von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Freiburg hatte kürzlich in vier Hauptsache-Entscheidungen das staatliche Sportwettenmonopol für europarechtswidrig erklärt und daher Untersagungsverfügungen des Regierungspräsidiums Karlsruhe aufgehoben (Urteile vom 16. April 2008, Az. 1 K 2683/07, 1 K 2063/06, 1 K 2066/06 und 1 K 2052/06). Dieser rechtlichen Beurteilung schloss sich nunmehr die 3. Kammer des VG Freiburg in einem Eilverfahren an. Die von Frau Rechtsanwältin Alice Wotsch von der Kanzlei ARENDTS ANWÄLTE (www.wettrecht.de) vertretene Vermittlerfirma kann damit weiterhin Sportwetten an ihren Vertragspartner, einen in der EU staatlich zugelassenen Buchmacher vermitteln (Beschluss vom 30. Juni 2008, Az. 3 K 1113/08).
Der Schutzantrag ist nach Ansicht des Gerichts unabhängig von der Frage, ob die Antragstellerin überhaupt Veranstalter des Glücksspiels sei, begründet. Angesichts der Feststellung der Europarechtswidrigkeit des Sportwettenmonopols des Landes Baden-Württemberg überwiege das Interesse der Vermittlerfirma, bis zur Rechtskraft der Hauptsache von Vollzugsfolgen verschont zu bleiben, gegenüber dem öffentlichen Vollzugsinteresse. Auch sei nicht ersichtlich, dass von der Sportwettenvermittlung derzeit konkrete Gefahren ausgingen.
aus: Sportwettenrecht aktuell Nr. 108
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