Pressemitteilung von bwin e.K.
Neugersdorf - Der Freistaat Bayern als Veranstalter der Sportwette Oddset darf bwin nicht untersagen, Sportwetten im Internet anzubieten und zu bewerben. Das ist die Kernaussage eines Donnerstag verkündeten Berufungsurteils des OLG München. Schon in erster Instanz hat das Landgericht München bwin Recht gegeben. Das Landgericht München war der Auffassung, dass es für bwin als Inhaber einer Gewerbegenehmigung für Sportwetten unzumutbar sei, auch nur übergangsweise bis zu einer höchstrichterlichen Klärung das Sportwettenangebot im Internet einzustellen. bwin e.K. bietet seit 18 Jahren Sportwetten an.
Bereits 2007 hatte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in einem verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren eine Untersagungsverfügung der bayerischen Behörden zurückgewiesen.
bwin appelliert vor diesem Hintergrund an die Politik, Online-Glücksspiel zeitgemäß zu regulieren und zu besteuern. Der Glücksspielstaatsvertrag geht an der Realität des Marktes vorbei und führt zu einem erheblichen Schwarz- und Graumarkt. Wenn der deutschen Politik Spielerschutz ein Anliegen ist, dann sollte der Markt reguliert und nicht monopolisiert werden. Nur in einem regulierten Markt ist ein effektiver Spielerschutz zu gewährleisten.
Über bwin e.K.:
bwin e.K. mit Sitz in Neugersdorf/Sachsen bietet das private Sportwettenangebot www.bwin.de an. Herr Dr. Steffen Pfennigwerth betreibt das Unternehmen als Einzelkaufmann. Ein wichtiges Ziel von bwin ist die Förderung des fairen sportlichen Wettbewerbs und die Bereitstellung eines sicheren Wettangebotes sowie eine effektive Prävention vor Spielsucht. Mit der vorhandenen Expertise in Sachen Sicherheit ist bwin daher ein wichtiger Partner von Verbänden und Politik bei der Diskussion um sichere Standards für Sportwetten.
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