Heute und morgen (20. und 21. Mai 2010) findet in Mainz eine Anhörung zur Evaluierung des Glücksspielstaatsvertrags statt. Hierfür wurde bei dem Schweizerischen Institut für Rechtsvergleichung ein Gutachten in Auftrag gegeben. In der heutigen Ausgabe der „Süddeutschen Zeitung“ wird allerdings darauf hingewiesen, dass es zwei Versionen der Studie gebe, die sich inhaltlich widersprechen. So heißt es in der ersten Version vom 15. April 2009: "Nach den Erkenntnissen der Suchtforschung ist ein kleiner, konsequent regulierter Glücksspielmarkt anzustreben". In der Version vom 31. Juli 2009 dagegen steht, es sei ein „kleiner, konsequent regulierter Glücksspielmarkt im Rahmen eines staatlichen Monopols anzustreben“.
Eine Antwort, wie die geänderte monopolfreundliche Fassung zustande gekommen sei, gibt nach den Recherchen des „Süddeutschen Zeitung“ ein Protokoll des Lotto-Lenkungsausschusses der Länder: Den Schweizer Gutachtern sollte demnach „eine Liste offenkundig korrekturbedürftiger inhaltlicher Passagen bzw. ergänzungsbedürftiger fehlender Ausführungen“ zur Verfügung gestellt werden. Außerdem sollte „eine sprachliche Überarbeitung unter Einbeziehung eines deutschen Muttersprachlers“ erfolgen.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen