Montag, 25. Juni 2007

BGH: Gebietskartelle der Lottogesellschaften sind rechtswidrig

Lottoblock wirft Nebelkerzen: Den Lottogesellschaften drohen Millionenstrafen

Hamburg, 25. Juni 2007. Der am Freitag zugestellte Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) ist eine eindeutige Niederlage für den Deutschen Lotto- und Totoblock: Den Lottogesellschaften ist sofort vollziehbar verboten, jeweils nur Teilnehmer aus dem eigenen Bundesland zum Spiel im Internet zuzulassen. Die bisherigen Gebietskartelle verstoßen gegen deutsches und europäisches Kartellrecht. „Da helfen auch keine Nebelkerzen wie in der heutigen Pressemeldung des Deutschen Lotto- und Totoblocks, die einfach mal das Gegenteil behauptet“, so Norman Faber, Präsident des Deutschen Lottoverbands.

Der BGH hat in seinem Urteil die Bewertung des Oberlandesgerichts Düsseldorf und des Bundeskartellamts ausdrücklich bestätigt, wonach die zwischen den Lottogesellschaften vereinbarten und im Lotteriestaatsvertrag vorgesehenen Beschränkungen als verbotene Marktaufteilungen zu untersagen sind. Setzen die Lottogesellschaft ihre bisherige Praxis fort, drohen ihnen Bußgelder von bis zu 1 Million Euro.

Den Wortlaut der Entscheidung senden wir Ihnen gern zu.

Kontakt:
Sharif Thib
030-700186-738

Pressemitteilung des Deutschen Lottoverbands

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