Donnerstag, 31. Januar 2008

Lotto informiert: Neuer Glücksspiel-Staatsvertrag streng an Vorgaben des BVerfG und EuGH ausgerichtet / Keineswegs "letzte Warnung" für Deutschland

Pressemitteilung der European Lotteries

Brüssel, 31. Januar 2008. Zur heute bekanntgegebenen Entscheidung der Europäischen Kommission, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen den neuen deutschen Glücksspiel-Staatsvertrag einzuleiten, erklärt der Präsident von European Lotteries und Geschäftsführer der Westdeutschen Lotterie (Lotto NRW), Dr. Winfried Wortmann:

"Der neue Staatsvertrag hält sich strikt an die durch das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom März 2006 gemachten Vorgaben. Wie auch von der kommerziellen Glücksspielindustrie nicht bestritten wird, steht jenes Urteil in vollem Einklang mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Ich bin deshalb zuversichtlich, dass der EuGH – sollte die Kommission letztendlich vor Gericht ziehen wollen – die Konformität des deutschen Glücksspiel-Staatsvertrags mit europäischem Recht bestätigen wird."

Dr. Wortmann verwies auf die ständige Rechtsprechung der europäischen Gerichte [s.u., Hintergrundinformationen], nach der ein Alleinrecht staatlicher Anbieter im Bereich Glücksspiel bei konsequenter Verfolgung von Allgemeininteressen wie etwa Verbraucherschutz (insbesondere die Vermeidung von Spielsucht) und Kriminalitätsbekämpfung rechtmäßig ist.

Dr. Wortmann betonte, dass es sich – anders als von der privaten Glücksspielindustrie behauptet und von einigen Medien vorab berichtet - bei der heutigen Entscheidung nicht um eine "letzte Warnung" für Deutschland vor einer Klage beim EuGH handelt, sondern um den ersten Schritt im Verfahren, eine Aufforderung zur Stellungnahme. Er wies darauf hin, dass von den anderen, im Frühjahr 2006 oder danach eingeleiten Glücksspiel-Vertragsverletzungs-verfahren gegen neun EU-Mitgliedstaaten bis dato – also knapp zwei Jahre später - noch keines in einem Gerichtsverfahren geendet habe.

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European Lotteries (EL) ist der europäische Dachverband der staatlichen Lotterien und Sportwettenabieter sowie von anderen staatlich konzessionierten Organisationen, die Glücksspiele zum öffentlichen Nutzen organisieren. EL vertritt 74 Organisationen aus 43 europäischen Ländern.


Hintergrundinformation:

- Am 6. März 2007 bestätigte der Europäische Gerichtshof (EuGH) seine bisherige Rechtsprechung seit 1994 dahingehend, dass die EU-Mitgliedsstaaten das Recht haben, das Glücksspielangebot und die Anzahl der Veranstalter auf ihrem Staatsgebiet – und damit die EU-Dienstleistungsfreiheit – zu beschränken, soweit dies aus zwingenden Gründen des Allgemeininteresses wie z.B. Verbraucherschutz, Kriminalitätsprävention oder zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung gerechtfertigt ist (Placanica-Fall, C-338/04; www.curia.europa.eu).

- Am 13. März 2007 hat der EFTA-Gerichtshof das erste Vertragsverletzungsverfahren zum Glücksspiel im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) abgewiesen, welches vom EFTA-Pendant der Europäischen Kommission eingeleitet worden war. Das staatliche norwegische Glücksspielmonopol für Spielautomaten wurde ausdrücklich bestätigt (Rs. E-1/06; www.eftacourt.lu).

- Der EU-Gesetzgeber – das Europäische Parlament und der Ministerrat – haben stets anerkannt, dass Glücksspiel in all seinen Ausprägungen, einschließlich Sportwetten, eine sehr sensible Aktivität ist, die von den nationalen Regierungen effektiv überwacht werden muss. Dementsprechend haben sie die Öffnung der nationalen Glücksspielmärkte für grenzüberschreitende Angebote stets abgelehnt, durch den expliziten, grundsätzlichen Ausschluss von Wetten und anderem Glücksspiel aus den Anwendungsbereichen der EU-Richtlinien zum Elektronischen Geschäftsverkehr (E-Commerce; 2000), zu Dienstleistungen im Binnenmarkt (2006) und zu Audiovisuellen Mediendiensten (2007).

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