2008 auf 51,7 Mio. Euro 2013. Die Ursache sieht die Deutsche Fernsehlotterie in den unverhältnismäßig hohen gesetzlichen Auflagen bei der Werbung und dem Vertrieb ihrer Lose. Die Deutsche Fernsehlotterie hat deshalb Klage vor dem Verwaltungsgericht eingereicht, um eine Erleichterung der Wettbewerbsbedingungen für die Soziallotterien zu erreichen.
2008 trat der 1. Glücksspielstaatsvertrag in Kraft, vor einem guten Jahr wurde er abgelöst durch einen neuen Glücksspielstaatsvertrag. Das Ziel der Politik: Das Glücksspielangebot in Deutschland auf legale Angebote zu kanalisieren und die Glücksspielsucht zu bekämpfen. "Mit dem neuen Glücksspielstaatsvertrag hat der Gesetzgeber eigentlich sinnvolle Möglichkeiten geschaffen, den ungefährlichen Soziallotterien wie der Deutschen Fernsehlotterie oder der Aktion Mensch die Werbung und den Vertrieb ihrer Lose zu erleichtern", so Christian Kipper. "In der Praxis ist allerdings das genaue Gegenteil der Fall: Die Verwaltungsebene konterkariert die vorgesehen Möglichkeiten durch sehr restriktive Vorgaben. Insbesondere die Einschränkungen im Vertrieb und die Werberichtlinien zum Glücksspielstaatsvertrag schaden uns und damit dem guten Zweck unserer Veranstaltung nachhaltig." So ist der Soziallotterie beispielsweise untersagt, Kommunikationswege wie Mobiltelefone oder E-Mail zu nutzen.
Der Vertrieb der Lose gestaltet sich immer schwieriger. "Unsere Lose liegen traditionell in Banken, Sparkassen und Postfilialen aus", so Kipper. "Deren Zulauf sinkt durch Online-Banking und Filialschließungen jedoch stetig. Ein eigenes Vertriebsnetz haben wir nicht. Alle Anträge, unsere Lose zum Beispiel über Bankenterminals oder Handelsketten vertreiben zu dürfen, wurden bisher abgelehnt."
Der Losverkauf über das Internet gestaltet sich ebenfalls schwierig. "Das Internet ist längst Partner des täglichen Lebens, Menschen kaufen dort alles Mögliche ein. Nirgends aber sind die Hürden so hoch wie beim Kauf eines Loses unserer Soziallotterie", so Kipper. Hat ein Kaufinteressent alle notwendigen Daten für den Kauf eines Loses übermittelt, so ist die Fernsehlotterie verpflichtet, ihm zusätzlich hierzu per "Einschreiben eigenhändig" einen Code zukommen zu lassen, mit dem er den Bestellprozess abschließen kann. "Würde sich der Kaufinteressent beispielsweise für ein Jahres-Los zu 45 Euro interessieren, muss die Fernsehlotterie davon bereits 4,30 Euro für ein Einschreiben bezahlen - ohne, dass ein Kaufabschluss sicher ist", klagt Kipper. "Kosten und Aufwand stehen hier in keinem Verhältnis zum Lospreis." Außerdem sei das Risiko groß, dass viele Kunden den Bestellprozess vorzeitig abbrechen, weil ihnen der Aufwand zu hoch ist. "Im Ergebnis steht unsere Soziallotterie schlechter da als vor dem neuen Glücksspielstaatsvertag - obwohl der Gesetzgeber eigentlich das Gegenteil bewirken wollte", so Kipper. "Wenn sich an der Situation nichts ändert, sehe ich die Zukunft der Soziallotterien wie der Deutschen Fernsehlotterie oder der 'Aktion Mensch' dramatisch gefährdet", so Kipper weiter. "Das wäre umso unverständlicher, als dass von den Soziallotterien keine Gefahr ausgeht. In den fast 60 Jahren, in denen sie veranstaltet werden, ist kein Fall von Spielsucht aufgetreten." Leiden müssen unter der derzeitigen Situation vor allem soziale Projekte und Einrichtungen: Bevor 2008 der 1. Glücksspielstaatsvertrag in Kraft trat, konnte die Deutsche Fernsehlotterie noch 73,6 Millionen Euro an den guten Zweck abführen, 2013 waren es nur noch 51,7 Millionen - ein Rückgang um fast ein Drittel. Mindestens 30% der Einnahmen aus dem Losverkauf der Fernsehlotterie fließen über die Stiftung Deutsches Hilfswerk direkt in soziale Projekte und Einrichtungen in ganz Deutschland. Im Jahr 2013 unterstützte die älteste Soziallotterie Deutschlands 272 gemeinnützige Projekte zugunsten hilfebedürftiger Kinder, Senioren sowie kranker und behinderter Menschen mit rund 51,7 Millionen Euro. Die Deutsche Fernsehlotterie erzielte von 1956 bis heute einen karitativen Zweckertrag von rund 1,65 Mrd. Euro und konnte damit über 7.000 Hilfsprojekte fördern.
