Im Hinblick auf die gesetzlichen Spielerschutzbestimmungen, die Casinos Austria als Spielbankenkonzessionär einzuhalten hat, sind folgende Klarstellungen zu treffen:
Für Casinos Austria gilt gem. § 25 Abs. 3 GSpG strenge Spielerschutzvorschriften für den Betrieb der Österreichischen Spielbanken. Neben der Prüfung der Identität und der Volljährigkeit jedes Spielers hat Casinos Austria zu überprüfen, ob ein inländischer Spieler durch häufige und intensive Teilnahme am Spiel sein Existenzminimum gefährdet. Wie gesetzlich vorgesehen, überprüft Casinos Austria durch Einsicht in die von Spielern im Anlassfall eingeforderten Einkommens- und Vermögensnachweise sowie durch Bonitätsauskünfte unabhängiger Einrichtungen (wie bspw. KSV) das Vorliegen derartiger Gefährdungen. In der Praxis gehen die diesbezüglichen Maßnahmen von Casinos Austria über die gesetzlichen Mindestanforderungen weit hinaus.
Generell ist festzuhalten, dass eine häufige Teilnahme am Spiel in den Casinos sowie hohes Spiel samt entsprechenden Spielgewinnen oder -verlusten den gesetzlichen Spielerschutzbestimmungen nicht widersprechen, sofern die Überprüfung der Einkommens- und Vermögensnachweise ergeben hat, dass die Spielweise des betreffenden Spielteilnehmers in dieser Einkommens- und Vermögenssituation Deckung findet. Entsprechende Überprüfungen werden von Casinos Austria in einem weit über den internationalen Standard und die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehenden Ausmaß laufend durchgeführt.
Aufgrund einschlägiger gesetzlicher Bestimmungen (§ 51 GSpG) darf Casinos Austria über Spieler und deren Teilnahme am Spiel keinerlei Auskunft erteilen. Diese Verpflichtung trifft im Übrigen auch - abgesehen von gesetzlich determinierten Ausnahmefällen - die Ermittlungsbehörden. Casinos Austria darf daher zu aktuellen Fällen in der Öffentlichkeit keinerlei Stellungnahme abgeben.
Pressemitteilung Casinos Austria vom 10. Mai 2007
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