Montag, 20. August 2007

Regeln für die Aufsicht über Fernseh-Gewinnspiele aktualisiert. Mehr Verbraucherschutz durch entsprechende Gesetzesnorm geplant

Die Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) hat auf ihrer Sitzung am 26./27. Juni 2007 in Kassel neue Regeln für Fernseh-Gewinnspiele verabschiedet. Sie sollen die Gewinnspiele und ihre Auflösungen transparenter machen und die Chancengleichheit der Mitspieler gewährleisten. Zentrale Punkte sind dabei der Abbau von künstlichem Zeitdruck durch die Moderation, die Offenlegung der technischen Mechanismen, eine Dokumentation der ausgezahlten Gewinne und klare Referenzen bei Wortsuchspielen. Der VPRT und die betroffenen Veranstalter haben an der Überarbeitung der Regeln mitgewirkt. Der Austausch über die Problematik der sog. „Call-in-Formate“ soll mit den privaten Sendern zum Zwecke der Fortschreibung der Regeln weitergeführt werden.

Zum Zwecke eines umfassenden Verbraucherschutzes halten die Landesmedienanstalten aber eine ausdrückliche Ermächtigungsgrundlage für das Einschreiten bei rechtswidrigen Fernseh-Gewinnspielsendungen im Rundfunkstaatsvertrag für geboten. „Aufsichtsmaßnahmen gegen unlautere Gewinnspiele im Fernsehen erfordern eine klare rechtliche Grundlage; die DLM wird hierzu einen Vorschlag unterbreiten“, so der DLM- Vorsitzende Reinhold Albert. Von Seiten der Länder wurde bereits eine mögliche Aufnahme in den 10. Rundfunkänderungs-Staatsvertrag signalisiert.

In Bezug auf die Aufsicht über Gewinnspiele im Hörfunk sind vergleichbare Handreichungen erarbeitet worden. Eine derzeit laufende Programmanalyse der Hörfunk-Gewinnspiele in allen Bundesländern soll weitere Parameter erbringen, die Grundlage der Erörterung mit den Verbänden der Hörfunkveranstalter sein und zu einer Fortschreibung der Handreichungen führen wird.

Kontakt bei Rückfragen: Uta Spies, Tel.: 0511 / 2 84 77-12, e-Mail: dlm-presse at @ at alm.de

Pressemitteilung der DLM

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