(Hamburg, 15. Dezember 2009) Das Innenministerium Niedersachsen feierte am 14. Dezember einen beachtlichen Misserfolg, als wäre es ein Sieg. Dabei sprechen die nüchternen Fakten eine andere Sprache. Gestern hätte das Verwaltungsgericht Hannover eigentlich über insgesamt sieben Verfahren (vier Hauptsacheklagen und drei Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes) entscheiden sollen. Das Gericht hatte die mündliche Verhandlung mit einer Pressemitteilung mit der Überschrift "Doch noch Lotto im Internet?" auf seiner Website angekündigt.
Am Ende der mündlichen Verhandlung musste das Gericht über sechs der sieben Verfahren gar nicht mehr entscheiden. Grund hierfür war, dass das Land Niedersachsen seine Verbotsverfügung und zwei Zwangsgeldbescheide zur Durchsetzung des Verbots in Höhe von jeweils 50.000 Euro ersatzlos aufhob, nachdem das Gericht mehrere Fehler der behördlichen Verbote aufgezeigt hatte. Auch die drei Eilverfahren wurden so zugunsten der Tipp24 AG beendet.
In der umfangreichen Verhandlung ging es um die Verbotsverfügung des Innenministeriums, zwei Zwangsgeldbescheide in Höhe von je 50.000 Euro und um die Drohung mit weiteren Zwangsgeldern in derselben Höhe und einen Erlaubnisantrag der Tipp24 AG. Das Ministerium hatte der Tipp24 AG die Vermittlung von Lotto 6aus49 mit sofortiger Wirkung verboten. Die Tipp24 AG hat hingegen den Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für die Internetvermittlung von Lotto gestellt. Bis 2008 hatte die Tipp24 AG deutsches Lotto im Internet vermittelt und wollte diese Tätigkeit nun für die Zukunft wieder genehmigt bekommen.
Der Antrag der Tipp24 AG auf eine Genehmigung zur Internetvermittlung von Lotto hatte hingegen in erster Instanz keinen Erfolg. Das Gericht verwies darauf, dass es weiterhin die Meinung des Verwaltungsgerichts Berlin nicht teile, wonach der Glücksspiel-Staatsvertrag gegen Europarecht und Verfassungsrecht verstößt und deshalb auf Internetlotto nicht anwendbar ist. Diese Auffassung hatte das Gericht bereits im letzten Jahr in einem Urteil vertreten. Weil es noch immer keine Hauptsacheentscheidung eines höheren oder höchsten Gerichts zum Internetlotto gibt, ließ das Verwaltungsgericht Hannover erneut die Berufung zum Oberverwaltungsgericht zu. Dieses muss nun hierüber entscheiden.
Bereits im November 2008 hatte das Verwaltungsgericht Hannover Einwände gegen das Internetverbot und den Erlaubnisvorbehalt für die Lottovermittlung zurückgewiesen. Anders als das Verwaltungsgericht Berlin hatte es das Internetverbot für Lotto für rechtens gehalten. Schon damals hatte es aufgrund der fehlenden obergerichtlichen Klärung die Berufung zugelassen, die seitdem bei dem Oberverwaltungsgericht in Lüneburg anhängig ist. Somit stehen sich bei der Frage der Lottovermittlung im Internet bislang erst zwei Hauptsacheentscheidungen vor den Verwaltungsgerichten gegenüber und zwei Obergerichte sind derzeit mit Berufungen befasst. Die anderen dreizehn Oberverwaltungsgerichte befassen sich bislang noch nicht mit Hauptsacheverfahren zum Internetlotto.
Ein weiteres Gericht, das Verwaltungsgericht in Mainz, hat sein Verfahren ausgesetzt und will über Lotto im Internet erst entscheiden, wenn die Rechtsmittelverfahren gegen das Urteil aus Berlin beendet sind. Das Oberlandesgericht in Koblenz hatte bereits schwerwiegende gemeinschaftsrechtliche Bedenken gegen das Verbot der Internetlottovermittlung geäußert. Es hatte durch Urteil vom 23.09.09 eine einstweilige Verfügung gegen eine deutsche Lottogesellschaft erlassen, die sich weigerte, Internetlottotipps aus den Vorjahren anzunehmen und sich hierfür auf das Internetverbot berief.
Über die Tipp24 AG: Die Tipp24 AG hält Beteiligungen an einer Reihe von Gesellschaften in Spanien, Italien und Großbritannien, die die Teilnahme an Glücksspielen aus dem Lotteriebereich über das Internet ermöglichen, insbesondere über die Websites www.ventura24.es, www.giochi24.it, www.mylotto24.co.uk und www.tipp24.com. In Deutschland betreibt die Tipp24 Entertainment GmbH die Spieleplattform www.tipp24games.de. Seit Gründung vermittelte die Tipp24 AG mehr als 1,5 Mrd. Euro an staatliche Lotteriegesellschaften, zuletzt mehr als 330 Mio. Euro pro Jahr. Seit 2005 werden die Aktien der Tipp24 AG an der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt. Im Juni 2009 wurde das Unternehmen in den SDAX aufgenommen.
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Tipp24 AG
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