Der Schleswig-Holsteinische Landtagsabgeordnete Hans- Jörn Arp (CDU-Fraktion) hat heute (07. Februar) dem Sprecher der Geschäftsführung von Lotto Niedersachsen, Dr. Rolf Stypmann, auf dessen offenen Brief vom 06. Februar in offener Form geantwortet. Hintergrund des Briefwechsels waren Aussagen von Dr. Stypmann in der "Neuen Presse" vom 02. Februar und die daraufhin vom Abgeordneten Arp abgesetzte Pressemitteilung gleichen Datums. Den Brief Arps finden Sie unten im Wortlaut:
Sehr geehrter Herr Dr. Stypmann,
herzlichen Dank für Ihren Offenen Brief vom 06. Februar. Ich teile Ihr Bedauern, dass wir uns bislang noch nicht kennen gelernt haben. Dies gilt umso mehr nach der Lektüre Ihres Briefes, in dem Sie deutliche Mängel des aktuellen Staatsvertragsentwurfs ansprechen. Diese Mängel werden ausnahmslos auch von mir und meiner Fraktion kritisiert. Sie sind wesentliche Gründe für unsere Ablehnung des vorliegenden Entwurfs.
Ihr Schreiben zeigte mir jedoch auch sehr deutlich, dass Sie meine Intentionen zumindest zum Teil ganz offensichtlich missverstanden haben. Das kann angesichts der Tatsache, dass wir nur unsere jeweils zugespitzten Aussagen aus der Presseberichterstattung kennen, nicht überraschen. Ich möchte Ihnen deshalb an dieser Stelle meine Absichten in der gebotenen Kürze verdeutlichen:
Ich trete für die Schaffung eines eigenen Staatsvertrages für Sportwetten ein, da der alte Staatsvertrag die Lotterien hinreichend regelt, wie auch Sie in Ihrem Schreiben feststellen. Im Bezug auf die Lotterien bin ich für eine Liberalisierung des Vertriebes, wie sie vom Bundeskartellamt gefordert wird. Eine Liberalisierung der Veranstaltung halte ich dagegen nicht für sinnvoll. Das gilt auch über die Laufzeit des aktuellen Staatsvertrages hinaus. Ein Verkauf von NordwestLotto steht für mich nach derzeitigem Kenntnisstand überhaupt nicht zur Debatte.
Aus meiner Sicht muss für den Bereich der Sportwetten eine europa- und verfassungsrechtskonforme Regelung gefunden werden, die wettbewerbsgerecht ist und eine nachhaltige Förderung der Gemeinwohlbelange ermöglicht. Dies wird mit dem vorliegenden Entwurf nicht gewährleistet. Wir arbeiten derzeit an einem alternativen Entwurf, der insbesondere Belange der Suchtprävention, des Jugend- und Verbraucherschutzes, der Konzessionierung sowie der Sicherung der Förderung regeln könnte. Diesen Entwurf werden wir innerhalb der nächsten 14 Tage zur Diskussion stellen. Ich habe Verständnis für Ihre Sorge, dass mit einer Liberalisierung des Sportwettenmarktes der Boden für eine Liberalisierung des gesamten Glückspielmarktes bereitet werden könnte, halte sie jedoch für unbegründet. Demgegenüber bin ich der festen Überzeugung, dass wir aufgrund der schweren europa- verfassungs- und kartellrechtlichen Fehler des in Rede stehenden Entwurfs sehenden Auges Gefahr laufen, durch Gerichtsentscheidungen und Vertragsverletzungsverfahren einen dann nicht mehr in unserer Hand liegenden unkontrollierten Prozess der Liberalisierung auszulösen. Genau das möchte ich verhindern.
Ich trete deshalb dafür ein, innerhalb des Rechtsrahmens der Europäischen Union Regelungen zu formulieren, die den spezifischen Bedürfnissen des deutschen Glückspielwesens gerecht werden. Ich lade Sie und auch alle Ihre Kollegen gerne ein, sich an der Formulierung dieses alternativen Entwurfes zu beteiligen, damit Ihre verständlichen – aus meiner Sicht jedoch unbegründeten – Befürchtungen darin Berücksichtigung finden können.
Ich hoffe, dass wir unseren Meinungsaustausch zeitnah und persönlich mit dem Ziel eines besseren Staatsvertrages fortsetzen werden. Ihrer Antwort und gegebenenfalls Ihrem Terminvorschlag sehe ich gespannt entgegen.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Hans-Jörn Arp, MdL
Quelle: Pressemitteilung CDU-Fraktion
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