Dienstag, 29. Mai 2007

Gewerkschaft ver.di gegen Internetspielbanken und für das Monopol

Pressemitteilung ver.di:

Ver.di-Bundestagung der Betriebsräte aus den Spielbanken spricht sich gegen Internetspielbanken aus


An dem bundesweiten Seminar für Betriebsräte aus dem Spielbankenbereich nahmen 30 TeilnehmerInnen aus 25 Spielbanken teil, so Bernhard Stracke von der Bundeskoordinierung Spielbanken von ver.di.

Rechtanwalt Hajo Köhler, Oldenburg, informierte die Betriebsräte über die neueste Rechtsprechung zum Arbeits-und Sozialrecht und referierte über die Personalplanung, Beschäftigungssicherung und den Personaleinsatz in Spielbanken.

Das für die Beschäftigten in Spielbanken wichtige Thema betriebliche Altersvorsorge in Spielbanken wurde von den Versicherungskaufleuten Rainer Houben und Uwe Martins ausführlich erläutern. Dabei wurden auch die Änderungen in der Sozialversicherung, die ab 2008 wirksam werden, besprochen.

Rechtsanwalt Keppler, Wiesbaden, referierte über die Zukunft des Glücksspielmonopols und der Spielbanken in Deutschland. Er erläuterte die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes zur Dienstleistungsrichtlinie, des Bundesverfassungsgerichtes zum Glücksspielmonopol sowie des Bundeskartellamtes.

Die Dienstleistungsfreiheit in der EU kann nur in begründeten Ausnahmefällen eingeschränkt werden, so Keppler. Dies wären u.a. die Abwehr der Suchtgefahr, Kriminalitätsbekämpfung und der Jugendschutz. Fiskalische Gründe oder Argumente, dass mit der Spielbankabgabe kulturelle, sportliche oder soziale Projekte unterstützt werden, zählen für die EU nicht, so der Jurist.

Rien ne va plus? nichts geht mehr, wenn bis Ende des Jahres kein EU-konformer Glücksspielstaatsvertrag geschlossen worden ist. Diese ist zumindestens die Befürchtung des Bundesarbeitskreises Spielbanken von ver.di, so der Vorsitzende Horst Jaguttis. Die Politik muss dringend die rechtlichen Grundlagen schaffen, um das Monopol in Deutschland zu erhalten, so Jaguttis. Sollte es keine Regelung bis zum 31.12.2007 geben, so Keppler, ist die Übergangsfrist des Bundesverfassungsgerichtes abgelaufen und das höchstrichterliche Urteil hätte Gesetzeskraft, mit all den Nachteilen für die Beschäftigten in den Spielbanken.

In der Diskussion über den Staatsvertrag für das Glücksspielwesen in Deutschland sprachen sich die Betriebsräte für das staatliche Monopol aus, so Stracke. Die Absicht der Ministerpräsidenten, die Spielbanken in den neuen Staatsvertrag für das Glücksspielwesen in Deutschland aufzunehmen, wurde begrüßt.

Ein Internetspiel von Spielbanken wurde von den Betriebsräten entschieden abgelehnt. Die Absicht der Spielbankbetreiber, in ausgelagerten Betrieben Internetspielbanken und Internetglücksspiele auf Bildhandys anzubieten, wird auf den entschiedenen Widerstand der Betriebsräte und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) treffen.

Sollte es dann doch anders kommen und die Spielbanken wieder Bundesrecht werden, so Stracke von der Bundeskoordinierung Spielbanken, werden wir auch damit leben können. Dann würden laut Stracke die Konkurrenzsituation der Spielbanken untereinander vermieden, sie würden nicht sogar in den einzelnen Bundesländern untereinander in Konkurrenz gesetzt und müssen sich nicht gegenseitig die Kundschaft wegnehmen.

Die TeilnehmInnen wurden von der Spielbankleitung Duisburg wohlwollend empfangen und konnten sich in Kleingruppen über die neue Spielbank informieren. Ver.di begrüßt die geschaffene Investitionen in die neue Spielbank,die rund 200 neue Arbeitsplätzen gebracht hat. Bedauert wird, so Stracke, dass von den betriebsbedingt gekündigten Beschäftigten am Alexanderplatz in Berlin keiner die Chance bekommen hat, innerhalb des gleichen Konzernes in Duisburg einen Arbeitsplatz zu erhalten.

Da auch die Kundschaft der anderen drei Häuser in NRW zum Besuch von Duisburg angesprochen wird, gibt es in diesen Häusern einen Rückgang von Besuchern, Bruttoeinspielergebnis und Tronc. Geplante Investitionen in diesen Spielstätten sind auf Eis gelegt, so Stracke. Daher haben die Beschäftigten in diesen Häusern Angst um ihre Arbeitsplätze, so der Gewerkschafter. Diese Ängste sind nach Auffassung von ver.di berechtigt, da in Duisburg mehr in Technik als in Menschen investiert worden ist.

Wir befürchten, so Stracke, bei den bevorstehenden Tarifverhandlungen für die Westspielhäuser Dortmund, Aachen und Bad Oeynhausen die schlechteren Arbeitsbedingungen der Beschäftigten in Duisburg übernommen werden sollen.

Dies ist mit der Tarifkommission nicht zu machen, so Wilfried Schütt, Aachen, Mitglied der Tarifkommission und Mitglied des Bundesarbeitskreises Spielbanken.

Mainz, 28.05.2007
V.i.S.d.P: Bernhard Stracke, Bundeskoordinierung Spielbanken, ver.di Bezirk Rhein-Nahe-Hunsrück

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