Pressemitteilung von bwin e.K.
- Sportwetten dürfen auch über das Internet angeboten werden
- Nutzungseinschränkung für alte Bundesländer
- Bundesweite Bewerbung von bwin mit einschränkenden Hinweisen zulässig
- Staatliches Wettmonopol und Glücksspielstaatsvertrag der Länder nicht mehr umsetzbar
- Trennung von Lotto und Sportwette unausweichlich
Das Oberverwaltungsgericht Bautzen hat heute letztinstanzlich weitgehend einem Antrag von bwin e.K. entsprochen, die aufschiebende Wirkung seines Widerspruchs gegen eine Verfügung des Regierungspräsidiums Chemnitz wiederherzustellen. Das Regierungspräsidium Chemnitz hatte im August 2006 dem Inhaber der bwin e.K., Dr. Steffen Pfennigwerth, die Ausübung seiner Geschäftstätigkeit im Bereich Sportwetten in der derzeitigen Form untersagt. Gemäß der heutigen Entscheidung des OVG Bautzen darf die bwin e.K. sein Angebot auch über das Internet anbieten, allerdings untersagt das OVG bwin e.K., Wetten von Personen, die sich in den alten Bundesländern aufhalten, anzunehmen. Zur Umsetzung sei das Einfügen eines Disclaimers erforderlich, mit dem Personen ihren tatsächlichen Aufenthaltsort bestätigen. Damit setzt sich das OVG Bautzen in Widerspruch zu Entscheidungen der landesweit zuständigen obersten Verwaltungsgerichte in Bayern und Hessen, die für diese Bundesländer das Angebot von bwin e.K. zugelassen hatten. In einer zweiten Entscheidung hat das OVG Bautzen das Angebot der internationalen bwin-Gruppe www.bwin.com für Sachsen untersagt, diese Entscheidung aber regional auf Sachsen begrenzt, so dass dieses Angebot in den übrigen Bundesländern von der Entscheidung nicht berührt wird.
Die bundesweite Bewerbung von bwin e.K. ist laut OVG Bautzen zulässig, wenn ein entsprechender Hinweis darauf aufgenommen wird, dass Personen, die sich in den alten Bundesländern aufhalten nicht teilnehmen dürfen.
Dr. Steffen Pfennigwerth, Inhaber der bwin e.K.: "Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts stellt endgültig klar, dass das bwin Angebot in Deutschland legal zur Verfügung gestellt wird und - mit entsprechenden Hinweisen - bundesweit beworben werden kann. Damit ist der Glücksspielstaatsvertrag der Länder, der ein staatliches Monopol für Sportwetten in Deutschland festschreiben soll, nicht mehr umsetzbar. Nach der Entscheidung des OVG Bautzen ist ein Monopol nicht mehr herstellbar - ein gesetzliches Verbot eines legalen Sportwettenanbieters wäre verfassungs- und gemeinschaftsrechtlich unzulässig. Ich freue mich insbesondere, dass damit die Arbeitsplätze meiner Mitarbeiter am Standort Neugersdorf in Sachsen gesichert sind. Gleichzeitig befremdet es mich, dass ausgerechnet ein Sächsisches Gericht entgegen der Regelungen des Einigungsvertrages wieder in den Grenzen der alten DDR denkt und entscheidet. Damit werden Mauern wieder aufgezogen, die ich schon längst überwunden glaubte."
Pfennigwerth fügte hinzu: "Die Entscheidung bestätigt die Wirksamkeit der mir erteilten Sportwettenerlaubnis und bedeutet weiterhin einen wichtigen Meilenstein in der Einhaltung der Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit als fundamentale Grundsätze der Europäischen Union. Die bwin Gruppe ist damit nicht mehr aus dem deutschen Markt zu drängen."
Über bwin e.K.:
bwin e.K. mit Sitz in Neugersdorf/Sachsen bietet das private Sportwettenangebot www.bwin.de an. Herr Dr. Steffen Pfennigwerth betreibt das Unternehmen als Einzelkaufmann. Er ist Betreiber der Domain www.bwin.de und hält seit 1990 die Lizenz für die Veranstaltung von Sportwetten in Deutschland. Im Frühjahr 2002 beteiligte sich die österreichische bwin Interactive Entertainment AG mit Sitz in Wien mit 50 Prozent atypisch-still an der bwin e.K.
Als einer von drei privaten lizenzierten Wettanbietern in Deutschland ist bwin einer der wichtigen Sponsoren des deutschen Sports. 2005 und 2006 sponserte bwin unter anderem die Ausstattung von über 20.000 Amateur-Mannschaften mit insgesamt zwei Millionen Euro. Ein wichtiges Ziel von bwin ist die Förderung des fairen sportlichen Wettbewerbs und die Bereitstellung eines sicheren Wettangebotes sowie eine effektive Prävention vor Spielsucht. Mit der vorhandenen Expertise in Sachen Sicherheit ist bwin daher ein wichtiger Partner von Verbänden und Politik bei der Diskussion um sichere Standards für Sportwetten.
Für Rückfragen:
bwin e.K., c/o Hartmut Schultz Kommunikation GmbH
Tel.: 089/99 24 96 20
Fax: 089/99 24 96 22
E-Mail: schultz@schultz-kommunikation.de
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