Der neue Glücksspiel-Staatsvertrag der Länder soll ab 1. Januar 2008 für eine Laufzeit von vier Jahren die Sportwetten weiterhin ausschließlich über das Unternehmen Oddset, einer Tochter des Deutschen Lotto- und Totoblocks, gestatten.
Bericht von Holger Schück
„Das staatliche Wettmonopol ist ein geeignetes Mittel, die Leitsätze des Bundesverfassungsgerichts zur künftigen Ausgestaltung des Sportwettenmarktes umzusetzen.“ Das erklärte der Präsident des Landessportverbandes Schleswig-Holstein, Dr. Ekkehard Wienholtz, auf einer so genannten Konferenz der Destinatäre in Berlin. „Von dieser Monopolstellung profitiert der Breitensport. Ich gehe davon aus, dass der Entwurf des Staatsvertrags, so wie ihn die überwiegende Mehrheit der Ministerpräsidenten beschlossen hat, bis Jahresende von den Länderparlamenten ratifiziert wird. Das wird auch in Schleswig-Holstein geschehen. Es wäre realitätsfern, wenn sich Schleswig-Holstein oder Baden-Württemberg den politischen Tatsachen entzögen.“
Dr. Wienholtz: „Vom Sportwettenmonopol profitiert der Breitensport“
Dr. Wienholtz, auch Sprecher der Ständigen Konferenz der Landessportbünde und Mitglied einer DOSB-Arbeitsgruppe zur künftigen Ausgestaltung des Glücksspielmarktes, wies darauf hin, private Wettanbieter hätten in den letzten Monaten „bei uns kräftig Lobbyarbeit betrieben“. Überhaupt habe es eine „sehr aggressive Werbung“ für die Liberalisierung des Sportwettenmarktes gegeben. Dr. Wienholtz: „Die Privaten machen fantastische Versprechungen gegenüber Sport und Politik. Die 14 Ministerpräsidenten, die bereits unterschrieben haben, erklären übereinstimmend, sie wollten den Fortbestand der gemeinwohlorientierten Grundausrichtung des Glücksspielwesens sichern. Private Anbieter haben nicht die Belange des Gemeinwohls im Auge, sondern sind gewinnorientiert. Der Sport will kein gewinnorientiertes Sponsoring der um Konzessionierung kämpfenden privaten Anbieter, sondern möchte den Fortbestand der gemeinnützigen Verteilung von Geldern zugesichert erhalten.“
Den Liberalisierungs-Befürwortern hielt Dr. Wienholtz entgegen: „Weniger Staat auf diesem Sektor zu fordern, bedeutet in der Endkonsequenz, dass weniger staatliche Förderung aus öffentlichen Haushalten und weniger Lotto- und Totomittel für kulturelle und soziale Belange fließen können.“ Die etwa von der FDP und der CDU Schleswig-Holstein vorgeschlagene Teilkonzessionierung von privaten Anbietern sei „europarechtlich illusorisch“: Eine Beschränkung auf einzelne Konzessionäre sei nicht gangbar. Und: Sollten private Sportwettenanbieter mit Sitz im Ausland über das Steuerrecht und über eine Pauschalabgabe auf den Spieleinsatz belegt werden, wäre am Ende wegen des relativ geringen Einnahmevolumens der Breitensport „der große Verlierer“.
Auch Profifußball wird einlenken
„Wir zeigen Solidarität mit dem Fußball“, unterstrich Dr. Wienholtz und sprach damit den Meinungsbildungsprozess innerhalb des organisierten Sports an. „Sportwetten ohne Fußball sind nicht denkbar. Richtig! Allerdings: Sportwetten alleine gibt es nicht. Lediglich vier Prozent der ge-samten Glücksspielerträge gehen auf Sportwetten zurück. Der Profifußball will jetzt größere Anteile. Deshalb hat DFB-Präsident Dr. Theo Zwanziger ein Problem und ist in einer Spagat-Situation. Hauptdiskussionspunkt in der DOSB-Arbeitsgruppe ist: Der Sonderstellung des Fußballs innerhalb des Staatsmonopols sollte besser Rechnung getragen werden.“ Das sei letztlich eine Annäherung zwischen den Interessen des Breiten- und des Profisports.
Die Deutsche Fußball-Liga (DFL) werde - so Dr. Wienholtz - über kurz oder lang „Hand in Hand“ mit dem DFB marschieren. Massive Versuche aus dem Profifußball, die Fortsetzung des Staatsmonopols zu verhindern, habe es durchaus am Anfang der Debatten gegeben, sagte der ehemalige schleswig-holsteinische Minister. Jetzt werde jedoch beim Meinungsbildungsprozess innerhalb des Fußballs die wichtige Stellung des Breitensports anerkannt und grundsätzlich für die Fortsetzung des Status quo plädiert. Der neue Glücksspiel-Staatsvertrag der Länder soll ab 1. Januar 2008 für eine Laufzeit von vier Jahren die Sportwetten weiterhin ausschließlich über das Unternehmen Oddset, einer Tochter des Deutschen Lotto- und Totoblocks, gestatten. Damit wären private Anbieter weiter-hin in Deutschland strafbewehrt illegal tätig. Die EU-Kommission hatte zuletzt in zwei Aufforderungsschreiben zum bestehenden Staatsvertrag beanstandet, dass die Ausgrenzung der Privaten gegen die Wettbewerbs- und Dienstleistungsfreiheit innerhalb der Europäischen Union verstoße. Im Notifizierungsverfahren des neuen Vertragsentwurf hatte Brüssel das beabsichtigte Verbot von Vermittlern hinterfragt.
Quelle: DOSB www.dosb.de
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