Donnerstag, 15. Januar 2009

Automatenunternehmer: Vorschriften zum Spielerschutz optimal umgesetzt

Pressemitteilung des FORUM für Automatenunternehmer in Europa e. V.

Fallstudie des Fraunhofer-Instituts für Fabrikbetrieb und -automatisierung IFF liefert wissenschaftlich fundierte Fakten – Durchschnittlicher Spieleraufwand deutlich unter gesetzlich zulässigem Maximalwert


Berlin/Coesfeld. Seit 01. Januar 2006 gilt in Deutschland für Unterhaltungsspielgeräte mit Geldgewinnmöglichkeit eine neue rechtliche Grundlage. Diese Spielverordnung in der nunmehr vorliegenden Form löste Regelungen ab, die in ihren Grundstrukturen aus dem Jahre 1953 stammten und auch nach Auffassung der zuständigen Gerätezulassungsbehörde, der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB), völlig veraltet waren. Diese rechtlichen Regelungen betreffen die landläufig als "Daddelkisten" bekannten Unterhaltungsspielgeräte mit Geldgewinnmöglichkeit, wie sie in Kneipen und Spielstätten zu finden sind.

Der Verordnungsgeber stellte die für den Spielerschutz entscheidenden Daten in den Fokus seiner Neuregelung. Dazu zählen u.a. die maximalen Gewinn- und Verlustsummen eines Spielgastes pro Stunde sowie der maximal durchschnittliche Spieleraufwand in Höhe von maximal 33 Euro je Stunde. Dieser zuletzt genannte Punkt kann allerdings nicht durch die PTB geprüft werden. Seine konkrete Umsetzung wird vielmehr in einer so genannten Herstellererklärung garantiert.

Obwohl die Automatenwirtschaft glaubhaft versichern konnte, dass in der täglichen Praxis der Spieleraufwand (Einsätze höher als Gewinne) bei langfristiger Betrachtung deutlich unter 33 Euro je Spielstunde liegt, melden Kritiker der Branche hier deutliche Zweifel an. Natürlich nicht wissenschaftlich fundiert, zumeist vom Hörensagen.

Für die in Coesfeld (Nordrhein-Westfalen) ansässige Schmidtgruppe war dies Anlass, diesen für den Spielerschutz wichtigen Sachverhalt im Interesse der gesamten Unterhaltungsautomatenwirtschaft wissenschaftlich überprüfen zu lassen. Das Fraunhofer-Institut für Fabrikbetrieb und -automatisierung IFF, Magdeburg, wurde mit einer entsprechenden Fallstudie beauftragt. Die Datengrundlage, real erfasste Tagesjournale von Unterhaltungsspielgeräten mit Geldgewinnmöglichkeit unterschiedlicher Baureihen, wurden von dem IT-Unternehmen Wertron Online Engineering GmbH, Osnabrück, im Auftrag der Schmidtgruppe den beteiligten Wissenschaftlern zur Auswertung zur Verfügung gestellt. Die nun vorliegende Studie kann über das FORUM für Automatenunternehmer in Europa e. V. auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden.

Im ersten Untersuchungszeitraum vom 20. Mai 2007 bis zum 07. Juli 2007 umfasste die untersuchte Stichprobe 1.901 Geräte mehrerer Baureihen. Im zweiten Untersuchungszeitraum vom 01. März 2008 bis zum 24. Mai 2008 wurden die Daten von 2.451 Geräten herangezogen.

In beiden Untersuchungszeiträumen lag der mittlere Spieleraufwand für alle untersuchten Geräte deutlich unter dem gesetzlich zulässigen Maximalwert von 33 € pro Spielstunde. Konkret betrug der mittlere Spieleraufwand im ersten Untersuchungszeitraum 16,59 €. Im zweiten Untersuchungszeitraum betrug er 13,95 €.

Ulrich Schmidt, 1. Vorsitzender des Bundesverbandes FORUM für Automatenunternehmer in Europa e. V., ist sich sicher, dass diese wissenschaftlich belegten Fakten zu einer Versachlichung der Diskussion um den Spielerschutz bei Unterhaltungsspielgeräten mit Geldgewinnmöglichkeit beitragen werden. "Für Vermutungen, Spekulationen und Unterstellungen ist jetzt einfach kein Platz mehr", so Ulrich Schmidt. Die rechtlichen Vorgaben der neuen Spielverordnung zum Spielerschutz greifen. Das belegt die Fallstudie des Fraunhofer-Instituts für Fabrikbetrieb und -automatisierung IFF, Magdeburg, eindeutig.

Die "Fallstudie zur Kontrolle des gesetzlichen Rahmens der Spielverordnung bezüglich des durchschnittlichen Spieleraufwandes am Beispiel statistischer Auswertungen gemessener Geldbewegungen von Geldspielgeräten" des Fraunhofer-Instituts für Fabrikbetrieb und -automatisierung IFF, Magdeburg wird auf Anfrage vom FORUM zur Verfügung gestellt.

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Glücksspielrecht, Spielverordnung, Glücksspielsucht

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