Montag, 12. Januar 2009

Das Rezept gegen Spielsucht: der 90 Millionen-Jackpot?

Pressemitteilung des Deutschen Lottoverbandes

- Der Deutsche Lotto- und Totoblock plant neues Euro-Lotto
- WestLotto-Chef distanziert sich von Lottosucht
- Lottoverband: Lotto gehört nicht in den Glücksspielstaatsvertrag


Hamburg - Ab Oktober soll in Deutschland Lottospielen mit mindestens 10 Millionen Euro pro Ziehung belohnt werden. Glückspilze, die die richtigen "5 aus 50" angekreuzt haben, sollen sogar bis zu 90 Millionen auf ihr Konto überwiesen bekommen.

Der am Wochenende vom "Spiegel" veröffentlichte Plan des Deutschen Lotto- und Totoblocks (DLTB), ab diesem Herbst zusätzlich ein multinationales Lottospiel namens Eurojackpot anzubieten, könnte sehr viel Geld in die öffentlichen Kassen spülen. Denn hohe Jackpots erhöhen den Anreiz, einen Tippschein auszufüllen. Gerade solche Verlockungen sollte jedoch der seit dem 1.1.2008 in Kraft getretene Glücksspielstaatsvertrag unterbinden. Der Staatsvertrag verbietet faktisch private Lottovermittler und sichert so dem DLTB das Monopol auf die Lottoumsätze. Vorgeschobenes Ziel des Staatsvertrags ist es, die Menschen vor der "Lottosucht" zu schützen. Studien widerlegen das Phänomen der "Lottosucht" zwar nachdrücklich, aber einige Suchtexperten meinen dennoch, der Lotto-Hauptgewinn dürfe nicht mehr als eine Million Euro betragen, weswegen der Fachbeirat Glücksspielsucht dem Vorhaben der Lottogesellschaften anscheinend bisher auch ablehnend gegenüber steht.

Winfried Wortmann, Geschäftsführer von WestLotto, hatte gegenüber dem "Spiegel" das neue Angebot als "hoch attraktiv, aber harmlos" bezeichnet. Kunden würden dadurch sogar von gefährlicheren Spielen etwa im Internet abgehalten. "Damit distanziert sich erneut ein hochrangiger Vertreter der staatlichen Lottogesellschaften öffentlich von dem Argument einer von Lotto angeblich ausgehenden Suchtgefahr, die Grundlage für den Staatsvertrag ist", so Norman Faber, Präsident des Deutschen Lottoverbandes. "Die verantwortlichen Landespolitiker müssen endlich reagieren: Lotto macht nicht süchtig und gehört deshalb auch nicht in diesen Staatsvertrag."

Offensichtlich zweifelt nicht nur die Europäische Kommission an der Lottosucht, sondern auch in den Reihen des Lottoblocks und bei den Landespolitikern mehren sich die ernsthaften Bedenken. Grund für den Stimmungswandel sind offensichtlich auch die dramatischen Umsatzrückgänge bei den Lottoeinnahmen. Eine aktuelle Studie geht von 5,5 Milliarden Euro Mindereinnahmen (Lotteriesteuer, Konzessionsabgaben und Gewinnabführung) sowie 50.000 zusätzlichen Arbeitslosen in den nächsten 5 Jahren aus. Das wäre für die Landeshaushalte ein schwerer Schlag in der Finanzkrise.

"Diese drohenden Verluste haben die Politiker selbst zu verantworten", so Faber. "Die am Wochenende veröffentlichten, gleichwohl nicht neuen Pläne des Lottoblocks zeigen kaltschnäuzig die Absurdität des Staatsvertrages und die Doppelmoral seiner Macher. Gewerbliche Spielvermittler wie Faber, Tipp24 und JAXX werden mit Berufsverboten belegt und müssen absurde Auflagen für Werbung und Vertrieb erfüllen. Die staatlichen Veranstalter kündigen hingegen neue millionenschwere Verlockungen an. Das Vorhaben ist eine Steilvorlage für die Europäische Kommission, um der verlogenen Glücksspielpolitik des deutschen Lottokartells ein schnelles Ende zu bereiten."

"Die Beschränkungen, die der neue Glücksspielstaatsvertrag für Lotterien vorsieht, sind angesichts der äußerst geringen Suchtgefährdung bei Lotto unverhältnismäßig", so Faber " dennoch haben wir beschlossen, den im Glücksspielstaatsvertrag vorgesehenen Regelungen nachzukommen". Der Deutsche Lottoverband hat bereits mehrfach kritisiert, dass mit dem zum 1.1.2008 in Kraft getretenen Glücksspielstaatsvertrag Lotto für suchtgefährdend erklärt und massiv reglementiert wird, während Casino, Automatenspiele und Pferdewetten außen vor bleiben. "Spielsucht ist ein ernstes Thema und hat viele Facetten", so Faber. "auch wenn wir davon ausgehen, das von Lotto keine Suchtgefährdung ausgeht und es keine "Lottosüchtigen" gibt, werden wir alles tun, damit dies auch künftig so bleibt und entsprechend die Maßnahmen zum präventiven Spielerschutz ausweiten."

Pressekontakt:
Rüdiger Keuchel
presse@deutscherlottoverband.de

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Glücksspielrecht, Glücksspielstaatsvertrag, Glücksspielsucht, Lottovermittler, Eurojackpot, Euromillionen

1 Kommentar:

  1. Tipp24 zieht weitere Konsequenzen aus dem Ablauf der Übergangsfrist des Glücksspielstaatsvertrages. Nachdem das Unternehmen zunächst die Aktivitäten nach UK verlegt hatte, kommt es nun zu Veränderungen im Geschäftsmodell. Tipp24, vorher ein reiner Vermittler von staatlich zugelassenen Lotterieprodukten, wird zukünftig Anbieter von Lotterien (über die 100%ige Tochter MyLotto24 Ltd.). Dabei orientiert sich das Unternehmen an den Zahlen und Gewinnquoten der Ausspielung in Deutschland. Für den Kunden ist der Unterschied kaum wahrzunehmen.

    Die wichtigsten Änderungen hier:

    http://www.sharewise.com/news_articles/2670-Tipp24-Aktie-Boerse

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