Dienstag, 10. Februar 2009

Entwurf der Gewinnspielsatzung der Landesmedienanstalten

Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) der Landesmedienanstalten hat Regeln für Gewinnspiele im Fernsehen und im Radio auf den Weg gebracht, die die Verbraucher in Zukunft maßgeblich vor unseriösen Angeboten schützen sollen.

Verboten sind demnach zum Beispiel Gewinnspiele, die sich an Kinder und Jugendliche richten, sowie irreführende Aussagen über die Lösungslogik oder die Chancen, durchgestellt zu werden. Moderatoren dürfen Zuschauer nicht zur Mehrfachteilnahme auffordern, die Teilnahmebedingungen müssen deutlich lesbar eingeblendet werden. Die maximal zulässige Teilnahmegebühr liegt bei 50 Cent.

Bei Verstößen gegen diese Regeln können Bußgelder von bis zu 500.000 Euro verhängt werden. Die Satzung tritt voraussichtlich in wenigen Wochen – sobald alle Bundesländer sie in ihren Gesetzesblättern veröffentlicht haben – in Kraft.

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