EuGH erhöht Druck auf Kommission und Mitgliedstaaten, protektionistische Sportwettenregulierungen zu beenden
Gambelli-Urteil bezüglich Dienstleistungsfreiheit für grenzüberschreitende Sportwettenangebote bestätigt
Stanleybet International fordert EU-Kommission und nationale Gesetzgeber zur Durchsetzung der EuGH-Vorgaben auf
Der höchste europäische Gerichtshof entschied heute zugunsten von Stanleybet International, einem der führenden in Großbritannien lizenzierten privaten Sportwettenanbieter, der von den italienischen Behörden daran gehindert wurde, Wetten aus Italien anzunehmen.
Das heutige Urteil im Fall Placanica (C-338/04) stellt fest, dass die italienische Gesetzgebung für Sportwetten keine Maßnahmen beinhalten darf, die „eine Einschränkung der Dienstleistungsfreiheit und der Niederlassungsfreiheit gemäß der Artikel 43 und 49 des EG-Vertrags darstellen.“
Damit bestätigen die Richter das Gambelli-Urteil des EuGH vom November 2003, das in einem Mitgliedstaat niedergelassenen Sportwettenanbietern eindeutig das Recht zubilligt, ihre Dienstleistung auch in einem anderen Mitgliedstaat zu offerieren. Wie bereits Piergiorgio Gambelli war auch Massimilliano Placanica als Wettvermittler für Stanleybet International tätig.
Adrian Morris, Director Finance und stellvertretender Managing Director von Stanleybet International, kommentierte das Urteil heute im Rahmen einer Pressekonferenz in Brüssel:
„Wir begrüßen die uneingeschränkte Bekräftigung der mit dem Gambelli-Urteil 2003 festgestellten Grundsätze ebenso wie die explizite Verurteilung der Restriktion privater Wettanbieter durch die italienischen Behörden. Wir rufen die italienischen Gerichte auf, den klaren Maßgaben des EuGH zu folgen und die mit europäischen Prinzipien im Gegensatz stehenden Auslegungen nationalen Rechts auszuräumen. Es ist nun höchste Zeit für die EU-Kommission bestehendes Recht durchzusetzen und für nationale Gesetzgeber dem Richterspruch zu folgen.“
„Wie bereits das Bundesverfassungsgericht erkennt auch der EuGH in seinem Urteil zu Placanica an, dass ein Konzessionssystem einen wirksamen Mechanismus darstellen kann, um die im Sportwettensektor tätigen Anbieter zu kontrollieren.“ Gegenteilig müsse der in Deutschland vorliegende Staatsvertragsentwurf zum Glücksspielwesen bewertet werden:
Die Richter stellten zwar fest, dass die Gemeinwohlziele des Staates Einschränkungen der Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit rechtfertigen können, diese aber dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügen müssten. Genau das ist nach Ansicht von Stanleybet bei einem rigiden Monopol, wie es der Vertragsentwurf der Länder vorsieht, sehr fraglich. Daher werde der Staatsvertrag, sofern er von den Länderparlamenten ratifiziert würde, vor dem Europäischen Gerichtshof mit großer Wahrscheinlichkeit keinen Bestand haben.
Stanleybet International Ltd Euro RSCG ABC
Adrian Morris, Director of Finance Marcus Rügamer
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