Pressemitteilung der Lotto Rheinland-Pfalz GmbH
Geplanter Einstieg des Landes kann nach Auffassung des Gerichtes nicht vom Kartellamt unterbunden werden
Die Entscheidung des Oberlandesgerichtes (OLG), dass das Land Rheinland-Pfalz sich mit 51 Prozent an Lotto Rheinland-Pfalz beteiligen dürfe, löste beim Lotterieunternehmen in Koblenz Erleichterung aus: "Das ist heute ein guter Tag für uns", sagte Lotto-Geschäftsführer Hans-Peter Schössler in einer ersten Reaktion nach Bekanntwerden der Entscheidung.
Mit seiner Entscheidung hat das OLG somit dem Bundeskartellamt widersprochen. Dieses hatte den geplanten Einstieg des Landes zunächst untersagt und argumentiert, dadurch werde die marktbeherrschende Stellung von Lotto Rheinland-Pfalz weiter gestärkt.
"Die Entscheidung hat uns einmal mehr bewiesen, dass es richtig war und ist, den Weg gemeinsam im engen Schulterschluss mit dem Land Rheinland-Pfalz zu gehen. Insbesondere die hervorragende partnerschaftliche Zusammenarbeit mit Finanzminister Prof. Ingolf Deubel und seinem Staatssekretär Dr. Rüdiger Messal, dem Vorsitzenden unseres Aufsichtsrates, ist wichtig und unerlässlich. Das hat sich heute wieder einmal gezeigt", merkte Lotto-Geschäftsführer Schössler an.
Auch die drei Sportbünde Rheinland, Pfalz und Rheinhessen – bislang alleinige Gesellschafter des Glücksspielunternehmens – spielen weiterhin eine wichtige Rolle bei Lotto Rheinland-Pfalz: Sie werden mit 49 Prozent beteiligt bleiben und auch künftig vom Bilanzgewinn profitieren.
Schössler: "Sollte die Entscheidung des OLG rechtskräftig werden, bedeutet das eine Rechtssicherheit für die kommenden drei Jahre. Für das Unternehmen mit seinen 200 Mitarbeitern in der Zentrale in Koblenz sowie den rund 6000 in den Annahmestellen überall im Land, aber auch für das Land Rheinland-Pfalz, das knapp vierzig Prozent des Lotto-Umsatzes für gemeinnützige Zwecke verwendet."
Hintergrund der Anteilsübernahme ist der neue Staatsvertrag für das deutsche Lotteriewesen. Der Vertrag gilt seit dem Jahresbeginn. Er verlängert das staatliche Wettmonopol für weitere vier Jahre. Die EU-Kommission hatte gefordert, dass es in Deutschland nur einen Staatsvertrag geben könne, wenn alle Lottogesellschaften auch vom Staat getragen würden. Dies war in Rheinland-Pfalz bis dato nicht gegeben.
Das OLG Düsseldorf ließ eine Rechtsbeschwerde gegen das Urteil nicht zu. Nun bleibt es abzuwarten, ob einer der Prozessbeteiligten gegen diese Nichtzulassung beim Bundesgerichtshof (BGH) Beschwerde einlegt. In diesem Fall kann sich der Einstieg des Landes bei Lotto verzögern.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen