Die bisherigen Konzessionen für die drei baden-württembergischen Spielbanken laufen am 29. Dezember 2015 aus. Das Innenministerium hat die Erlaubnis nunmehr europaweit ausgeschrieben. Statt wie bisher auf zehn Jahre wird die Konzession auf 15 Jahre vergeben, und zwar erstmals en bloc.
Die Interessenten müssen ihre Eignung nachweisen. Die derzeitige Konzessionsinhaberin, die landeseigene Baden-Württembergische Spielbanken GmbH & Co. KG, bemüht sich wieder um den Zuschlag. Geschäftsführer Otto Wulferding schätzt die Chancen seiner Firma als gut ein. Die Spielbank Stuttgart, die vergangenes Jahr 40,2 Millionen Euro einspielte, beschäftigt insgesamt 220 Mitarbeiter.
Das Blog zur aktuellen rechtlichen Entwicklung bei Glücksspielen und Sportwetten: Informationen zu Spielbanken, Casino-Spielen, Lotterien, gewerblichen Spielvermittlern, Spielgemeinschaften, Rubbellosen, Glücksspielautomaten, Geschicklichkeitsspielen, Unterhaltungsspielen, Gewinnspielen, Hausverlosungen, Poker, Sportwetten, Pferdewetten, Finanzwetten, Wettbörsen, Sportzertifikaten, Informationsbörsen (prediction markets) sowie Event- und Informationsderivaten
Freitag, 29. Mai 2015
Mittwoch, 27. Mai 2015
Glücksspielgesetz – GRÜNE sehen wichtigen Schritt auf dem Weg zur Umweltlotterie
Pressemitteilung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag vom 26. Mai 2015
Als wichtigen Meilenstein für die Einführung einer Umweltlotterie in Hessen würdigen DIE GRÜNEN die heute gemeinsam mit anderen Gesetzesänderungen in den Landtag eingebrachte Änderung am Glücksspielgesetz: „Die hessischen Lottoeinnahmen leisten bereits jetzt einen wichtigen Beitrag zur Förderung des Gemeinwohls. Neben Sport, Kultur, Denkmalpflege und sozialen Projekten soll in Zukunft auch die Umwelt profitieren können“, erläutert der innenpolitische Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Jürgen Frömmrich. Geplant ist eine neue Lotterie, die noch dieses Jahr eingeführt werden soll. Die Landesregierung werde damit ein weiteres wichtiges Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag zwischen GRÜNEN und CDU umsetzen.
„Die Überschüsse aus dieser Umweltlotterie werden ausschließlich zum Zweck der Förderung des Umwelt- und Naturschutzes eingesetzt“, so Frömmrich weiter. „Nach unserer Auffassung ist das ein gutes und wichtiges Signal an die vielen Menschen, die sich ehrenamtlich für den Umwelt- und Naturschutz engagieren. Mit den Überschüssen aus dieser Lotterie können dann viele wichtige und nützliche Projekte unterstützt werden.“ Mit der jetzt eingebrachten Gesetzesänderung sollen die rechtlichen Grundlagen dafür geschaffen werden.
Als wichtigen Meilenstein für die Einführung einer Umweltlotterie in Hessen würdigen DIE GRÜNEN die heute gemeinsam mit anderen Gesetzesänderungen in den Landtag eingebrachte Änderung am Glücksspielgesetz: „Die hessischen Lottoeinnahmen leisten bereits jetzt einen wichtigen Beitrag zur Förderung des Gemeinwohls. Neben Sport, Kultur, Denkmalpflege und sozialen Projekten soll in Zukunft auch die Umwelt profitieren können“, erläutert der innenpolitische Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Jürgen Frömmrich. Geplant ist eine neue Lotterie, die noch dieses Jahr eingeführt werden soll. Die Landesregierung werde damit ein weiteres wichtiges Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag zwischen GRÜNEN und CDU umsetzen.
„Die Überschüsse aus dieser Umweltlotterie werden ausschließlich zum Zweck der Förderung des Umwelt- und Naturschutzes eingesetzt“, so Frömmrich weiter. „Nach unserer Auffassung ist das ein gutes und wichtiges Signal an die vielen Menschen, die sich ehrenamtlich für den Umwelt- und Naturschutz engagieren. Mit den Überschüssen aus dieser Lotterie können dann viele wichtige und nützliche Projekte unterstützt werden.“ Mit der jetzt eingebrachten Gesetzesänderung sollen die rechtlichen Grundlagen dafür geschaffen werden.
Deutscher Sportwettenverband: Schildbürgerstreich Wettbürosteuer
Pressemitteilung des Deutschen Sportwettenverbands e.V. vom 27. Mai 2015
Verwaltungsgericht Karlsruhe erklärt Steuer für verfassungswidrig
Verwaltungsgericht Karlsruhe erklärt Steuer für verfassungswidrig
Berlin. Der Deutsche Sportwettenverband (DSWV) begrüßt eine Reihe aktueller Urteile des Verwaltungsgerichts Karlsruhe, in denen die sogenannte “Wettbürosteuer” für verfassungswidrig erklärt wird.
Die Wettbürosteuer, so das Gericht, sei keine örtliche Aufwandsteuer. Als indirekte Steuer müsse die Wettbürosteuer dem Steuerschuldner, dem Betreiber des Wettbüros, die Überwälzung auf den eigentlichen Steuerschuldner, den Besucher des Wettbüros, ermöglichen. Dies sei aber ausgeschlossen, wenn der Besucher des Wettbüros für den Steuergegenstand, das Mitverfolgen der Wettereignisse, gar keine finanziellen Aufwendungen habe. Eine Vergnügungssteuer ohne finanziellen Aufwand dessen, der sich vergnügt, sei daher nicht verfassungsgemäß.
DSWV-Präsident Mathias Dahms kommentierte die Urteile: “Die schlechte Haushaltslage der Kommunen verleitet so manchen Lokalpolitiker zu fiskalischen Schildbürgerstreichen wie der Wettbürosteuer. Kaum eingeführt, erweist sich die Abgabe als unausgegoren, kostspielig und rechtswidrig.“
Einige Kommunen in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen hatten im letzten Jahr die Einführung von kommunalen Wettbürosteuern beschlossen oder erwägen dies zu tun. Steuerrechtsexperten hatten bereits im Vorfeld gewarnt, dass die Wettbürosteuer nicht rechtskonform sei. Professor Dieter Birk, ehemaliger Direktor des Instituts für Steuerrecht an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster, riet Kommunen aufgrund von gravierenden verfassungsrechtlichen Risiken von der Erhebung einer Wettbürosteuer ab.
Mathias Dahms ergänzte: “Wenn es um zusätzliche Steuereinnahmen geht, sollte der Gesetzgeber endlich das bundesweite Lizenzsystem für Sportwetten umsetzen. Die 2014 bundesweit gezahlten 226 Millionen Euro Sportwettsteuer könnten so noch deutlich erhöht werden.“
Die Urteile des VG Karlsruhe sind noch nicht rechtskräftig. Die Berufung ist zugelassen.