Europäische Kommission kritisiert Internetverbot für deutsche Lottovermittler
Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wird fortgesetzt
Glücksspielstaatsvertrag ist unverhältnismäßig, ungerechtfertigt und
widersprüchlich Die EU-Kommission hat heute in einem Antwortschreiben auf eine Anfrage von Dr. Werner Langen, EVP-Abgeordneter des Europäischen Parlaments, den Glücksspielstaatsvertrag erneut als europarechtswidrig bezeichnet. Entgegen öffentlicher Mutmaßungen, u.a. aus den Reihen des Deutschen Lotto- und Totoblocks, ist keine Einstellung des Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland beabsichtigt. Die Kommission prüft unter Leitung von Kommissar McCreevy weiter und wird entsprechende Beschlüsse fassen.
Die EU-Kommission hält den Glücksspielstaatsvertrag, insbesondere das Verbot der gewerblichen Lottovermittlung im Internet, für unverhältnismäßig, ungerechtfertigt und für einen Verstoß gegen Europarecht. Damit bestätigt die Kommission die jüngsten Urteile des Oberlandesgerichts Koblenz (vom 20.01.2009) und des Verwaltungsgerichts Berlin (vom 22.09.2008) zugunsten eines gewerblichen Spielvermittlers. Die deutschen Vorschriften für das Glücksspielwesen seien darüber hinaus widersprüchlich und inkohärent, da die gewerbliche Spielvermittlung von Lotto im Internet verboten ist, Pferdewetten hingegen nicht, und zudem das Angebot an Spielautomaten stark ausgeweitet wurde.
Die EU-Kommission hatte mit Mahnschreiben vom 31.01.2008 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eröffnet. Die zentralen Bestimmungen des seit 01.01.2008 gültigen Glücksspielstaatsvertrages widersprechen nach Ansicht der Kommission dem Gemeinschaftsrecht. Vor allem geht es hierbei um die Vermittlung von Lotterien im Internet durch private Anbieter.
"Die Befürworter des Glücksspielstaatsvertrages brechen bewusst europäisches Recht", so Norman Faber, Präsident des Deutschen Lottoverbandes. "Die verantwortlichen Politiker müssen hier schnellstens eingreifen und eine europarechtskonforme Regelung für das deutsche Lotto finden. Es ist nicht nachvollziehbar, wie Brüssel den deutschen Bundesländern immer wieder die Hand reicht, diese sich aber brüsk verweigern und auf ihrer Position beharren. So wird zwangsläufig der Europäische Gerichtshof den Glücksspielstaatsvertrag aus den Angeln heben müssen."
Pressekontakt:
Rüdiger Keuchel
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Pressemitteilung des Deutschen Lottoverbandes
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