Dienstag, 13. Januar 2009

Empörung von ver.di über die neue Spielordnung für öffentliche Spielbanken in Schleswig-Holstein

Bundesarbeitskreis Spielbanken von ver.di befürchtet Auswirkungen auf andere Bundesländer und die gewerblichen Spielhallen

"Die Empörung und das Entsetzen bei den Arbeitnehmern in den Spielbanken in Schleswig-Holstein über die zum 1. Januar 2009 in Kraft getretene neue Spielordnung für die öffentlichen Spielbanken ist sehr groß", so Bernhard Stracke von der Bundeskoordinierung Spielbanken der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di).
Nach dieser neuen Spielordnung darf in Spielbanken in Schleswig-Holstein an 365 Tagen im Jahr von 10.00 Uhr bis 05.00 Uhr gespielt werden, so der Gewerkschafter.
Bisher galt ein Spielverbot am Karfreitag, Volkstrauertag, Totensonntag, 24. und 25. Dezember.

Stracke befürchtet, dass dies nicht nur eine Signalwirkung für die anderen Bundesländer haben wird, sondern nun die Begehrlichkeiten bei den Spielhallen geweckt werden, die unter die Gewerbeordnung fallen.

Der Bundesarbeitskreis Spielbanken lehnt, so Stracke, die Abschaffung der Bankschließtage ab und fordert die Landesregierung auf, diese wieder umgehend in Kraft zu setzen.

"Diese Spielordnung wiederspricht auch dem Gesetz zur Ausführung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen des Landes Schleswig-Holstein, in dem die Bekämpfung der Spielsucht an erster Stelle steht", so Stracke.

Ver.di fragt sich, wie gierig ist diese Landesregierung den noch, es wird dringend Zeit, dass die politischen Rahmenbedingungen den neuen gesetzlichen Gegebenheiten mit europäischen angepassten Abgabensätzen endlich auf den Weg gebracht wird.

Der Betreiber der Spielbanken in Schleswig-Holstein nimmt die Veränderung als unumstößliche Tatsache hin, geht nicht auf die jeweiligen Arbeitnehmervertretungen zu, um sozial verträgliche Lösungen anzustreben, die den Erhalt der Schließtage beinhalten, so Horst Jaguttis, Betriebsratsvorsitzender des Casinos Travemünde.
Diese Haltung sorgt für Entsetzen bei den Beschäftigten und wird als Provokation von Landesregierung und Betreiber gewertet.

Die Geschäftsleitung der Spielbank wird die Spielordnung nach Informationen von ver.di was die Anzahl der Spieltage angeht, umsetzen. "Dies passt überhaupt nicht in die Geschäftspolitik des Betreibers, da dass Kerngeschäft der Spielbanken in Schleswig-Holstein, dass klassische Spiel, seit Jahren zurückgefahren wird" so Stracke. Dennoch werden die Spielbanken ab dem Jahr 2009 täglich geöffnet sein.

Nun hat man den Beschäftigten die letzte Sozialkomponente, die freien Schließtage genommen. Was will man den Arbeitnehmern noch aufbürden, fragt sich die Gewerkschaft. 40% Nettoverlust bei den Gehältern und nur in zwei von fünf Spielbanken Tarifverträge, die sich seit vielen Jahren in der Nachwirkung befinden.
Ver.di fordert für die Beschäftigten einen landesweiten einheitlichen Tarifvertrag der diesen Namen auch verdient sowie endlich eine seit vielen Jahren überfällige Gehaltserhöhung.

Stracke ist sich sicher, die Beschäftigten werden entschiedenen Widerstand gegen die neue Spielordnung leisten und die Forderungen der Fachgewerkschaft ver.di nachhaltig unterstützen.

V.i.S.d.P: Bernhard Stracke, ver.di Bezirk Rhein-Nahe-Hunsrück, Münsterplatz 2-6, , 55116 Mainz, Bernhard.Stracke@ver.di.de

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Glücksspielrecht, Spielbank, Spielordnung

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