Hamburg - Sinkende Losverkäufe durch Einschränkungen bei Vertrieb und Werbung / Soziale Einrichtungen erhalten immer weniger Geld / Klage vor dem Verwaltungsgericht
Im ersten vollen Jahr nach Inkrafttreten des neuen Glücksspielstaatsvertrages zieht die Deutsche Fernsehlotterie eine ernüchternde Bilanz. "Wir sehen erhebliche Mängel in der Umsetzung des bundesweit vorgegebenen Rahmens", so Geschäftsführer Christian Kipper. Die Erlöse, die aus den Losverkäufen 2013 für karitative Zwecke zur Verfügung gestellt werden konnten, sind gegenüber den Vorjahren deutlich gesunken: von 73,6 Mio. Euro 2008 auf 51,7 Mio. Euro 2013. Die Ursache sieht die Deutsche Fernsehlotterie in den unverhältnismäßig hohen gesetzlichen Auflagen bei der Werbung und dem Vertrieb ihrer Lose. Die Deutsche Fernsehlotterie hat deshalb Klage vor dem Verwaltungsgericht eingereicht, um eine Erleichterung der Wettbewerbsbedingungen für die Soziallotterien zu erreichen.
2008 trat der 1. Glücksspielstaatsvertrag in Kraft, vor einem guten Jahr wurde er abgelöst durch einen neuen Glücksspielstaatsvertrag. Das Ziel der Politik: Das Glücksspielangebot in Deutschland auf legale Angebote zu kanalisieren und die Glücksspielsucht zu bekämpfen. "Mit dem neuen Glücksspielstaatsvertrag hat der Gesetzgeber eigentlich sinnvolle Möglichkeiten geschaffen, den ungefährlichen Soziallotterien wie der Deutschen Fernsehlotterie oder der Aktion Mensch die Werbung und den Vertrieb ihrer Lose zu erleichtern", so Christian Kipper. "In der Praxis ist allerdings das genaue Gegenteil der Fall: Die Verwaltungsebene konterkariert die vorgesehen Möglichkeiten durch sehr restriktive Vorgaben. Insbesondere die Einschränkungen im Vertrieb und die Werberichtlinien zum Glücksspielstaatsvertrag schaden uns und damit dem guten Zweck unserer Veranstaltung nachhaltig." So ist der Soziallotterie beispielsweise untersagt, Kommunikationswege wie Mobiltelefone oder E-Mail zu nutzen.
Der Vertrieb der Lose gestaltet sich immer schwieriger. "Unsere Lose liegen traditionell in Banken, Sparkassen und Postfilialen aus", so Kipper. "Deren Zulauf sinkt durch Online-Banking und Filialschließungen jedoch stetig. Ein eigenes Vertriebsnetz haben wir nicht. Alle Anträge, unsere Lose zum Beispiel über Bankenterminals oder Handelsketten vertreiben zu dürfen, wurden bisher abgelehnt."
Der Losverkauf über das Internet gestaltet sich ebenfalls schwierig. "Das Internet ist längst Partner des täglichen Lebens, Menschen kaufen dort alles Mögliche ein. Nirgends aber sind die Hürden so hoch wie beim Kauf eines Loses unserer Soziallotterie", so Kipper. Hat ein Kaufinteressent alle notwendigen Daten für den Kauf eines Loses übermittelt, so ist die Fernsehlotterie verpflichtet, ihm zusätzlich hierzu per "Einschreiben eigenhändig" einen Code zukommen zu lassen, mit dem er den Bestellprozess abschließen kann. "Würde sich der Kaufinteressent beispielsweise für ein Jahres-Los zu 45 Euro interessieren, muss die Fernsehlotterie davon bereits 4,30 Euro für ein Einschreiben bezahlen - ohne, dass ein Kaufabschluss sicher ist", klagt Kipper. "Kosten und Aufwand stehen hier in keinem Verhältnis zum Lospreis." Außerdem sei das Risiko groß, dass viele Kunden den Bestellprozess vorzeitig abbrechen, weil ihnen der Aufwand zu hoch ist. "Im Ergebnis steht unsere Soziallotterie schlechter da als vor dem neuen Glücksspielstaatsvertag - obwohl der Gesetzgeber eigentlich das Gegenteil bewirken wollte", so Kipper. "Wenn sich an der Situation nichts ändert, sehe ich die Zukunft der Soziallotterien wie der Deutschen Fernsehlotterie oder der 'Aktion Mensch' dramatisch gefährdet", so Kipper weiter. "Das wäre umso unverständlicher, als dass von den Soziallotterien keine Gefahr ausgeht. In den fast 60 Jahren, in denen sie veranstaltet werden, ist kein Fall von Spielsucht aufgetreten." Leiden müssen unter der derzeitigen Situation vor allem soziale Projekte und Einrichtungen: Bevor 2008 der 1. Glücksspielstaatsvertrag in Kraft trat, konnte die Deutsche Fernsehlotterie noch 73,6 Millionen Euro an den guten Zweck abführen, 2013 waren es nur noch 51,7 Millionen - ein Rückgang um fast ein Drittel. Mindestens 30% der Einnahmen aus dem Losverkauf der Fernsehlotterie fließen über die Stiftung Deutsches Hilfswerk direkt in soziale Projekte und Einrichtungen in ganz Deutschland. Im Jahr 2013 unterstützte die älteste Soziallotterie Deutschlands 272 gemeinnützige Projekte zugunsten hilfebedürftiger Kinder, Senioren sowie kranker und behinderter Menschen mit rund 51,7 Millionen Euro. Die Deutsche Fernsehlotterie erzielte von 1956 bis heute einen karitativen Zweckertrag von rund 1,65 Mrd. Euro und konnte damit über 7.000 Hilfsprojekte fördern.