Freitag, 23. März 2007

EU-Kommission äußert erhebliche Bedenken am Glücksspiel-Staatsvertrag

Die EU-Kommission hat im Rahmen des Notifizierungsverfahrens erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des geplanten Glücksspiel-Staatsvertrags geäußert. Insbesondere sei das generelle Verbot der Veranstaltung und Vermittlung von Glücksspielen im Internet unverhältnismäßig und nicht vereinbar mit europäischem Gemeinschaftsrecht. In der Kritik heißt es, dass das vollständige Verbot von Lotterien und Sportwetten im Internet keine geeignete Maßnahme zum Erreichen der Ziele der Spielsuchtbekämpfung und des Jugendschutzes sein könne.

In ihrer Stellungnahme stützt sich die EU-Kommission ausdrücklich auf das so genannte 'Placanica-Urteil' des Europäischen Gerichtshofs aus der letzten Woche. Darin hatte der EuGH restriktive und diskriminierende Regelungen zu Sportwetten in Italien gerügt. Dieses Urteil kann somit ohne weiteres auf Deutschland übertragen werden.

Erhebliche Bedenken hat die Kommission hinsichtlich der Angemessenheit des Staatsvertrags geäußert. Der notifizierte Entwurf fände auf Lotterien und Sportwetten Anwendung, nicht aber auf Glücksspiele, die eine viel höhere Gefahr der Spielsucht aufweisen. So werden zum Beispiel Glücksspiele mit einem hohen Suchtpotential, wie Glücksspielautomaten oder Pferdewetten nicht von dem Verbot abgedeckt.

Darüber hinaus stellt die Kommission fest, dass die im Entwurf genannten Anforderungen nach dem Schutz der Spieler nicht nur von staatlichen Anbietern sondern von allen Internetbetreibern erfüllt werden können.

Das Notifizierungsverfahren bezog sich ausschließlich auf das Thema Internet. Trotzdem hat die Kommission angekündigt, weitere Aspekte des Staatsvertrags einer kritischen Überprüfung hinsichtlich Angemessenheit, Diskriminierungsfreiheit privater Anbieter und der Verhältnismäßigkeit der restriktiven Vorgaben des Staatsvertrags zu unterziehen. Damit erwartet die Länder in den nächsten Wochen weitere umfassende Kritik aus Brüssel. Das Gesetzgebungsverfahren in Deutschland muss mindestens einen weiteren Monat ausgesetzt werden.

Im Rahmen des Notifizierungsverfahrens hat die EU-Kommission sich ausführlich mit der Situation internationaler Glücksspielunternehmen in Deutschland auseinandergesetzt. Auch die Länder Österreich und Großbritannien hatten Stellungnahmen abgegeben.

Rainer Jacken, Vorstandssprecher der FLUXX AG: 'Jetzt ist es amtlich. Sollte der Staatsvertrag, wie von den meisten Bundesländern geplant, zum 1.1.2008 in Kraft treten, riskiert Deutschland ein neues Vertragsverletzungsverfahren und dann eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof. Die Länderchefs haben nun eine letzte Gelegenheit, sich mit alternativen Modellen auseinanderzusetzen und eine EU-konforme Regelung auf den Weg zu bringen.'

Quelle: Ad-hoc-Meldung der FLUXX AG

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