Donnerstag, 24. Juli 2008

Rechtssache Zeturf: Vorabentscheidungsersuchen des Conseil d'Etat

Vorabentscheidungsersuchen des Conseil d'Etat (Frankreich) eingereicht am 21. Mai 2008 - Société Zeturf Ltd / Premier ministre, Ministre de l'Agriculture et de la Pêche, Ministre de l'Intérieur, de l'Outre-mer et des Collectivités territoriales, Ministre de l'Économie, de l'Industrie et de l'Emploi - Streithelfer: G.I.E. Pari Mutuel Urbain (PMU)

(Rechtssache C-212/08)


Verfahrenssprache: Französisch

Vorlegendes Gericht

Conseil d'Etat

Parteien des Ausgangsverfahrens

Klägerin: Société Zeturf Ltd

Beklagte: Premier ministre, Ministre de l'Agriculture et de la Pêche, Ministre de l'Intérieur, de l'Outre-mer et des Collectivités territoriales, Ministre de l'Économie, de l'Industrie et de l'Emploi

Vorlagefragen:

Sind die Art. 49 und 50 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Bestimmung entgegenstehen, die für Pferdewetten außerhalb der Rennplätze eine Ausschließlichkeitsregelung zugunsten eines einzigen, nicht gewinnorientierten Wirtschaftsteilnehmers vorsieht und die zwar geeignet erscheint, das Ziel der Bekämpfung von Straftaten und somit des Schutzes der öffentlichen Ordnung auf eine effizientere Weise als durch weniger einschränkende Maßnahmen zu gewährleisten, aber, um der Gefahr der Entstehung von Kreisen unerlaubter Glücksspiele entgegenzuwirken und die Spieler auf das legale Angebot zu lenken, mit einer dynamischen Geschäftspolitik des Wirtschaftsteilnehmers verbunden ist, die daher das Ziel, die Gelegenheiten zum Spiel zu vermindern, nicht vollständig erreicht?

Ist bei der Beurteilung der Frage, ob eine nationale Bestimmung wie die in Frankreich geltende, die hinsichtlich Pferdewetten außerhalb der Rennplätze eine Ausschließlichkeitsregelung zugunsten eines einzigen, nicht gewinnorientierten Wirtschaftsteilnehmers vorsieht, gegen die Art. 49 und 50 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft verstößt, die Beeinträchtigung der Dienstleistungsfreiheit nur unter dem Blickwinkel der Beschränkungen der online angebotenen Pferdewetten zu beurteilen, oder ist der gesamte Sektor der Pferdewetten in die Betrachtung einzubeziehen, unabhängig von der Form, in der die Wetten den Spielern angeboten werden und ihnen zugänglich sind?

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