Pressemitteilung des VPRT
- EU-Verfahren sollte als Chance für die Ausgestaltung eines dualen Marktmodells für Sportwetten genutzt werden
- Verband beauftragt Gutachten zu rechtlichen Schritten gegen Staatsvertrag
Der Verband Privater Rundfunk und Telekommunikation e.V. (VPRT) hat die Entscheidung der EU-Kommmission, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen des im Januar in Kraft getretenen Glückspielstaatsvertrages einzuleiten, nachdrücklich begrüßt. Mit dem Vertragsverletzungsverfahren prüft die Kommission, ob die in dem im Januar in Kraft getretenen Glücksspielstaatsvertrag und seine Ausführungsgesetze mit geltendem EU-Recht vereinbar sind. Neben anderen hatte VPRT-Präsident Jürgen Doetz letzte Woche in einem Schreiben an EU-Kommissar Charlie McGreevy und weitere Kommissionskollegen appelliert, die von dem EU-Kommissar im Mai gegenüber der Bundesregierung adressierte Position, welche die Unvereinbarkeit des Glücksspielstaatsvertrags mit EU-Recht begründete, konsequent weiterzuverfolgen. Doetz kündigte an, dass der AK Wetten im VPRT zur Zeit gutachterlich prüfen lasse, welche rechtliche Schritte der Verband gegen den Glücksspielstaatsvertrag einleiten könne.
Der VPRT tritt für eine Öffnung des Sportwettenmarktes und damit für ein duales System staatlicher und privater Anbieter im Rahmen eines Konzessionsmodells bei gleichzeitiger Gewährleistung prioritärer Ziele des Jugendschutzes und der Suchtprävention ein.
VPRT-Präsident Jürgen Doetz: "Wir begrüßen das schnelle und konsequente Vorgehen der EU-Kommission gegen das staatliche Wettmonopol. Die im Glücksspielstaatsvertrag enthaltenen Verbote greifen vehement in die Rundfunkfreiheit ein. Der Glücksspielstaatsvertrag und die dazu ergangenen Ausführungsgesetze verstoßen nicht nur gegen das Gemeinschaftsrecht, sondern beschränken zudem unsere Refinanzierungs- und Entwicklungsmöglichkeiten und führen zu drastischen Werberückgängen beim privaten Rundfunk. Wir prüfen alle rechtlichen Schritte, um schnellstmöglich wieder eine EU-rechtskonforme Regelung in Deutschland durchzusetzen und entstandene Schäden zu kompensieren. Die Politik sollte den deutlichen Fingerzeig aus Brüssel als Chance zur umgehenden Entwicklung eines dualen Marktmodells nutzen. Nur so kann vermieden werden, dass am Ende des Tages Brüssel die Inhalte für die zukünftige Glücksspielregulierung in Deutschland vorgibt."
Thomas Deissenberger, stellv. Vorsitzender des AK Wetten im VPRT: "Die Länder haben eine Notifizierungspflicht ihrer Ausführungsgesetze teilweise dadurch verhindert, das kritische Passagen wie Bußgeldtatbestände bei Verstößen gegen das Internetverbot gestrichen wurden. Die ändert jedoch nichts an der Europarechtswidrigkeit des Staatsvertrages insgesamt. Das deutsche Glücksspielsystem ist unverhältnismäßig und inkohärent. So bezieht der Glücksspielstaatsvertrag bestimmte Arten des Glücksspiels wie Pferdewetten oder Automatenspiel nicht mit ein und schafft immer wieder Ausnahmen vom Monopol. Die Eingriffe in die Rundfunkfreiheit sind durch so eine Regulierung nicht zu rechtfertigen. Der AK-Wetten im VPRT wird seine Gespräche mit der Politik fortsetzen, um auf eine baldige Entwicklung eines dualen Marktmodels mit entsprechenden Möglichkeiten für die privaten Medienunternehmen hinzuwirken."
Über den Arbeitskreis Wetten
Der Arbeitskreis Wetten ist ein Zusammenschluss u.a. von DSF Deutsches SportFernsehen, ProSiebenSat.1 Media AG, Premiere sowie RTL Interactive. Die Interessensvertretung der führenden deutschen Medienhäuser wurde im Mai 2006 ins Leben gerufen und setzt sich für eine Liberalisierung des Sportwettenmarktes ein. Seit Anfang 2007 ist der AK Wetten in den VPRT integriert.
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