- Lotterien leiden erheblich unter den Restriktionen des Staatsvertrags
- Wirtschaftsforscher halten 10 Milliarden Euro Netto-Mehreinnahmen für Landeshaushalte, Sport und Wohlfahrt durch eine Neuregelung für möglich
Die ARD Fernsehlotterie, die Klassenlotterie NKL, die Verbände der Klassenlotterieeinnehmer von SKL und NKL sowie der Deutsche Lottoverband haben sich zu einer gemeinsamen Initiative für eine Neuregelung der deutschen Lotterien im Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) zusammengefunden. Ihr Ziel ist, das staatliche Lotterie-Veranstaltungsmonopol zu schützen sowie die Vermittlung von ungefährlichen, staatlich kontrollierten Lotterien wieder zu stärken. Ein entsprechender Vorschlag liegt den Regierungen der Länder vor.
Kernpunkt des Vorschlags ist eine angemessene und gefahrenadäquate Lockerung der Werbung und des Vertriebs der aktuell überregulierten Lotterien. Durch die massiven und undifferenzierten Werbe- und Vertriebsbeschränkungen des GlüStV, wie dem generellen Internetverbot, ist der Umsatz der Lotterien teilweise um 50% eingebrochen. Infolge dessen verlieren die Länder bis 2011 voraussichtlich rund 5 Mrd. Euro an Steuern und Zweckerträgen, die u. a. für die Förderung von Breitensport, Wohlfahrt und Kultur dringend benötigt werden.
Durch eine Stärkung ihres weitgehend ungefährlichen und staatlich kontrollierten Angebots könnten die Lotterien zudem auch ihrer Kanalisierungsfunktion gegenüber illegalen und suchtgefährlicheren Glücksspielen wieder angemessen nachkommen.
Der Glücksspielexperte Dr. Luca Rebeggiani (Universität Hannover)prognostiziert in einem jetzt veröffentlichten Wirtschaftsgutachten, basierend u. a. auf einer aktuellen Multi-Client-Studie des Markforschungsunternehmens Goldmedia, dass die Bundesländer infolge einer Neuregelung von 2012 bis 2016 bis zu 10 Milliarden Euro Mehreinnahmen aus Lotto, den Klassen- und Soziallotterien generieren könnten. Dieses entspricht mittelfristig fast 3 Milliarden Euro an zusätzlichen Steuern, Zweckerträgen und sonstigen Einnahmen pro Jahr.
Verfassungs- und europarechtlich ist die Novellierung des noch bis Ende 2011 geltenden GlüStV sogar dringend notwendig. Der Verfassungsrechtler Prof. Dr. Jarass (Universität Münster) kommt in einem aktuellen rechtswissenschaftlichen Gutachten zum Schluss, dass die Suchtbegründung für harmlose Lotterien verfassungs- und gemeinschaftsrechtlich widersprüchlich und angreifbar ist. Es gibt vielmehr andere Argumente, die das Lotterie-Veranstaltungsmonopol verlässlich sichern können, ohne dass die unverhältnismäßigen Restriktionen aufrechterhalten werden müssen.
Die Mitglieder der Initiative repräsentierten vor Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrages einen Jahresumsatz von rund 2,5 Mrd. Euro, dessen Erträge an die Bundesländer und in die Förderung von Sport, Kultur und Wohlfahrt flossen.
Pressekontakt:
André Jütting
c/o Lotterie Initiative
Winterstraße 4-8
22765 Hamburg
Tel. 040 89 00 39 69
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