Altenholz, 31. Mai 2007 - Die Europäische Kommission hat in einer zweiten Stellungnahme den von den Bundesländern vorgelegten Entwurf zum Glücksspielstaatsvertrag in allen wesentlichen Punkten scharf kritisiert.
Nach der Prüfung des Entwurfs durch verschiedene Dienststellen äußert die Kommission erhebliche Bedenken an der Vereinbarkeit des Vertrags mit dem europäischen Gemeinschaftsrecht.
Nachdem die Kommission in ihrer ersten ausführlichen Stellungnahme vom März 2007 zunächst nur das Verbot der Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten und Lotterien im Internet untersucht und als unverhältnismäßig kritisiert hatte, gehen die EU-Kommissare in ihrem jetzigen Schreiben auf weitere zentrale Aspekte des Vertragsentwurfs detailliert ein.
Insbesondere erklärte die Kommission folgende Bestimmungen des geplanten Staatsvertrags als unverhältnismäßig und unvereinbar mit dem EG-Vertrag:
- Beschränkungen des freien Kapitalverkehrs, d.h. der Zahlungswege
- Werbebeschränkungen, z.B. im Internet, per Telefon und im TV
- Begrenzung der Verkaufsstellen und Beschränkungen der Vertriebswege, z.B. im stationären Vertrieb über Supermärkte und Tankstellen
- Weitere Wettbewerbsbeschränkungen
Die EU-Kommission hat den deutschen Behörden nunmehr eine Frist von zwei Monaten gesetzt, um zu den Kritikpunkten Stellung zu nehmen. Sollte die Antwort nicht zufriedenstellend für die EU-Kommission ausfallen, wird sie vermutlich das bereits laufende Vertragsverletzungsverfahren auf den neuen Glücksspielstaatsvertrag ausweiten. Dann droht Deutschland ein langer teurer Rechtsstreit mit nicht absehbaren Bußgeldzahlungen und erheblichen Schadenersatzforderungen der betroffenen Unternehmen.
'Die EU hat erkannt, dass einige Länder ihre legislative Macht gegen bestehendes höheres Recht einsetzen wollen, um nicht, wie fälschlicherweise immer wieder vorgegeben wird, die Menschheit vor Spielsucht zu bewahren, sondern um den Wettbewerb zu eliminieren und sich als Monopolist wirtschaftliche Vorteile zu verschaffen. Das wird nicht gelingen', so Rainer Jacken, Vorstandssprecher der FLUXX AG. 'Wir sind gespannt, wie die Verantwortlichen nun auf diese zweite verschärfte Mahnung aus Brüssel reagieren werden. Eine Ignoranz, wie sie in dem Antwortschreiben auf die erste Stellungnahme der EU-Kommission an den Tag gelegt wurde, wäre hier nun wohl denkbar fehl am Platz. Denn die erneute Aufforderung der EU-Kommission, den Entwurf des Staatsvertrags grundlegend zu überarbeiten, hätte nicht deutlicher sein können. Wir appellieren an alle Ministerpräsidenten, sich der Sache nun endlich selbst anzunehmen und sich nicht mehr von den eigenen Verwaltungsbeamten und Lottogeschäftsführern vor deren Karren spannen zu lassen.'
Über FLUXX:
FLUXX ist ein auf die Vermittlung von Lotto und Wetten spezialisiertes Unternehmen mit Sitz in Altenholz bei Kiel. Die für den Betrieb erforderlichen Rechte und Lizenzen sowie das technische und marktrelevante Know how versetzen FLUXX in die Lage, jede Form von lizenziertem Glücksspiel über unterschiedliche Vertriebswege an den Endkunden zu vermitteln. Neben den eigenvermarkteten Angeboten jaxx.de, jaxx.com, myBet.com und Telewette stellt FLUXX seine Produkte und Dienstleistungen auch anderen Unternehmen und Organisationen zur Verfügung, die über umfangreiche Endkundenbeziehungen verfügen. Hierzu zählen die Online-Dienste AOL, Freenet, Lycos und Yahoo! Espana, der Pay-TV-Sender Premiere, der Burda-Verlag sowie die Lottogesellschaften der Bundesländer Schleswig-Holstein, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. Die FLUXX AG ist seit September 1999 an der Deutschen Börse notiert (ISIN DE000A0JRU67) und beschäftigt derzeit konzernweit 145 Mitarbeiter.
Pressemitteilung FLUXX AG
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