Vorabentscheidungsersuchen des Conseil d'Etat (Frankreich) eingereicht am 21. Mai 2008 - Société Zeturf Ltd / Premier ministre, Ministre de l'Agriculture et de la Pêche, Ministre de l'Intérieur, de l'Outre-mer et des Collectivités territoriales, Ministre de l'Économie, de l'Industrie et de l'Emploi - Streithelfer: G.I.E. Pari Mutuel Urbain (PMU)
(Rechtssache C-212/08)
Verfahrenssprache: Französisch
Vorlegendes Gericht
Conseil d'Etat
Parteien des Ausgangsverfahrens
Klägerin: Société Zeturf Ltd
Beklagte: Premier ministre, Ministre de l'Agriculture et de la Pêche, Ministre de l'Intérieur, de l'Outre-mer et des Collectivités territoriales, Ministre de l'Économie, de l'Industrie et de l'Emploi
Vorlagefragen:
Sind die Art. 49 und 50 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Bestimmung entgegenstehen, die für Pferdewetten außerhalb der Rennplätze eine Ausschließlichkeitsregelung zugunsten eines einzigen, nicht gewinnorientierten Wirtschaftsteilnehmers vorsieht und die zwar geeignet erscheint, das Ziel der Bekämpfung von Straftaten und somit des Schutzes der öffentlichen Ordnung auf eine effizientere Weise als durch weniger einschränkende Maßnahmen zu gewährleisten, aber, um der Gefahr der Entstehung von Kreisen unerlaubter Glücksspiele entgegenzuwirken und die Spieler auf das legale Angebot zu lenken, mit einer dynamischen Geschäftspolitik des Wirtschaftsteilnehmers verbunden ist, die daher das Ziel, die Gelegenheiten zum Spiel zu vermindern, nicht vollständig erreicht?
Ist bei der Beurteilung der Frage, ob eine nationale Bestimmung wie die in Frankreich geltende, die hinsichtlich Pferdewetten außerhalb der Rennplätze eine Ausschließlichkeitsregelung zugunsten eines einzigen, nicht gewinnorientierten Wirtschaftsteilnehmers vorsieht, gegen die Art. 49 und 50 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft verstößt, die Beeinträchtigung der Dienstleistungsfreiheit nur unter dem Blickwinkel der Beschränkungen der online angebotenen Pferdewetten zu beurteilen, oder ist der gesamte Sektor der Pferdewetten in die Betrachtung einzubeziehen, unabhängig von der Form, in der die Wetten den Spielern angeboten werden und ihnen zugänglich sind?
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Donnerstag, 24. Juli 2008
Montag, 21. Juli 2008
Bundestag: Höhere Einnahmen aus der Rennwett- und Lotteriesteuer
Die Einnahmen aus der Rennwett- und Lotteriesteuer haben sich von Januar bis Mai dieses Jahres gegenüber dem Vorjahreszeitraum von 683,81 Millionen Euro auf 695,3 Millionen Euro erhöht. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (16/9924) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (16/9672) mit. Die Länder förderten aus den Erträgen der von ihnen geregelten Glücksspiele unter anderem den Sport, heißt es in der Antwort. Über die Entwicklung der Zahl der Beschäftigten in der Glückspielsbranche liegen der Regierung nach eigener Darstellung keine Angaben vor.
Den Glücksspielstaatsvertrag zwischen den Ländern sieht die Bundesregierung als verfassungs- und europarechtskonform an. Sie unterstütze die Länder in ihrer Entscheidung, das staatliche Wettmonopol aufrechtzuerhalten, heißt es in der Antwort. Zum Glücksspielstaatsvertrag hatte die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik eingeleitet. In ihrer Stellungnahme vom Februar dieses Jahres habe die Bundesregierung dargelegt, aus welchen Gründen die zwischen Bund und Ländern unterschiedlichen, "in der Natur der jeweils angebotenen Glücksspiele" liegenden Ausgestaltungen der rechtlichen Rahmenbedingungen auch unter EU-rechtlichen Maßgaben aufrechterhalten werden können. Die EU-Kommission habe auf die deutsche Stellungnahme noch nicht reagiert, heißt es in der Antwort.
Heute im Bundestag Nr. 214 vom 21. Juli 2008
Den Glücksspielstaatsvertrag zwischen den Ländern sieht die Bundesregierung als verfassungs- und europarechtskonform an. Sie unterstütze die Länder in ihrer Entscheidung, das staatliche Wettmonopol aufrechtzuerhalten, heißt es in der Antwort. Zum Glücksspielstaatsvertrag hatte die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik eingeleitet. In ihrer Stellungnahme vom Februar dieses Jahres habe die Bundesregierung dargelegt, aus welchen Gründen die zwischen Bund und Ländern unterschiedlichen, "in der Natur der jeweils angebotenen Glücksspiele" liegenden Ausgestaltungen der rechtlichen Rahmenbedingungen auch unter EU-rechtlichen Maßgaben aufrechterhalten werden können. Die EU-Kommission habe auf die deutsche Stellungnahme noch nicht reagiert, heißt es in der Antwort.
Heute im Bundestag Nr. 214 vom 21. Juli 2008