Das Verwaltungsgericht Ansbach hat einem Antrag der Firma bwin e.K. entsprochen, die sofortige Vollziehung einer Verfügung der Regierung von Mittelfranken auszusetzen. Die Regierung von Mittelfranken hatte bwin untersagt, in Bayern via Internet den Abschluss von Sportwetten anzubieten oder mit Spielteilnehmern in Bayern Sportwetten abzuschließen. Das Verwaltungsgericht stellt in seiner Begründung klar, dass erhebliche Zweifel beständen, ob eine Umsetzung dieser Verfügung technisch überhaupt möglich wäre. Das Gericht hatte im Übrigen erhebliche Zweifel, ob ein bundesweites Abschalten von bwin, nur um die Untersagung für Bayern umzusetzen, auch verhältnismäßig wäre.
Quelle: bwin e.K.
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