von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Das US-amerikanische Finanzministerium und der US-Zentralbankrat haben am 1. Oktober 2007 einen gemeinsamen, 51-seitigen Regelungsvorschlag zur Umsetzung des im letzten Jahr erlassenen Unlawful Internet Gambling Enforcement Act (UIGEA) vorgelegt. Mit dem UIGEA wollen die USA von ihr als rechtwidrig betrachtete Internet-Glücksspielanbieter bekämpfen. Hierzu sollen Zahlungsflüsse an ausländische Buchmacher und Glücksspielanbieter effektiv unterbunden werden (insbesondere Kreditkartenzahlungen, Überweisungen und Zahlungen per Scheck).
Der nunmehr vorgelegte Regelungsvorschlag verpflichtet amerikanische Finanzfirmen, Vorschriften und Verhaltenweisen einzuführen, um Zahlungen an Glücksspielunternehmen im Zusammenhang mit verbotenem Glücksspiel über das Internet zu unterbinden („reasonably designed policies and procedures“). So werden die Finanzfirmen verpflichtet, ihre Geschäftskunden entsprechend angemessen zu überprüfen („due diligence“), ob diese an unerlaubten Ein- oder Auszahlungen beteiligt sind. Zahlungsvorgänge sind hinsichtlich verdächtiger Muster zu kontrollieren. Auch bei Privatkunden sind verbotene Transaktionen möglichst zu unterbinden.
In dem Regelungsvorschlag wird diskutiert, eine Art schwarze Liste von Internet-Glücksspielunternehmen aufzustellen. Diese veralte angesichts der Schnelllebigkeit des Geschäfts allerdings relativ schnell und erfordere zur Erstellung eine gründliche rechtliche Prüfung nach den einschlägigen Bundes- und Staatengesetze.
Nach der Begründung des Vorschlags sind voraussichtlich mehr als 130.000 Unternehmen (Banken, Sparkassen, Kreditkartenunternehmen etc.) von den neuen Regeln betroffen. Für den Verwaltungsaufwand werden ca. 700.000 Stunden im Jahr angesetzt.
Die Rechtsverordnung soll im nächsten Jahr erlassen werden. Bis zum 12. Dezember 2007 können noch Kommentare zum dem Vorschlag eingereicht werden.
Der Vorschlag kann von der Webseite des US-Finanzministeriums herunter geladen werden: http://www.ustreas.gov/press/releases/hp583.htm
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