Angesichts des neuen Wettbetrugsskandals ist nunmehr eine gesetzliche Regelung erforderlich. Der auf Glücksspiel- und Wettrecht spezialisierte Rechtsanwalt Martin Arendts (www.wettrecht.de) fordert daher - wie bereits 2007 - einen auf diese besondere Betrugsform zugeschnittenen eigenen Straftatbestand. Nur so könnten Manipulationen von Spielen klar unter Strafe gestellt werden. Auch müssten bereits Vorbereitungshandlungen, wie etwa konkrete Geldangebote an Schiedsrichter und Spieler, strafbar sein. Nur durch eine gesetzliche Regelung könnten Manipulationen effektiver verhindert, Transparenz geschaffen und Buchmacher vor Manipulationen geschützt werden.
„Der neue Skandal hat erneut gezeigt, dass freiwillige Regelungen und Verbandsrecht bei Weitem nicht ausreichen.“, erklärte Rechtsanwalt Arendts. Ein eigener Straftatbestand sei angesichts der Besonderheiten des Wettbetrugs erforderlich, bei dem Sportereignisse manipuliert werden, um Buchmachern zu schaden.
Im Fall des Schiedsrichters Hoyzer habe der Bundesgerichtshof zwar Ende 2006 die strafrechtlichen Verurteilungen bestätigt, so Arendts, habe dies aber sehr umständlich rechtlich begründen müssen. So sei der BGH davon ausgegangen, dass der Wettkunde bei Abschluss des Wettvertrages stillschweigend erklärt habe, die gewetteten Spiele nicht zu manipulieren. Dies sei eine etwas gekünstelte Konstruktion.
Schutzziel eines eigenen Straftatbestandes Wettbetrugs solle die Manipulationsfreiheit von sportlichen Ereignissen sein, erklärte Frau Rechtsanwältin Alice Wotsch von der Kanzlei Arendts Anwälte. Für einen effektiven Schutz sei es erforderlich, auch Vorbereitungshandlungen zur Beeinflussung von Spielen unter Strafe zu stellen. Sobald einem Spieler oder einem Schiedsrichter für eine Manipulation Vorteile angeboten würden, müsse eine Meldepflicht bestehen. Ein entsprechender Straftatbestand solle zumindest europaweit möglichst einheitlich eingeführt werden, um grenzüberschreitende Sachverhalte möglichst effektiv zu erfassen.
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