Montag, 11. Dezember 2006

Westlotto verkauft Internetplattform an WestNET Lottoservice

Kurz vor der geplanten Unterzeichnung des Glücksspielstaatsvertrages hat die staatliche Lottogesellschaft in Nordrhein-Westfalen Westlotto ihre Internetplattform an eine eigens dafür neu gegründete Gesellschaft verkauft, worauf der Verband der Lottovermittler hingewiesen hat. Paradox: Während am 13. Dezember 2006 die Ministerpräsidenten einen Staatsvertrag unterzeichnen sollen, der u.a. das Lottospielen im Internet völlig verbietet, wurden Lottospieler aus NRW darüber informiert, dass "die Westdeutsche Lotterie GmbH & Co. OHG sich entschlossen hat, ihr Spielangebot im Internet nicht mehr wahrzunehmen und die Domain www.westlotto.de mit Wirkung zum 28.11.2006 an die WestNet Lottoservice GmbH zu verkaufen."

Der Verband der Lottovermittler begrüßte die "Kreativität" dieser jüngsten Aktion einer staatlichen Lottogesellschaft: "Diese Maßnahme wird wettbewerbsrechtliche Vorbildfunktion für die anderen Bundesländer haben", so Verbandspräsident Norman Faber. Erst kürzlich hatte das Kartellamt die Bundesländer zur bundesweiten Öffnung ihrer regional auf das jeweilige Bundesland beschränkten Internetangebote aufgefordert, worauf diese mit Verweis auf Anweisungen ihrer Länderregierungen ihre Plattformen größtenteils völlig geschlossen hatten.

Außerdem hätte die Staatskanzlei NRW wohl kaum Westlotto die Zustimmung zum Verkauf der Internetplattform gegeben, wenn sie davon ausgehen würde, dass der vorliegende Staatsvertragsentwurf zum Glücksspielwesen von den Ministerpräsidenten unterzeichnet werde, argumentierte der Lottoverband. Dieser Vertragsentwurf sieht nämlich in der derzeitigen Fassung noch ein absolutes Spielverbot für Lotto im Internet vor. Gut unterrichtete Kreise schätzen den Verkaufspreis auf EUR 20 Millionen. Wenn der Staatsvertrag scheitere, könnte durch Verkäufe nach dem Beispiel von Westlotto eine Öffnung hin zu mehr Wettbewerb stattfinden: "Allerdings sollte dann nicht heimlich agiert, sondern, wie in solchen Fällen eigentlich üblich, ein Ausschreibungsverfahren eingehalten werden", so Faber.

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