Montag, 22. Februar 2010

Private Spielbanken begrüßen EU-Initiative zum Online-Glücksspiel

Berlin, 22. Februar 2010. Der Bundesverband privater Spielbanken in Deutschland (BupriS) begrüßt die Ankündigung von EU-Kommissar Michel Barnier, bis zum Ende des Jahres ein Grünbuch mit Vorschlägen für neue Regelungen des Glücksspiels im Internet vorzulegen. Der EU-Kommissar will sowohl die Interessen der nationalen Glücksspielpolitik als auch die Prinzipien des freien Binnenmarktes berücksichtigen und das Glücksspiel im Internet sicherer machen. "Diese Initiative ist angesichts der Auswirkungen des Glücksspielstaatsvertrages überfällig", meinte der Vorstandsvorsitzende des Bundesverbandes privater Spielbanken (BupriS), Martin Reeckmann, hierzu am Montag in Berlin. Er erklärte hierzu: "Das von den deutschen Bundesländern mit dem Glücksspielstaatsvertrag 2008 eingeführte totale Internetverbot für Glücksspiele hat sich nicht bewährt. Es hat vor allem eine Verdrängung der Nachfrage in das Ausland bewirkt – und damit dem Verbraucher- und Spielerschutz einen Bärendienst erwiesen. Das gilt auch für die Gewinnabschöpfung, die nun – wenn überhaupt – an den öffentlichen Haushalten vorbei im Ausland erfolgt."

Mit der starken Verbreitung des Internets und dem stetig wachsenden Angebot von Online-Glücksspielen stellt sich zunehmend die Frage, ob das bestehende Verbot von Internet-Glücksspielen in Deutschland weiterhin vertretbar ist. Der Bundesverband privater Spielbanken in Deutschland (BupriS) fordert die Bundesländer auf, für Glücksspielangebote im Internet zum bewährten Online-Angebot konzessionierter privater Spielbanken zurückzufinden. "Totalverbote können eine Regulierung nicht ersetzen. Der Gesetzgeber in Deutschland sollte sich nicht der Realität verschließen, sondern durch zeitgemäße Regelungen Spielerschutz und Geldwäscheprävention auch im Internet ermöglichen", so Martin Reeckmann.

Anliegen der Ordnungspolitik des Glücksspielrechts in Deutschland war stets die geordnete Kanalisierung der Spielleidenschaft – geschuldet der Erkenntnis, dass Totalverbote zur Abwanderung in unkontrollierte Märkte führen. Mit dem ausnahmslosen Internetverbot für Glücksspiele hat der Gesetzgeber in Deutschland diesen bewährten Weg verlassen – und damit den Kontrollverlust des Online-Glücksspiels in Kauf genommen, während die Kosten der Glücksspielsucht auf die öffentlichen Kassen in Deutschland durchschlagen. Regulierungsvorschläge der EU-Kommission können hier zu wirksamen Lösungen beitragen.

Das im Glücksspielstaatsvertrag der deutschen Bundesländer seit Anfang 2008 fixierte Verbot des Veranstaltens, Vermittelns und Bewerbens von Glücksspielen im Internet schwächt den Spielerschutz, weil es die inländische Nachfrage zu den im Internet mühelos erreichbaren Anbietern im Ausland verdrängt. Dort besteht kein oder kein gleichwertiger Schutz der Spieler vor dubiosen Anbieterpraktiken und vor den Gefahren der Glücksspielsucht. Soweit von den im Ausland ansässigen Anbietern öffentliche Abgaben von den aus Teilnehmern in Deutschland erzielten Umsätzen abgeführt werden, profitieren hiervon ausschließlich die Sitzstaaten der ausländischen Anbieter.

Quelle: Bundesverband privater Spielbanken in Deutschland e. V. (BupriS)

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