Pressemitteilung des Deutschen Sportwettenverbands (DSWV)
Beschlüsse des „Glücksspielkollegiums“ grundsätzlich in Frage gestellt
Berlin. Der Deutsche Sportwettenverband (DSWV) nimmt zur Kenntnis, dass das Verwaltungsgericht Frankfurt in einem Beschluss vom 27. Mai 2015 das umstrittene Sportwettenkonzessionsverfahren für rechtswidrig befindet:
"Das durchgeführte Verfahren verletzt bei summarischer Prüfung der Sachlage den subjektiven Anspruch des Antragstellers auf ein transparentes und diskriminierungsfreies Verfahren als Ausgestaltung seines Bewerbungsverfahrensanspruchs."
Damit liegt die Kammer auf einer Linie mit zuvor gefassten Beschlüssen des Verwaltungsgerichts Wiesbaden, das die Vergabe von Sportwettenkonzessionen gestoppt hatte.
Das Frankfurter Gericht teilt zudem die erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken hinsichtlich des sog. „Glücksspielkollegiums“, die bereits die zuständige Richterin in Wiesbaden geäußert hatte. Beide Gerichte verweisen auf ein verfassungsrechtliches Gutachten des Freiburger Staatsrechtlers Thomas Würtenberger, der durch das Kollegium das Demokratie- und das Bundesstaatsprinzip ausgehebelt sieht:
"Durch das Glücksspielkollegium werden die Bundesländer, ohne dass sich dies aus der sicherheits- und ordnungsrechtlichen Rechtsmaterie heraus rechtfertigen ließe, an einer
eigenständigen, demokratisch zu verantwortenden Kompetenzwahrnehmung gehindert."
Die Gültigkeit der Beschlüsse des Kollegiums werden damit grundsätzlich in Frage gestellt.
DSWV-Präsident Mathias Dahms kommentierte:
"Die Entscheidung aus Frankfurt zeigt, dass nur eine politische Intervention das Verfahren heilen kann. Solange die Ministerpräsidenten sich der Sache nicht annehmen, wird der Glücksspielstaatsvertrag weiterhin nur Rechtsunsicherheit und einen enormen Schwarzmarkt produzieren."