In seinem am 10. Juli 2007 ergangenen Urteil im Fall des staatlichen Pferdewettenanbieters PMU gegen den privaten in Malta ansässigen Online-Anbieter Zeturf äußert das französische Höchstgericht erhebliche gemeinschaftsrechtliche Bedenken gegen das französische Glücksspielmonopol. Dieses sei mit Art 49 des EU-Vertrags über die Dienstleistungsfreiheit nicht vereinbar. Das französische Berufungsgericht sei den Beweis schuldig geblieben, dass die bestehenden Zugangsbeschränkungen verhältnismäßig und angemessen seien.
Damit bestätigt das französische Höchstgericht die Auffassung der Europäischen Komission, die Frankreich am 27. Juni 2007 eine mit Gründen versehene Stellungnahme übermittelt hat, in der sie die Argumente Frankreichs für die Aufrechterhaltung des Gaming-Monopols nachdrücklich anzweifelt.
Sigrid Ligné, Generalsekretärin der EGBA dazu: "Diese Entscheidung des französischen Höchstgerichts ist wegweisend und bestätigt unsere Position sowie unsere Forderung, faire rechtliche Rahmenbedingungen zur regulierten Öffnung des europäischen Glücksspielmarkts zu schaffen. Es gilt europaweit im Sinne der Konsumenten die Branchen-Standards für Spielerschutz auf höchstem Niveau zu vereinheitlichen und im Sinne aller Stakeholder- Gruppen ein wettbewerbsfähiges Steuermodell zu entwickeln."
Quelle: European Gaming and Betting Association
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