Die European Gaming and Betting Association (EGBA) begrüßt die ausführliche Stellungnahme der Europäischen Kommission zum französischen Entwurf einer Verordnung über Online-Gaming-Zahlungen. Gemäß dem Entwurf sollen französische Finanzinstitute dazu verpflichtet werden, Zahlungsanweisungen von seitens der französischen Behörden genannten Online-Gaming-Anbietern zu sperren. Von dieser Regelung betroffen wären selbst jene Anbieter, die über eine Lizenz verfügen, reguliert und in der EU ansässig sind.
Dazu Sigrid Ligné, Generalsekretärin der EGBA: „Der heutige von der Kommision gesetzte Schritt bestätigt, dass eine ungerechtfertigte Zahlungssperre in unserem Sektor eindeutig gegen EU-Recht verstößt. Wir begrüßen die Vorgehensweise der Kommission und sehen in dieser Maßnahme ein eindeutiges an andere Mitgliedsstaaten der EU und der Europäischen Freihandelszone (EFTA) gerichtetes Signal, dass derartige Vorschläge nicht toleriert werden.“
Der französische Verordnungsentwurf ist die zweite von zwei auf der Grundlage des Strafgesetzes 2007 verfassten Verordnungen, mit deren Hilfe technische Hindernisse zum Schutz der französischen Glücksspielmonopole errichtet werden sollen, die ohnehin bereits Gegenstand gesonderter Vertragsverletzungsverfahren sind. Mit dem ersten im April 2007 gemeldeten Verordnungsentwurf sollten Internet-Service-Provider dazu verpflichtet werden, Verbraucher von dem Besuch jener Websites abzuhalten, die nicht von den französischen Gaming-Monopolisten Française des Jeux und PMU betrieben werden. Infolge einer ausführlichen Stellungnahme der Europäischen Kommission im Juli vergangenen Jahres wurde jener erste Verordnungsentwurf nicht angenommen.
Die heutige Entscheidung verdeutlicht einmal mehr, dass Einschränkungen des in Artikel 56 EG-Vertrag festgehaltenen freien Kapitalverkehrs nicht akzeptabel sind. Auch in Deutschland, Norwegen und den Niederlanden werden derzeit ähnliche Einschränkungen in Erwägung gezogen; In den Vereinigten Staaten existieren sie bereits. Wie das Beispiel der USA verdeutlicht, fügt Sigrid Ligné hinzu, „sind derartige Grenzen nur schwer zu errichten, jedoch effizient und leicht zu umgehen. Sie begünstigen darüber hinaus die Entstehung eines Graumarkts“.
Die heutige ausführliche Stellungnahme der Kommission verlängert die Stillstandsfrist, d. h. die Nichtannahmefrist, in der Frankreich seinen Verordnungsentwurf nicht verabschieden darf, bis zum 31. März 2008. Sollte Frankreich dann beschließen, den Text ungeachtet der Warnungen der Kommission zu verabschieden, kann die Kommission sofort ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten.
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