Wien, Österreich (ots) -
- Handelsgericht Wien bestätigt legales Angebot von bwin
- Glücksspielmonopol nicht mit EU-Recht vereinbar
- Lotterien müssen irreführende Werbung einstellen
bwin hat sich mit einer Klage gegen die Österreichischen Lotterien GmbH (ÖLG) vor dem Handelsgericht Wien durchgesetzt. Die ÖLG haben ihr Online-Angebot als "das einzig legale Spielangebot im Internet" beworben. Dies ist laut Handelsgericht irreführend und herabsetzend, denn auch bwin bietet legales Glücksspiel in Österreich an.
Das österreichische Glücksspielmonopol ist laut Gericht außerdem nicht mit EU-Recht vereinbar. Schon im April 2008 hat das Handelsgericht Wien der ÖLG die Behauptung des einzig legalen Glücksspiels mit einstweiliger Verfügung untersagt. Zusätzlich wurde auch die Behauptung, daß Gewinner bei ausländischen Internetspielen leicht ins Visier der Finanzbehörden geraten könnten, verboten. Diese einstweilige Verfügung wurde nun rechtskräftig. Am 26. Mai 2008 haben die Österreichischen Lotterien das Unterlassungsbegehren und das Begehren auf Veröffentlichung des Urteils im Internet ausdrücklich anerkannt.
"Die Entscheidung des Handelsgerichts Wien sowie das von den Österreichischen Lotterien akzeptierte Ergebnis zeigen einmal mehr, dass in Österreich Handlungsbedarf für die Politik besteht. Sofern Österreich Gemeinschaftsrecht entsprechen will - wovon auszugehen ist - ist eine zeitgemäße Regulierung des Online-Glücksspiels unerlässlich" so Norbert Teufelberger, Co-CEO von bwin.
Pressekontakt:
Kevin O'Neal, Press Officer
Bwin Interactive Entertainment AG
Börsegasse 11, 1010 Wien, Österreich
Tel: +43 (0)50 858 24010
E-mail: press@bwin.org
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen