Freitag, 30. Oktober 2009

Bundesverband privater Spielbanken in Deutschland e. V. (BupriS): Beirat unterstützt private Spielbanken

Die Mitgliederversammlung des Bundesverbandes privater Spielbanken (BupriS) hat Dr. Jürgen Gehb (CDU), Dr. Wolfgang Gerhardt (FDP) und Dr. Karl Kauermann (SPD) in den Beirat des Verbandes gewählt. Alle drei gewählten Beiratsmitglieder haben das Mandat angenommen. Das teilte der Geschäftsführer Martin Reeckmann am Freitag in Berlin mit. Aufgabe des Beirats ist die Beratung des Bundesverbandes privater Spielbanken in Fragen der Regulierung des Glücksspielmarkts.

Der Geschäftsführer Martin Reeckmann sagte: "Private Spielbanken werden in der Debatte um Leistungen für Spielerschutz und Auswirkungen des Glücksspielrechts unzureichend berücksichtigt. Das ist umso erstaunlicher, als private Spielbanken in Deutschland maßgebliche Beiträge zur Entwicklung des Spielerschutzes und für das Gemeinwohl geleistet haben und weiterhin leisten." Er ergänzte: "Die privaten Spielbanken werden sich daher verstärkt mit fachkundigen Stellungnahmen zu Wort melden. Unser hochkarätig besetzter Beirat ist Bestandteil dieser Aufklärungsarbeit."

Gerichte, Politiker und Wissenschaftler bezweifeln zunehmend die Effizienz des Glücksspielrechts in Deutschland. So haben zahlreiche Beschränkungen und Verbote im Glücksspielstaatsvertrag zu massiven Umsatzverlagerungen in das Ausland geführt. Hinzu kommen freizügige Regelungen im Gewerberecht, die zu weiteren Umsatzverlagerungen zu dem problematischen Glücksspielangebot der Spielhallen führen. "Damit ist weder dem Spielerschutz noch dem Steueraufkommen in Deutschland gedient", so Martin Reeckmann. Auch Mittel für Breitensport, Kulturdenkmäler und gemeinnützige Zwecke können von den Spielbanken nicht mehr im gewohnten Umfang erwirtschaftet werden.

Der Glücksspielstaatsvertrag ist Anfang 2008 in Kraft getreten, nachdem das Bundesverfassungsgericht im Sportwettenurteil vom März 2006 das staatliche Wettmonopol für verfassungswidrig erklärt hatte. Bis 2011 muss der Gesetzgeber entschieden, ob der umstrittene Glücksspielstaatsvertrag fortgesetzt werden kann. Die neue CDU-FDP-Koalition in Schleswig-Holstein hat bereits Mitte Oktober beschlossen, den Glücksspielstaatsvertrag zu kündigen.

Das gewerbliche Spielrecht des Bundes wird derzeit im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums evaluiert. Anhörungen im Bundestag und im Stuttgarter Landtag haben deutlich gemacht, dass die Experten die unausgeglichene Regulierung des Glücksspiels in Deutschland und die unkontrollierte Expansion der Spielhallen kritisieren.

Deshalb fordert der Bundesverband privater Spielbanken (BupriS) den Gesetzgeber auf, bundesweit für ein einheitlich hohes Niveau des Spielerschutzes beim Glücksspiel zu sorgen. Die streng limitierten Spielbanken sind bei ihren erheblichen Anstrengungen für den Spielerschutz allein gelassen, wenn der Gesetzgeber weit verbreitete und risikobehaftete Glücksspielangebote nicht gleichwertig reguliert, so Martin Reeckmann.

Empirische Untersuchungen zur Glücksspielsucht zeigen eindeutig, dass das Spiel an gewerblichen Geldspielautomaten mit weitem Abstand die gefährlichste Form des Glücksspiels ist. Alle Untersuchungen sind sich über die Reihenfolge der Bedeutung der verschiedenen Formen des Glücksspiels einig. Das Hauptproblem für pathologische Spieler sind die sog. Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit in Spielhallen und Gaststätten, nicht die Spielbanken.

Dieses Ergebnis ist einhellig in allen Studien. Die Prozentangaben schwanken hier bei Mehrfachnennungen zwischen 80 und 90 Prozent. Etwa die Hälfte der krankhaften Spieler hat die Geldgewinnspielgeräte in Spielhallen und Gaststätten als Hauptproblem erlebt. Hier schwanken die Angaben zwischen 42 und 69 Prozent.

Quelle: Bundesverband privater Spielbanken in Deutschland e. V. (BupriS)

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