Die bwin Interactive Entertainment AG hat in einem wettbewerbsrechtlichen Rechtsstreit mit der Omnia Communications-Centers GmbH einen Erfolg errungen und darf weiterhin Glücksspiele anbieten. Wie der österreichische Sportwetten- und Glücksspielkonzern mit Sitz in Wien mitteilte, lehnte das Handelsgericht in Wien den Antrag des Wettbewerbers auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung nach Einstellung der Glücksspiele in Österreich ab. "Klagen sind nicht der richtige Weg", sagte Manfred Bodner, Co-CEO von bwin.
Omnia, Wiener Anbieter von Online-Geschicklichkeits- und Quizspielen, hatte am Handelsgericht Wien gegen die bwin International Ltd in Gibraltar und gegen die Konzernmutter bwin Interaktive Entertainment AG wegen unlauteren Wettberwerbs geklagt und eine Einstweilige Verfügung beantragt. Omnia begründete das Vorgehen gegen den Wettbewerber mit dem Fehlen einer inländischen Lizenz. bwin agiert auch in Österreich mit einer Lizenz aus Gibraltar.
Quelle: Dow Jones
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